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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Abonnenientspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. excl. Postaufschlag.

Die JnsertionSgebühren betragen sür den Raum einer Spaltzeil» 10 Psg., im amtlichen Theile lb Pfg. Reklamen die Zeile 20 Psg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt. ---- -

Gratisbeilagen:Jllnstrirtes Sonntagsblatt" nndJllnstrirte Landlvirtschastliche Beilage - «r Fernsprecher Nr. 8. ^»

Sr. 82. InmOg sei 14. W 1901

Amtlicher Teil.

Hersseld, den 1. Juli 1904.

Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für den hiesigen Kreis findet am

Mittwoch, den 20. Juli d. Js. und

Donnerstag, den 21. Juli d. Js.

jedesmal von Morgens 7 Uhr ab im Saale des Gastwirts Herrn B. Bolenver hierselbst statt.

Die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises werden hiermit angewiesen, die ihnen demnächst zugehenden Vor­ladungen den betreffenden Militärpflichtigen alsbald aus- zuhändigen.

Gleichzeitig erhalten Sie den Auftrag, mit den Militär­pflichtigen in den besagten Terminen pünktlich zu erscheinen nnd denselben zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Auf- rusung ihrer Namen im Musterungsraum nicht anwesend sind, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen, die im § 26 bezw. 66 der Wehrordnung bezeichneten Verluste sowie nach Lage der Sache die so­fortige Einstellung als unsichere Heerespflichtige zu ge­wärtigen haben.

Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden säintliche in Be­tracht kommenden Reklamationen der Ober-Ersatz-Com- mission zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familien­glieder, auf deren Arbeits- oder Nichtarbeitsfähigkeit es bei Beurteilung der Reklamation ankommt, (also auch die Etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamirten) im Termin mit zu erscheinen haben, widrigenfalls eine Berück­sichtigung der betreffenden Reklamation nicht stattfinden kann.

Besonders wird noch daraus aufmerksam gemacht, daß bei den zur Vorstellung kommenden Leuten, welche be­haupten an Epilepsie zu leiden, die im § 656 der Wehr- ordnung vorgeschriebenen 3 Zeugen zur Stelle sein müssen, wenn der Nachweis nicht in anderer glaubwürdiger Weise geführt werden kann. Die von den Zeugen zu machenden Angaben müssen sich auf die in letzter Zeit vorgekommenen Anfälle beziehen und ebenso müssen auch die etwa zur Vorlage kommenden ärztlichen Atteste sich vorzugsweise über neuere Fälle aussprechen.

Außerdem sind auch bei denjenigen Reklamauten, welche sich außerhalb befinden, und welche ihre Ange­hörigen durch Geldsendungen unterstützt haben, die des- bezüglichen Postscheine mitzubringen, wie auch alle Krank­heiten, welche sich im Termine nur mit Schwierigkeit sest- stellen lassen, sz. B. geistige Beschränktheit, Bluthusten, Herzleiden usw.) durch Vorlage von ärztlichen Attesten nachgewiesen werden müssen.

Die Ortsvorstände haben das Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kenntnis der betreffenden Militärpflichtigen und deren Angehörigen bringen zu lassen, anch haben sie die Mili­tärpflichtigen noch besonders anzuweisen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu er- fcheinen haberü

Sodann sind dieselben noch anzuweisen, die Loosnngs- scheine mit zur Stelle zu bringen, da andernfalls der Betrag von 50 Psg. für Ausstellung eines Duplikat- fchemes gezahlt werden muß.

H- 2339. Der Königliche Landrat

Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regiernngs-Rat.

, Gaffel, den 5. Juli 1904.

, eines Einzelsalles werden die Herren Oitsschulinspektoren dem Ersuchen der Mililärbehörde entsprechend darauf hingewiesen, daß Anträge auf 0e. fniung der lhnen unterstellten Lehrer von militärischen Uebungen nicht direkt an das Bezirkskommando zu richten

sind, sondern zunächst uns vorgelegt werden müssen.

