Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. exel. Postansschlag.
Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltkeile 10 Psg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt. ^ —......... J
WM Mi
Grlilisbkilagcn: „Jlluslrirtts SouvtaMlatt" und „Jllustrirte Landwirtschaftliche Beilage".
«S- Fernsprecher Nr. 8. ^j
Sr. 41. Lmerfta- sei 7. Wril 1964.
Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Frühjahrskontrollversammluugen Kreise Hersseld finden wie folgt statt:
Zu Hersfeld I.
(Turnplatz an der Hainstraße.)
Montag, den 11. April 1904,
Vormittags 9 Uhr, für sämtliche Reservisten der Stadt Hersfeld.
Zu Obergeis.
(Bei Gastwirt Ernst.) Montag, den 11. April 1904, Nachmittags 3 Uhr,
j für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershansen I mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Obergeis i und Untergeis.
Zu Heringen.
((Schulplatz.)
Freitag, den 15. April 1904,
Vormittags 11 Uhr,
I , für die Mannschaften aus den Genieinden Bengendors, B Heringen mit Hof Füllerode, Kleinensee, Leimbach, Lengers, Widdershausen und Wölfershausen.
Zu Heimboldshausen.
(Bei Gastwirt Echtermeyer.)
Freitag, den 15. April 1904,
Nachmittags 3 Uhr,
für die Mannschaften ans den Gemeinden Heimboldshausen, Ausbach, Harnrode, Gethsemane, Philippsthal, Röhrigshos mit Nippe und Unterneurode.
Zu Friedewald.
Sonnabend, den 16. April 1904,
Vormittags 10 Uhr,
für die Mannschaften aus den Gemeinden Friedewald, Hersa, Lautenhausen und Hillartshausen.
Zu Schenklengsfeld.
(Bei Gastwirt Kroneberg.)
Sonnabend, den 16. April 1904,
Nachmittags 3 Uhr,
für die Mannschaften ans den Gemeinden Conrode, Dünkelrode, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Hilmes, Lampertsseld, Landershausen, Ransbach, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.
Zu Unterbaun.
(Bei Gastwirt Sandlos.)
Donnerstag, den 21. April 1904,
Vormittags 10 Uhr,
für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper- hausen, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.
Zu Hersfeld II. (Turnplatz an der Hainstraße)
Donnerstag, den 21. April, Nachmittags 3 Uhr,
für sämtliche Wehrleute I. Aufgebots sowie die Ersatz- Reservisten ans der Stadt Hersfeld.
Zu Niederaula.
(Kirchplatz)
Freitag, den 22. April 1904,
Vormittags 1080 Uhr,
für die Mannschaften aus den Gemeinden Asbach, Beiers- hansen, Hattenbach, Kerspenhausen, Solms, Stärklos, Outsbezirk Engelbach mit Hof Sternberg, Kruspis, Mengs- hansen, Jiiebcraulo, Niederjossa und Holzheim.
Zu Kirchheim.
. (Bei Gastwirt Eydtj)
Mettag, den 22. April 1904,
... .. Nach mittags 3 Uhr,
für die Mannschaften aus den Gemeinden Astendorf, Frielingen, Gersdorf, Gershansen, Goßmannsrode mit H^. Siebemno^en, HedderSdors, Kcmmerode, Kirchheim mit Äeid) und Euhinuhle, Klebn, Reckerode, Reimboldshansen, Ratterterode mit Hof Be.ersgraben und WillingSha n mit Hof Löscher. J 1
im
Zu Hersfeld III.
(Turnplatz an der Hainstraße.)
Sonnabend, den 23. April 1904,
Vormittags 9 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meisebach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eichhof, Eichmühle, Heenes, Rohrbach, Tann, Hermannshof und Wehneberg.
' Zur strengen Nachachtung für die Beteiligten fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:
1. Zu den Frühjahrs-Kontrolversammlungen haben sich alle Mannschaften, welche der Reserve und Marinereserve, Landwehr und Seewehr 1. Aufgebots, der Ersatzreserven und Marineersatzreserven angehören, sämtliche zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen, sowie die zur Disposition der Truppenteile und Marineteile beurlaubten Mannschaften zu gestellen. Ferner säintliche Invaliden der Reserve und Landwehr I mit Ausnahme' der dauernd abgefundenen Ganzinvaliden.
Nur diejenigen Wehrmänner und Seewehrmänner, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1892 eingetreten sind und deshalb bei den diesjährigen Herbstkontrolversammlungen zur Landwehr zweiten Aufgebots übertreten, sind von der Frühjahrs-Kontrol- Versammlung d. Js. entbunden.
2. Die Einberufung zu den Kontrolversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämtlichen Ortschaften statt.
Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrol- Versammlungen hat Arrest zur Folge.
