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Gratisbeilagln:JVusttirtcs SounlMsblatt" undJllusttilte Landwirtschasüiche Beilage",

«sr Kernsprecher Nr. 8. ^»

Sr. 50.

Ioinierftoz 6« 28. April

1901

Amtlicher Teil.

Hersfeld, am 18. April 1904.

Zur Abhaltung der diesjährigen Pferdevor- MUfternng im Kreise Hersfeld sind folgende Ter - mine bestimmt worden:

Am

Anfang Uhr

Bezeichnung der Gemeinde.

13. Mai

16. Mai

17. Mai

18. Mai

25. Mai

26. Mai

27. Mai

1230

730

815

830

845

915

945

1030

11

1

130

2

7 Ab.

7

730

830

915 745

830

9

945

1030

11 1130

1145

7

1015

1045

11 1115

1145

6 Ab. 730

8

815

830

845

930

745

830

9

Kleinensee Philippsthal Röhrigshof Heimboldshausen Harnrode Lengers mit Wölsershausen Bengendors, Heringen Leimbach Widdershausen Ausbach mit

Gethsemane Ransbach Wehrshausen Schenklengsseld mit

Oberlengsfeld Lampertsfeld Schenksolz Conrode Wüstfeld mit

Wippershain Landershausen Unterweisenborn Hilines mit Motzfeld Hillartsbansen mit

Unterneurode

Lautenhausen

Friedewald mit

Herfa

Malkomes mit

Dünkelrode

(an der Straße Friedewald-Hersfeld) Hermannshos

Sorga mit

Kathus

Wilhelmshof mit

Oberrode Petersberg Hersfeld mit

Meisebach

Mecklar mit

Meckbach Reilos Rohrbach Tann mit

Biedebach

Friedlos

Hos Bingartes Kalkobes

Allmershausen mit

Heenes Gittersdors Untergeis Obergeis Aua' Hattenbach Kleba Kirchheim mit GoßmannSrode Rotterterode Reckerode

Am

Ansang Uhr

Bezeichnung der Gemeinde.

27. Mai

945

Gershausen mit Kemmerode Reimboldshausen

1030

Heddersdorf

1045

Frielingen

11

Gersdorf mit Willingshain

6 Ab.

Mengshausen

630

Niederaula

28. Mai

7

Kerspenhausen mit Hilperhausen Roßbach

745

Beiershausen

815

Asbach mit Kohlhausen

845

Eichhof

30. Mai

8

Unterbaun mit Rotensee

830

Oberhaun

840

Sieglos

845

Eitra

8. Juni

545

Stärklos mit

Ab.

Kruspis Holzheim

615

Solms

630

Engelbach

9. Juni

630 Morgens mehrere £

Niederjossa

Wenn

)rte zusammen gemustert werden, so ist

der Ort, wo die Musterung stattfindet, unterstrichen. Wo nicht anders bestimmt, sind die früheren Musterungsplätze beizubehalten und yuar bei ungünstiger Witterung (Regen­wetter) derartig, daß der Schreiber des Musterungs-Kom- missars unter Schutz (Torweg, vorspringendem Dach) stehen kann.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landge­meinden einschl. Gutsbezirke werden nun hiermit angewiesen, die bestimmten Termine wiederholt auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen und insbesondere zur Kenntniß der Pserdebesitzer zu bringen.

Die Verzeichnisse der vorhandenen Pferde, (Vorführungs­listen), zu welchen die Forinulare in den nächsten Tagen von hieraus übersandt werden, sind alsbald in doppelter Ausfertigung anzufertigen und ist bei deren Aufstellung Folgendes genau zu beachten:

1. Die bei der letzten Musterung als kriegsunbrauchbar bezeichneten Pferde werden weder in die Listen aufge- nommen noch vorgeführt, ebenso auch nicht die durch Tod oder Verkauf in Abgang gekommenen Pferde.

2. In die Listen einzutragen und vorzuführen sind vielmehr:

a. die als kriegsbrauchbar bezeichneten Pferde,

b. die vorübergehend (zeitig) kriegsunbrauchbaren und

c. die durch Erreichung des vorgeschriebenen Al­ters (4jährig) oder durch Kauf hinzugekonnnenen sowie selbstverständlich auch die bei der letzten Musterung aus irgend einem Grunde (hochtragend, lahm rc.) nicht Vorgesührten.

