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Gratisbeilagln: „JVusttirtcs SounlMsblatt" und „Jllusttilte Landwirtschasüiche Beilage",
«sr Kernsprecher Nr. 8. ^»
Sr. 50.
Ioinierftoz 6« 28. April
1901
Amtlicher Teil.
Hersfeld, am 18. April 1904.
Zur Abhaltung der diesjährigen Pferdevor- MUfternng im Kreise Hersfeld sind folgende Ter - mine bestimmt worden:
Am
Anfang Uhr
Bezeichnung der Gemeinde.
13. Mai
16. Mai
17. Mai
18. Mai
25. Mai
26. Mai
27. Mai
1230
730
815
830
845
915
945
1030
11
1
130
2
7 Ab.
7
730
830
915 745
830
9
945
1030
11 1130
1145
7
1015
1045
11 1115
1145
6 Ab. 730
8
815
830
845
930
745
830
9
Kleinensee Philippsthal Röhrigshof Heimboldshausen Harnrode Lengers mit Wölsershausen Bengendors, Heringen Leimbach Widdershausen Ausbach mit
Gethsemane Ransbach Wehrshausen Schenklengsseld mit
Oberlengsfeld Lampertsfeld Schenksolz Conrode Wüstfeld mit
Wippershain Landershausen Unterweisenborn Hilines mit Motzfeld Hillartsbansen mit
Unterneurode
Lautenhausen
Friedewald mit
Herfa •
Malkomes mit
Dünkelrode
(an der Straße Friedewald-Hersfeld) Hermannshos
Sorga mit
Kathus
Wilhelmshof mit
Oberrode Petersberg Hersfeld mit
Meisebach
Mecklar mit
Meckbach Reilos Rohrbach Tann mit
Biedebach
Friedlos
Hos Bingartes Kalkobes
Allmershausen mit
Heenes Gittersdors Untergeis Obergeis Aua' Hattenbach Kleba Kirchheim mit GoßmannSrode Rotterterode Reckerode
Am
Ansang Uhr
Bezeichnung der Gemeinde.
27. Mai
945
Gershausen mit Kemmerode Reimboldshausen
1030
Heddersdorf
1045
Frielingen
11
Gersdorf mit Willingshain
6 Ab.
Mengshausen
630
Niederaula
28. Mai
7
Kerspenhausen mit Hilperhausen Roßbach
745
Beiershausen
815
Asbach mit Kohlhausen
845
Eichhof
30. Mai
8
Unterbaun mit Rotensee
830
Oberhaun
840
Sieglos
845
Eitra
8. Juni
545
Stärklos mit
Ab.
Kruspis Holzheim
615
Solms
630
Engelbach
9. Juni
630 Morgens mehrere £
Niederjossa
Wenn
)rte zusammen gemustert werden, so ist
der Ort, wo die Musterung stattfindet, unterstrichen. Wo nicht anders bestimmt, sind die früheren Musterungsplätze beizubehalten und yuar bei ungünstiger Witterung (Regenwetter) derartig, daß der Schreiber des Musterungs-Kom- missars unter Schutz (Torweg, vorspringendem Dach) stehen kann.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden einschl. Gutsbezirke werden nun hiermit angewiesen, die bestimmten Termine wiederholt auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen und insbesondere zur Kenntniß der Pserdebesitzer zu bringen.
Die Verzeichnisse der vorhandenen Pferde, (Vorführungslisten), zu welchen die Forinulare in den nächsten Tagen von hieraus übersandt werden, sind alsbald in doppelter Ausfertigung anzufertigen und ist bei deren Aufstellung Folgendes genau zu beachten:
1. Die bei der letzten Musterung als kriegsunbrauchbar bezeichneten Pferde werden weder in die Listen aufge- nommen noch vorgeführt, ebenso auch nicht die durch Tod oder Verkauf in Abgang gekommenen Pferde.
2. In die Listen einzutragen und vorzuführen sind vielmehr:
a. die als kriegsbrauchbar bezeichneten Pferde,
b. die vorübergehend (zeitig) kriegsunbrauchbaren und
c. die durch Erreichung des vorgeschriebenen Alters (4jährig) oder durch Kauf hinzugekonnnenen sowie selbstverständlich auch die bei der letzten Musterung aus irgend einem Grunde (hochtragend, lahm rc.) nicht Vorgesührten.
