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Sr. IH.

Sienftstß K« K SchtemKr

1903.

Amtlicher Teil.

Berlin, den 22. August 1903.

Es ist zu meiner Kenntnis gekommen, daß die Fest­setzung der im § 68 Absatz 1 und 2 des Personenstands­gesetzes vorgesehenen Strasen vielfach durch die Orts- Polizeibehörden erfolgt.

Da es sich bet den nach § 68 a. a. O. zu bestrafen, den Delikten nicht um Uebertretungen handelt, welche in den Verwaltungsbereich der Ortspolizeibehörden fallen, so erscheint die Festsetzung der Strafe durch ortspolizei- liche Strasverfügung auf Grund des Gesetzes vom 23. April 1883 (G. S. S. 65) nicht zulässig.

Die Bestrafung hat vielmehr durch a m t s r i ch t e r. lichen Strafbefehl oder durch Spruch des Schöffengerichts zu erfolgen. Die Anzeigen sind des­halb an die Staatsanwaltschaft (den Amtsanwalt) zu richten.

Euere Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, die Ihnen unterstellten Standesbeamten mit entsprechender Weisung zu versehen.

Der Minister des Innern. J. V. (Unterschrift.) An den Herrn RegierungöPräsidentenin Cassel. 1. a. 1364.

* * *

Gaffel, den 4. September 1903.

Abschrift zur Kenntnis und Mitteilung an die Standesbeamten der Landgemeinden.

Der RegierungS-Präsident. J. V.: M e j e r.

An die Herren Landräte des Bezirks. A. I. 6791.

* * *

Hersfeld, den 11. September 1903.

Vorstehendes bringe ich zur Kenntnis der Herren Standesbeamten des Kreises mit der Veranlassung, die Anzeigen behufs Bestrafung auf Grund des § 68 des Personenstandsgesetzes vom 6. Februar 1875 künftighin ohne Ausnahme an die zuständige Amtsanwalt- schüft abzugeben.

I. I. 6232. Der Königliche Landrat.

J. V.:

T h a m e r.

Berlin W. 64, den 26. August 1903.

Betrifft die Eheschließung von Ausländern. Mit Bezug auf den Runderlaß vom 13. März 1903. Ia 55/56 III. Aug.

Die Blüte des Bagno.

Roman von Goron und Emile Gautier.

(Nachdruck verboten.)

(Fortsetzung.)

Eine unwiderstehliche Neugierde trieb ihn wieder nach der Wand, wo vorhin noch das Bett der Baronin stand. Er legte das Ohr an und horchte. Lange blieb er in dieser Stellung, dann rief er Martin herbei und bat ihn, gleichfalls zu horchen.

Eine lebhafte Ueberraschung malte sich auf den Ge- sichtern der beiden Gelehrten.

«Ganz eigentümlich," sagte endlich Olivier Martin. «Um solche furchtbaren Verheerungen anzurichten, bedarf es unbestreitbar einer ganzen Maschinerie von koloffaler Kraft."

«Man müßte doch durch die Mauer hindurch, wenn nicht gerade da» Knattern der Funken, so doch bestimmt das Geräusch der Batterie hören."

«Aber man hört nichts, gar nichts!"

. «Vielleicht hat der Apparat zu arbeiten aufgehört; vttlleicht läuft er nicht den ganzen Tag."

. ."^ oller Antwort deutete Lemoine auf die radios- Platte, welche er wieder von dem Fauteuil ge- nommen und vor die Wand gebracht hatte.

ec ^aum war, seitdem Madame LavardenS die Vorhänge geöffnet hatte, von Hellem Tages- m?»,?. . .Let' d" Leuchten der Platte erschien deshalb ä r strahlend als bei den vorhergehenden Versuchen.