3. Die hierdurch hinzugekommenen Pferde sind den be­treffenden Besitzern zuzuschreiben unb nicht erst am Ende der ganzen Liste nachzutragen.

4. Sämmtliche Pferde sind durch die ganze Liste durch- zunummerieren und müssen die entsprechenden Num­mern deutlil^und groß, den Pferden an der linken Kopfseite befestigt werden.

5. Bezüglich der bei der letzten Musterung als kriegs­brauchbar bezeichneten Pferde sind an der linken Seite außerdem noch die nach § 5 der Pserdeaus- hebungsvorschriftvorgeschriebenenBestimmungstäselchen anzubringen. Eine Anzahl dieser Bestimmungstäselchen wird mit den Listen-Formularen übersandt werden. Hinsichtlich der Vormusterungen selbst wird hierdurch noch aus Folgendes aufmerksam gemacht, bezwse. bestimmt: Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß aus ihre Kosten eine zwangs­weise Herbeischaffung der nicht gestellter: Pferde vorge­nommen wird.

Die Herren Ortsvorstände selbst und im Behinderungs­falle ihre Stellvertreter haben sich in den Musterungs­terminen einzufinden und die angefertigten Vorführungs­listen dem Kommissar vorzulegen. Außerdem sind dieselben verpflichtet, dem Musterungs-Kommissar sofort Anzeige zu erstatten, falls Pserdebesitzer nicht sämtliche Pferde zur Vor­führung bringen.

Dieselben sind ferner verpflichtet, fürJbie Gestellung der zum Ordnen und Vorführender Pferde erforderlichen Leute,sowie insbesondere dafür zu sorgen, daß das Vorführen genauen der Reihenfolge der Vorführungsliste stattfindet. Hierzu ist erforderlich, daß die Pferde pünktlich zur angesetzten Zeit übereinstimmend mit der Liste nebeneinander ohne große Zwischenräume aufgestellt sind. Hur Vermeidung von un- liebsamen Verzögerungen ist sodann noch streng darauf zu achten, daß die an den Pferden befindlichen Nummern und Bestimmungstäselchen seitens der Pferdebesitzer nicht nach Belieben gewechselt werden, sondern dieselben sind stets aufs Genaueste übereinstimmend mit der Vorführungs­liste zu belassen.

Schließlich wird noch bemerkt, daß nur bei pünktlichster Einhaltung der angesetzlen Termine, auch bei Regenwetter, und vollständiger Ausfüllung der Listen eine glatte Ab­wicklung des Musterungsgeschäfts ermöglicht werden kann und darum die genaueste Beachtung der getroffenen Be­stimmungen im eigenen Interesse der Pserdebesitzer liegt.

Der Königliche Landrat Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rat.

Nichtamtlicher Teil.

Zu den Vorgängen in Deulsch-Südwest-Afrika.

VonderKolonneGlasenapp kommen leider wieder ungünstige Nachrichten über den Gesundheits­zustand der Truppen.

Nach einem Telegramm des Gouverneurs Leutwein vom gestrigen Tage steht die Kolonne des Majors v. Glafenapp seit dem 22. d. MtS. in Oljihänena, wohin ste wegen Ausbruchs von Typhus marschiert ist. Bis jetzt sieben Todesfälle. Namen noch nicht gemeldet. Die Missionsstation Otjihänena ist als Lazarett eingerichtet.

Wie weiter aus Rendsburg gemeldet wird, ist der Oberstabsarzt I. Klaffe und Chefarzt des 85. Infanterie- Regiments Schian telegraphisch nach Südwestafrika berufen worden, um im Ausstandsgebiet die Leitung des Lazarettwesens zu übernehmen. Bei dem am 30. d. MlS. nach Ewakopmund abgesandten Detachement von drei Wagenstationen der Funkentelegraphie befinden stch folgende Offiziere: Oberleutnant H a e r i n g vom In- fanterie-Regiment Nr. 63, Oberleutnant von Kleist vom Luftschiffer-Bataillon, Oberleutnant Stuhlmann vom Artillerie-Regiment Nr. 42 und Leutnant Horn vom Eisenbahn-Regiment Nr. 3. Das Detachement be­steht ferner aus vier Unteroffizieren und 24 Mann.