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BL- Fernsprecher Nr. 8. ^I

Sr. 150.

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Erft-s Blatt.

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 14. Dezember 1903.

Auf Grund des § 24 des Eink. - Str. * Ges. vom I 24. 6. 91 (Gesetzsammlung S. 175) wird hiermit jeder | bereits für 1903 mit einem Einkommen £ von mehr a l s 3000 M k. veranlagte Steuer- ! - Pflichtige im Kreise Hersfeld aufgefordert, die | Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. Januar £ 1904 b i s einschließlich zum 20. Januar 1904 | dem Unterzeichneten in dem Geschäftsraum der Veran- j lagungskommission im Stift 671 II. Stockwerk hier- | selbst schriftlich oder zu Protokoll mit der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Ge­wissen gemacht sind.

Die Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuer- 1 erklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Auf­forderung oder ein Formular nicht ^gegangen ist. Die Zustellung der Aufforderungen erfolgt noch im Laufe dieses I Monats. Sollte bis zum Ablauf dieses Monats ein k Pflichtiger nicht im Besitze eines Steuererklärungsformulares | stin, so wird ihm anheimgegeben, ein solches von dem Unterzeichneten zu fordern.

Nach § 25 des Einkommensteuergesetzes sind Steuer- | Pflichtige mitEin kommen unter 3000 M. z u r I Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, I sobald denselben eineAufforderun g zugeht. Die in den Kreisen des Publikums vielfach vertretene | Ansicht, Personen unter 3000 M. Einkommen seien zur | Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet, ist irrig. - Die Aufforderungen geinäß § 25 dieses Gesetzes werden | int Greife Hersfeld Anfang Januar 1904 zugestellt werden. D i e Frist zur Abgabe der Erklärungen | endigt ebenfalls mit d e m 20. Januar 1904. Die Versäumung der hier angegebenen Frist hat nach 8 30 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes den Verlust der | gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Veranlagung für das ; Steuerjahr 1904 zur Folge. Wissentlich unrichtige und ^ .. '..... ' Weihilaihts-Vsrfrtitileii. Skizze von L. Schulze-Brück. (Schluß.)

Wenige Tage später beginnen dann meine wirklichen Weihnachts-Vorfreuden. Als ich nach Hause komme, wie gewöhnlich leise und geräuschlos, denn ich bin ein wohl- I erzogener Mann, fahren meine Töchter, die mit zusammen­gesteckten Köpfen im Eßzimmer au irgend etwas Fürchter­lichen arbeiten, entsetzt und empört auf.

Da ist Papa schon wieder!" Nein, wie der Mann einen erschreckt!" Papa, du bist doch wirklicheklich"!" Und Sissi faßt alle ihre Ansichten unb Erfahrungen in dem einen Satz zusammen:Die Männer sind doch alle rücksichtslos!"

Na natürlich, sie haben ihreWeihnächte-Ueberraschung" für mich angefangen. Das bedeutet, daß ich beim Nach- Hansekommen entweder einen Hustenanfall fingieren oder | die Korridortür mit Gepolter ins Schloß werfen ober meinen Stock unter erschwerenden Umständen lärmend in den Behälter stellen muß. Das bedeutet, daß ich nichts mehr um mich sehen und hören darf, ^daß ich mein Mittagsschläfchen auf einem unbequemen Sofa in einem nur mäßig gehcizteu Zimmer halten muß, weil meine ; Töchter in der Stube arbeiten, wo mein gutes, altes, z schon seit zwanzig Jahren mir zum Mittagsschläfchen | dienendes Sofa nun vergebens einladend seine Arme nach mir ausstreckt.

Seufzend lege ich mich auf dem Wohnzimmersofa zur

unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuererklärung sind im § 66 des Einkommensteuergesetzes mit Strafe bedroht.

Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten in der Zeit vom 4. Januar b i s 20. Iauuar 1904 i u dem Geschäftsraum der Veranlagungs-Kommission nur werktäglich von 10 bis 12 Uhr vormittags entgegengenommen.

Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittelst Einschreibebriefes.

