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Sr. 94. SoHntrjiög Stil II. Anglist

1964.

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 4. August 1904.

Aus neueren Verhandlungen über das Wanderarbeiter- Wesen nehm« ich Veranlassung, die Herren Ortsvorstände des Kreises auf folgende Punkte hinzuweisen:

Bei Unterstützungen, welche in Gemäßheit des § 28 bei Reichögesetzes über den Unterstützung-wohnsitz an mittellose Wanderer gewährt werden, empfiehlt es fich dringend, daß die Ortsarmenverbände von den von ihnen zu unterstützenden arbeitsfähigen Wanderern als Eifatz für die gewährte Unterstützung Arbeitsleistungen fordern und daß ste die gehörige und pünktliche Er- füllung dieser Forderung durchsetzen. Nach § 1 des Preußischen AuSführungS-GesetzeS zum ReichS-Gesetz über den Untcrstützungswohnsttz kann die Unterstützung mittels Anweisung der den Kräften des Hilfsbedürftigen ent­sprechenden Arbeiten gewährt werden. In § 3617 des Reich»-^lkafgesetzbuche» heißt e»:Wer aus öffentlichen Armenu.ttteln eine Unterstützung empfängt und fich aus Arbeitsscheu weigert, die ihm von der Behörde ange­wiesene tffflj- seinen Kräften angemessene Arbeit zu ver­richten, wird mit Haft bestraft.

I. 5392. Der Königliche Landrat.

J. V.:

T h a m e r.

Bekanntmachung.

Nach Mitteilung der Inspektion der Jnfanterieschulen ist für die diesjährige Herbsteinstellung am 15. Oktober d. 38. noch Bedarf an jungen Leuten zwischen 17 und 20 Jahren, welche bei Unter- offizierschulen freiwillig eintreten wollen.

Wer in eine Unterosfizierschule ausgenommen zu werden wünscht, hat fich alsbald bei dem Beziiks- kommandeur seines Aufenthaltsortes oder bei dem Komman­deur einer Unterofftzterschule (z B. in Biebrich) persönlich zu melden, und hierbei folgende Papiere vorzulegen: a) einen von dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission seine» AushebungSbezirks ausgestellten Meldeschein, b) den Konfirmation-schein bezw. einen AuSweiS über den Empfang der ersten Kommunion, c) etwa vorhandene Schulzeugnisse, d) eine amtliche Bescheinigung über die bisherige

Wtr weife es?

Historischer Roman von F r. F e r d. Camborini. (Fortsetzung.)

Aermster!' flüsterte sie in französischer Sprache, den Schleier zurückschlagend.Muß auch das noch ge­schehen I Nun, dem Himmel sei Dank, e« ist ja kein Schaden entstanden I"

Nein", entgegnete der Graf, immer noch fassungs­los.Aber mir giebt das Vorkommnis zu denken! Was hätte geschehen können, wenn Sie, wenn ich getroffen worden wäre!"

Der Gedanke regte ihn so auf, daß er jäh sich er­hebend, im Zimmer hin- und herrannte.

.Ruhe, mein Bester I" besänftigte das zarte Weib, dessen wunderbar schöne Gesichtszüge noch die Spuren eines soeben ausgestandenen Schrecken» zeigten.

Ruhe, Ruhe I Wo soll sie Herkommen? Sind wir nicht wie gehetztes Wild? Ist die» Leben noch zu ertragen? Hätte mich doch die Kugel des Schurken getroffen! Oh. ich ahne, lange vermag auch ich da» unglückselige Geheimnis nicht mehr ausrecht zu er» Hallep I Was soll dann werden?"

Ganz einer wilden Verzweiflung verfallen, schien er die Anwesenheit der Dame gänzlich zu vergessen. Mit den Händen heftig gestikulierend fuhr er fort:

Es ist so nicht mehr auszuhalten I Auch ich breche unter der Wucht der Verhältnisse zusammen! Herr, sei gnädig und mache ein Ende! Fluchwürdige« Da­sein, da« nur dazu angetan ist, anderen Menschen da«

BeschäfligungSweise, über früher überstandene Krank­heiten und etwaige erbliche Belastung.

