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»S- Fernsprecher Nr. 8. ^L

Sr. 27.LenneOg hu 3, Mz IM.

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 24. Februar 1904.

Die am 22. d. Mts. einstimmig erfolgte Wieder­wahl des Bürgermeisters Christian R ü g e r in Schenk- lengsfeld als solcher für einen am 21. März d. Js. be­ginnenden weiteren a ch tjährigen Zeitraum hat meine Bestätigung erhalten.

A. 751. Der Königliche Landrat

Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rat.

Hersfeld, den 22. Februar 1904.

Der George Rosenstock in Hilmes ist am 22. d. Mts. als Bürgermeister eidlich verpflichtet worden.

A: 715. ,Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867 über bie Polizei-Verwaltung in den neuerworbenen Landc«teilen und gemäß des § 143 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung der Gemeindever­tretung über die Handhabung der Straßenpolizei für den Gemeindebezirk Kollo des folgende Polizeiverordnung erlassen.

§ 1.

Die Straßen und Wege mit Einschluß der Rinnen (Kandeln), wozu auch die bebauten Grundstücke der Feld- läge gehören, sind von den angrenzenden Haus- resp. GrundstücksBesitzern wöchentlich zweimal, und zwar jeden Mittwoch und Sonnabend, außerdem am Nachmittage vor jedem Feiertage, soweit das Besitztum reicht und bis zur Mitte der Straße bezw. Weges gründlich zu reinigen. Ist die Straße bezw. der Weg nur von einer Seite bewohn», so haben die angrenzenden Haus- resp. Grundstücksbesitzer die Reinigung der ganzen Straße zu Übernehmen.

Bei trockener Witterung muß bei Vornahme der Straßen-Reinigung zur Verhütung des Staubes mit Wasser besprengt werden.

M verhällgilisvolles Blatt.

Erzählung von A. v. L i l t e n c r o n.

(Fortsetzung.)

Pleiten konnte kaum noch ertrage», sie in dieser Weise reden zu hören, ohne nicht zu sagen: geben Sir mir ein Recht, für Sie und die Kinder zu handeln. Alle«, war ich habe, gewinnt nur Wert, wenn ich c» für Sie hin- geben kann, und meine Tage erscheinen mir erst dann des Lebens wert, wenn ich Sie zur Seite habe. Aber er drängte solche Worte zurück und sagte nur scheinbar ruhig, ohne auszusehen:

Ich hätte nicht geglaubt, daß Sie sich von Hans Dietrich trennen würden; das dachte ich, würde Ihnen zu schwer fallen."

.Was nennt man zu schwer, wenn die Liebe Opfer fordert?" murmelte Gerda tonlos.Ich darf nicht an mich denken, wenn es gilt, für meine Lieben zu sorgen."

Aber es ließe sich vielleicht doch noch ermöglichen, daß Sie den Knaben bei sich behielten," drängte Pleiten. Ich kenne treffliche Lehrer, die ich Ihnen empfehlen kann." ,

Die junge Frau schüttelte wehmütig den Kopf.

Ich muß da» Anerbieten für Han» Dietrich an­nehmen, glauben Sie mir, es muß fein. Für mich gibt es kein Rechts oder Link«, sondern nur ein Vorwärts und Durch!"

Schonen Sie sich," wehrte der Graf,denken sie nicht nur an Hans Dietrich, denken Sie einmal an sich

Der zusammengesetzte Straßenunrat muß sofort von der Straße und Banketten entfernt werden.

§ 2.

Die Ortsstraßen und die daran liegenden Gassen und Rinnen sind auf Anordnung der Ortspolizeibehörde von Schnee und Ei» sofort zu reinigen und frei zu halten.

8 3.

Bei Glatteis, sowie auch wenn der Schnee glatt ge­treten ist, oder Eisbahnen (Schuhbahnen) entstanden sind, oder wenn nach Tauwetter Frost eintritt und die Straßen mit Eis überzogen sind, muß durch Streuen von Sand, Asche und Sägespänen und durch Aufhacken und Beseitigen bei Eise« und Schnee» ein gangbarer Fußweg hergestellt werden,

8 4.

Da» Fahren mit Handschlitten, sowie Rutschen und die Anlegung von Rutschbahnen (Schußbahnen) zu Ver- gnügungszwecken auf öffentlichen Straßen und Wegen ist, soweit der Verkehr auf denselben hierdurch gestört wird, verboten, und sind die Eltern für ihre Kinder haftbar.

8 5-

Mistjauche, Blut oder sonstige übelriechende Flüssig­keiten dürfen nicht auf die Straße und Straßenrinnen geleitet oder gegoffen werden.

§ 6.

Da» Ausgießen von Flüssigkeiten, da» Herauswerfen von Gegenständen aus den Häusern oder Grundstücken aus die Straße und in Wasserabfluß-Gräben und Rinnen ist verboten.

8 7.

Dünger und ähnliche Gegenstände, übelriechende Ab- fälle u. s. w. dürfen nur dann auf der Straße verladen und zweck« Verladung abgelagert werden, wenn der Wagen nicht auf das betreffende Grundstück gelangen kann. Durch das Ablagern und Verladen darf der Straßenverkehr nicht gehindert werden. Die zur Ab­lagerung benutzte Stelle ist nach Beseitigung des Düngers u. f. w. sofort wieder zu reinigen und ab- zuspülen.

