will ihnen ihre Missetat vergeben und ihrer Sünden nicht mehr gedenken. Wir sind das Volk des neuen Bundes, den Gott mit den Menschen nicht im Donner des Gesetzes, sondern mit der gnadenreichen Stimme des Evangeliums geschlossen hat. Gnade ift die Bot- schaft des neuen Testaments, Gnad» der Inhalt des Evangeliums, Gnade die Verkündigung auch in dem neuen Kirchenjahr, in das wir heute eingetreten find. Und so soll denn in dem neuen Kirchenjahr die alte Botschaft uns erfreuen von der Gnade Gottes in Christo. Möge sie in unserm Herzen willige Aufnahme finden! Dann wird unsere ganze Pilgrimschast hier unten zu einer Adventszeit, zu einer Vorbereitungszeit für das Weihnachten im Himmel.
Politische Nachrichten.
Berlin, 26. November.
Ihre Kaiserlichen Majestäten unternahmen gestern mittag einen Spaziergang in der Umgebung des Neuen Palais. — Heute vormittag von 10 Uhr ab hörte S?. Majestät der Kaiser die Verträge des Kriegsministers und des Chefs des Generalstabes der Armee.
Se. Majestät der Kaiser hat, wie die „Kreuzztg." hört, die Leitung der Nachbehandlung mit Massage und Stimmübungen auf den Vorschlag des Generalstabsarztes Dr. v. Leuthold dem Dr. med. Gustav Spieß aus Frankfurt a. M. übertragen. Dr. Spieß, der Sohn des Geh. Sanitätsrats Dr. A. Spieß, ist 1862 geboren und war 12 Jahre lang Mitarbeiter des Geheimrats Dr. Moritz Schmidt. Er hat sich durch zahlreiche Schriften auf dem Gebiete der Hals- und Nasenkrankheiten einen wissenschaftlichen Namen gemacht. In den letzten Jahren hat er sein besonderes Interesse den Erkrankungen des Stimm- organs bei Sängern und Offizieren zugewendet und als Ergebnis dieser Studien vor kurzer Zeit eine Anleitung zum Gebrauche der Stimme beim Kommandieren den obersten Militärbehörden eingereicht.
(Die deutsche Südpolarexpedition.) Früher als nach den letzten Nachrichten zu erwarten war, hat das deutsche Südpolarexpeditions- Schiff „Gauß" die heimatlichen Gewässer erreicht und ist in Brunsbüttel eingetroffen. Ein überaus herzlicher und festlicher Empfang, an dem stch neben den Vertretern der Reichs- und Stadtbehörden sowie der Universität auch Prinz Heinrich beteiligte, wurde den Männern der Expedition bei ihrer Ankunft in Kiel zuteil. Die Empfindungen der Freude und des Stolzes aber über das glücklich gelungene Unternehmen, die in den Begrüßungsreden zum Ausdrucke kamen, werden überall in Deutschland geteilt. Ein freudiges Willkommen ruft das deutsche Volk den wackeren Landsleuten zu, die zum ersten Mal das Banner deutscher Wissenschaft in das Gebiet des Antarktis getragen haben. Mit aufopferungsvoller Hingabe und unermüdlichem Eifer haben sie unter großen Schwierigkeiten an den mannigfachen Aufgaben, welche ihnen gestellt waren, gearbeitet und wertvolle Resultate erzielt.
Die „Kreuzzeitung" schreibt: „Durch verschiedene Zeitungen laufen, teils in bestimmterer Form, teils gerüchtsweise Meldungen über eine von Sr. Majestät dem Kaiser und König infolge der lokalen Erkrankung und Operation geplante Reise nach dem Süden. Es werden über die Wahl des Ortes schon Vermutungen laut, auch heißt es Sr. Majestät Jacht „Hohenzollern" werde dienstbereit gemacht, und der Kaiser werde auf ihr zur Erholung einige Wochen im Mittelmeer kreuzen usw. Wir können diesen Nachrichten gegenüber nur wiederholen, daß wegen einer solchen Reise Sr. Majestät überhaupt noch keine Entschließungen, geschweige denn Maßnahmen getroffen sind. Die völlige Heilung der Operationswunde dauert zwar länger, als in der ersten ärztlichen Veröffentlichung über die Operation angenommen war, deshalb aber ist, Gott sei Dank, kein Grund zu gesteigerter Besorgnis vorhanden. Der Ort der Wunde an der Stimmlippe läßt selbst bei größter Schonung unwillkürliche Reizungen nicht vermeiden, wodurch auf die einen durchaus glatten Verlauf nehmende Heilung naturgemäß ein verzögernder Einfluß geübt wird. Schließlich sei mitgeteilt, daß der Kaiser seine Teilnahme an den bevorstehenden großen Jagden, dem Vernehmen nach, keineswegs ausgegeben hat."
