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Gralisbcilligcn:Jviistliilcs Soniilogsblatt" undJllustrirtc Landwirtschaslliche Beilage".

LL- Kernsprecker Nr. 8. -gx

«r. 51.

Sonnaknü in 30. A-ril

1904.

Kestellunge»» auf das Hersfelder Kreisblatt für Vic Monate Mai und Juni werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, kandbriefträgern und von der Expedition angenommen._______________________

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 16. April 1904.

Die diesjährigen Impf- und Nachschau Termine im

Kreise Hersfeld sind wie folgt anberaumt worden:

1. Station Hers feld.

a. Stadt Hersfeld, Impfung.

Impfung: Montag, den 9. Mai 1904, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Montag, den 16. Mai 1904, Vormittags 9 Uhr.

b. Stadt Hersfeld, Wiederimpfung und Land.

Impfung: Dienstag, den 10. Mai 1904, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Dienstag, den 17. Mai 1904, Vormittags 9 Uhr. 2. Station Sorga.

Impfung: Dienstag, den 10. Mai 1904, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Dienstag, den 17. Mai 1904, Nachmittags 4 Uhr. 3. Station Friedlos.

Impfung: Mittwoch, den 11. Mai 1904, Nachmittags 4 Uhr.

Nachschau: Mittwoch den 18. Mai 1904, Nachmittags 4 Uhr. 4. Station Obergeis.

Impfung: Freitag, den 13. Mai 1904, Nachmittags 4Vi Uhr.

Nachschau: Freitag, den 20. Mai 1904, Nachmittags 41/» Uhr. 5. Station Schenkl engsfeld.

Impfung: Donnerstag, den 19. Mai 1904, Vormittags 8 Uhr. Nachschau: Donnerstag, den 26. Mai 1904, Vormittags 8 Uhr. 6. Station Ransbach.

Impfung: Donnerstag, den 19. Mai 1904, Mittags 12 Uhr. Nachschau: Donnerstag, den 26. Mai 1904, Mittags 12 Uhr. 7. Station Philippsthal.

Impfung: Donnerstag, den 19. Mai 1904, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Donnerstag, den 26. Mai 1904, Nachmittags 2 Uhr. 8. Station Asbach.

Impfung : Mittwoch, den 25. Mai 1904, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Mittwoch, den 1. Juni 1904, Nachmittags 2 Uhr. 7. Station Unterhau n.

Impfung: Mittwoch, den 25. Mai 1904, Nachmittags 3 Uhr. Nachschau: Mittwoch, den 1. Juni 1904, Nachmittags 3 Uhr. 10. Station Niederaula.

Impfung : Donnerstag, den 26. Mai 1904, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Donnerstag, den 2. Juni 1904, Vormittags 10 Uhr. 11. Station Frielingen.

Impfung: Montag, den 30. Mai 1904, Vormittags 11 Uhr. Nachschau: Montag, den 6. Juni 1904, Vormittags 11 Uhr. 12. Station Kirchheim.

Impfung: Montag, den 30. Mai 1904, Nachmittags 1 Uhr.

Nachschau: Montag, den 6. Juni 1904, Nachmittags 1 Uhr. 13. Station Friedewald.

Impfung: Freitag, den 27. Mai 1904, Vormittags 10 Uhr.

Nachschau: Freitag, den 3. Juni 1904, Vormittags 10 Uhr. 114. Station Widdersh ausen.

Impfung: Sonnabend, den 28. Mai 1904, Vormittags 9Vi Uhr. Nachschau: Sonnabend, den4. Juni 1904, Vormittags R/i Uhr. 15. Station Heringen.

Impfung : Sonnabend, den 28. Mai 1904, Mittags 12*72 Uhr. Nachschau: Sonnabend, den 4. Juni 1904, Mittags 12*72 Uhr. 16. Station H e im b o l d s h a u s e n.

Impfung: Freitag, den 27. Mai 1904, Nachmittags 3 Uhr. Nachschau: Freitag, den 3. Juni 1904, Nachmittags 3 Uhr. 17. Station Holzheim.

Impfung: Freitag, den 27. Mai 1904, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Freitag, den 3. Juni 1904, Vormittags 10 Uhr.

In der Stadt Hersfeld findet die Impfung im Saale des Gastwirts Herrn Konstantin Otto dahier statt, während in den übrigen Jmpfstationen des Kreises hierzu die Schulräume be­nutzt werden.

Die Impfung geschieht unentgeltlich. Außer den­jenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1904

1. jedes im Jahre 1903 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstan- den hat,

2 die Kinder, die im Jahre 1903 oder früher ohne Er­folg, ohne genügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben.

3. jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher

a. in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat bezw. zurücklegt oder

b. den Nachweis der geschehenen Impfung oder wenn er über 12 Jahre alt ist, auch nicht den der Wieder­impfung erbracht hat.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehendes, namentlich aber die Termine auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malenbekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.

Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleichzeitig ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern,Pflegeelternund Vormünder, welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgen­den Nachschau entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.

Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinig­ungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impfpslichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpf- geschäftes ergangenen Vorschriften ein Vertreter der Orts­polizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Jmpfgeschäftstermine zur Unterstützung des Jmpfarztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.