Nachdem über die bestrittene Frage, ob und unter welchen Umständen großjährige d. h. über 21 Jahre alte Staatsangehörige Rußlands der Einwilligung ihrer Eltern zur Eheschließung bedürfen, umfassende Er­mittlungen stattgefunden haben, werde ich bei der Aus­übung des BefreiungSrechts gemäß Artikel 43 § 1 4 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuchs fortan von folgenden Grundsätzen ausgehen:

1. Großjährige Ruffenorthodoxen (griechisch-katho­lischen) Glaubensbekenntnisses haben die Einwilligung ihrer Eltern zur Eheschließung oder falls ein Elternteil verstorben ist, dessen Sterbeurkunde beizubringen. Ist die Beschaffung der Sterbeurkunde unmöglich oder mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, so wird regel­mäßig die vor dem Standesbeamten abgegebene eides­stattliche Versicherung des Verlobten, daß sein Vater oder seine Mutter verstorben sei, als ausreichend er­achtet werden.

2. Von großjährigen Russen römisch-katholischen, evangelischen oder jüdischen Glaubens ist die elterliche Einwilliguung nicht zu erfordern.

Zur Vermeidung von Zweifeln weise ich noch darauf hin, daß großjährige Angehörige Bulgariens, Griechen­lands und Serbiens nach amtlichen Erhebungen der elterlichen Einwilligung zur Eheschließung auch dann nicht bedürfen, wenn sie sich zum griechisch-katholischen Glauben bekennen.

Eurer Hochwohlgeboren stelle ich ergebenst anheim, die Ihrer Aufsicht unterstehenden Standesbeamten nach Maßgabe der vorstehenden Bemerkungen zu verständigen.

Der Justizminister. J. V. gez. K ü n tz e l.

An den Herrn RegierungS-Präsidentenin Cassel. J. I. 4991.

* * *

Cassel, den 4. September 1903.

Abschrift zur Kenntnis und Mitteilung an die Standesbeamten der Landgemeinden.

Der RegierungS-Präsident. J. V.: Mejer.

An die Herren Landräte des Bezirks. A. I. 6792.

* * *

Hersfeld, den 11. September 1903.

Vorstehendes wird den Herren Standesbeamten des Kreises zur Kenntnisnahme und Nachachtung mitgeteilt. J. I. 6233. Der Königliche Landrat.

J. V.:

T h a m e r.

Immerhin war das Phosphoreszieren des Baryum- Platincyans nicht zu verkennen.

Lemoine schützte jetzt die Platte mit dem Zipfel seines langen Gehrocks gegen das Licht, und sofort erschien das Phänomen mit all seiner verräterischen Stärke.

Die X-Strahlen waren nicht erloschen; sie sandten ununterbrochen und unsichtbar, die mörderischen Wellen durch die Dicke der Mauer.

Lemoine forschte Madame LavardenS aus, welche das Haus kannte. Was war dort hinter der Mauer?

Aber Madame LavardenS vermochte ihm nicht mehr zu sagen, als daß das anstoßende Zimmer eine Art Bibliothek und Rauchzimmer sei, in welchem sich der Baron gewöhnlich mit diesem oder jenem der Intimsten der Intimen einschloß, um dort vertrauliche Geschäfte zu besprechen.

Wenn er dort allein oder in Gesellschaft weilte, ver­bot er strengstens, ihn zu stören.

Die alte Beschließerin, welche im Haus« war, seitdem der Baron dort eingezogen, wurde geschickt ausgefragt und lieferte denn auch tatsächlich recht interessante Details.

An dieses Rauch- und Bibliothekzimmer stieß eine Dunkelkammer, zu welcher man durch eine breite Tür gelangte, welche mit Spiegeln verdeckt war. Diese Dunkelkammer war genau so lang wie die Mauer, welche die beiden Räume voneinander trennte, und blieb stets hermetisch verschlossen. Der gnädige Herr trug den Schlüssel stets bei sich. Man vermutete, daß er dort photographische Versuche oder Entwickelungen mache.

Lemoine und Martin sahen sich an.

Hersfeld, den 11. September 1903.

