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8$- Fernsprecher Nr. 8. -sx
Amtlicher Teil.
Berlin, den 20. Mai 1904. Bekanntmachung.
Die Zin » scheine Reihe H Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungenderpreußi- schen Konsolidierten 3 Va vormalü 4 pro« zenttgen StoatSa»leihe von 1 8 9 4 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Juli 1904 bis 30. Juni 1914 nebst Erneuerungsscheinen sür Die folgende Reihe werden vom 7. Juni 1904 ab von der Kontrolle der Staatspapiere in Berlin 8. W. 68, Oranienstraße 92/94, werktäglich von 9 Uhr Vormittag» bis 1 Uhr Nachmittags, mit Aus- nähme der drei letzten Geschäftslage jede» Monats auSgereicht werden.
Die Zinsfcheine sind entweder bei der Kontrolle der Etaatspapier« am Schalter in Empfang zu nehmen oder durch die Regierungs-Hauptkassen sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskasse zu beziehen. Wer die Empfang- nahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat ihr persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neue» Reihe berechtigten ErneuerungSscheine (Zinsschein, anweisungen) mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formular« ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine nummerierte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist da» Verzeichnis einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
Durch die Post sind die Erneuerungs- scheine an die Kontrolle der Staatspa- piere nicht einzusenden, da diese sich in bezug auf die ZinüscheinauSreichung mit den Inhabern der Scheine nicht in Schriftwechsel einlassen kann.
Wer die Zinsscheine durch eine der obengenannten Provinzialkassen beziehen will, hat dieser Kasse die Erneuer- ungsscheine mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Da» eine Verzeichnis wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesem Verzeichnisse sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Slaat-papiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen. 1. 953.
Hauptverwaltung der Staatsschulden gez. v. H o f s m a n n.
♦ *
Cassel, den 27. Mai 1904.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit demBemerken veröffentlicht, daß die in derselben bezeichneten Formulare von Der hiesigen Regierungr-Hauptkafle und den Kreitkaffen unseres Bezirk« verabreicht werden. ^ 1178. Königliche Regierung. Schenk.
Hersfeld, den 11. Juni 1904.
Zweck» Ausführung der durch den Bahnkörper der Eisenbahnstrecke Her»seld Treysa bedingten Arbeiten auf der Fahrstraße Asbach—Kohlhausen — Gemarkung Sisbacb — robb diese Wegeverbindung vom 15. bis ein- MHw»« den 18. Juni b. I«. für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
I. Nr. 3764. Der Königliche Landrat.
J. V:
Thamer.
_ . H"»seld, den 10. Juni 1904.
Zu bem am 17. Juni b. I,. in der Näh- von Homburg v. d. Höhe stattfindenden internationalen Kraft-
wagen-Wettfahren um den Gordon - Nennet - Preis werden voraussichtlich Kraftfahrzeuge in sehr großer Anzahl aus den benachbarten deutschen Bundesstaaten, sowie aus dem Ausland zusammenströmen. Die in Frage kommenden Hauptverkehrsstraßen werden deshalb geraume Zeit vor und nach dem 17. Juni in der Richtung nach dem südlichen Taunus außergewöhnlich stark mit ausländischen Kraftfahrzeugen befahren sein. Wenn auch angenommen werden darf, daß die Führer dieser Fahrzeuge im allgemeinen bestrebt sein werden, den preußischen Vorschriften über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen zu genügen und sich besonderer Vorsicht zu befleißigen, so ist doch auch damit zu rechnen, wie gelegentliche Unkenntnis der inländischen Bestimmungen und Leichtsinn der Wagenführer Unglücks- sälle herbeiführen können.
Die Ortspolizeibehörden und Gendarmen des Kreises wollen dahin wirken, daß die den hiesigen Kreis berührenden fremden Wagenführer in den Wirtschaften, die sie aussuchen, sowie an anderen Haltestellen stet« von neuem auf die wesentlichen hier bestehenden Vorschriften (insbesondere auch auf die Polizeiverordnung vom 18. April b. I«, obgedruckt im KreiSblatt No. 52) aufmerksam gemacht und im allgemeinen immer wieder zur größten Vorsicht beim Fahren ermähnt werden.
Hierbei mache ich den Polizeiexekutivbeamten zugleich auch zur Pflicht, sich im Verkehre mit den Führern und den Jnsaffen der Kraftfahrzeuge der größten Höflichkeit zu befleißigen, und denselben jedes mögliche Entgegenkommen zu zeigen, um dem Verkehr der Kraftfahrzeuge nach und von der Rennstrecke nicht unbedingt gebotene Hindernisse in den Weg zu legen.
I. I. 3659. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierung»-Rat.
Hersfeld, den 10. Juni 1904.
Unter dem Schweinebestande des Kaufmanns Wilhelm Zickendraht hierselbst ist die Rotlaufseuche ausgebrochen. I. I. 3719 Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierung- Rat.
Nichtamtlicher Teil.
Die französisch-englische Annäherung.
