Erscheint wöchentlich drei Mal Sienitag, Donnerstag und Sonnabend.
Abonnementspreis vierteljährlich 1 Marl 40 Psg. exel. Postaufschlag.
Die Jnsertionrgebühren betragen für den Raum einer Spaltkeil« 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Psg. Reklamen die Zeile 20 Psg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
.......— - J
«r Fernsprecher Nr. 8. -$3
A. 81
Iienstaz den 10. W
1004.
Amtlicher Teil.
Polizeiverordnung für den Kreis ^evsfe ld
Aus Grund der §§ 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 29. September 1867, betreffend die Polizei- Verwaltung in den neu erworbenen Landesteilen, und gemäß § 142 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltnng vom 30. Juli 1883 wird für den Kreis Hersfeld mit Zustimmung des Kreisausschusses aus sauitätspolizeilichen Rücksichten folgende Verordnung erlassen.
§ 1.
Den Metzgern und Händlern mit Fleischwaren ist das Aushängen von frischgeschlachtetem Vieh, von Fleisch- und Fleischwaren vor ihren Häusern und in den Eingängen (Hansfluren) untersagt.
Das zum Verkauf bestimmte Fleisch muß stets in geschlossenen, Hunden, Katzen rc. unzugänglichen und vor Ungeziefer durchaus gesicherten Räumen oder conzessionirten Schlachträumen aufbewahrt werden.
Die Räume sind äußerst sauber zu halten und mit guter Ventilation zu versehen.
§ 2.
Der Transport von Fleisch und Fleischwaren auf den Straßen und Plätzen darf, insoweit derselbe in dem Gewerbebetrieb der Metzger und Fleischwaarenhändler Vor- kommt, nur vermittelst reiner Behälter erfolgen. Sofern zum Transport offene Behälter benutzt, werden, müssen das Fleisch und die Fleischwaaren mit reinen weißen Tüchern völlig bedeckt sein. Der Transport aus öffentlichen Schlachthäusern nach der Betriebsstätte muß direkt — ohne Aufenthalt vor Gast- und Schankwirtschaften — erfolgen.
§ 3.
Die bei der Verarbeitung bezw. Aufbewahrung von Fleisch und Fleischwaren gebrauchten Tische, Behälter, Regale und sonstigen Mvbilien müssen stets saubergehalten bezw. nach jedesmaligem Gebrauch gründlich gereinigt werden, überhaupt ist jede Verunreinigung des Fleisches bei der Verarbeitung unb Ausbewahrung sorgfältig zu vermeiden.
§ 4.
Bei der Verpackung von Fleisch und Fleischwaren darf weder Druck- noch beschriebenes Papier verwendet werden.
§ 5.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit einer Geldstrafe von 3 Mark bis 9 Mark oder verhältnismäßiger Haft bestraft.
§ 6.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Kreisblatt in Kraft.
Hersfeld, den 15. Juli 1904.
I. I 4841. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
*
Indem ich vorstehende Polizeiverordnung hiermit znr öffentlichen Kenntnis bringe, weise ich die Polizeibehörden des Kreises zugleich an, dieselbe auch auf ortsübliche Weise alsbald zu veröffentlichen sowie auf genaue Beachtung der Vorschriften seitens der Interessenten zn sehen.
Zuwiderhandlungen sind unnachsichtlich entsprechend zu ahnden.
Hersseld, den 18. Juli 1904.
Der Königliche Landrat.
J. V.:
T h a m e r.
Bekanntmachung.
Es wird daraus aufmerksam gemacht, daß Wartegelder, -Pensionen, Witwen- und Waisengelder und Witwen- und
Waisenrente», sowie Witwenpensionen und im voraus zahlbare Unterstützungen und Erziehungsbeihülfen bis zum Monatsbetrage von 800 Mark innerhalb des Deutschen Reiches im Wege des Postanweisnugsverkehrs ohne Monats- quittungen bezogen werden können, sofern die Zahlung an die Bezugsberechtigten selbst, nicht an einen Dritten (Vormund, Pfleger, Bevollmächtigten) — zu erfolgen hat.
