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1964.

Amtlicher Teil.

Hersseld, am 12. Februar 1904.

Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:

Montag, den 7. März d. I., von Morgens V29 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Kroneberg zu Schentlengsfeld,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsseld.

Dienstag, den 8. März d. Js., von Morgens 8 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Träger zu

Friedewald,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald.

Mittwoch den 9. März d. I., von Morgens V28 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu

Hersfeld,

Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld.

Donnerstag, den 10. März d. I , von Morgens V28 Uhr an, in demselben Lokale,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden PP. des Amtsgerichtsbezirks Hersseld.

Freitag, den 11. März d. 3, von Morgens 8 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Hatzenpflug zu

Niederaula,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtgerichtsbezirks Niederaula.

Sonnabend, den 12. März d. I., von Morgens V29 Uhr an,

und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu

Hersfeld,

Loosung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mann­schaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Auf­gebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien- verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zn den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehr­ordnung vom 22. November 1888.)

Die Herrn Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:

1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar

a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1884 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind, oder einen Ausstand erhalten haben,

b) die in den Jahren 1883, 1882 und 1881 oder früher geborenen, welche bei den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig ge­blieben oder gar nicht erschienen sind, und dem­nach über ihr Militärverhältnis noch keine feste Bestimmung erhallen haben, zu den vorbezeichneten Musterungstermineu vorzuladen.

2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten e i n e Z nrü ckst el l u n g b e z w. B e s r e i n n g v o m M i l i t ä r d i e n st be­ansprucht wird, sich im Musterungs- t e r m i u e ebenfalls e i n s i n d e n,

3. in den Terminen sich persönlich einzufin- d en u nd s o lange z n r Stelle zu sein, bis sämtlicheMilitärpflichtige der be­treff e n d e n Gemeinde gemustert s r u d. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit eines Stellvertreters Sorge zn tragen,

4. für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben aus­drücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem

Körper und reiner Wäsche zu erscheinen habe n.

Militärpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldi­gungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht an­wesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu drei Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vorteile der Loosung entzogen werden. Ist die Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst als unsichere Heerespflichtige erfolgen.

Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Land­sturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militär­dienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres find schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und voll­ständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk's Buchdruckerei dahier stets vorrätigen Fragebogens sorgt.

Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es in der Regel nicht, da, wie schon erwähnt, diejenigen Per­sonen, (Eltern, Geschwister re.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militärdienst beansprucht wird, im Musterungstermiue mit zu erscheinen haben, wobei in Be­treff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nötigen Feststellungen durch den betreffenden Militärarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.

Sämtliche Reklamationen find umgehend, bis spätestens zum 28. d. Mts., dahier ein- zureichen. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben aus ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eidesstatt protokollarisch darüber ver­nimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle bei dem betreffenden Militär­pflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten über Fehler und Erkrankungen, welche sich im Termine nur -mit Schwierigkeit feststclleu lassen (z. B. geistige Beschränktheit, Bluthusten, Herzleiden usw.) sind ebenwohl umgehend einzureichen bezw. den Reklamativusverhandlungen beizufügen.

Die Herrn Ortsvorstände rc. haben Vorstehendes wieder­holt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungs­pflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen, bekannt machen zu lassen und daß dieses geschehen, bis zum 1. März d. I. hierher zu berichten.

J. II. 496. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schleiuitz, Geheimer Regiernngs-Rat.

Nichtamtlicher Teil.

Der Krieg zwischen Japan und Rußland.

Während die Witterung-verhältnisse die Schiffs- bewegungen in den chinesischen und japanischen ®e« wässern noch immer behindern, haben im Norden von Korea die Kavalleriepatrouillen der beiden Gegner die erste Fühlung miteinander gewonnen. Kosaken-Streit» wachen haben den Jalufluß überschritten und stießen weiter landeinwärts aus japanische Reiter, die von der Hauptstellung bei Söul und nördlich davon vorgesandt waren.

Petersburg, 20. Februar. Aus Port Arthur wird von heute gemeldet: Gestern griff ein Kosakenpikett auf koreanischem Gebiet eine kleine japanische Abteilung auf, welche von einem Major geführt wurde. Bei den Gefangenen wurden Karten und Dokumente gefunden.

Es war dies das erste Zusammentreffen mit dem Gegner zu Lande. Die Koreaner legen dem Russischen Stab gegenüber eine durchaus freundschaftliche Haltung an den Tag.

