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Zonoteilh Heil 29. Wer
1904.
Amtlicher Teil.
Berlin, den 6. Oktober 1904.
Nach Berichten des Kaiserlichen Gesandten in Venezuela find dort in letzter Zeit verschiedentlich Ausländer auf Grund bes Artikels 20 des Ausländergesetzes vom 16/11. Sprit v. Js. am Landen verhindert worden, weil fie mit Pässen und Führungszeugnissen nicht versehen waren. Artikel 20 dieses Gesetzes bestimmt, daß Ausländer, die sich in Venezuela niederlassen wollen, um zugelassen zu werden, verpflichtet sind, der höchsten Zivilbehörde der Ortes, an dem sie zuerst venezolanisches Gebiet betreten, vollwichtige Papiere über ihren Zivilstand und ein FührungSaltest der Behörde ihres letzten Aufenthaltsortes ordnungsgemäß legalisiert, einzureichen.
Ferner ist neuerdings den Führern von Schiffen, die Auswanderer nach Venezuela befördern, die Verpflichtung auferlegt worden, den Behörden außer der üblichen Liste auch die HeimatSpapiere dieser Personen vorzulegen.
Der Minister des Innern. J. A.: Unterschrift. An den Herrn Regierungspräsidenten in Caffel.
*
Caffel, den 17. Oktober 1904.
Abschrift übersende ich mit dem Ersuchen die bezeichneten Vorschriften in geeigneter Weise zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.'
Der Regierungs.Präsident. J. A.: Schenk.
An die Herren Polizei-Direktoren hier, in Hanau und Fulda, und an die Herren Landräte des Bezirks.
* * *
Hersfeld, den 25. Oktober 1904. Wird veröffentlicht.
I. I. 7747. Der Königliche Landrat.
I V.:
T h a m e r.
Hersfeld, den 26. Oktober 1904.
Die nachstehend aufgesührten nichtärztlichen Leichen, schauer find durch die in Betracht kommenden Herren OrtSvorstände aus F r e i t a g, den 4. Novemberd. I S. Vormittags 9 Uhr in die Wohnung des Herrn Kreisarztes dahier, Marktplatz 227, zur Nach. Prüfung vorzuladen.
1. Heinrich Reinmüller in Kohlhausen,
2. Georg Peter Apel in Meckbach,
3. Valentin Blum in Mengshausen,
4. Kaspar Hofmann in Niederaula,
5. Heinrich Schmidt II. in Obergeis,
6. Georg August Heinrich Niebling in Philippsthal,
7. Nikolaus Konrad Niedafch in Rohrbach,
8. Georg Bube in Rotensee,
9. Heinrich Wenzel in Rotlerterode,
10. Karl Petzold in Schenklengsseld,
11. Johannes Fischer in Sorga,
12. Johann Heinrich Büttner in Tann,
13. Heinrich Dittmar I. in Untergeis,
14. Adam Roth I. in Unterbaun,
15. Johanne« Stephan in Widderthausen,
16. Johanne» Pfaff in Willingshain,
17. Andrea» Claustus in Wippershain,
18. Valentin Metz in Wölfershousen,
19. Nikolaus Gillmann in Biedebach,
20. Jacob Apel in Heene»,
21. Jacob Breul in Niederjossa.
Dieselben haben zur Nachprüfung mitzubringen:
1) die Polizeiverordnung betreffend Leichenschau vom v. August 1902 (A. II. 9857). Der Inhalt derselben muß dem Beschauer genau bekannt sein.
2) das von den Leichenschauern geführte amtliche Verzeichnis der Leichenschau (Anlage B der genannten Polizeiverordnung.)
Die Nachprüfungen sind gebührenfrei.
7799. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierung»-Rat.
Hersfeld, den 26. Oktober 1904.
Nachdem der Schlachtvieh- und Trichinenbeschauer Adam Schäfer zu Hilperhausen verstorben ist, und die Bestellung eines besonderen Nachfolgers für denselben vorerst nicht beabsichtigt ist, treten bezüglich der Einteilung der Beschaubezirke und Stellvertretungen folgende Aenderungen ein:
1. Die Gemeinde Hilperhausen wird dem Beschaubezirk Kerspenhausen I (Beschauer Adam Roos) zugeteilt; Stellvertreter ist der 2. Beschauer Adam Grebe daselbst.
2. Zum Stellvertreter des Fleischbeschauers Adam Gast in Holzheim, welcher von seiner Stellvertretung für Hilperhausen entbunden wird, ist der Fleischbeschauer Faust in Kruspis bestellt, p. Gast hat auch diesen zu vertreten.
3. Die Fleischbeschauer Witzel in Stärklos und Weppler in Solms haben sich sortab gegenseitig zu vertreten.
4. Der Fleischbeschauer Schäfer in Mengshausen wird seiner Stellvertretung in Solms enthoben.
Die beteiligten Herren Ortsvorstände haben Vorstehendes den in Frage kommenden Fleischbeschauern unverzüg- l i ch mitzuteilen, auch in den Gemeinden solches ortsüblich bekannt machen zu lassen.