Für Bereithaltung des Jmpflokals und Stellung der erforderlichen Schreibhülfe beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfstationsorte Sorge zu tragen. I. 2268. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hersfeld, den 18. April 1904.

Bestehender Vorschrift gemäß wird hierdurch da» Ergebnis der am 16. d. M. in dem Sitzung-saale im Königlichen Landratsamtsgebäude dahier stattgefundenen KreiStagSsttzung zur öffentlichen Kenntnis gebracht:

1. Die Uebernahme der LondwegeunterhaltungSpflicht auf den Kreis vom 1. April 1905 ab für weitere fünf Jahre wurde dem Anträge des Kreisaus- schusse» entsprechend, einstimmig beschloffen.

2. Die ausscheidenden Herren Bürgermeister August Reinhard in Landershausen und Bürgermeister a. D. Georg Braun in Hersfeld wurden als Abgeordnete zum Kommunallandtag für einen sechsjährigen Zeit­raum wiedergewählt.

A. 1705. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz,

Geheimer Regierungs-Rat.

HerSfeld, den 25. April 1904.

Im Anschluß an die diesseitige Bekanntmachung vom 18. d. Mlü., die Abhaltung der Pferdemusterung betreffend, werden die Herrn Ortsvorstände des Kreises hiermit angewiesen, zu den Musterungsterminen auch die VorführungSliste der letzten Vormusterung (1902) mit zur Stelle zu bringen.

I. II. 1759, Der Königliche Landrat

'Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hersfeld, den 22. April 1904.

Seiten» einer Privatversicherungs-Gefellschaft ist zwecks Erlangung von Verstcherungen die irrige Behauptung aufgestellt worden, daß die Gründung einer Haftpflicht- Versicherungsanstalt im Anschluß an die Heffen-Naffauische landwirtschaftliche BerufSgenossenschaft vorläufig aufge­geben sei. Diese Behauptung entspricht nicht den Tat­sachen.

Es ist vielmehr zu hoffen, daß die genannte Anstalt in absehbarer Zeit inS Leben treten wird, sobald die Satz, ungen, welche zur Zeit noch dem Bundesrat vorliegen, die Genehmigung erlangt haben.

I. A. 1806. Der Seltions-Borstand

Freiherr von Schleinitz,

Geheimer Regierung- Rat.

HerSfeld, den 20. April 1904.

Unter Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 10. Juni 1887 Nr. 6140 (Kreisblatt Nr. 70) wird hierdurch bekannt gemacht, daß v o m 1. I u n i d. I r. a b i n derStadt Hersfeld eine technischeRcvt- sion derMaaße, Waagen und Gewichte bei den Gewerbetreibenden stattfinden wird.

Die Letzteren werden hierdurch auf die Folgen einer etwa sich vorfindenden Unrichtigkeit der Maaße rc. hingewiesen und gleichzeitig ausgefordert, dieselben, so­weit deren fortdauernde Richtigkeit zweifelhaft erscheint, zuvor zur aichamllichen Prüfung zu bringen, auch samt- liche revisionspflichtigen Gegenstände vor der Revision einer gründlichen Reinigung zu unterziehen und in Bereitschaft zu halten.

J. I. Nr. 2331. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz,

Geheimer Regierung-.Rat.

HerSfeld, den 22. April 1904.

Nach § 1 der von dem Herrn Polizei-Präsidenten zu Berlin unterm 9. März b. Js. erlassenen Polizeiver. ordnung (veröffentlicht im Amtsblatt. Nr. 15) wird von dem Ersorderniß der Beibringung von Ursprungszeug­nissen für die dem Berliner städtische Viehh. fe zuge­führten Rinder im Alter von 4 Monaten und darüber künftig abgesehen.

Die Ortspolizeibehörden des Kreises mache ich hier­auf besonders aufmerksam mit der Veranlassung die be­teiligten Kreise hiernach zu bescheiden.

I. 2066. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierung»-Ral.

HerSfeld, den 21. April 1904.

Der Landwirt Adam Rudolph in Leimbach ist am 19. b. Mta. als Ort-schätzer für den Gemeindebezirk Leimbach verpflichtet worden.

I I. 1948. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hersfeld, den 19. April 1904.

Unter den Schweinen des Maurers Johannes Brandau in^Eitra ist die Rollausfeuche ausgebrochen.

J. I. 2286. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungt-Rat.

Herrfeld, den 16. April 1904.

Die unter dem Schweinebestande des Ackermanns Conrad Mohr in Ausbach ausgebrochene Rotlaufseuche ist erloschen. I. I. 2246. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierung-Rat.

HerSfeld, den 23. April 1904.

Der auf den 5. und 25. Mai 1904 in der Stadt Fulda angesetzte Viehmarkt bezw. Bullenmarkt wird unter den seither bekannt gegebenen Bestimmungen abgehalten. Mit dem Austrieb darf am 5. um 6Va Uhr morgens und am 25. Mai um 8 Uhr morgens begonnen werden. J. I. 2460. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Nichtamtlicher Teil.

Politischer Wochenbericht.

Wohl selten ist die Ankündigung einer Forderung der Re­gierung mit so ungeteiltem Beifall seitens der Volksvertretung begrüßt worden wie die jüngst im preußischen Abge ordnetenhause vom Eisenbahnminister gemachte Mit teilung, daß dem Landtage demnächst eine Vorlage zugeben