Bei Waisengelder gilt hierbei die witwengeldberechtigte Mutter als bezugsberechtigt.
Die Zusendung erfolgt n u r auf schriftlichen Antrag des Berechtigten. Formulare zu diesen Anträgen werden bei den zahlenden Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Cassel, den 12. Juli 1904.
Königliche Regierung. Mejer.
Hersfeld, den 15. Juli 1904.
Im Hinblick auf den Umstand, daß die Gefahr eines Brandunglücks um so größer ist, je mehr Nahrung dem ausgebrochenen Feuer sich bietet, veranlasse ich die Herren Ortsvorstände des Kreises tunlichst darauf hinzuwirken, daß jetzt, wo nach begonnener Ernte die Scheuern mit brennbaren Stoffen angefüllt sind, soweit möglich, ein Jeder seine Vorräte gegen F-uerSgesahr versichert, damit im Falle eines Unglücks eine tunlichst erreichbare Ausgleichung des erlittenen Schadens stattfinden möge.
Ich mache hierbei ausdrücklich darauf aufmerksam, daß nach dem Erlaß des Herrn Oberpräsidenten vom 28. Februar 1878 (cfr. Kreisblatt Nr 20) die Abhaltung von Hauscollekten aus Anlaß von Beschädigungen durch Brand, ebensowenig wie bei Hagelschlag genehmigt werden wird.
Gleichzeitig richte ich an die Kreisbewohner die dringende Mahnung, ein besonderes Augenmerk auf die sichere Aufbewahrung der Streichhölzer zu richten, damit namentlich unverständige Kinder nicht in deren Besitz gelangen und durch Spielen damit, wie schon oft geschehen, Feuerschaden verursachen. Die Herren Ortsvorstände wollen für (unliebste Bekanntwerdung des Gesagten Sorge tragen und auch die Herren Lehrer hieraus Anlaß nehmen, in entsprechender Weise auf die Schulkinder einzuwirken.
J. I. Nr. 4858. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Nichtamtlicher (teil
Der Krieg zwischen Japan und Rußland.
Ueber die Vorgänge bei Port Arthur wird aus Tokio, 15. Juli, folgende amtliche Mitteilung telegraphisch übermittelt: „Die Nachricht, die in Europa verbreitet ist, daß während eines nächtlichen Angriffs am 11. Juli auf Port Arthur die I a p a n e r mit einem Verlust von 30 000 M a n n zurückgeschlagen seien, entbehrt jeglicher Begründung, da, abgesehen von kleinen Vorpostengefechten, überhaupt kein ernstlicher Angriff auf die russischen Stellungen an jenem Tage gemacht worden ist."
London, 16. Juli. Nach einer dem Daily Expreß aus Tschifu zugehenden Depesche von gestern nähert sich General Oku unter fortwährenden kleineren Gefechten Niutschwang. General Nodzu konzentriert seine Truppen von Osten nach der Eisenbahnlinie, und Kuroki sucht mit fünf Divisionen nördlich die Eisenbahn zu okkupieren, um den Russen die Rückzugslinie abzuschneiden.
Petersburg, 6. Juli. Nach einer Meldung aus Taschitschiau fand am 14. d. MtS. keine Veränderung in der militärischen Lage statt. Ein Detachement, das in der Richtung auf Kaitschou eine Rekognoszierung unternahm, wurde rcsultatlos von japanischen Batterien beschossen. — Nach Aussage von Chinesen sind bald nach der Einnahme von Kaitschou russisch sprechende,
den Nuffen zugetane Chinesen von den Japanern getötet worden.
London, 16. Juli. Nach einer Meldung aus Tientsin kam es in der Eingeborenenstadt von Schan- h a i k w a n zu einem Zusammenstoß zwijchenibetrunkenen französischen und japanischen Soldaten, dienlich 1 mit Bajonetten angriffen. Zwei Franzosen wurden getötet, neun Japaner, mehrere Franzosen und ein Polizist wurden verwundet. Letzterer erlitt schwere Verletzungen.
