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Sr. 127.

tonncritna hn 27. Oktober

1964.

Bestellungen

auf das Ijersfelder Kreisblatt für die Monate November und De­zember werden von allen Kaiser­lichen Postaustalten, Landbriesträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 25. Oktober 1904.

In Folge des durch den Bau der staatlichen Neben­bahn HersfeldTreysa bedingten Aula-Brücken­baues und der damit im Zusammenhang stehenden Verlegung der Wegeverbindung NiederaulaMengshausen innerhalb der Gemarkung Niederaula wird gedachte Wege­verbindung von der Baustelle ab bis in den Ort Niederaula vom 27. Oktober d. I. ab auf die Dauer von drei Wochen für den Verkehr gänzlich gesperrt.

Während der Sperrung der bezeichneten Wegestrecke hat sich der Verkehr zwischen Niederaula und Mengshausen über Kerspenhausen bezw. Beiershausen zu bewegen.

I. 7784. Der Königliche Landrat.

J. V.:

T h a m e r.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Herbstkontrollversamm- l u n g e n im Kreise Hersseld finden wie folgt statt:

Zu Hersfeld I

(Turnplatz an der Hainstraße)

Mittwoch den 2. November 1904, Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld.

Zu Obergeis

(bei Gastwirt Ernst)

Mittwoch, den 2. November 1904, Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Obergeis und Untergeis.

Zu Heringen (Schulplatz)

Montag, den 7. November 1904, Mittags 1230 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Bengendorf, Heringen mit Hof Füllerode, Leimbach, Lengers, Widders­hausen und Wölfershausen. Die Mannschaften aus Kleinensee erscheinen in Hönebach.

Zu Heimboldshausen (bei Gastwirt Echtermeyer)

Montag, den 7. November 1904, Nachmittags 230 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Gethse- mane, Harnrode, Heimboldshausen, Röhrigshos mit Nippe, Philippsthal und Unterneurode.

Zu Friedewald (auf dem Schloßplatz)

Dienstag, den 8. November 1904, Vormittags 10 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Friedewald, Hersa, Lautenhausen und Hillartshausen.

Zu Schenklengsseld (bei Gastwirt Kroneberg)

Dienstag, den 8. November 1904, Nachmittags 3 Uhr

für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Düukel- rode, Malkomes, Motzfeld, Obcrlengsseld, Ransbach, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Schenklengsseld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstseld.

Zu Unterhaun (bei Gastwirt Sandlos)

Freitag, den 11. November 1904, Vormittags 1030 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper- Hausen, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.

Zu Niederaula (Kirchplatz)

Sonnabend, den 12. November 1904, Vormittags 1030 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Asbach, Beiers­hausen, Hattenbach, Kerspenhausen, Solms, Stärklos, Guts­bezirk Engelbach mit Hof Sternberg, Kruspis, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa und Holzheim.

Zu Kirchheim

(bei Gastwirt Eydt)

Sonnabend, den 12. November 1904, Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Frie- lingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode mit Hof Siebenmorgen, Heddersdorf, Kemmerode, Kirchheim mit Weich und Eichmühle, Kleba, Reckerode, Reimboldshausen, Rotterterode mit Hof Beiersgraben und Willingshain mit Hof Löscher.

Zu Hersfeld II (Turnplatz an der Hainstraße)

Montag, den 14. November 1904, Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden Kathus, Guts­bezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meisebach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eichhof, Eichmühle, Heenes, Rohrbach, Tann, Hermannshof und Wehneberg.

Zur strengen Nachachtung für die beteiligten Mann­schaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:

1. Zu den Herbstkontrollversammlungen haben zu er­scheinen :

a) diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1892 eingetreten und deshalb zur Landwehr bezw. Seewehr 11. Auf­gebots übergeführt werden.

b) sämtliche Reservisten und Dispositionsurlauber.

c) die zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.

d) sämtliche Invaliden der Reserve mit Ausnahme der dauernd abgefundenen Ganzinvaliden.

2, Die Einberufung zu den Konttollversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämtlichen Ortschaften statt.

Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontroll­versammlungen hat Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften ans einzelnen, hier nicht genannten Höfen, Mühlen u. s. w. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinde sie gehören.

4. D i e M a n n s ch a s t e n haben denMilitär - p a ß u n d d a s F ü h r u n g S a t t e st mit zur Stelle zu bringen.

5. Gesuche um Befreiung von der Kontrollversammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des König­lichen Bezicks-Kommandos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirks-Kommando ge­nehmigt werden.

Wer vor der Kontrollversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.

6. Etwaige Plötzliche Krankheits- oder sonstige Ver. Hinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizei­behörde, welche spätestens auf dem Kontrollplatz ab-

zugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben.

Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrollversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind un­gültig und werden nicht angenommen.

7. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchen sie zu den Kontrollversammlungen einbe­rufen sind, zum aktiven Heer und sind demnach den Militärstrafgesetzen unterworfen.

8. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Kontroll­versammlungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch auf Verabfolgung einer Militärfahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstation haben.

9. Das Mitbringen von Stöcken pp. sowie von Hunden ist verboten.

Hersfeld, den 8. Oktober 1904.

Königliches Bezirkskommaudo. * *

*

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hie­sigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald wieder­holt zur öffentlichen Kenntnis zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzuteilen. Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrollort gehört, hat zwecks Auftechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Konttollversammlungen zugegen zu sein.

Hersfeld, den 10. Oktober 1904.

I- II- 4679. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schl einitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Bekanntmachung.

Die Zinsschetne Reihe III Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidierten 3Va. vormals 4 %igen Staatsanleihe von 1895 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Oktober 1904 bis 30. September 1914 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe werden vom 1. September 1904 ab von der Kontrolle der Staatspapiere in Berlin SW. 68, Oranienstraße 92/94 werktäglich von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags, mit Ausnahme der drei letzten Geschäftslage jedes Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine sind entweder durch die Kontrolle der Staatspapiere am Schalter in Empfang zu nehmen oder durch die Regierungs-Hauptkasten, sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskaffe zu beziehen. Wer die Zinsscheine bei der Kontrolle der Staatspapiere zu empfangen wünscht, hat persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Erneuerungs- scheine (Zinsscheinanweisungen) der genannten Kontrolle mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem For- mulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamt- Nr. 1 unentgeltlich zu haben find. Genügt dem Einreicher eine nummerierte Marke als Empsangs- bescheinigung, so ist das Verzeichnis einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheins zurück- zugeben.

Durch die Post find die Erneuerungsscheine an die Kontrolle der Etaatspapiere nicht einzusenden, da diese sich in Bezug auf die Zinsscheinausreichung mit den Inhabern der Scheine nicht in Schriftwechsel einlassen kann.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat dieser Kaste die Er­neuerungsscheine mit einem doppelten Verzeichnis einzu- reichen. Das eine Verzeichnis wird, mit einer Empfangs­bescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. For­mulare zu diesen Verzeichniffen sind bei den Provinzial- kosten und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kasten unent­geltlich zu haben.