Es wird gebeten, mit Abgabe der Steuererklärungen nicht bis zum 20. Januar 1904 zu warten, sondern diese möglichst in den ersten Tagen der gestellten Frist abzugeben.

3. III. 2592. Der Vorsitzende

der Einkommensteuer-Veranlagungs-Kommission Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.

Nachrichten für Freiwillige, die in die Schiffsjungendivision eintreten wollen.

I. Ausbildungszeit und aktiveDienstzeit.

1. Die Schiffsjungendivision hat die Bestimmung, Matrosen, Unteroffiziere und Deckofsiziere für die Marine heranzubilden.

2. Die Ausbildung als Schiffsjunge dauert in der Regel IV2 Jahre. Während der Ausbildungszeit werden die Schiffsjungen nicht als Personen des Soldatenstandes, sondern als Zöglinge betrachtet.

3. Nach Ablauf von IV2 Jahren (1 Jahr an Bord, V2 Jahr an Land) werden die Schiffsjungen, sofern sie die genügende Ausbildung und das gesetzmäßige Alter von 17 Jahren erlangt haben, zu Matrosen ernannt, in die Matroseudivisionen bezw. Torpetoabteilungen eingestellt und vereidigt.

Die Ernennung zum Obermatrosen sowie die weitere Beförderung zum Unteroffizier oder Deckoffizier ist von der Führung und Befähigung jedes einzelnen, sowie von der Erfüllung der vorgeschriebenen Bedingungen abhängig.

4. Ehemalige Schiffsjungen dienen für die genossene Ausbildung einschließlich der Ausbildungszeit und der gesetzlichen dreijährigen Dienstpflicht im Ganzen 9 Jahre.

II. A u f n a h m e b e d i n g u n g e n.

Ruhe. Ich drehe mich hin und her, ich versuche ein halbes Dutzend verschiedene Lagen, vergebens. In zwanzig Jahren habe ich die Polsterung und die Springfedern des alten Sofas genau nach meinen verschiedenen Körper- rundungenzllrechtgelegen" und nun, im eiuundzwanzigsten Jahre, nachdem die Jdealruhestätte endlicherreicht", ist es hartherzig, davon vertrieben zu werden. Warum? Ich weiß es nicht. Weil die Mädels nur in dem Zimmer arbeiten können, weil nur da richtiges Licht ist, weil, nun weil eben Weihnachten ist. Und ich darf nur ganz, ganz leise in mich hinein murren, wenn ich nicht sofort vier­stimmig in den Tönen höchster Entrüstung ausgescholten werden will. D. h. die Mädels sind entrüstet:Papa ist gräßlich ! Papa ist ein alter Brummbär! Papa, wie du nur so sein kannst!" Mama ist wehmütig und geknickt, mit einem so ganz heimlichen Stich ins Boshafte:In der schönsten Zeit des Jahres könntest du dich doch vielleicht ein klein wenig zusammennehmen1" Lieber Himmel! Ich armer, geschlagener Mensch. Noch mehr zusammeunchmeu. Sich zusammennehmen, wenn die ganze Familie mich beim Nachhausekommen grollend empfängt: Bist du schon wieder da?" Wenn nie mehr mein Leib­gericht gekocht wird, weildas zu viel Arbeit macht," so kurz vor Weihnächte". Wenn mir überall Hemden- und andere notwendige Knöpfe fehlen und bei der flehentlichen Bitte, sie anzunähen, mir ein vorwurfsvolles gerade immer kommst du damit, wenn man so gräßlich viel zu tun hat" entgegenschallt. Soll ich ein sanftes Lamm bleiben, wenn in meine Wüscheschiebladeu, in denen eine durch die Jahre geheiligte Ordnung herrscht, plötzlich

1. Der einzustellende Junge soll in der Regel 15Va Jahre alt sein, darf jedoch weder jünger als 14V2, noch älter als 18 Jahre sein. Die Einstellung unter 15 Jahren setzt besonders kräftige Körperentwickelung voraus.

2. Der Junge muß vollkommen gesund, im Ver- Hälnis zu seinem Alter kräftig gebaut, von starkem Knochen­bau und kräftiger Muskulatur, frei von körperlichen Ge­brechen und Anlagen zu chronischen Krankheiten sein, eine gute Sehleistung, normales Farbenunterscheiduugsvermögen, gutes Gehör auf beiden Ohren und eine fehlerfreie (nicht stotternde) Sprache haben.