Königliche Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen. F l i e d n e r.

An die Königlichen Schulvorstände des Regierungsbezirks Caffel. (z H. der Herren Landräte.) B. 10816.

*

Herrfeld, den 11. Juli 1904.

Wird den Königlichen Herren Ortsschulinspektoren der hiesigen Kreises mit dem ergebensten Ersuchen um gefällige Bescheidung der in Betracht kommenden Herren Lehrer hiernach und Beachtung in vorkommenden Fällen mitgeteilt.

I. 4676. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rat.

Bekanntmachung.

Alle noch umlausenden, bisher nicht ausgelosten 4 %igen Stammaktien der Niederschlesifch-Märkischen Eisenbahn zu 100 Taler werden den Inhabern zum 1. Januar 1905 mit der Aufforderung gekündigt, die baren Kapitalbeträge vom 15. Dezember 1904 ab gegen Quittung und Rückgabe der Aktien bei der Staatsschulden. Tilgungskasse, hier W. 8 Taubenstraße 29, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der beiden letzten Geschäftslage jede« Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei sämtlichen Regierung«- Hauptkassen und in Frankfurt a/M. bei der Königlichen Kreiskasse.

Diesen Stellen können die Aktien schon vom 17. November b. Js. ab eingereicht werden; nach Prüfung und Feststellung der Stücke durch die Staatsschulden- Tilgungskaffe erfolgt sodann die Barzahlung bei diesen Stellen gleichfalls vom 15. Dezember ab.

Die hierdurch gekündigten Stamm­aktien werden vom 1. Januar 1905 ab nicht mehr verzinst.

Formulare zu den Quittungen werden von den Einlöiungsstellen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 1. Juli 1904.

Hauptverwaltung der Staatsschulden von H o s f m a n n.

Die Königliche Maschinenbau- und Hütten-Schule zu Duisburg eröffnet am 12. Oktober d. Js. in ihren beiden Abteilungen: 1. Maschinenbauschule für Schlosser, Schmiede, Maschinenbauer, Kesselschmiede und ähnliche Gewerbetreibende; 2. Hüttenschule für Eisen- und Metallhüttenleute und -Gießer, Arbeiter von Kokereien, Glashütten, Cementfabriken und der chemischen Groß­industrie einen neuen Lehrgang. Das Programm der Anstalt wird auf Verlangen kostenfrei zugesandt.

Die Anstalt gehört nach Ziffer 3 der Aursührungs- bestimmungcn zur Prüfungsordnung für die mittleren und unteren Staatseisenbahnbeamten zu denanerkannten Fachschulen", deren Reifezeugnisse für die Annahme zum Werkmeisterdienst folgende Vergünstigungen gewähren: Nur die Reifeprüfungen der von der Staats-Eisenbahn- Verwaltung anerkannten Fachschulen gelten als Nach­weis der erforderlichen theoretischen Kenntnisse. § 37,4 der Prüfungsordnung.) Solange Bewerber mit solchen Zeugnissen vorhanden sind, dürfen andere Bewerber nicht angenommen werden. Die Letzteren haben ein­tretendenfalls eine besondere Prüfung abzulegen und zwar auch dann, wenn sie das Reifezeugnis einer nicht anerkannten Fachschule besitzen. Min. Erlaß vom 23. Mai 1900.

Duisburg, den 1. Juli 1904. Der Direktor Barthel. * * *

Hersfeld, den 2. Juli 1904. Wird veröffentlicht.

J. I. 4450. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rat.

Hersfeld, den 8. Juli 1904.

Die unter der Schafherde des Schäfers Euler zu Neukirchen, Kreis Ziegenhain, ausgebrochene Räude ist erloschen.

I. I. Nr. 4593. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Nichtamtlicher Teil.

Der Krieg zwischen Japan und Rußland.

