Einzelbild herunterladen
 

---------- ^,.

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. excl. Postaufschlag.

k-- . ----

........ 1

Die JnsertionSgebühre« betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

---------

ersWer Kreisblatt.

Gralisbrilagku:Jllusliiitcs SomUaiMatt" undJllustrirtc Landwiitschastliche Beilage"

SS" Fernsprecher Nr. 8. -g«

Sr. 36.

IomeOg in 24. März

1904.

Admmenis-KiMiWg

auf das IjersfeMer Kreisblatt

2Hit dem f. April (904 beginnt ein neues Abonnement auf das wöchentlich 3 mal, und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend erscheinendeHers­felder Areisblatt".

Dasselbe bringt außer den amtlichen Bekanntmach­ungen zuverlässige Mitteilungen über Ereignisse in der politif, Berichte aus dem Kreise, der Provinz und Nachbargebieten. Reichhaltige Nachrichten vermischten Inhalts bringen alle sonstigen mitteilenswerten Ereignisse zur Aenntnis der Leser. Ferner bilden sorgfältig aus- gewählte

spannende Romane,

Erzählungen etc., die in jeder Nummer in Fortsetzungen erscheinen, einen weiteren Theil des Lesestoffs.

Die wichtigsten Ereignisse gehen uns durch Tele­gramme zu und werden nötigenfalls durch Extra­blätter verbreitet.

Die Abonnenten erhalten unentgeltlich jede Woche ein .Jllustrirtes Sonntagsblatt und alle 1$ Tage eine von besten Fachmännern bediente

311u$trirte Landwirtschaftliche Beilage.

Ferner am j. Mai und |. Oktober je einen Auszug aus dem

Eisenbahnfahrplan.

Zu zahlreichem Abonnement ladet ergebenst ein

G^pedLtiatt des Sersfelder Kreisblattes.

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrskvntrollversammlungen im Kreise Hersseld finden wie folgt statt:

Zu Hersfeld I.

(Turnplatz an der Hainstraße.)

Montag, den 11. April 1904, Vormittags 9 U h r, für sämtliche Reservisten der Stadt Hersfeld.

Zu Obergeis.

(Bei Gastwirt Ernst.)

Montag, den 11. April 1904, Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershansen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Obergeis und Untergeis.

Zu Heringen.

(Schnlplatz.)

Freitag, den 15. April 1904,

Vormittags 11 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Bengendorf, Heringen mit Hof Füllerode, Kleinensee, Leimbach, Lengers, Widdershausen und Wölfershausen.

Zu Heimboldshausen.

(Bei Gastwirt Echtermeyer.)

Freitag, den 15. April 1904, Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden HcimboldS- hnusen, Ausbach, Harurode, Gethsemane, Philippsthal, Röhrigshos mit Nippe und Unterneurode.

Zu Friedewald.

Sonnabend, den 16. April 1904, Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus deu Gemeinden Friedewald, Herfa, Lautenhausen und Hillartshausen.

Zu Schenklengsfeld.

(Bei Gastwirt Kroneberg.)

Sonnabend, den 16. April 1904,

Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkelrode, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Hilmes, Lampertsseld, Landershausen, Ransbach, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstseld.

Zu Unterhaun.

(Bei Gastwirt Sandlos.)

Donnerstag, den 21. April 1904,

Vo rmittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper- Hausen, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.

Zu Hersfeld II. (Turnplatz an der Hainstraße)

Donnerstag, den 21. April, Nachmittags 3 Uhr, für sämtliche Wehrleute I. Aufgebots sowie die Ersatz- Reservisten aus der Stadt Hersfeld.

Zu Niederaula.

(Kirchplatz)

Freitag, den 22. April 1904, Vormittags 1030 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Asbach, Beiers- hausen, Hattenbach, Kerspenhausen, Solms, Stärklos, Gutsbezirk Engelbach mit Hof Sternberg, Kruspis, Mengs- hausen, Niederaula, Niederjossa und Holzheim.

Zu Kirchheim.

(Bei Gastwirt Eydt.)

Freitag, den 22. April 1904, Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode mit Hos Siebenniorgen, Heddersdorf, Kemmerode, Kirchheim mit Weich und Eichmühle, Kleba, Reckerode, Reimboldshausen, Rotterterode mit Hof Beiersgraben und Willingshain mit Hof Löscher.