8 8.

Alles Waschen, Scheuern und Spülen an den öffent­lichen Brunnen ist verboten.

selbst! Auch die Liebe hat ihre Grenzen und darf nicht nur au» Opfern bestehen."

.Nein," unterbrach sie ihn, und nun leuchtete und strahlte ei wieder in den Augen, und die Wangen glühten.

Liebe, wenn sie ihre Bedeutung erfüllt, kennt keine Grenzen und zählt nicht die Opfer, die sie bringt. Je mehr sie gibt, desto reicher fühlt sie sich, und je tiefer man in die Schätze und Kräfte eindringt, desto mehr versinkt und verschwindet da» eigene klein« Ich. Nur Liebe zu meinem Mann« und meinen Kindern konnte mich zu diesem Schritte bestimmen. Glauben Sie mir da», und vertrauen Sie der Witwe Ihres Freunde», wie Sie einst ihm vertrauten."

.Blindlingr I"

Pleiten erschrak vor der Leidenschaftlichkeit, mit der er da» Wort gesprochen hatte. Er küßt« die Hand der jungen Frau und sagte dann in ruhigem, fast geschäfts­mäßigem Tone:

Ich muß am 18. Dezember in Berlin sein und bleibe dort bis zum 24. Da ist er mir möglich, in Berlin für Ihr Unterkommen zu sorgen und mit Totten- berg, den ich als einen wohlwollenden Herrn kenne, über die Lehrer zu sprechen, bie ich ihm für die beiden Knaben empfehlen kann. Das sind sehr tüchtige Männer, die einen Jungen, wie Hans Dietrich, in richtiger Weise schulen werden."

Wie gut Sie sind I Wie ich Ihnen danke I" murmelte Gerda und atmete erleichtert auf.

Er wehrte ab und bat dann:

8 9.

Ohne Erlaubnis der Ortsbehörde dürfen auf den Straßen, Wegen und Kandeln, sowie Gemeindeplätzen keine Gegenstände und Materialien usw., zum Zwecke der Verarbeitung ober Zubereitung ausgestellt, zerkleinert, oder gelagert werden. Wagen jeder Art dürfen zur Nachtzeit auf der Straße oder öffentlichen Plätzen, ohne mit einer hellbrennenden Laterne versehen'zu sein, nicht stehen gelassen werden.

8 10.

Das Hemmen der Wagen mittelst Ketten auf den Straßen und Wegen innerhalb bei Ortes ist verboten.

8 11.

Bei Ausbruch eines Brandes im Orte während der Nachtzeit sind die Ortsstraßen Seitens der Hauseigen­tümer bezw. deren Vertreter durch Anbringen je einer hellbrennenden Laterne an der Außenseite des Hause» sofort zu beleuchten.

8 12.

Während der Nachtzeit hat jeder Hundebesitzer seinen Hund auf, - der in seinem eingesriedigten Grundstück zu halten und festzulegen und dafür zu sorgen, daß der- selbe nicht durch Gebell und Geheul die nächtliche Ruhe stört.

8 13.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Polizeiverordnung werden, soweit die Gesetze nicht höhere Strafen androhen, mit Geldstrafe von 1 bis 9 Mark oder entsprechender Haft bestraft.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Kalkobe«, den 28. Februar 1904.

Die Ortspolizeibehörde.

Bätz.

Nichtamtlicher Teil.

Der Krieg zwischen Japan und Rußland.

London, 29. Febr. Eine durch Funkentelegraphie von Tschemulpo nach Wei-Hei wei übermittelte und von dort weitergegebene Depesche der Times beziffert die bis jetzt

Befehlen Sie über mich. Kann ich Ihnen noch irgend einen Dienst leisten?"

.Ja!" Das Wort kam so leise, so gepreßt über Gerdas Lippen, daß er sich näher beugte, um ihren Auftrag abzuwarten.

Aber Sie schwieg, und nur die Spannung ihrer Züge verriet den inneren Kampf.

Da versicherte er noch einmal:Jeder Auftrag, den ich von Ihnen empfange, wird mich beglücken."

Die junge Frau atmete schwer, das blonde Haupt war tief gesenkt, alt sie jetzt bat:

Versprechen Sie mir, zu jeder Stunde für die flecken­lose Ehre Ihres Freundes, meines Mannes, einzutreten, wenn sich je einer erkühnen sollte, sie anzugreifen."

Auch ohne dies Versprechen, das ich wie ein heilige» Gelübde gebe, würde ich mit meiner Ehre für die feine eingetrelen sein."

Gerda hob den Kopf.Das wußte ich," sagte sie, ich dank« Ihnen für dies Wort."

Sie reichte ihm die Hand, und der warme Blick, der ihn dabei traf, war ihm von unschätzbarem Werte.

Niemand wird wagen, Ihren Mann, den so be­liebten Kameraden, den ehrenfesten, tüchtigen Offizier anzugreifen!"

Wer kann das wissen! Neid und Mißgunst könnten Gerüchte schmieden, die den Wehrlosen treffen l" lautete Gerda» rasche Antwort.

So würde ich mit den Verleumdern eine so deutliche Sprache reden, daß sie verstummen müßten. Aber, gnädige Frau, meine Zeit ist gemessen. Gestatten Sie