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krscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. exel. Postausschlag.

Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltteile 10 Psg., im amtlichen Theile 15Pfg. Rcklanien die Zeile 20 Psg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

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Gratisbeilagen:Jüustrirtes Sonntagsblatt" undJllustrirte Landwirtschaftliche Beilage"

SS* Fernsprecher Nr. 8. -^e

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Xt. 53

ImttstU Sk« 5. Mai

1901

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Kestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt

für die Monate Mai und Juni werden von allen

mit kaiserlichen Poftanftalten, Landbriefträaern und von roßt

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der Expedition angenommen.

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Amtlicher Teil.

b. den Nachweis der geschehenen Impfung oder wenn er über 12 Jahre alt ist, auch nicht den der Wieder­impfung erbracht hat.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehendes, namentlich aberdie Termine auf ortsübliche Weisezu wiederholten Malenbekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.

Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleichzeitig ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern,Pflegeelternund Vormünder, welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Jnipfung oder der ihr folgen­den Nachschau entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.

Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der

Schulanstalten die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinig­ungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impfpslichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpf- geschäftes ergangenen Vorschriften ein Vertreter der Orts­polizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Jmpfgeschäftstermine zur Unterstützung des Jmpfarztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.

Für Bereithaltung des Jmpflokals und Stellung der erforderlichen Schreibhülfe beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfstationsorte Sorge zu tragen. I. 2268. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

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Hersfeld, den 16. April 1904.

Die diesjährigen Impf- und Nachschau Termine im Kreise Hersfeld sind wie folgt anberaumt worden:

1. Station Hers feld.

a. Stadt Hersseld, Impfung.

Impfung: Montag, den 9. Mai 1904, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Montag, den 16. Mai 1904, Vormittags 9 Uhr.

b. Stadt Hersfeld, Wiederimpfung und Land.

Impfung: Dienstag, den 10. Mai 1904, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Dienstag, den 17. Mai 1904, Vormittags 9 Uhr.

2. Station Sorga.

Impfung: Dienstag, den 10. Mai 1904, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Dienstag, den 17. Mai 1904, Nachmittags 4 Uhr.

3. Station Friedlos.

Impfung: Mittwoch, den 11. Mai 1904, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Mittwoch den 18. Mai 1904, Nachmittags 4 Uhr.

4. Station Ob ergeis.

Impfung: Freitag, den 13. Mai 1904, Nachmittags 4V1 Uhr. Nachschau: Freitag, den 20. Mai 1904, Nachmittags 4JA Uhr.

5. Station Schenklengsfeld.

Impfung: Donnerstag, den 19. Mai 1904, Vormittags 8 Uhr. Nachschau: Donnerstag, den 26. Mai 1904, Vormittags 8 Uhr.

6. Station Ransbach.

Impfung: Donnerstag, den 19. Mai 1904, Mittags 12 Uhr. Nachschau: Donnerstag, den 26. Mai 1904, Mittags 12 Uhr.

7. Station Philippsthal.

Impfung: Donnerstag, den 19. Mai 1904, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau : Donnerstag, den 26. Mai 1904, Nachmittags 2 Uhr.

8. Station A s b a ch.

Impfung : Mittwoch, den 25. Mai 1904, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Mittwoch, den 1. Juni 1904, Nachmittags 2 Uhr.

9. Station Unterhau n.

Impfung: Mittwoch, den 25. Mai 1904, Nachmittags 3 Uhr. Nachschau: Mittwoch, den 1. Juni 1904, Nachmittags 3 Uhr.

10. Station Niederaula.

Impfung : Donnerstag, den 26. Mai 1904, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Donnerstag, den 2. Juni 1904, Vormittags 10 Uhr.

11. Station Frielinaen.

Jnipfung: Montag, den 30. Mai 1904, Vormittags 11 Uhr. Nachschau: Montag, den 6. Juni 1904, Vormittags 11 Uhr.

12. Station Kirchheim.

Impfung: Montag, den 30. Mai 1904, Nachmittags 1 Uhr.

Nachschau: Montag, den 6. Juni 1904, Nachmittags 1 Uhr.

13. Station Friedewald.

Impfung: Freitag, den 27. Mai 1904, Vormittags 10 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 3. Juni 1904, Vormittags 10 Uhr.

14. Station Widdershausen.

Impfung : Sonnabend, den 28. Mai 1904, Vormittags 944Uhr. Nachschau : Sonnabend, den 4. Juni 1904, Vormittag» 9Vr Uhr.

15. Station Heringen.

Impfung : Sonnabend, den 28. Mai 1904, Mittags 124e Uhr. Nachschau: Sonnabend, den 4. Juni 1904, Mittags 124's Uhr.