Zu Hersfeld III.

(Turnplatz an der Hainstraße.)

Sonnabend, den 23. April 1904, Vormittags 9 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Kathus, Guts­bezirk Oberode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meisebach, Friedlos, Kalkobes, Reilvs, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eichhof, Eichmühle, Hcencs, Rohrbach, Tann, Hermannshof und Wchneberg.

Zur strengen Nachachtung für die Beteiligten fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:

1. Zu den FrühjahrS-Kontrolversammlungen haben sich alle Mannschaften, welche der Reserve und Marine­reserve, Landwehr und Seewehr 1. Aufgebots, der Ersatzreserven und Marineersatzreserven angehören, sämtliche zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen, sowie die zur Disposition der Truppenteile und Marineteile beurlaubten Mannschaften zu gestellen. Ferner sämtliche Invaliden der Reserve und Land­wehr I mit Ausnahme der dauernd abgefundenen Ganzinvaliden.

Nur diejenigen Wehrmänner und Seewehrmänner, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1892 eingetreten sind und deshalb bei den diesjährigen Herbstkontrolversammlungen zur Landwehr zweiten Aufgebots übertreten, sind von der Frühjahrs-Kontrol- Versammlung d. Js. entbunden.

2. Die Einberufung zu den Koutrolversammluugeu findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämtlichen Ortschaften statt.

Die Nichtbcfvlgung der Berufung zu den Kontrol- Versammlungen hat Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften aus den einzelnen hier nicht ge­nannten Höfen, Mühlen rc. werden zu den Ort­schaften gerechnet, zu deren Gemeinden sie gehören.

4. DieMannschaften haben denMilitär - paß und das Führungsatteft mit znr Stelle zu bringen.

5. Gesuche um Befreiung von der Kontrol-Versammlung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des König­lichen Bezirks-Kommandos Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirks-Kommando genehmigt werden. Erhält der Betreffende keinen Bescheid, so hat er zu der Kontrol-Versammlung zu erscheinen.

6. Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Ver­hinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben.

Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrol-Verfammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind un­gültig und werden nicht angenommen.

7. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchen sie zur Kontrol-Versammlung be­rufen sind, zum aktiven Heer und sind demnach dem Militär-Strafgesetzbuch unterworfen.

8. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Kontrol- Versammlungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch auf Verabfolgung einer Militärfahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahnstation haben.

9. Zwecks Messen der Füße haben die Mannschaften mit reinen Strümpfen zu erscheinen.

Hersfeld, den 14. März 1904.

Königliche- Bezirk-kommando. * *

Hersfeld, den 16. März 1904.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vor­stehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken als­bald wiederholt jur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzuteilen.

Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort gehört, hat zwecks Austechthaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlungeir zugegen zu sein.

II. 1040. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hersfeld, den 15. März 1904.

Die diesjährige Preisbewerbung von inländischen von ihren Züchtern nach Frankfurt a /M. gebrachten Pferden findet Dienstag den 5. April 1904 statt.

Von den näheren Bestimmungen hierüber können die Pferdezüchter des Kreises im Geschäftslokal bei Unter« zeichneten während der Dienststunden Einsicht nehmen. Auch liegen einige Anmeldeformulare daselbst bereit.

1. 1553. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Berlin, den 19. Februar 1904. Betrifft Eheschließungen russischer Staatsangehöriger im Jnlande.

Nach einer Mitteilung bei Herrn Ministers der aus­wärtigen Angelegenheiten hat die Kaiserlich Russische Regierung nunmehr diejenigen inneren Behörden be. stimmt, welche zur Ausstellung der für die Eheschließung russischer Staatsangehörigen christlichen Bekenntnisses in Preußen erforderlichen Zeugnisse über das Nichtbekannt« sein von Ehehindernissen (Artikel 43 § 1 des preußischen Ausführungsges'tze» zum B. ®. B.) zuständig sind. Da. nach werden diese Zeugnisse im allgemeinen von den Gemeindegeistlichen, für Angehörige des römischkalho« lischen Bekenntnisses aber von den Polizeibehörden er«