I. 7763 Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Angültigkeits-Lrklärung.
Der auf den Namen des Heinrich Reichmann aus Aua unterm 24. Dezember 1903 für das Jahr 1904 zum Handel mit Nadeln, Zwirn, Hosenträger, Band, Schnur, Zuckerwaren, Butter, Eier und Federvieh erteilte Wandergewerbeschein Nr. 3685 ist angeblich verbrannt. Er wird hierdurch mit dein Bemerken für ungültig ecklärt, daß dem p. Reichmann ein Ersatz-Wandergewerbeschein erteilt worden ist.
Cassel, den 21. Oktober 1904.
Königliche Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten A. g ez. Rudolph.
* ♦
Hersfeld, den 27. Oktober 1904.
Wird hiermit veröffentlicht.
Der Königliche Landrat Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Saatenstand um die Mitte des Monats Oktober 1904 im Kreise Hersfelv.
Begutachtungsziffern (Raren): 1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = mittet, 4 = gering, 5 = sehr gering.
(Vergleiche den Runderlaß der Herren Minister für Landwirtschaft rc. sowie des Innern vom 16. November 1901.
— I B c 9476 M. f. 2. — I b 3646 M. d. J. —)
Fruchtarten
Durch noten
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2,7
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2,3
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1
1
4
4
3
2
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i
i
Königliche« statistische» Bureau. B l e n k. Wird veröffentlicht. Herrfeld, den 24. Oktober 1904. J. I. 7741. Der Königliche Landrot
I. V.:
T h a in e r.
Hersfeld, den 26. Oktober 1904.
Unter dem Schwetnebestande des Fabrikarbeiter» Wilhelm Heyer in Kathus ist die Rotlausseuche aus» gebrochen.
I. 7837. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
I Rsnigliches Landratsamt.
Sprechstunver Täglich von 9—12 Uhr an den Wochentagen vormittags.
Der Rekrut — Fahrbursch — Heinrich Hujo, geboren am 5. September 1882 zu Wippershain, Kreis Hersfeld, hat dem diesseitigen Befehl, sich am 14. Oktober 1904 — 11 Uhr vorm. — beim Infanterie-Regiment Nr. 83 in Cassel zum Dienstantritt zu gestellen, keine Folge ge- leistet. Sein gegenwärtiger Aufenthalt ist, da er die in Caffel innegehabte Wohnung ohne Abmeldung verlassen hat, nicht zu ermitteln.
Der Genannte wird hierdurch aufgefordert, sich sofort — spätestens bis zum 3. November 1904 — bei dem am ehesten zu erreichenden Bezirkskommando zu melden, widrigenfalls das Verfahren wegen Fahnen, flucht gegen ihn eingeleitet werden wird. Cassel, tien 25. Oktober 1904.
Königliches Bezirkskommando I. Cassel.
Nichtamtlicher Teil.
Politischer Wochenbericht.
Das preußische Abgeordnetenhaus hat seine Arbeiten wieder ausgenommen. Gleich der zweite Tag des neuen Sessions-Abschnittes brächte die Erörterung eines Gegenstandes von sensationellem Interesse, nämlich eine Interpellation, welche sich an die Sammlungen des Frhrn. v. Mirbach knüpfte. Die freisinnigen Interpellanten kamen dabei nicht auf ihre Rechnung, Minister des Innern Frhr. v. Hammerstein wußte vielmehr alle in dieser Angelegenheit gegen die Staatsregierung erhobenen Vorwürfe gänzlich zu entkräften. Im übrigen ist der Arbeitsstoff, welcher dem preußischen Landtage vorliegt, ein sehr weitschichtiger und reichhaltiger. Auch sind Aufgaben von höchster Bedeutsamkeit zu lösen. Insbesondere gilt dies von der Kanalsrage und Schulunterhaltungsstage. Es ist daher dringend zu wünschen, daß die Abgeordneten regen Arbeitseifer an den Tag legen und es in keiner Hinsicht an treuer Pflichterfüllung bei Ausübung ihres MandatS fehlen lassen.
Bon den auswärtigen Angelegenheiten steht zur Zeit fraglos der russisch-englische Z w i s ch e n f a l l im Vordergründe des öffentlichen Interesses. Eine englische Fischerflotte ist bei der Doggerbank durch das russische baltische Geschwader ohne Grund beschossen worden. Man kann selbstverständlich nur annehmen, daß es sich hierbei um ein bedauerliches Misverständnis handelt. Anderseits aber ist auch die hochgradige Entrüstung zu verstehen, welche sich in England über die Tötung harmloser Fischer kund- gibt. Ohne Zweifel hat die Lage als ernst zu gelten. Wenn die russische Regierung nicht eine weitgehende Sühne und die sichersten Bürgschaften für die Zukunft gibt, so droht ein Konflikt schwerster Art. Immerhin aber darf man bei dem völligen Widersinn des Gedankens, daß Rußland eine Herausforderung Englands beabsichtigt haben könne, doch wohl die Hoffnung hegen, daß die beteiligten Regierungen bemüht sein werden, den bedauerlichen Vorfall unter Ausschluß weittragender politisier Folgen gütlich beizulegen.
Auf dem o st a s i a t i s ch e n K r i e g S s ch a u p l a tz e ist die militärische Lage unverändert. Die beiden feindlichen Armeen stehen sich in gerader Front gegenüber, teil«