Ueber die Kämpfe, die zur Einnahme von Kaiping (Kaitschou) durch die Japaner geführt haben, sind jetzt ausführlichere Meldungen eingegangen. Eine geht auf den japanischen Truppenführer selbst zurück, eine andere stammt aus russischer Quelle.

London, 12. Juli. Daily Telegraph meldet aus Tokio vom 10. Juli: General Oku berichtet folgendes: Am 5. Juli morgens 9 Uhr schlug ein Teil der zweiten Armee 1700 Russen, die einen Hügel drei Meilen nord­östlich von Shidchai besetzt hielten. Der Feind floh nach Norden. Die japanische Hauptmacht rückte darauf, wie früher geplant, vor, trieb die russische Kavallerie zurück und erreichte Jiahow. Die Japaner verloren zwei Tote und zehn Verwundete. Die Russen ließen 20 Tote auf dem Platz. Am 7. Juli nahmen die Japaner die Hügel zwischen Tatsugau und dem Tabohai-Gebirge, nachdem sie den Feind bei Schakawtai geschlagen hatten. Die russische Infanterie, Kavallerie und Artillerie zog sich nach Norden zurück, wobei sie nur geringen Wider­stand leisteten. Nach Meldungen Eingeborener haben die Russen 20 000 Mann in der Nähe von Kaiping. 2000 Mann stehen mit Geschützen auf den Hügeln bei Seilai. Starke russische Abteilungen befinden sich ferner bei Taschitschiau, und Verstärkungen treffen noch ein. Die Verluste der Japaner seit dem 5. Juli waren: zwei Offiziere und vier Mann getötet, 16 verwundet. Am 8. Juli nahmen die Russen eine Stellung zwischen Haitschantai und Kaiping ein sowie auf einer Anhöhe nördlich von Seitai. Am 9. Juli begannen die Japaner bald nach fünf Uhr morgens den Feind um Kaiping zu beschießen, schlugen die Russen zurück und besetzten die erhöhte Stellung bei Tapintun und Thaikiatun um acht Uhr morgens. Obgleich der Feind seine Stellung bei Kaiping verloren hatte, hielt er noch ein zweites Mal stand, aber gegen Mittag schlugen ihn die Japaner in die Flucht und besetzten die Anhöhen bei Seitai. Die russische Artillerie beschoß die den Feind verfolgenden Truppen von Kokischo bis Joroschi; um 3 Uhr nach, mittags jedoch wurden ihre Batterien zum Schweigen gebracht. Generalmajor Koizumi wurde während des Gefechts am Schenkel verwundet.

Der Korrespondent der Birshewija Wjedomosti tele­graphiert aus Taschilfchiao vom 9. Juli:Am 8. Juli kamen Japaner in großer Zahl, aber ohne Artillerie, näher bis dicht an Kaitschou heran. Die russische Artillerie, die einen Hügel besetzt hielt, der die Stadt beherrscht, eröffnete ein wohlgezielte« heftiges Feuer, das zwei Stunden anhielt. Die Japaner zogen sich darauf auf der ganzen Linie zurück. Zu derselben Zeit wurden am westlichen Horizont 6 Eskadron« japanischer Kavallerie bemerkt, die ebenfalls zurückgingen. Gegen Abend besetzte General Samsonow Kaitschou. Die Japaner, die am Tage vorher unter großen Verlusten von Kaitschou zurückgedrängt waren, erneuerten am 9. Juli, morgens 4 Uhr ihren Angriff. 35 Kompagnien Infanterie und 15 Eskadrons Kavallerie überschritten den Kaischou ho in einer Furt. Der Feind versuchte, die rechte Flanke der Russen öei der Station Kaitschou zu umgehen, wurde aber durch da» wohlgezielte Feuer einer Kosakenbatterie empfangen. Leichen der Japaner wurden in großer Zahl von dem reißenden Flusse hinweggeführt. Die