Die ausführlichen Bestimmungen können bei dem Bezirks-Kommando eingesehen werden.

Hersfeld, den 3. August 1904.

Königl. Bezirks-Kommando.

Gefundene Gegenstände:

1 Schirm. Meldung des Eigentümers bei dem Ortsvorstand zu ReiloS.

Nichtamtlicher Teil.

$o§ maische WmMesttz.

In Preußen ist man mit frischer Initiative an die Lösung einer Frage herangegangen die von der größten sozialpolitischen Bedeutung ist. Schon vor etwa Jahresfrist ging den preußischen Regierungspräsidenten und den Oberbürgermeistern der größeren preußischen Städte zur Begutachtung ein Gesetzentwurs der Regierung zu, der sich mit der Besserung der Wohnung- Verhält- nisse beschäftigte. Fast ein ganzes Jahr hat die Läuterung des Entwurfs gewährt, ehe man zu dem Resultate kam, das jetzt als Gesetzentwurf veröffentlicht worden ist. Der Entwurf füllt mit seiner Begründung acht volle Seiten desStaatsanzeigers."

Als das Hauptmittel zur Beseitigung der Schädlich­keiten im Wohnungswesen bezeichnet die Begründung die Förderung der Herstellung kleiner, in gesundheitlicher, sittlicher und sozialer Beziehung einwandfreier Wohnungen in genügendem Umfange. Hierfür kommt bei den heutigen Verhältnissen besonders die Thätigkeit der gewerbsmäßigen Bau-Unternehmer in Betracht. Es sind darnach zunächst solche Maßnahmen geboten, welche die Ursachen beseitigen, die heute der Errichtung kleiner Wohnungen durch die private Bauspekulation entgegenstehen, und weiter solche, die einen Anreiz auf die Bau-Unternehmer ausüben, mehr als bisher kleine Wohnungen zu errichten. In erster Linie sind nach der Anschauung der Regierung Maßnahmen zur Bekämpfung der ungesunden Boden­spekulation" nötig. Die Mittel, um dieser entgegen- zuwirken, liegen, abgesehen von der Kommunal-Besteuer- ung, wesentlich auf dem Gebiete des Bebauungs­

Leben zu verbittern! Fluchwürdige Existenz, die andere Menschen zum Morde anreizt I Um andere zu schützen, ist man geächtet, um anderen zu nützen, ist man gleich den giftigen Parasiten, die alle« um sich her auS- saugen, um selbst ein gefährliche«, aber wohlige» Da­sein führen zu können I Verflucht sei der Augenblick, in dem ich jenen unglückseligen Eid ablegte, mir ab- bringen ließ! Verflucht--1"

Eine Hand legte sich sanft auf feinen Arm, ein warmes, lieber Frauenauge, in Tränen gebadet, blickte ihn an, und eine zarte Stimme sagte:

Ist meine Lage eine bessere? Armer Mann und doch so viel glücklicher, reicher als ich!"

Die Dame, welche jetzt ihr Taschentuch an die Augen brächte, schien an solche Szenen gewöhnt zu sein. Und er? Er versuchte sich zu sammeln; ein wenig Fassung nur hatte er gewonnen, aber sein finsterer Blick besagte, daß es in ihm noch gährte, daß feine Gedanken wie ein Chaor zusammen wirbelten.

Die zarte Frauenstimme fuhr fort:Und dennoch: wenn ich an meine frühere schreckliche Lage denke, aus der ich durch Ihre Güte befreit worden bin, so bin ich j'ßl glücklich, überglücklich. Ich werde nie, nie vergessen, was Sie an mir getan haben. Sollten Sie aber sterben oder von mir gehen wollen, dann . . . ."

Der Graf blickte betroffen auf. Hatte er da» denn gesagt? Es mußte wohl sein, denn aus den Zügen seiner Partnerin leuchtete ihm eine selten beobachtete Entschlossenheit entgegen. Nein, einen anderen Plan hatte er; schon vielfach war er in ihm aufgetaucht, sollte

planes sowie der Straßen-Herstellung und der Bau- Ordnungen, wobei die guten, kleinen Wohnungen zu be­günstigen sind.