Die Japaner haben auf dem Wege zur engen Einschließung von Port Arthur neue wesentliche Fortschritte gemacht; ein bedeutendes LandungskorpS ist an der Westküste der Kwantung-Halbinsel, etwa 15 km^non der Festung, in Aktion getreten und der Ring der Angreifer somit geschloffen. Die entscheidenden Operationen werden also auch auf diesem Teile des Kriegsschauplatzes'.nicht lange auf sich warten laffen. Ein Telegramm berichtet dem ,,L.-A." folgendes:
An Bord einer Dschunke vor Port Arthur, 13. Juli. Die Japaner haben seit dem 11. Juli ungesähr 30,000 Mann in der Nähe der Tauben- Bai westlich von Port Arthur gelandet, unter dem Schutze ihrer ganzen Flotte. Die Russen leisteten nur geringen Widerstand; nur wenige Sqüsse fielen von den Strandbatterien. Ein allgemeiner Sturmangriff auf Port Arthur wird bald erwartet. Da die See zurzeit sehr ruhig ist, gehen die Landungs- Operationen ohne Schwierigkeiten vor sich.
An Stelle des erkrankten Generals Kuroki hat einstweilen General Oyama das Kommando über dessen Armee übernommen. Ueber das S l ä r k e v e r h ä l t n i s der einzelnen japanischen Armeen wird be. richtet :
Paris, 17. Juli. Der japanische Oberst, kommandierende Oyama hat sich ins Hauptquartier Kurokis begeben, der immer noch leidend ist. Oyama führt KurokiS Armee, die etwa 105,000 Mann stark ist unb 226 Geschütze mit sich führt, gegen Tachitschao. Japanische Versuche, durch Beschießung der Umgegend von Tachitschao die Stellung der russischen Artillerie zu erforschen, blieben erfolglos. Die Russen gaben keinen Schuß ab. Der japanische General Nodzu, welcher den Liaofluß zu Transporten benutzt, erhielt au» Dalny zwei Divisionen Verstärkung. Vor deren Eintreffen verfügte Nodzu schon über 80,000 Mann mit 180 Kanonen. Die schwächste Armee ist nach russischer Schätzung die Okus mit 65,000 Mann. Doch ist sein Artilleriematerial unverhältnismäßig groß, angeblich 254 Kanonen.
Die Dampfer der russischen Freiwilligen Flotte, welche seit einigen Tagen, wie berichtet, in dem Roten Meere bereit« verschiedene englische Schiffe angehalten und auf Konterbande untersuchten, haben jetzt auch einen deutschen Dampfer angehalten. Ein Telegramm berichtet dem „L.-A." hierüber:
Aden, 16. Juli. Der heute früh hier ange- kommene deutsche Postdampfer „Prinz Heinrich" wurde gestern nachmittag 2 Uhr von dem russischen Hilfskreuzer „Smolensk" an geh alten und ge- z w u n g e n , 31 Säcke Briefpost, 24 Säcke und Kisten Paketpost abz »geben, die für Japan bestimmt waren.
Von fachmännischer Seite wird dem „L. A." hierzu geschrieben: Das Vorgehen der russischen freiwilligen Schiffe, deren Charakter als Kriegsschiffe noch nicht einmal allseitig anerkannt wird, hat schon in England zu großer Entrüstung und zu einer Interpellation geführt. Wenn j-tzt hier die Russen neutrale Postschifse belästigen und die Post an sich nehmen, so wird ihr Verhalten sich außerordentlich schwer rechtfertigen lassen.
Zu den Vorgäussen in Deuifch-Züdwest-Afrika.
Aus Deutsch-Südwestafrika ist am Freitag abend eine Depesche des Oberbefehlshaber« eingegangen, au« der hervorgeht, daß der Vormarsch der deutschen Kolonnen gegen die nach Norden ziehenden Herero in