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1904.

Amtlicher Teil.

Hersseld, am 12. Februar 1904.

Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:

Montag, den 7. März d. I., von Marge n s Va9 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Kroneberg zu Schenklengsfeld,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsfeld.

Dienstag, den 8. März d. Js., von Morgens 8 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Träger zu Friedewald,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden PP. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald.

Mittwoch den 9. März d. I., von Morgens V28 Uhr an,

und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu Hersfeld,

Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld.

Donnerstag, den 10. März d. I., von Morgens V28 Uhr an, in demselben Lokale,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld.

Freitag, den 11. März d. I, von Morgens 8 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Hatzenpflug zu Niederaula,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtgerichtsbezirks Niederaula.

Sonnabend, den 12. März d. I., von Morgens V29 Uhr an ,

und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu

Hersfeld,

Loosung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mann­schaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Auf­gebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien- verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zn den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehr­ordnung vom 22. November 1888.)

Die Herrn Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:-

1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden ic. und zwar

a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1884 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind, ober einen Ausstand erhalten haben,

b) die in den Jahren 1883, 1882 und 1881 oder früher geborenen, welche bei den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig ge­blieben oder gar nicht erschienen sind, und dem­nach über ihr Militärverhältnis noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zn den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen.

2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung b e z w. B e f r e i u n g v 0 m M i l it ä r d i e nst be­ansprucht w i r b , s i ch im Musterungs- termine ebenfalls ein finden,

3. in den Terminen sich persönlich e i n z n fin­de N u n d s 0 lange z u r Stelle z N sein, bis sänitlicheMilitärpflichtige der be­treff ende n Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit eines Stellvertreters Sorge zu tragen,

4. für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zn tragen und denselben aus­drücklich zu eröffuen, daß sie mit sauberem

Körper und reiner Wäsche zu erscheinen habe n.

Militärpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldi­gungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Rainen im Musterungslokale nicht an­wesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zn 30 Mark oder Haft bis zu drei Tagen bestraft; außerdeni können ihnen die Vorteile der Loosung entzogen werden. Ist die Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst als unsichere Heerespflichtige erfolgen.

Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Land­sturms zweiten Anfgebots um Zurückstellung vom Militär- : dienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres find schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und voll­ständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk's Buchdruckerei dahier stets vorrätigen Fragebogens sorgt.

Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es in der Regel nicht, da, wie schon erwähnt, diejenigen Per­sonen, (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militärdienst beansprucht wird, im Musterungstermine mit zu erscheinen haben, wobei in Be­treff ihrer Erwerbssähigkeit rc. die nötigen Feststellungen durch den betreffenden Militärarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.

Sämtliche Reklamationen find umgehend, bis spätestens zum 28. d. Mts., dahier ein- zureichen. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben aus ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eidesstatt protokollarisch darüber ver­nimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle bei dem betreffenden Militär­pflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten über Fehler und Erkrankungen, welche sich im Termine nur -mit Schwierigkeit feststellen lassen (z. B. geistige Beschränktheit, Bluthusten, Herzleiden usw.) sind ebenwohl umgehend einzureichen bezw. den Reklamationsverhandlungen beizufügen.

Die Herrn Ortsvorstände rc. haben Vorstehendes wieder­holt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungs­pflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen, bekannt machen zu lassen und daß dieses geschehen, bis zum 1. M ä r z d. I. hierher zu berichten.

J. II. 496. Der Königliche Landrat

Freiherr von Schlein itz, Geheimer RegierungS-Rat.

Diejenigen Schmiedelehrlinge und Gesellen der Kreises Hersfeld, welche sich der im April b. Js. stattfindenden Prüfung unterziehen wollen, haben sich bis zum 15. März b. Js. bei dem Unterzeichneten zu melden, wo ihnen Näheres mitgeteilt wird.

Hersfeld, den 15. Februar 1904.

Valentin Glebe, Schmiedemeister.

Nichtamtlicher Teil.

Politischer Wochenbericht.