Professor Moritz Schmidt, der die so gut gelungene Operation eines Stimmbandpolypen an dem Kaiser ausführte, ist zum Wirklichen Geheimen R a t mit dem Prädikat „Exzellenz" ernannt worden.
Die Erschließung eines neuen großen Kohlenreviers am Niederrhein hat der Handelsminister Möller angekündigt. Bei der Einweihung eines neuen Oberbergamts-Gebäudes in Bonn sagte der Minister, es scheine, als ob sich am Niederrhein ein neues großes Revier erschließe, wo die Zeche „Rheinpreußen" schon gewaltige Aufschlüsse gemacht habe und noch größere Aufschlüsse zu erwarten seien.
Durch Kaiserliche Kabinettsorder vom 24. d. Mts. ist dem Fähnrich zur See H ü s s e n e r mit gleichzeitigem völligen Ausscheiden aus dem militärischen Dienstverhältnis der A b s ch i e d erteilt worden. Hüssener war wegen eines nächtlichen RencontreL in Essen, in dessen Verlauf er den vor ihm fliehenden Einjährigen Hartmann erstach, in erster Instanz am 26. Mai d. I. zu vier Jahren und einer Woche Ge
fängnis und zur Degradation verurteilt worden. Das Oberkriegsgericht hob dieses Urteil auf und erkannte auf eine Festungsstrafe von zwei Jahren und sieben Tagen. Dieses Urteil wurde zwar wiederum vom Reichsmilitärgericht aufgehoben; das Oberkriegsgericht verblieb aber am 23. September bei der zuvor von ihm erkannten Festungsstrase. Dieses Urteil wurde rechtskräftig, und Hüssener verbüßt seitdem seine Strafe auf der Festung Magdeburg.
Unter Zustimmung des Kriegsministers nahm die bayerische Kammer einen Antrag an, wonach alle der Soldatenmißhandlungen schuldigen Offiziere und Unteroffiziere aus dem Heere entfernt werden sollen.
Die Einnahmen der preußischen Staatseisenbahnen haben im Oktober d. I. eine Höhe erreicht, wie sie seit mehreren Jahren in keinem Monat festgestellt ist. Aus dem Personen« und Gepäckverkehr wurden 34 816 000 Mk. vereinnahmt gegen 32 674 000 Mk. im Oktober 1902, also jetzt 2 142 000 Mk. oder 6,5 v. H. mehr. Der Güterverkehr brächte 93 261 000 Mk. gegen 88 217 000 Mk. im Vorjahre, das sind jetzt 5 044 000 Mk. oder 5,7 v. H., mehr. Die Steigerung aus dem Personenverkehr war also verhältnismäßig bedeutender als die aus dem Güterverkehr, während in den voraufgegangenen Monaten stets der Güterverkehr den größeren Ueberschuß ergeben hatte.
Die mazedonischen Banden haben auch durch Hereinbrechen des Winters, obwohl ein großer Teil der Aufständischen wieder in ihre Dörfer zurückgekehrt ist, wo sie unbehelligt von den Türken leben, sich in ihrer Mordbrennertätigkeit nicht stören lassen. Nach Mitteilung der Pforte an die Botschafter der Ententemächte haben kürzlich ausständige Bulgaren das mohammedanische Dorf Lazar im Sandschak Kirk Kilisse niedergebrannt, 12 Einwohner ermordet und in die Moschee Bomben geschleudert. Die Bande sei dann geflüchtet und werde verfolgt.
As Provinz ini AWrzebiet.
* Die Königl. Oberföster Appel, Oberfösterei Bisch- hausen, Merkel, Oberförsterei Karlshafen, und Nothnagel, Oberförsterei Frankenau, sind zu Forstmeistern mit dem Range der Räte vierter Klasse ernannt worden.
* Für den Stand der Herbstsaaten in Deutschland Mitte November sind nach der Zusammenstellung des Kaiserlichen Statistischen Amts, die für die einzelnen Staaten und Landesteile im Reichsanzeiger veröffentlicht wird, die N o t e n folgende: Es bedeutet Nr. 2 gut, 3 Mittel (durchschnittlich) ; die Zwischenstufen sind durch Dezimalen bezeichnet. Winterweizen 2,3, Winterspelz 2,1, Winterrogen 2,3, Junger Klee 2,3.