Den Kernpunkt des französisch-englischen Abkommen» bilden die Bestimmungen wegen Aegypten und Marokko. Frankreich gibt seine alten Rechte in Aegypten auf, England gibt den Franzosen freies Feld in Marokko. Den größern Vorteil hat Frankreich davongetragen; denn was es in Aegypten zugesteht, ist nur die Anerkennung eines feit Jahrzehnten bestehenden tatsächlichen Zustande«, der Verzicht auf eine Rivalität, die gegenüber der schon vorhandenen englischen Verwaltung in Aegypten keinen Wert mehr hatte, und es wird dafür einen sehr ernsten Rivalen in Marokko los.
Mag es auch für England erwünscht gewesen sein, für seine Vorherrschaft in Aegypten einen formalen Abschluß zu gewinnen, wozu allerdings noch die An- eikennung der übrigen Mächte erforderlich ist, so hätte doch die natürliche Entwicklung der Dinge von selbst dahin geführt. Wenn sich die englische Regierung trotzdem so entgegenkommend für Frankreich zeigte, so sprachen dabei ohne Zweifel Rücksichten auf die internationale Lage, insbesondere auf den Krieg in Ostasien mit. I« besser sich Frankreich mit England verträgt,
um so weniger wird e« sich als Bundesgenosse Rußland» in Asien geltend machen. Auch konnte die tiefe Abneigung, die im englischen Volke, infolge der leidenschaftlichen Parteinahme der öffentlichen Meinung in Deutschland für die Buren, gegen enge Beziehungen mit Deutschland Platz gegriffen hat, dem Gedanken, Frankreich auf die englische Seite zu ziehen, nur förder. lich sein. Geht vielleicht da« alte freundnachbarliche Verhältnis zwischen Deutschland und Rußland sau» dem ostasiatischen Kriege neu gestärkt hervor, so soll Frank, reich bei der etwaigen Regelung asiatischer Fragen nach dem Kriege nicht gegen England stehen. Blieb diese Erwartung auch unausgesprochen, als kürzlich das französisch-englische Abkommen im Unterhaus« zur Erörterung kam, so macht sie es doch begreiflich, daß sich in England kein Widerspruch gegen die Verpflichtung erhebt, auf politische Interessen in Marokko zu verzichten und hier Frankreich die Vorhand zu lassen.
Trotz dieses Vorteils hat das Abkommen in Frankreich mehr Gegner gefunden als in England. Ob sich das Programm Delcassss, da» sich in die Worte zu- sammenfaßt: Penetration pacifique, friedliche» Vordringen, bei den barbarischen Zuständen in Marokko durchsühren läßt, erscheint sehr zweifelhaft. Die ver- tragsmäßige Abfindung Spaniens ist auf Schwierigkeiten gestoßen, man hat sich über die Gebiet«, die an Spanien fallen sollen, noch nicht einigen können. Die Vereinigten Staaten haben sich durch die räuberische Entführung eines Amerikaners veranlaßt gesehen, ein Geschwader nach Tanger zu schicken, und in ähnliche Lage können andere Mächte zum Schutze der Interessen ihrer Untertanen kommen. Da» Abkommen mit England verpflichtet dritte Mächte in keiner Weise dazu, ebenso wie England auf die Wahrnehmung von In- teressen in Marokko zu verzichten.
Einstweilen herrscht aber auch in Frankreich die Befriedigung über das Abkommen vor, und auch dabei spielt der ostasiatische Krieg und die englisch-deutsche Ver. stimmung mit. Das geheime Zentrum der französischen Politik bleibt immer Elsaß-Lothringen. Hat sich Ruß- land schon vor dem Kriege nicht für die französische Revanche eingesetzt, so wird dies nach dem Kriege mit den Erfahrungen, die Rußland nach der französischen wie der deutschen Seite hin macht, erst recht nicht der Fall sein. Umso höher wird daher die freundschaftliche Annäherung England« geschätzt, selbst wenn in Marokko nicht alle« nach Wunsch gehen sollte.
Der Krieg zwischen Japan und Nußland.
Die Kriegslage hat neuerdings keine Veränderung erfahren.
Petersburg, 11. Juni. Au« Liaujang wird gemeldet: Die Situation ist unverändert. Seit fünf Tagen herrscht große Hitze. Der Armee wurde ein Befehl Kuropatkins mitgeteilt, Achtung dem tapferen Gegner zu erweisen, und falls Tote, Verwundete oder Gefangene in russische Hände kommen, den Toten die militärischen Ehren zu erweisen und die Verwundeten gleich den eigenen sorgfältig zu pflegen.
Im Gegensatz zu dieser humanen Aufforderung wird den Japanern ein bis zu Grausamkeiten gesteigerter Fanatismus nachgesagt, der der oft gerühmten Ritterlichkeit der Japaner wenig entsprechen würde, wie den KriegS- regeln überhaupt.
Zwei russische Infanteristen wurden furchtbar verstümmelt in einem Hause in Saimatse aufgefunden. Man schreibt diese Nichtachtung der Kriegtregeln dem Fanatismus zu, der angeblich in einem Teil« bes japanischen Heere« herrsch«; doch liegen keine Beweise für die Urheberschaft der Japaner vor.
Mehrere aus Petersburg eingetroffene Meldungen stimmen darin überein, daß dort der Besetzung von Singen und Saimatse durch die Japaner, welche sich