Die Schulstelle in Allendorf wird vom 1. Oktober d. Js. ab frei. Bewerber wollen sich bis zum 30. d. Mts. bei dem Königlichen Ortsschulinspektor Herrn Pfarrer Kühn in Frielingen oder dem Unterzeichneten melden.

Das Einkommen besteht neben freier Wohnung und bei einem DiensialterSzulagen-EinheitSsatze von 120 M. in 1000 M. Grundgehalt und 150 M. Kirchendienst- vergütung.

Namens des Schulvorstandes:

I. I. 6224. Der Königliche Landrat.

I. V.:

T h a m e r.

Nichtamtlicher Teil.

Zu dem Besuch unsersKaisers in Wien.

Unser Kaiser begibt sich nach den anstrengenden Manövertagen nach Ungarn zur Jagd und wird dann in Wien mit dem Kaiser und König Franz Josef zu­sammentreffen. Ein bestimmter politischer Zweck wird mit dieser Begegnung nicht verfolgt, obgleich ihr auch der deutsche Reichskanzler Graf v. Bülow beiwohnen wird. Die internationale Lage bietet keinen Anlaß zu neuen Abmachungen. An dem unsichersten Punkte, am Balkan, ist dem deutschen Reiche durch den Mangel eigener politischer Interessen Zurückhaltung auferlegt, während sich Oesterreich-Ungarn mit Rußland in dem Bestreben vereinigt hat, den mazedonischen Brand mög­lichst zu lokalisiren und die Liquidation der türkischen Herrschaft in Europa hintanzuhalten. Deutschland hat diesen beiden meistinteressierten Großmächten diplomatisch sekundiert und Maßregeln unterstützt, die der Erhaltung des allgemeinen Friedens dienten.

Konnte so der deutsche Bundesgenosse die österreichisch­ungarischen Balkansorgen wenigstens erleichtern helfen, so ist er bei den innern Wirren des Donaureiche» zur Rolle des nur platonisch teilnehmenden Zuschauers ge­nötigt. Diese Teilnahme konzentriert sich hauptsächlich auf die Person des greisen Kaisers und Königs Franz Josef. Kaum war die parlamentarische Krisis in Oesterreich einigermaßen überwunden, so brach eine neue in Ungarn

Dieses Detail war entschieden ein Verdachtsgrund mehr. Aber immer noch nichts Entscheidendes, immer noch kein schlagender Beweis.

Wie die Sachen lagen, hatten diese Aussagen keinen richtigen Wert, sie konnten nur die Ueberzeugung der beiden Aerzte, wenn nötig, noch mehr befestigen.

In jenem geheimen Kabinett mußte die märchenhafte Mordmaschine aufgestellt sein, die ihr schauerliches Werk nur zu gut verrichtete.

In diesem Augenblick erschien Saint-Magloire in der Türöffnung.

Sorgfältiger als je hatte er seine schmerzbewegte, angstvolle Maske zurechtgelegt, welche er seit einigen Tagen überall mit sich herumtrug.

Aber kaum hatte er die vorgenommene Veränderung - im Zimmer bemerkt, als diese Maske fiel und einer wütenden Gesichtsverzerrung Platz machte.

Seine Augen schössen Blitze, seine Zähne knirschten, das ganze Gesicht verzog sich zu einer häßlichen, tierischen Grimasse. Wie eine wilde Bestie stand er da, dem eine andere von gleicher Stärke die Beute entreißen will.

Diese Veränderung in seinem Gesicht kam und ver­schwand schnell wie ein Blitz.

Aber Lemoine hatte sie bemerkt.

Aufrecht stand er da, mitten im Zimmer, und schaute dem Baron mit durchbohrenden Blicken in die Augen. Er war auf jeden Angriff gefaßt.

Eine Sekunde lang kreuzten sich die Augenblitze der beiden Männer wie zwei scharfe Klingen.

Lemoine täuschte sich nicht mehr, der Mann, der