London, 20. Februar. Aus Söul wird gemeldet, 1500 Kosaken seien im Begriff, bei Wiju die koreanische Grenze zu überschreiten, Kosakenpatrouillen seien schon bis Anju vorgedrungen. Mehreren Blättern wird be­stätigt, daß die Russen Kharbin zu ihrer hauptsächlichen OperationsbasiS machen wollen; es sei jedoch damit keinerlei Preisgabe der Halbinsel Liautung und ins­besondere Port Arthurs beabsichtigt.

PariS, 20. Februar. Der Statthalter Alexejew verbleibt stach einer Meldung aus Tschifu vorläufig in Port Arthur. DaS Hauptquartier ist in Kharbin, aber Alexejew muß auf Befehl des Zaren in Port Arthur dem dahin abgegangenen General Khamarow den Dienst in der Festung persönlich überg-ben. Gleichfalls unter- wegs nach dem Kriegsschauplatze ist nach Petersburger Meldungen Kuropatkins Generalstabschef Zilinsky. Kuro- patkin selbst, der künftige Befehlshaber der russischen Landarmee in Ostasien, verläßt heute die Hauptstadt. In der Weikstätte desRoten Kreuzes" im Winterpalast fertigen Damen des höchsten Adels, an der Spitze die Zarin selbst, Wäsche für die Verwundeten an. Die Zarin handhabt die Nähmaschine eifrig und gewandt.

Petersburg, 20. Februar. Während eines heftigen Schneesturmes in der Nacht zum 19. d. M. stürzte auf der Transbaikal-Bahn bei der Station Baikal kurz vor dem Passieren eines Militärzuges von den Bergen eine Schneemasse herab; die Lokomotive des Militärzuges fuhr in diese Schneemassen hinein und entgleiste. Von den in den fünf folgenden Waggons befindlichen Soldaten kam einer ums Leben, fünf wurden schwer und vierzehn leicht verwundet. Am Nachmittag sollte der Verkehr wieder hergestellt sein.

Die tatsächlichen Mitteilungen aus Ostasien fließen beim Kriegsamt in PeterSbnrg immer spärlicher ein. Man traut aber dort der augenblicklichen Stille nicht, sondern glaubt, daß sich dort etwas Furchtbares vor­bereitet. In Marinekreisen ist man der Meinung, daß der russischen Flotte in Ostasien keine hoffnungsvolle Zukunft winkt, daß sie sich im Gegenteil den Japanern gegenüber auf die Dauer nicht wird behaupten können. Es würde für die russische Marine bei den Verlusten, die sie bisher erlitten hat, einen großen Schlag bedeuten, wenn die Gerüchte, die in Tokio über Beschädigung zweier großer Linienschiffe Umläufen, auf Wahrheit be- ruhten. Ein Telegramm meldet hierzu folgenden Kommentar:

Tokio, 20. Februar. Heute trafen hier russische Nachrichten ein, wonach die LinienschiffeSewastopol" undPetropawlows" schwer beschädigt seien. Man glaubt hier, daß diese Meldung nicht richtig sei und daß die Russen sie verbreiteten, um die Japaner zu täuschen.

Petersburg, 20. Februar. Aus Port Arthur wird von heute gemeldet: Auf Befehl des Statthalters Alexejew wird ein Freischärlerkorps zur Verteidigung der Festung formiert. Die Freischärler erhalten vom Staat Waffen, Verpflegung und, wenn nötig, Bekleidung. Am Horizont zeigen sich zeitweilig feindliche Schiffe. Gerüchten zufolge befinden sich japanische Schiffe noch immer in russischen Gewässern. Man nimmt an, daß die Japaner nach Port Arthur bestimmte Lebensrnittel als absolute Kriegskonterbande betrachten. Nach dem Gefecht vom 9 b. M. scheinen sich die Japaner die Aufgabe zu stellen, Port Arthur durch Blockade zur Uebergabe zu zwingen.

Es unterliegt gewiß keinem Zweifel, daß die Japaner, solange sie die entschiedene Uebermacht zur See besitzen, auf diesem Wege Vorräte nicht in die Festung gelangen lassen werden. Eine Absperrung von der Landseite aber würde doch die dauernde Unterbrechung der mandschurischen Bahn und somit die vollständige Verdrängung der russischen Landmacht aus den Küstengegenden zur Vor-