Die verflossene Woche stand für die innern Ange- legenheiten Deutschlands unter dem Zeichen der Land, wirtschaft. Wie stets in der sogenannten land- wirtschaftlichen Woche sind auch in diesem Jahre zahl­reiche wichtige Fragen der Landwirtschaft durch ein­gehende Besprechung im Schoße der angesehensten land­wirtschaftlichen Körperschaften wirkungsvoll gefördert worden. Die Politik im engern Sinne fand ihren Aus­druck wiederum auf der Versammlung des Bunde»

der Landwirte. Es darf erfreulicherweise anerkannt werden, daß der Grundton der Verhandlungen im Zirkus Busch diesmal von den Mißklängen einer radikalen Opposition wesentlich unberührt blieb und im großen und ganzen aus ein friedliches Einvernehmen mit der Regierung und den leitenden Staatsmännern gestimmt war. Die Logik der Tatsachen zwingt ja aber auch mit Gewalt zu einem solchen Verhalten. Mit dem größten Eifer ist die Regierung bestrebt, durch den Abschluß von Handelsverträgen auf der Grundlage des neuen Zoll­tarifs der Landwirtschaft bessere Erwerbsbedingungen zu schaffen, und ein Reichskanzler, der ein ebenso warmes Herz für die Interessen der Landwirtschaft hat wie unser gegenwärtiger Reichskanzler Graf Bülow, wird sich so leicht nicht wiedersinden. Deshalb ist Vertrauen auf Seiten unserer Landwirte eine durchaus gerechtfertigte, in der Natur der Dinge begründete Forderung.

Was die auswärtigen Ereignisse anbelangt, so ist es klar, daß der russisch-japanische Krieg zur Zeit alles übrige in den Hintergrund drängt. Die seit den ersten kriegerischen Ereignissen in Port Arthur vom Kriegsschauplätze eingetroffenen Nachrichten erscheinen widerspruchsvoll und unkonlrollieibar. Inzwischen haben ade Mächte ihre Neutralität erklärt, und auch der Vor- schlag einer Neutralisierung China» hat prinzipielle Zu­stimmung gefunden. In höchst interessanter und be- merkenswerter Weise spiegelt die französische Neutrali­tätserklärung den nicht geringen Grad von Verlegenheit und Unbequemlichkeit wider, in welche sich Frankreich als Bundesgenosse Rußlands durch die Entwicklung der Dinge versetzt sieht. Mit Genugtuung darf festgestellt werden, daß die öffentliche Meinung Deutschlands sich fast übereinstimmend rückhaltlos zu der strikt neutralen Haltung unserer Regierung bekennt. Nur die sozial­demokratischen Gefolgsleute der Bebel und Singer machen hiervon eine unrühmliche Ausnahme, indem sie mit vollen Segeln im japanischen Fahrwasser steuern und eine regelrechte Hetze gegen Rußland in Szene zu setzen suchen. Die Sozialoemokratie beweist auch mit diesem sinnlosen Verhalten wieder, daß ihr die Interessen de» Vaterlandes gleichgültig sind und daß sie jede Gelegenheit nur benutzt, um im Trüben zu fischen und ihre revo­lutionären Pläne zu fördern.

In Deutsch-Südwestafrika schreitet die Niederwerfung des Herero-Aufstandes erfreulich fort. Nachdem das Land südlich der Bahnlinie Swakop- mundWindhuk vom Feinde gesäubert und die Linie selbst wieder in festen. Besitz genommen worden ist, findet nunmehr ein kraftvoller Vormarsch gegen Norden in der Richtung auf Waterberg und Ouljo zu statt. Im Osten aber ist GobabiS, das seit dem 16. Januar zer- niert war, entsetzt worden. Mit Stolz und Befriedigung dürfen wir auf die Leistungen unserer südwestafrikanischen Kämpfer Hinblicken. Insbesondere ist die Selbsttätigkeit und Initiative, die jeder Unterführer da draußen bei mangelnder Oberleitung entwickelte, der höchsten An­erkennung würdig. Es klappte aller. Das feste Er­greifen der Kommandogewalt war im gegebenen Falle jedem einzelnen ebenso leicht wie die Unterordnung und Wiederabgabe de» Kommandos. Da» militärische Er- ziehungssystem unser» Landheeres und unserer Marine hat sich im bisherigen Verlaufe des südwestafrikanischen Feldzuges wiederum aufs glänzendste bewährt.

Die BeratungenderungarischenDelegation haben dem Ministerpräsidenten GrafenTiSza Anlaß zu einigen bemerkenswerten Ausführungen gegeben. Der leitende Staatsmann Ungarns trat als entschiedener Fürsprecher des Dreibundes auf und betonte, daß infolge des schwerwiegenden Einflüsse«, den der Drei­bund auf eine friedliche Gestaltung der internationalen Lage ausübe, die militärischen Ausgaben durch ihn nicht größere, sondern geringere geworden seien. Hinsichtlich der Balkan - Angelegenheiten aber stellte Graf Tisza wiederum das vollkommene Einvernehmen der öster­reichisch-ungarischen Regierung mit der russischen fest.