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trifft eint wöchentlich drei Mal LienSrag Donnerstag und Sonnabend.

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St. 137.

eonmlitnl itn 19. November

1994.

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 14. November 1904.

Nachstehend bringe ich einen Erlaß des Herrn Justiz­ministers vom 5. August d. Js., betreffend die Anwendung der Vorschriften der §§ 34, 147 Ziffer 1 der Reichsge­werbe-Ordnung auf die Unterhaltung von Arbeitsnachweisen zur Kenntnis der Ortspolizeibehörden des Kreises.

F. I. 8322. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Berlin, den 5. August 1904.

Wer das Geschäft eines Stellenvermittlers betreiben will, bedarf dazu gemäß §34 der Gewerbeordnung die Erlaubnis. Voraussetzung ist, daß dieses Geschäft gewerbsmäßig be­lieben wird. Der Begriff der Gewerbsmäßigkeit erfordert aber eine auf fortgesetzte Gewinnerzielung gerichtete Tätig­keit. Besteht die Absicht nicht, aus der Stellenvermittlung eine dauernde Einnahmequelle zu machen, so liegt ein ge­werbsmäßiger Betrieb nicht vor. Entscheidend ist hiernachdie Absicht,nichtdiebloßeTatsacheder Gewinnerzielung. Jnteressen- verbände.der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer oder andere gemeinnützige Vereinigungen, welche einen Arbeitsnachweis ohne Gewinnabsicht unterhalten, unterstehen mithin den Vorschriften der Gewerbeordnung nicht und bedürfen daher auch nicht der im § 34 a. a. O. geforderten Erlaubnis. Hieran ändert auch der Umstand nichts, daß für den Ar­beitsnachweis Gebühren erhoben werden. Denn aus der Tatsache der Gebührenerhebung allein kann auf das Vor­handensein einer Gewinnabsicht noch nicht geschlossen werden. Werden für den Stellennachweis Gebühren z. B. eine sogenannte Einschreibegebühr lediglich zur Deckung der dem Verband entstehenden Kosten erhoben, so liegt ein Gewerbebetrieb nicht vor. Geht dagegen die Absicht darüber hinaus auf Erzielung eines regelmäßigen Ueberschusses, so ist der Arbeitsnachweis selbst dann ein gewerbliches Unter­nehmen, wenn der erzielte Gewinn bestimmnngsmäßig zu gemeinnützigen Zwecken Verwendung finden soll. Für die Annahme einer auf Gewinnerzielung gerichteten Absicht kann aber auch der Umstand, daß tatsächlich in einzelnen Jahren Ueberschüsse gemacht worden sind, nicht ohne wei­teres entscheidend sein. Denn ebensowenig wie ein zum Zwecke der Gewinnerzielung unternommener Betrieb dadurch aufhört, ein gewerbsmäßiger Betrieb zu sein, daß sich statt der erwarteten Ueberschüsse Verluste ergeben, wird ein nicht auf Gewinn gerichteter Betrieb schon damit zum Gewerbe­betriebe, daß er gelegentlich zu einem für die Dauer nichr beabsichtigten Gewinne führt. Auch dem Umstände, daß über die Verwendung eines etwaigen Ueberschuiies schon beim Beginn des G^ibäirsbetrrebs Bestimmung getrurren worden fft kann ein entscheidendes Gewicht triebt beiqdeat werden. Denn da der Betrag der VerwaLungskuften und der zu ihrer Deckung nnordetlichen Einnahmen 'ich :m voraus matt nur .HinaberungSmeiie mähen lassen wird M muß ruch be orqfaltiqer Veranschlagung mit der Mäg- u röten eines ttenermuifeS r ererbn er werden und ä rum beäurth aber lesen Zuwendung mirnrqiim Anordnung geworfen an. nme Kni he Hlnntir -lauerem nn ine i£r= iktung tun Zi-nrnmnifer gerrmur zr en mau au.

Citier- Hiimvwnarwimm rrirme ich tu Reamtm ua £rnn^anniut:iainn uun ha Sinttiinntuülr. Jims gygtrfiiä aninwriier ir. Fallet Dr. m Stile wrienideu in oe: her ttruamer. Eruenunr eine AMag: wegen Seneuiimger arger Du grweruepviizeUrchet um gewerueirruetiiww Doa- ichrinei vor. Den dmaeiearen rechtlichen (JeiiditSiiuritren nuszuarber. und dieier SiemrShanDruntr Den Grricknrr. gegenüber M vertreten sowie gegen emgegenirellende Em- icheidungen die zirläffigen ReLtsmirrel einzulegen und druch- zusüllren.