16. Station Heimboldshausen.

Impfung: Freitag, den 27. Mai 1904, Nachmittags 3 Uhr. Nachschau: Freitag, den 3. Juni 1904, Nachmittags 3 Uhr.

17. Station Holzhei m.

Impfung: Freitag, den 27. Mai 1904, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Freitag, den 3. Juni 1904, Vormittags 10 Uhr.

In der Stadt Hersfeld findet die Impfung im Saale des Gastwirts Herrn Konstantin Otto dahier statt, während in den übrigen Jmpfstationen des Kreises hierzu die Schulräume be­nutzt werden.

"Die Impfung geschieht unentgeltlich. Außer den­jenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1904

1. jedes im Jahre 1903 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstan den hat,

2 die Kinder, die im Jahre 1903 oder früher ohne Er­folg, ohne genügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben.

3. jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher

a. in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat bezw. zurücklegt oder

Saatenstand um die Mitte des Monates April 1904 im Kreise Hersfeld.

Begutachtungsziffern (Noren): 1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = Mittel, 4 = gering, 5 = sehr gering.

(Vergleiche den Runderlaß der Herren Minister für Landwirtschaft rc. sowie des Innern vom 16. November 1901 I B c 9476 M. f. L. I b 3646 M. d. I.)

Fruchtarten

Durchschnittsnoten für den

Anzahl der von den Vertrauensmännern abgegebenen Noten

Staat

Regierungs­bezirk Cassel

1

2

3

4

5

12

23

3-4

45

Winlerweizen ....

2,5

2,5

4

2

Sommerweizen . . .

Winterspelz ....

2,2

Winterroggen....

2,5

2,5

1

2

2

1

Sommerroggen . . .

»

Sommergerste....

Hafer......

Kartoffeln.....

Klee.......

2,8

2,5

3

3

Luzerne......

2,7

2,7

Wiesen......

2,9

2,6

2

3

1

Königliches statistisches Bureau.

Blenk.

Wird veröffentlicht.

Hersseld, den 25. April 1904. Der Königliche Landrat Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hersfeld, den 2 Mai 1904.

Im Monat April d. Js. sind dahier für die nach­bezeichneten Herren Jagdscheine ausgestellt worden:

A. Jahresjagdscheine:

a. entgeltliche:

1. am 18./4. für Gutsbesitzer Hermann Patry aus Genf, z. Zt. in Hattenbach;

2. w Landwirt Valentin Meister zu Hof

BeierSgraben bei Rolterterode;

3. 23,/4. Gutsbesitzer Heinrich Hoßbach zu Hof

Weißenborn bei Friedewald;

4../4. Müller Johannes Raacke in Schenk-

folz;

5. 26-/4. Oberpostassistent Ernst Valentin

Glebe in Hersfeld;

6. 27./4. Bürgermeister Lotz in Lengers;

7. , Agent Johannes Simon Volkenand

in Heringen;

8. 29.74. Gerichtsaktuar Albrecht Siegmann

in Hersfeld;

9. 30/4. Volontair Gößling zu Eichhof;

10. Gutsbesitzer Georg Pachten zu Hof

Kahnbach;

11. * Gutsbesitzer August Riemeyer inTann.

b. unentgeltliche:

12. 29./4. den Königlichen Förster Kaul in

Biedebach.

B. Tagesjagdscheine:

Keine I

Der Königliche Landrat Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

amtliche Verfügung vom 9. März 1878 Nr. 2443, im KreiSblatt Nr. 20, wonach die Abhaltung von H a u S - kollekten wegen Beschädigungen durch Hagel- schlag nicht genehmigt wird, veranlasse ich die Herren Ortsvorstände des Kreise», die Landwirte in ihren Ge­meindebezirken hierauf speziell aufmerksam zu machen, und dieselben bei jeder sich darbietenden Gelegenheit auf die Notwendigkeit und Nützlichkeit der Versicher­ung ihrer Fcldfrüchte gegen Hagelschaden hin­zuweisen.

J. I. Nr. 2643. Der Königliche Landrat

Freiherr vonSchleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Aonigliches Landratsamt.

Sprechstunde: Täglich von 912 Uhr an den Wochentagen vormittags.

Hersfeld, den 2. Mai 1904.

Unter Hinweis auf den Erlaß des Herrn Ober- Präsidenten vom 28. Februar 1878 (cfr. die landrats-

Bekanntmachung.

Reservisten aller Waffengattungen, welche zum Eintritt in die Schutztruppe für Südwest­afrika bereit sind, haben sich sofort beim Be­zirkskommando Hersfeld zu melden. Die Leute muffen sich auf 1 Jahr verpflichten.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, die Bekanntmachung durch Ausrufen pp. mehreremal be­kannt zu machen.

Hersfeld, den 4. Mai 1904.

Königl. B-zirkskommando.