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Melder Kreisblatt

Gratisbcilagtu:Jllusttirtes Sonntagsblatt" undJllnstrirte Landwirtschaftliche Beilage". «3f Fernsprecher Nr. 8. -$*

Sr. 54.

Sonnohwil in 7. Mai

M.

Arr

Zur Abhaltung

ltlicher Teil.

Am

Anfang Uhr

Bezeichnung der Gemeinde.

Hersseld, am 18. April 1904.

der diesjährigen Pferdevor-

27. Mai

28. Mai

30. Mai

8. Juni

9. Juni

Wenn der Ort, n nicht ande beizubehalt

945

1030 1045 11

6 Ab.

630

7

745 815

845 8

830 840 845 545

Ab.

615

630

630 Morgens mehrere £ w die Mi cs bestimn en und zu

Gershausen mit

Musterung im Kreise Hersseld sind folgende Ter - m i n e bestimmt w o r d e n :

Kemmerode Reimboldshausen Heddersdorf Frielingen Gersdors mit

Am

Anfang Uhr

Bezeichnung der Gemeinde.

13. Mai

16. Mai

17. Mai

18. Mai

25. Mai

26. Mai

27. Mai

1230

730

815

830

845

915

945

1030

11

1

130

2

7 Ab.

7

730

830

915

745

830

9

945

1030

11 1130

1145

7

1015

1045

11 1115

1145

6 Ab. 730

8

815

830

845

930

745

830

9

'Kleinensee Philippsthal Röhrigshof Heimboldshausen Hamrode Lengers mit Wölfershausen Bengendorf, Heringen Leimbach Widdershausen Ausbach mit

Willingshain Mengshausen Niederaula Kerspenhausen mit

Hilperhausen Roßbach Beiershausen Asbach mit Kohlhausen Elchhof Unterhaun mit Rotensee Oberhalln Sieglos Eitra Stärklos mit

Gethsemane Ransbach Wehrshausen Schenklengsseld mit

Oberlengsfeld Lampertsfeld Schenksolz Conrode Wüstfeld mit

Kruspis

Holzheim

Solms

Engelbach

Niederjossa

rte zusammen gemustert werden, so ist ifterung stattfindet, unterstrichen. Wo it, sind die früheren Musterungsplätze mr bei ungünstiger Witterung (Regen-

Wippcrshain Landershausen Unterweisenborn Hilmes mit Motzfeld Hillartsbausen mit

Unterneurode

Lautenhausen

Friedewald mit

missars unter Schutz (Torweg, vorspringendem Dach) stehen kann.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landge­meinden einschl. Gutsbezirke werden nun hiermit angewiesen, die bestimmten Termine wiederholt auf ortsübliche Weise

Herfa

Malkomes mit

Dünkelrode

(an der Straße Friedewald-Hersfeld) Hermannshof

Sorga mit

Kathus

Wilhelmshos mit

bekannt machen zu lassen und insbesondere zur Kenntniß

der Pserdebesitzer zu bringe«.

Die Verzeichnisse listen), zu welchen d von hieraus übersan

der vorhandenen Pferde, (Vorsührungs- e Formulare in ben nächsten Tagen Ot werden, sind alsbald in doppelter

Oberrode Petersberg Hersfeld mit

Ausfertigung anzufertigen und ist bet deren Ausstellung

Folgendes genau zu

1. Die bei der le bezeichneten Ps nommen noch durch Tod oi

beachten:

tzten Musterung als kriegsunbrauchbar

Meisebach

Mecklar mit

erde werden weder in die Listen ausge- vorgeführt, ebenso auch nicht die

Meckbach

Reilos

Rohrbach

Tann mit

Friedlos

Hof Bingartes Kalkobes AllmerShausen mit

)er Verkauf in Abgang gekommenen

Pferde.

2. In die Listen einzutragen unb vorzuführen sind vielmehr:

a. die als kriegsbrauchbar bezeichneten Pferde, b. die vorübergehend (zeitig) kriegsunbrauchbaren und

c. die durch Erreichung des vorgeschriebenen Al-

ters (4jährig) oder durch Kauf hinzugekommenen

l'mvie selbstverständlich auch die bei der letzten

Heenes Gittersdorf Untergeis Obergeis 9hm Hattenbach Kleba Kirchheim mit Goßmannsrode Rotterterode Reckerode

Musterung aus irgend einem Grunde (hochtragend,

lahm re.) nicht Vorgcsührten.

