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A. 85.
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Amtlicher Teil.
Die im Juli v. Js. in Paris abgehaltene internationale Konferenz zur Bekämpfung des Mädchen» Handels hat eine Reihe von Vorschlägen gezeitigt, die darauf hinzielen, durch gemeinsame Maßnahmen gesetzgeberischer und administrativer Art in den beteiligten Staaten ein wirksames Vorgehen gegen den Mädchenhandel zu sichern.
Was die Administrativ-Maßregeln anlangt, so hat die Konferenz ein „projet d’arrangement“ aufgestellt, von dem Abschrift hierher mitgeteilt worden ist.
Auf Grund der Konferenzbeschlüsse, die in einigen Punkten noch der Abänderung bedürfen, haben zwischen den beteiligten deutschen Reichs- und preußischen Staatsbehörden kommissarische Beratungen stattgefunden, bei denen man dahin übereingekommen ist, daß die im Artikel 1 des „projet d’arrangement“ vorgesehene Zentralstelle für das Reich zweckmäßig bei dem Polizei- Präsidium in Berlin zu errichten ist. Bis zur Be» endigung der erforderlichen Verhandlungen mit den äußer- preußischen Bundesstaaten soll eine solche Zentralstelle schon jetzt vorläufig für Preußen, und zwar unter Zugrundelegung des nachstehend abgedruckten Organisations» Plans, eingerichtet werden.
Den Ortspolizeibehörden des Kreises gebe ich hiervon Nachricht mit der Veranlassung, die ihnen von der frag, lichen Zentralpolizeistelle etwa zugehenden Ersuchen rc. prompt zu erledigen und etwaige Wahrnehmungen in Bezug auf den Mädchenhandel unaufgefordert derselben mitzuteilen.
Hersfeld, den 15. Juli 1903.
I. 4605. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Organisationsplan betreffend eine Centralstelle für die amtliche Bekämpfung des internationalen Mädchenhandels.
I. Organisiert.
1. Zur wirksamen Bekämpfung des internationalen Mädchenhandels wird eine CentralPolizeistelle bei dem Königlichen Polizei-Präsidium in Berlin errichtet.
2. Dieselbe führt die Bezeichnung „Central-Polizei-
Die Blüte des Bagno.
Roman von Goron und Emile Gautier.
(Nachdruck verboten.)
(Fortsetzung)
„Für wieviel bleiben uns noch?"
„Für sieben oder acht Millionen!"
„Acht Millionen!" schrie Saint-Magloire. Er konnte eine nervöse Aufregung nicht verbergen. Das Papiermesser, mit welchem er schon seit einigen Augenblicken spielte, zerbrach in seinen Fingern.
„O, wir haben sie ja bezahlt!" bemerkte leise Mister Baker. „Wenn der ganze Verlust fünf bis sechs Millionen beträgt ... das ist alles."
„Das ist enorm!"
«GeschäftSrisico, Herr Baron!"
„O!" schrie Saint-Magloire. „Ihr englisches Phlegma bringt mir das Blut in Wallung. Machen Sie, daß Sie hinauskommen!"
„Well, Herr Baron!"
Mister Baker drehte sich aus den Absätzen um und stolzirte langsam der Tür zu, als ob er nur einen Befehl in das Bureau zu tragen hätte.
„Sechs Millionen! Dieser Schurke, dieser dreifach verfluchte Schandkerl!" zischte der Baron, als Baker ver. fdbrounben war, und stampfte mit dem Fuße aus. «Sech» MlUwnen. Unb das sagt er mir mit seiner stoischen Ruhe, als ob das gar nichts wäre. Sechs Millionen! Gerade jetzt, wo ich meinen ganzen Kassen-Vestand dazu
stelle zur Bekämpfung des internationalen Mädchen- Handels".
Ihre geschäftliche Korrespondenz wird unter der Be. zeichnung „Königlicher Polizei-Präsident Abteilung IV, Central-Polizeistelle zur Bekämpfung des internationalen Mädchenhandels, in Berlin" geführt.