Um die privaten Bau-Unternehmer zur vermehrten Herstellung guter kleiner Wohnungen zu veranlassen, soll gegen die schlechten und überfüllten Wohnungen plan­mäßig eingeschritten werden. So bestimmt der Entwurf z. B., daß die Wohn- und Schlafräume (auch Küchen) nicht baulich verwahrlost und nicht in gesundheitsschädlicher Weise feucht sein dürfen. Die Wohn- und Schlafräume (auch Küchen) müssen insgesamt den Bewohnern so viel Raum bieten, daß auf jede Person mindestens 10 Kubikmeter Luftraum und 4 Quadratmeter Bodenfläche entfallen. Die Wohnung soll soviel Räume enthalten, daß, abgesehen von Ehepaaren, die über 14 Jahre alten Personen nach dem Geschlecht getrennt in besondern Räumen schlafen können. Bestimmte Vorschriften sind für die Schlasräume der Dienstboten sowie der Schlaf- ganger aufgestellt.

Um die guten Zwecke des Gesetzes zu fördern, wird auch eine verschärfte Wohnung-aufsicht vorgcschrieben. Diese liegt dem Gemeindevorstande ob. Für Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern ist zur Durch­führung der Wohnungs-Aufsicht ein Wohnungsamt zu errichten, da» mit einer genügenden Anzahl beamteter WohnungSaufseher besetzt sein muß. Für kleinere Ge­meinden kann durch Anordnung der zuständigen Minister die Errichtung eines solchen Wohnungsamts oder die Anstellung besonderer beamteter Wohnungs-Aufseher vor- eichrieben werden. Die mit der Wohnung» Aufsicht betrauten Personen sind berechtigt, alle Wohnräume, Nebenräume, Zugänge, Aborte u. s. w. zu betreten.

Viele Bestimmungen des neuen Gesetzes werden wohl an manchen Orten zunächst als Härte von den Hausbe­sitzern empfunden werden, da sie ihnen die Pflicht aus­erlegen, bauliche Veränderungen zu treffen, die sich nicht ohne pekuniäre Opfer durchführen lassen. Jedoch werden diese Unannehmlichkeiten sich nur in der ersten GeltungS- zeit des Gesetzes fühlbar machen und man muß sich auch hier aus den Standpunkt stellen, daß große sozialpolitische Reformen zu wertvoll sind, als daß man sie der Rücksicht, auf spezielle Verhältnisse hinansetzen darf. Daß der Entwurf die Billigung des preußischen Landtages finden werde, kann als sicher gelten, wenn auch einzelne Punkte geändert werden.

er die jetzige Gelegenheit benutzen, um ihn zu ihrer Kenntnis zu bringen?"

Ruhiger, doch immer noch mit vor Erregung zittern­der Stimme, hub er an:

Niemals, niemals halte ich bisher den einen oder andern Gedanken, trotzdem die Verzweiflung oft schon meine ganze Seele umklammerte; das heutige Vor­kommnis hat einer schon längst gehegten Idee feste Ge­stalt gegeben. So weiter zu leben ist für beide Teile fast eine Unmöglichkeit geworden."

Das geängstigt« Weib sah mit traurig-fragendem Blick zu ihm auf, er wich demselben aus und fuhr fort:

Wenn ich bedenke, wohin die ewige Einsamkeit Sie, Teuerste, schließlich führen muß, wenn ich bedenke .. .."

Leonard!" unterbrach mit lauter Stimme dar lieb, liche Geschöpf.Was wollen Sie sagen?" Sie wissen, daß meine Existenz in der Ihrigen begründet ist."

Er nickte.Aber wäre e» nicht besser, wir ver­suchten wenigstens eine Trennung?"

Schon der Versuch allein würde die schlimmsten Folgen zeitigen," entgegnete sie.

Ich dachte, wenn Sie in einem . . . ."

Ein wilder Schrei unterbrach ihn. Flammenden Auges stand das schöne Weib vor ihm, jeder Zoll eine gebietende Königin.

Elende Greatur", begann sie mit keuchendem Atem, du wagst es, diesen Gedanken aurzusprechen? Soll meine Dankbarkeit in Galle erstickt werden? Soll ich wieder eingekerkert, des Sonnenlichte» beraubt werden?'