3. Die hierdurch hinzugekommenen Pferde sind den be­treffenden Besitzern zuzuschreiben und nicht erst am Ende der ganzen Liste nachzutragen.

4. Sämmtliche Pferde sind durch die ganze Liste durch-

zum men Kop

mmerieren und müssen die entsprechenden Nnm- deutlich unb groß, den Pferden an der linken

feite befestigt werden.

5. Bezüglich der bei der letzten Musterung als kriegs- brauchbar bezeichneten Pferde sind an der linken Seite außerdem noch die nach § 5 der Pferdeaus- hebungsvorschriftvorgeschriebenenBestimmungstäfelchen anzubringen. Eine Anzahl dieser Äestimmungstäfelchen wird mit den Listen-Formularen übersandt werden. Hinsichtlich der Vormusterungen selbst wird hierdurch noch aus Folgendes aufmerksam gemacht, bezwse. bestimmt:

Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig vorführen, haben außer der gesetzlichen

©träfe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangs-

weise Herbeischaffung

der nicht gestellten Pferde vorge-

nommen wird.

Die Herren Ortsvorstände selbst und im Behinderung^

falle ihre Stellvertreter

: haben sich in den Musterungs-

terminen einzufinden und die angefertigten Vorführungs- listen dem Kommissar vorzulegen. Außerdem sind dieselben verpflichtet, dem Musterungs-Kommissar sofort Anzeige zu erstatten, falls Pferdebesitzer nicht sämtliche Pferde zur Vor­führung bringen.

Dieselben sind ferner verpflichtet, für die Gestellung der zum Ordnen und Vorführen der Pferde erforderlichen Leute, sonst insbesondere dafür zu sorgen, daß das Vorführen genau in der Reihenfolge der Vorführungsliste stattfindet. Hierzu ist erforderlich, daß die Pferde pünktlich zur angesetzten Zeit übereinstimmend mit der Liste nebeneinander ohne große Zwischenräume aufgestellt sind. Zur Vermeidung von un- liebsamen Verzögerungen ist sodann noch streng darauf zu achten, daß die an den Pferden befindlichen Nummern und Besümmungstäfelchen seitens der Pferdebesitzer nicht nach Belieben gewechselt werden, sondern dieselben sind stets auss Genaueste übereinstimmend mit der Vorführungs­liste zu belassen.

Schließlich wird noch bemerkt, daß nur bei pünktlichster Einhaltung der angesetzten Termine, auch bei Regenwetter, und vollständiger Ausfüllung der Listen eine glatte Ab­wicklung des Musterungsgeschäfts ermöglicht werden kann und darum die genaueste Beachtung der getroffenen Be­stimmungen im eigenen Interesse der Pferdebesitzer liegt. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hess.-Nass. laudw. Berufs-Genossenschaft.

Sektion Hersfeld.

A. Nr. 1452.

Hersfeld, den 3. Mai 1904.

Die Ablieferung der Umlagebeiträge zur Heff.-Nafl. landwirtschaftlichen Berufsgenossenfchast für das Jahr 1903 wird mit Frist bis zum 12. d. MlS. in Erinnerung gebracht.

Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 3. Mai 1904.

Die Königlichen Herren Ortsschulinspektoren des hiesigen Kreises wollen mir gefälligst bis spätestens zum 12. b. M t S. mitteilen, von wie viel Kindern die ihnen unterstellten Schulen am 1. Mai d. I. besucht worden sind und (bei mehrklassigen Schulen) wie viel davon auf eine Lehrkraft entfallen.

I. I. Nr. 2659. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Herrfeld, den 6. Mai 1904.

Die Herren Bürgermeister des Kreise» haben die Ihnen in den nächsten Tagen zugehenden LoofungSscheine für die in Ihren Gemeinden befindlichen Militär­pflichtigen, denselben alsbald auszuhändigen. Das bel- gefügte Verzeichnis muß, nachdem der Empfang der