Abdrücke dieier Sättigung und zur weiterer. Mit- le.mng an die Nachgeordneten Beamter. der SrantLanwalt- ^han und die Arr.rslliiwcchr bagrügi.

Der Zuüizir.ii.Nrr. Im 8. möge. gez. Stetig. 8= iäit.i.ichc Herren Ldemacusat.wSll'r. J. ll 4764.

HsrSseld, den 27. Oktober 1904.

Aus Anlaß eines EinzelfallsS werden die Herren Ortsvorstände des Kreises darauf hingewiesen, daß in Fällen, in welchen die aufsichtliche Genehmigung oder Zustimmung zu Gemeindebeschlüffen über die Erhebung von Gemeindeabgaben oder zu Gemeindesteuerordnungen nur auf eine bestimmte Zeit erteilt worden ist, rechtzeitig vor Ablauf dieser Zeit die etwaige Weitererteilung der Genehmigung oder Zustimmung oder die Zurückziehung der an die ursprüngliche Genehmigung bezw. Zustimmung geknüpften zeitlichen Beschränkung zu beantragen ist.

J. I. 7816. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

HerSseld. den 14. November 1904.

Die Fabrikbesitzer Gebrüder Seelig zu Kalkobe» be­absichtigen an Stelle der jetzigen defekten Wasserrad' anlage eine

rtoolitrhrt FrWsivrtine einzubauen, wodurch eine Neufestsetzung der Stauhöhe erforderlich bezw. beantragt worden ist.

Es wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß Einwendungen hier, gegen innerhalb 14 Tagen schriftlich in 2 Exem­plaren oder zu Protokoll dahier angebracht werden können. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen nicht mehr geltend gemacht werden. Ueber die etwa recht- zeitig erhobenen Einwendungen wird am

Stil 3. Lezember K X

Morgens 10 Uhr im Geschäftslokale des Landratiamtes dahier mündlich verhandelt werden und zwar auch im Falls des Aus­bleibens der Interessenten.

Die Zeichnungen rc. liegen in dem Letzteren während der Dienststunden Vormittags zur Einsichtnahme offen. I. A. 4124. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rat.

HerSfeld, den 10. November 1904.

Die unter dem Schweinebsstande des Fabrikarbeiters Ferdinand Schaffert in HseneS ausgebrochene Rotlauf­seuche ist erloschen.

J. I. 8274. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hersfels, den 16 November 1904.

Die Herren Bürgermeister unb Gutsvorsteher des Kr?»k--4^w^h<! mit Bet Einreichung Bet Steuerkisten noch im Nückstanve uns. werben hierdurch veranlaßt, dieselben ranpirhr innerhalb 3 Tagen hier nacmlegen.

Der SormzeuSe der SeranluqunqskomAiffion Freiherr von Schleuß»

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Hersiell, Den 14 November 1904

Königliches LuiaheranN Lchwkißer.

Nichtamtlicher Teill

Politischer Wochenberichll

Das Houptiatkirsie der '.nneren Pa. tik kenzeurrierte i$ während der verstosisnen Sache eef die Lerhand, Istgra der Kanal Komm, fiio». Erve wesent­

liche Aenderung in der Stellungnahme der einzelnen Parteien zu dem RheinHannover Kanal wurde durch den Antrag des Berichterstatters Dr. am Zehnhof auf Einführung des staatlichen Schleppmonopols Herbeige« führt. Dieser Antrag gelangte gegen die Stimmen der Nationalliberalen und Freisinnigen zur Annahme. Hier­durch find auf feiten der Rechten die Bedenken gegen den Kanal beträchtlich herabgemindert worden. Insbe­sondere hat die Furcht, der Kanal könne sich leicht zu einem Einsallstor für ausländisches Getreide entwickeln, an Stärke verloren. Umgekehrt aber hat der Kanalplan mit Annahme des Antrages am Zehnhoff für die Parteien der Linken stark an Anziehungskraft eingebüßt. Es zeigt fich bei dieser Gelegenheit aufs klarste, daß viel mehr als staatliche und kulturelle Erwägungen das freihändle- rische Jnteresie für die Kanalliebhaberei der Linken maß. gebend ist. Durch die Annahme der Antrages auf Ein­führung des staatlichen Schleppmonopols ist dann offen­bar auch die Gesamtabstimmung über den Kanal Rhein Hannover günstig beeinflußt worden: derselbe gelangte mit 18 gegen 10 Stimmen zur Annahme. Es dürfte diese Tatsache auch für das Schicksal der Regierungs­vorlage im Plenum erfreuliche Aussichten eröffnen.