* (Personal-Chronik.) Ernannt: der RechtS- kandidat Rabe zum Referendar, der diälarische Gerichtsschreibergehilfe Läpp zum Gerichtsschreiber in Eiterfeld. — Bestellt: der Pfarrer extr. Ernst Fuchs zum HUfs- pfarrer in Salmünster, der Pfarrer Liese zu Eschwege zum Verweser des erledigten Metropolitanats der Klasse Eschwege, der Pfarrer extr. Humburg zum Gehilfen des Pfarrers Becker in Netra. — Ueberwiesen: der nach Bestehen der großen Staatsprüfung zum Regierungsassessor ernannte bisherige RegierungSreferendar Dr. jur. von Engel der Königlichen Polizeidirektion zu Danzig zur dienstlichen Verwendung. — Entlassen: der Gerichtsassessor Hartdegen aus dem Justizdienste infolge seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschast bei dem Amtsgericht in Weilburg a. L.
* (Das Tragen und der Verkauf von Waffen.) Das Kammergericht, welches in neuerer Zeit in mehreren Entscheidungen die mit seiner früheren Rechtsprechung und der des Reichsgerichts in Widerspruch stehende Rechtsansicht vertreten hatte, daß das Tragen und der Verkauf von Waffen in Preußen durch Polizeiverordnungen nicht geregelt werden dürfe, hat diese Ansicht in einem Urteile vom 5. Oktober d. J. aufgegeben und nunmehr anerkannt, daß das Verbot sowohl wie eine Beschränkung des Tragens und des Verkaufs von Waffen in Preußen durch Polizei- verordnung rechtswirksam erfolgen kann.
* (Der Beginn der Schonzeit.) Das Kammergericht fällte eine für Jagdliebhaber wichtige Entscheidung. Nach dem Gesetz über die Schonzeiten des Wrldes vom 26. Februar 1870 sind Nehböcke vom 1. März bis Ende April 1903 mit der Jagd zu verschonen. Der Jagdliebhaber F. war angeklagl worden, weil er noch am 1. März 1903 einen Rehbock okkupiert habe. Im Gegensatz zum Schöffengericht verurteilte die Strafkammer den Angeklagten zu einer Geldstrafe. F. hatte behauptet, er habe am 28. Februar 1903 auf den Rehbock geschossen und angenommen, daß er am anderen Tage das angeschossene Wild, wenn er es nicht verfolge, verendet in der fraglichen Gegend auffinden werde. Die Strafkammer war aber der Ansicht, daß der Angeklagte am 1. März 1903 den Rehbock weder aufsuchen noch fortschaffen durfte. In seiner Revision betonte F., daß das Gesetz über die Schonzeiten des Wildes für totes Wild nicht gelte. Das Kammergericht hob auch die Vorentfcheidnng auf und sprach den Angeklagten gänzlich frei. Der Gerichtshof ging bei seiner Entscheidung davon aus, daß der Angeklagte sich strafbar gemacht hätte, wenn er am 1. März 1903 ausgegangen wäre, um den Rehbock zu töten. Konnte aber dem Angeklagten nicht widerlegt werden, daß er nur einen getöteten Rehbock holen wollte, so mußte aus Freisprechung er
kannt werden. Tote Tiere brauchen nicht geschont J werden, und es könne den Jagdberechtigten nicht juge: mutet werden, Wild im Walde liegen zu lassen, welch« kurz vor Eintritt der Schonzeit geschossen sei.
):( Hersfeld, 27. November. Gestern Abend gegen : 3/i7 Uhr fand eine P r o b e - A l a r m i e r u n g d er l hiesigen Feuerwehr statt. Mit gewohnt« K Schnelligkeit erschien unsere Feuerwehr an der ang«» nommenen Brandstätte, dem „Kaiser-Restaurant." 3^i Verlauf einer halben Stunde wurde die Uebung für endet erklärt und die Mannschaften rückten nach bemlr Marktplatz ab. Hier hielt dann Herr Feuerwehrhaupi: I mann Auel Kritik und gab seiner Zufriedenheit übet I die wohlgelungene Uebung Ausdruck.
* Der Förster Lehman» zu Hilders in der Ober. I förderet HilderS, ist vom 1. Januar 1904 ab aus b« | Försterstelle Friedlos, Oberförsterei HerSfeld-Meckbach, E versetzt worden. Die Försterstelle zu Hilders, Ober! förderet Hilders ist am 1. Januar 1904 zu besetzen.
):( Friedlos, 27. November. Seine Majestät btt| Kaiser und König haben die Gnade gehabt, dem hiefigM Kriegerverein einen Fahnenschmuck, bestehendM einem schwarz-weißen Bande, versehen mG einem das Preußische Wappen tragenden FahnenuagelI Allerhöchst zu verleihen.