3. Die Mannschaften aus den einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen rc. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Gemeinden sie gehören.
4. DieMannschaften haben den Militärpaß u n d d a s Führungsattestmitzur Stelle zu bringen.
5. Gesuche um Befreiung von der Kontrol-Versammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirks-Kommandos Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirks-Kommando genehmigt werden. Erhält der Betreffende keinen Bescheid, so hat er zu der Kontrol-Versammlung zu erscheinen.
6. Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben.
Atteste, welche nur die Beinerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrol-Versammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind un= gültig und werden nicht angenommen.
7. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchen sie zur Kontrol-Versammlung berufen sind, zum aktiven Heer und sind demnach dem Militär-Strafgesetzbuch unterworfen.
8. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Kontrol- Versammlungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch auf Verabfolgung einer Militärfahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstation haben.
9. Zwecks Messen der Füße haben die Mannschaften mit reinen Strümpfen zu erscheinen.
Hersseld, den 14. März 1904.
Königliches Bezirkskommando. * *
*
. Hersfeld, den 16. März 1904.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gcmeiudcbczirken alsbald wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzuteilen.
Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort gehört,
hat zwecks Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlungen zugegen zu sein.
II. 1040. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Hersfeld, den 30. März 1904.
Die Anträge auf Gewährung von Unterstützungen aus der Unterstützungskaffe für im Feuerlöschdienst Verunglückte zu Merseburg werden vielfach nicht in der vorgeschriebenen Weiss seitens der Ortsbehörden bezw. der Brandmeister behandelt, wodurch zum Nachteil der verletzten Feuerwehrleute Verzögerungen und Weiterungen entstehen. Unter Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 21. Dezember 1889 Nr. 11959 (Kreisblatt Nr. 152) werden die Herren Ortsvorstände des Kreises veranlaßt, nochmals zur Kenntnis der Beteiligten bringen zu wollen, daß es zur Erlangung der Unterstützung für im Feuerlöschdienst Verunglückte notwendig ist, von der Beschädigung ober Verunglückung bei Bränden bezw. einer im Feuerlöschdienst angeordneten Uebung sofort der Oltsbehörde, dem zuständigen Brandmeister und Oberbrandmeister Anzeige zu erstatten. Die Ortsbehörde hat in allen Fällen mit möglichster Beschleunigung den UnterstützungSantrag an den Herrn Landeshauptmann in Hessen (Hessische Brandversicherungsanstalt) einzusenden, von welchem das Weitere veranlaßt werden wird.
I. I. 1893. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Nichtamtlicher Teil.
Der Krieg zwischen Japan und Rußland.
Ueber den japanischen Aufmarsch weiß Reuters Bureau in einer aus Schanghai datierten Depesche folgendes zu berichten: „Nach Meldungen aus Kobe befinden sich gegenwärtig 260 000 Mann japa - nischeTruppen auf dem Marsche. Außerdem sind in den Garnisonen 60 000 Mann unter den Waffen, abgesehen von den Reserven der dritten Klaffe, die noch nicht mobilisiert sind. Der Generalstab bewahrt über den Feldzugsplan Stillschweigen, man nimmt aber an, daß die japanischen Streitkräfte in drei Armeen geteilt operieren werden. Die japanischen Behörden haben Tausende von Pferden requiriert, und jeder Armee wird voraussichtlich eine ziemlich bedeutende Kavallerieabteilung zugeteilt werden. Die Pferde und die Mannschaften der Reiterei scheinen der europäischen Kavallerie nicht gleichwertig zu sein, aber die japanischen Offiziere er. klären, daß die Kavallerie sich ihrer Aufgabe gewachsen zeigen werde. Der größere Teil der nach Korea abgehenden japanischen Artillerie scheint keine schweren Geschütze zu führen, aber man glaubt, daß Japan mehrere Batterieen mit schweren Geschützen besitzt, die der besten Feldartillerie ebenbürtig sind. Außerdem hat Japan mehrere Batterieen Bergartillerie. Das in ganz Korea und der Mandschurei herrschende Tauwetter hat die Straßen unpassierbar gemacht."
Wie viele japanische Truppen in Korea bereits ge- landet sind, geht aus der Meldung nicht hervor. Ein anderes Telegramm der genannten Agentur berichtet, daß das ganze erste japanische Armeekorps ans Land gesetzt und im Nordwesten Koreas Stellung genommen habe. Seine Vorbereitungen zu einem Vorstoß gegen die russischen Stellungen am I a l u seien weit vorgeschritten.
Die Avantgarde der japanischen Armee im Nordwesten Koreas hat nach einem Telegramm aus Tokio am Sonnabend nachmittag S y o n s ch - kön ohne Widerstand zu finden besetzt. Wie eine