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KerWer meisblatt.
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Ar. 20. ImM iltn 16. ^itriiar 1904.
Amtlicher Teil.
Hersfeld, am 12. Februar 1904.
Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Montag, den 7. März d. I., von Morgens Va9 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Kroneberg zu Schenklengsfeld,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsfeld.
Dienstag, den 8. März d. Js., von Morgens 8 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Träger zu Friedewald,
Musterung der Militärpflichtigen ans den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald.
Mittwoch den 9. März d. I., von Morgens V28 Uhr an,
und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu Hersfeld,
Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld.
Donnerstag, den 10. März d. I., von Morgens V28 Uhr an, in demselben Lokale,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld.
Freitag, den 11. März d. I., von Morgens 8 Uhr an, litt) zwar im Saale des Gastwirts Haßenpflug zu Niederaula,
Musterung der Militärpflichtigen ans den Landgemeinden pp. des Amtgerichtsbezirks Niederaula.
Sonnabend, den 12. März d. I., von M 0 r g e n s V29 Uhr a n ,
und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu Hersfeld,
Loofung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien- verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888.)
Die Herrn Ortsvvrstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:
1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar
a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1884 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind, oder einen Ausstand erhalten haben,
b) die in den Jahren 1883, 1882 und 1881 oder früher geborenen, welche bei den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militärverhältnis noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen.
2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren G u n st e» e i n e Z ur ü ckst e l l u n g b ezw. B efr ei un g v 0 m M il itär d ienst beansprucht wird, sich im Musteruugs- termine ebenfalls einfinden,
3. in den Terminen sich persönlich einznfiu- den u nd s 0 lange zur Stelle zu fein, bis sämtlicheMilitärpflichtige der betreffe n d e n Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit eines Stellvertreters Sorge zu tragen,
4. für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem
Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militärpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu drei Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vorteile der Loofung entzogen werden. Ist die Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst als unsichere Heerespflichtige erfolgen.
Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militärdienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres find schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk's Buchdruckerei dahier stets vorrätigen Fragebogens- sorgt.
Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es in der Regel nicht, da, wie schon erwähnt, diejenigen Personen, (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militärdienst beansprucht wird, im Musterungstermine mit zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nötigen Feststellungen durch den betreffenden Militärarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.
Sämtliche Reklamationen find umgehend, bis spätestens zum 28. d. Mts., dahier ein- zureichen. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eidesstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle bei dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten über Fehler und Erkrankungen, welche sich im Termine nur »mit Schwierigkeit feststellen lassen (z. B. geistige Beschränktheit, Bluthusten, Herzleiden usw.) sind ebenwohl umgehend einzureichen bezw. den Reklamativnsverhandlungen beizufügen.
Die Herrn Ortsvorstände rc. haben Vorstehendes wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen, bekannt machen zu lassen und daß dieses geschehen, bis zum 1. März d. I. hierher zu berichten.
I. II. 496. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Hersfeld, den 12. Februar 1904.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises ersuche ich hierdurch,_ gefälligst dafür Sorge tragen zu wollen, daß die am 15. ). Mts. fällig werdende 4. N a t e der für das laufende RechnungS- jähr zu entrichtenden Kreissteuer baldigst bei der Kreiskommunalkasse dahier (im Landratsamtslokale) ein» gezahlt wird.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rat.
Hersfeld, den 11. Februar 1904.
Unter der Bezeichnung „Victoria Louife Kinderheilstätte vom roten Kreuz" ist in Hohenlychen (Uckermark) kürzlich eine Anstalt errichtet worden, welche Kinder aus allen Teilen des Reiches aufnimmt und nach dem in Lungenheilstätten bewährten hygienisch-diätetischen Heilverfahren die Vorstädten und Anfangsstadien der Tuber- kulose behandelt. Die bisher erzielten Erfolge sind als außerordentlich günstige zu bezeichnen.
Mit der Heilstätte ist ein landwirtschaftliches Jugendheim „Königin Louise-Andenken" verbunden, in welchem Kinder nach der Heilstättenkur bei zweckmäßiger gärtnerischer Beschäftigung noch längere Zeit zu einem geringen Tagespflegesatze verpflegt werden.
Indem ich hierauf aufmerksam mache, bemerk« ich, daß die Annahme-Bedingungen der vorerwähnten Kinder» Heilstätte unentgeldlich dahier zu haben sind.
I. 854. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rat.
Hersfeld, den 8. Februar 1904.
Die unter den Schweinen der Witwe Weber in Hersfeld ausgebrochene Schweineseuche ist erloschen. I. 780. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Bekanntmachung.
Es werden wiederum in diesem Jahre Mannschaften des Beurlaubtenstandes (Reserve und Landwehr I) bei der Ostasiatischen Besatzungsbrigade eingestellt. Es werden auch verheiratete Leute zugelassen.
Sämtliche Mannschaften haben sich vor Einstellung in die Ostasiatische Besatzungsbrigade für die Zeit bis zum 30. 9. 1906 zum Dienst für Ostasien zu verpflichten. Sie können jedoch auch vor Ablauf der übernommenen Dienstverpflichtung entlassen werden.
Außer der zuständigen Kriegslöhnung erhalten die Unteroffiziere und Mannschaften noch folgende Gebührnisse :
eine monatliche Kapitulantenzulage von 18 Mk.
ein jährliches Kapitulationshandgeld von 100 Mk. ferner für die Dauer des Aufenthalts auf chinesischen Boden eine Teuerungszulage, deren Höhe jedoch jederzeit obgeändert werden kann,
4 Mk. täglich für Portepeeunteroffiziere
1,75 „ „ „ die übrigen Unteroffiziere und
1 „ „ „ Gefreite und Gemeine.
Die zum Eintritt bereiten Unteroffiziere und Mannschaften haben sich unter Einsendung bezw. Vorzeigung ihrer Militärpapiere beim HauptmeldeamtHerS- f e l d , mündlich oder schriftlich bis spätestens zum 20. d. M t s. zu melden.
Eine persönliche Gestellung beim Houptmeldeamt wäre wünschenswert, Eisenbahnsahrgeld pp. kann zwar für gen. Gestellung nicht gewährt werden.
Hersfeld, den 11. Februar 1904.
Königliches Bezirkskommando.
Nichtamtlicher Teil.
Der Krieg zwischen Japan und Rußland.
Nach den heißen Kämpfen bei Port Arthur und Tschemulpo scheint bei den auf den Angriff angewiesenen japanischen Streitkräften eine gewisse Zurückhaltung Platz gegriffen zu haben, die sich aus mancherlei Umständen erklärt. Erstlich ist die russische Flotte von Wladiwostok im Herannahen begriffen, und zweitens gilt es für die Japaner, die auf See befindlichen Truppentransporte zu schützen und zu eskortieren. Dieser augenblickliche scheinbare Stillstand in der Offensive der Japaner kommt zweifellos der in Port Arthur liegenden russischen Flotte, insbesondere dem beschädigten Teil derselben, zugute.
Parts, 12. Februar. Nach einer Privatmeldung au» Tschifu sind jetzt aus allen Hafeneingängen von Port Arthur die Hindernisse entfernt worden. Im Innern des Hafens werden die Wiederherstellungsarbeiten yn den beschädigten Panzern seit Dienstag ohne Unterbrechung eifrig fortgesetzt. Die von Schanghai aus verbreitete Nachricht von der Vernichtung dreier russischer