):( Niederaula, 27. November. Dem hiesiges K r i e g e r v e r e i n ist von Seiner Majestät bem| Kaiser und König ein Fahnenschmuck, bestehest aus einem schwarz-weiß seidenen Bande mit Fahuer-E nagel verliehen worden.
Eassel, 26. Nov. Ein entsetzlicher U glücksfall ereignete sich gestern Abend gegen 3/*ll Uhi in einem Hause der Fiedlerstraße: Eine daselbst wohnend,, in den dreißiger Jahren stehende Frau wurde, als sie mit der brennenden Petroleumlampe in der Hand ihi Schlafgemach durchschritt, plötzlich von epileptischen Krämpfen befallen und stürzte zur Erde, wobei bie Lampe explodierte, sodaß ihr brennender Inhalt M über die dünne Bekleidung der Unglücklichen ergoß. Natürlich stand die Aermste sofort in lohender Flamme. Da Epileptische in ihren Krampfansällen bewußtlos sind, wurden die Hausbewohner erst durch den Brandgeruch auf das Unglück aufmerksam gemacht. Als sie eintraten, wand sich das arme Weib in gräßlichen Zuckungen am Boden. Auch das Bett und anderer Hausrat stand bereits in Flammen. Man alarmierte die Feuerwehr, welche den Brand bald löschte und die furchtbar Verbrannte, nachdem man sie schonend verbunden, nach dem Landkrankenhause schaffte. (T.)
Cassel, 25. November. (Getreide-, Futters und Düngermarkt.) Der Markt war aut besucht, j Infolge Entgegenkommens der Inhaber von Ware zeigte sich etwas regerer Begehr für Körnerfrüchte, wie auch wohl infolge der kälteren Witterung Futtermittel s etwas besserer Beachtung erfreuten. Allseitig ^JW das Bestreben, nur den momentanen Bedarf zu deck,» und blieben Angebote auf spätere Lieferung wenig beachtet. Wir notieren: Weizen 15,50—15,60, Roagen 13,20—13,50, Hafer 12,00—13,00, Gerste 14,00 bis 15,00 Mk., alles per 100 Kilo ab oder Parität hier für Ladungen von 10 000 Kilo.
Cassel, 26. September. (Schwurgerichtsperiode.) Außer den bereits mitgeteilten Straffällen, welche in der am nächsten Montag den 30. November, vormittags 9 Uhr, beginnenden diesjährigen sechsten Schwurgerichtsperiode zur Verhandlung gelangen, sind noch inzwischen Termine in folgenden Sachen anbe- raumt worden: Montag den 30. November: gegen den Dienstknecht Bach von hier wegen Notzucht; Sonnabend den 5. Dezember, vormittags 9Va Uhr: gegen den Landwirt Heinrich Niemann aus Obervellmar wegen Totschlages; Montag den 7. Dezember, vormittags 9Va Uhr gegen den Mechaniker August Hornschu aus Cassel wegen wissentlichen Meineides. Einige weitere Straffälle werden voraussichtlich noch rechtzeitig fprud)‘ reif werden.
Hanau, 23. November. Die wegen Landfriedensbruch und Totschlag verurteilten fünf Einwohner aus Lütter (Rhön) haben sämtlich Revision beim Reichsgericht einlegen lassen.
Hanau, 24. November. Einen verab ' scheuenswürdigen RohheitSakt verübte der „Hammerschmied" Leo Belscher aus Lichtenau, der kurze Zeit bei dem Landwirt Eckert in AlberSbach bedienstet war und hier eines Tages einem Pferde ein Beil derart in die Rippen warf, daß die Schneide tief in dem Körper des armen Tieres stecken blieb. Das gequälte Tier lief vor Angst und Schmerz im Hofe herum, wodurch erst das Beil wieder aus der tiefen Wunde herausfiel. Dann brächte der Mensch das Pferd in den Stall und schmierte Pferdemist in die Wunde, damit diese nicht zu sehe» war. Nach dieser Heldentat verschwand er aus dem Dienst, das Pferd mußte getötet werden. Bald daraus tauchte Belscher in Fechenheim bei Hanau auf und vermietete sich daselbst unter falschem Namen. In Gemeinschaft mit einem italienischen Matrosen unternahm er dann einen Einbruchsdiebstahl, wurde erwischt und nun der rächenden Nemesis übergeben. Die Strafkammer zu Hanau verurteilte ihn unter Berücksichtigung seiner Vorstrafen zu 3V2 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverlust.
Schmaltalden, 26. November. In der am 23. d. Mts. stattgefundenen Schwurgerichts- Verhandlung zu Meiningen wurden die Gebrüder Völker von Weidenbrunn bei Schmalkalden, welche, wie wir bereits früher berichtet, den Bäckermeister