Auf dem mandschurischen Kriegsschau­platze haben letzthin zwischen den sich dicht gegenüber, stehenden Armeen der Russen und Japaner heftige Vor- postengefechte, insbesondere am westlichen Flügel bei Linschinpu, nördlich des Schaho, stattgefunden. Eine Veränderung der allgemeinen Kriegslage ist aber infolge dieser Kämpfe nicht eingetreten. Ueber die Lage von Port Arthur sind neuerdings in der russischen Presse sehr optimistische Ansichten laut geworden. ES wird dort als besonders günstiges Zeichen die Nachricht von der Verlegung des Standortes der russischen Schiffe in das westliche Bassin hervorgehoben. Damit sei der Be­weis geliefert worden, daß die russischen Seeleute trotz des ununterbrochenen Bombardements die Vertiefungö- arbeiten fortgesetzt haben, und zwar so erfolgreich, daß sie die Möglichkeit erhielten, die Schiffe in das sogenannte Bassin zu dirigieren, wodurch die Gefahr, vom Steilfeuer des Feindes getroffen zu werden, außerordentlich ver. ringert worden ist. Der unübertreffliche Heldenmut der Besatzung Port Arthurs hätte es wohl verdient, daß sich diese optimistischen Anschauungen bewahrheiten möchten.

In Italien haben die S t i ch w a h l e n den Sieg Giolittis und der Regierungsparteit noch bedeutend , vergrößert. Da» Wahlresultat bedeutet für die radikalen Parteien, die Sozialisten und Republikaner, eine voll­kommene Niederlage. Die Ursache dieser Niederlage ist nach dem Urteil der öffentlichen Meinung Italiens vor allem in dem berechugten Groll Der Bevölkerung über Die sozial:i'che Machtvrone DeS Generalstreiks ju suchen. Giotilti hat in der Tat wab'haft Raat8mdnn:ften M'.k erwiesen, indem er gerave den gegenwärtigen Zeiurunkt zu sarlamenranichen Neuwahlen für paipnb -rochiere. Daß Die Stichwahlen so günstig km gefallen uid it übrigen» wir in erster grelle ben Klerikalen zu. «Danken »e -ast allenrüaiben unter Lurgaae ihrer u»her:gen Üoiil'.k »4 Mnla'en S-ämallen» nfmg :k ne Sache ler Lcsminq anv vA Zonigsium» -arigeru.:.« Inn

Die "tdheiireuBJ.dyi Poirtk vs RUmileruas Lan i- i n ? : tr iza o iiu. bei U i i i <u em n m. m»* -mai P.ansk: v-imnun;.. iz nuinr n stum iieueimtr fitmfihiiriint L-^gerihrrl, Ich uu.z ver Mirnwu-iig« -.anzvn-chei Kuitu unw; in enigtümtDe! Rbetir u äußerer. Die Lniaiulv.gung, Der H . rge S:uu uaw dq6 Ranlurün: verleg., ie; unvegrünl«, meimefc yuue Die rran-öfiichf Regierung ihrerier.s du Freier: äs Ausübung veS kathol. chen Puitue verletzr. Der Papst schloß mit Dem Lusorucke Der Hoffnung Des Biege» «u: die Kirche. Wer Die Geschichte unv du uvauSr. gbare» Bebfirntfie der B.rnichrvva-.ur kennt, wirr genügt sein, diese Hoffnung zu teilen Die Kirche Lhribi, gleich, gültig welcher Koe-e'^o». in auf z» iehra Babel ge» rrÜEb«, alt daß ne zewalt durch die Laich'.ägr ihrer Fernve erosthaG et W rnken-racht werde» Liäl