3. Die hierdurch hinzugekommenen Pferde sind den betreffenden Besitzern zuzuschreiben unb nicht erst am Ende der ganzen Liste nachzutragen.
4. Sämmtliche Pferde sind durch die ganze Liste durch- zunummerieren und müssen die entsprechenden Nummern deutlil^und groß, den Pferden an der linken Kopfseite befestigt werden.
5. Bezüglich der bei der letzten Musterung als kriegsbrauchbar bezeichneten Pferde sind an der linken Seite außerdem noch die nach § 5 der Pserdeaus- hebungsvorschriftvorgeschriebenenBestimmungstäselchen anzubringen. Eine Anzahl dieser Bestimmungstäselchen wird mit den Listen-Formularen übersandt werden. Hinsichtlich der Vormusterungen selbst wird hierdurch noch aus Folgendes aufmerksam gemacht, bezwse. bestimmt: Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß aus ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellter: Pferde vorgenommen wird.
Die Herren Ortsvorstände selbst und im Behinderungsfalle ihre Stellvertreter haben sich in den Musterungsterminen einzufinden und die angefertigten Vorführungslisten dem Kommissar vorzulegen. Außerdem sind dieselben verpflichtet, dem Musterungs-Kommissar sofort Anzeige zu erstatten, falls Pserdebesitzer nicht sämtliche Pferde zur Vorführung bringen.
Dieselben sind ferner verpflichtet, fürJbie Gestellung der zum Ordnen und Vorführender Pferde erforderlichen Leute,sowie insbesondere dafür zu sorgen, daß das Vorführen genauen der Reihenfolge der Vorführungsliste stattfindet. Hierzu ist erforderlich, daß die Pferde pünktlich zur angesetzten Zeit übereinstimmend mit der Liste nebeneinander ohne große Zwischenräume aufgestellt sind. Hur Vermeidung von un- liebsamen Verzögerungen ist sodann noch streng darauf zu achten, daß die an den Pferden befindlichen Nummern und Bestimmungstäselchen seitens der Pferdebesitzer nicht nach Belieben gewechselt werden, sondern dieselben sind stets aufs Genaueste übereinstimmend mit der Vorführungsliste zu belassen.
Schließlich wird noch bemerkt, daß nur bei pünktlichster Einhaltung der angesetzlen Termine, auch bei Regenwetter, und vollständiger Ausfüllung der Listen eine glatte Abwicklung des Musterungsgeschäfts ermöglicht werden kann und darum die genaueste Beachtung der getroffenen Bestimmungen im eigenen Interesse der Pserdebesitzer liegt.
Der Königliche Landrat Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rat.
Nichtamtlicher Teil.
Zu den Vorgängen in Deulsch-Südwest-Afrika.
VonderKolonneGlasenapp kommen leider wieder ungünstige Nachrichten über den Gesundheitszustand der Truppen.
Nach einem Telegramm des Gouverneurs Leutwein vom gestrigen Tage steht die Kolonne des Majors v. Glafenapp seit dem 22. d. MtS. in Oljihänena, wohin ste wegen Ausbruchs von Typhus marschiert ist. Bis jetzt sieben Todesfälle. Namen noch nicht gemeldet. Die Missionsstation Otjihänena ist als Lazarett eingerichtet.
Wie weiter aus Rendsburg gemeldet wird, ist der Oberstabsarzt I. Klaffe und Chefarzt des 85. Infanterie- Regiments Schian telegraphisch nach Südwestafrika berufen worden, um im Ausstandsgebiet die Leitung des Lazarettwesens zu übernehmen. Bei dem am 30. d. MlS. nach Ewakopmund abgesandten Detachement von drei Wagenstationen der Funkentelegraphie befinden stch folgende Offiziere: Oberleutnant H a e r i n g vom In- fanterie-Regiment Nr. 63, Oberleutnant von Kleist vom Luftschiffer-Bataillon, Oberleutnant Stuhlmann vom Artillerie-Regiment Nr. 42 und Leutnant Horn vom Eisenbahn-Regiment Nr. 3. Das Detachement besteht ferner aus vier Unteroffizieren und 24 Mann.