Der Einzustellende muß eine Größe von mindestens 1,47 m und einen Brustumfang von mindestens 0,73 m nach dem Ausatmen gemessen, besitzen.

3. Der Junge muß leserlich und ziemlich richtig schreiben, ohne Anstoß lesen und die 4 Grundrechnungs­arten gebrauchen können.

4. Der Junge muß mit der zum Marsch nach dem Ge­stellungsorte erforderlichen Bekleidung versehen sein. Ferner sind 6 Mk. zur Beschaffung des nötigen Putzzeugs spätestens am Tage der Absendung des Jungen dem Bezirkskommando behufs Uebermittelung an die Schiffsjungendivision zu übergeben. Auf dein Postabschnitte ist der Name des Ein­zahlers anzugeben.

5. Der Junge muß sich bei seiner Ankunft am Orte der Einstellung zu der unter l. 4 dieser Bestimmungen bezeichneten Ausbildungszeit verpflichten.

111. Anmeldung.

1. Wer die Aufnahme in die Schiffsjungendivision wünscht, hat sich persönlich bei dem Kommandeur des Landwehrbezirks seiner Heimat (oder wer dazu Gelegenheit hat, persönlich bei dem Kommando der Schiffsjungendivision zu Friedrichsort bet Kiel) zu melden.

2. Dabei sind folgende Papiere zur Stelle zu bringen:

a) Geburtsurkunde,

b) schriftliche, von der Ortspolizeibehörde bescheinigte Einwilligung des Vaters oder Vormundes.

3. Zunächst erfolgt die ärztliche Untersuchung und, wenn diese günstig ausfällt, eine Prüfung im Lesen, Schreiben und Rechnen. Wenn nach Untersuchung und Prüfung der Junge zur Aufnahme in die Schiffsjungen - division geeignet erscheint, erfolgt seine Anmeldung bei dieser durch das Bezirks-Kommando.

IV. Laufbahnen.

1. Nach dem Eintritt als Schiffsjunge braucht der

I allerlei geheimnisvolle Pakete eindringen, oder wenn Mama meine Kragenkästen benutzt, um ihren Krimskrams drin unterzubringen, weil sie in ihren Behältnissen ebenfalls Ueberraschungen" versperrt hat!

Soll man ruhig bleiben, wenn Sissi eines schönen Tages sogar von mir eine Schreibtischschublade verlangt, umihre Sachen" drin zu verbergen!" Wenn sie von mir einen heiligen Schwur heischt, daß keiner meiner Schlüssel gerade dieses Behältnis aufschließt, und als ich das nicht beschwören kann, einfach die Schublade okkupiert, das heißt, diejenige, in welcher ich bis jetzt meine wichtigsten Papiere aufbewahrt habe. Ich will sie natürlich nicht hergeben, ich parlamentierte, ich verspreche hoch und teuer, die andere nicht anzurühren. Sissi hat darauf nur die Antwort,man kennt ja die Männer", worauf sie mir den Schlüssel entreißt, meine Heiligtümer schonungslos hinauswirft und mit einem großen Berg in verschieden­farbiges Seidenpapier zehnmal eingewickelter Sächelchen triumphierend in meinen Schreibtisch ein bringt. Und eines Tages ist auch mein herrlicher bequemer Schreib­tischsessel verschwunden. Ach, auch er hatte in zwanzig­jähriger Benutzung genau dje Form angenommen, die für meine wohlgenährte Person die einzig richtige war. Jetzt wird eraufgearbeitet" alsUeberraschung". Meine Proteste, meine flehentlichen Bitten um Schonung nützen nichts, gar nichts. Die Mädels behaupten einstimmig, daß der Sesselein Schandfleck" für die ganze Wohnung gewesen sei, daß jeder, der ihn gesehen, unbedingt auf den Gedanken kommen müsse, sie seien Rabenkinder, die ihrem alten Vater nicht einmal eine menschenwürdige Sitz-