II. Aufgabe.
1. Die Central-Polizeistelle bildet eine Sammelstelle für Nachrichten über den internationalen Mädchenhandel. Zu dem Zwecke wird sie teils die aus eigenem Antriebe von der Behörde ihr gemachten Mitteilungen entgegennehmen, teils fachgemäße Erkundigungen, darunter auch über die Verurteilung von Mädchenhändlern, einziehen.
2. Die Central-Polizeistelle führt über die ihr bekannt gewordenen Mädchenhändler Personalaufzeichnungen und teilt in geeigneten Zwischenräumen den in Betracht kommenden Polizeibehörden die Namen der Mädchenhändler unter Beifügung einer kurzen Charakteristik, wenn möglich, auch eine Personsbeschreibung mit.
3. Die der Central-Polizeistelle zugehenden Nachrichten über das Eintreffen oder die Durchreise verschleppter Mädchen hat sie sofort den zuständigen örtlichen Polizeibehörden zu übermitteln.
Soweit ihr sonstige Umstände bekannt werden, welche vermuten lassen, daß bei näheren Ermittelungen ein Strafverfahren wegen Mädchenhandels einzuleiten ist, hat sie der örtlich zuständigen Polizeibehörde Mitteilung zu machen, damit diese die Einleitung des Strafverfahrens herbeiführt.
In ihr geeignet scheinenden Fällen kann die Central- Polizeistelle ihr Material auch direkt der Staatsanwaltschaft mitteilen.
Im übrigen richtet sich der Verkehr der Central- Polizeistelle mit den Behörden der Staatsanwaltschaft und der Gerichte nach den für das Polizeipräsidium darüber bestehenden Vorschriften.
4. Mit dem „Nationalkomitee zur internationalen Bekämpfung des Mädchenhandels" tritt die Central- Polizeistelle in direkten schriftlichen und mündlichen Verkehr. Sie wird die Bestrebungen des Komitees unterstützen und Anregungen desselben in Bezug auf die Bekämpfung des Mädchenhandels in fachgemäße Erwägung ziehen.
An den Sitzungen des Nationalkomitees und an den Verhandlungen internationaler Kongresse zur Be
verwenden mußte, den Börsenkrach der Kupferwerte zu überstehen, um das Steigen derselben abwarten zu können. Sechs Millionen beim Teufel, jetzt, wo ich das Geld brauche, wo ich darauf gerechnet habe, um fällige Wechsel zu zahlen, und besonders den, welchen ich unterschreiben mußte, als ich das Palais für Germaine kaufte."
Er fuhr sich über die Stirn, auf der dicke Schweißtropfen perlten, die der Zorn herausgetrieben hatte.
„Aber da ist nichts zu machen," fuhr er fort. „Dieser Wechsel muß bezahlt werden, koste es, was es wolle .. . sonst ist es aus mit Germaine . . . und das wäre gleichbedeutend mit dem Anfang vom Ende.
Dieses Frauenzimmer würde auf allen Straßen austrompeten lassen, daß der Baron de Saint-Magloire ihr das Wort gebrochen habe, und dann wäre mein Credit gehörig erschüttert . . . Einmal die Bresche in der Festung-mauer . . .
Unmöglich, eine Prolongation des Wechsels zu verlangen! Der Schlag wäre fast ebenso hart für mich.
D!" schrie er auf, und rang die Hände. „Warum kann ich nicht von diesem Weibe lassen, da- mich ruinirt. Ich, für den das Weib doch stets nur ein Spielzeug war, die Liebe nur ein Zeitvertreib! Sie liebt mich nicht. Nur mein Gold lockt sie. Sie spottet über mich und macht diesem verfluchten Dulac schöne Augen!"
Es klopfte leise. Florent, der Kammerdiener mit der silbernen Kette, wollte diScret seinen Herrn daran erinnern, daß die Zeit verstrich und die Besucher warteten.
DaS war eine rettende Zerstreuung.
Saint-Magloire nahm mit einem Ruck wieder seine
kämpfung des Mädchenhandels nimmt ein Vertreter der Central-Polizeistelle mit beratender Stimme teil.
5. Nach Inkraftsetzung des bei den Beratungen der internationalen Konferenz in Paris im Juli 1902 entworfenen Abkommens über die zur Bekämpfung des Mädchenhandels zu ergreifenden Administrativ - Maßnahmen übernimmt die Central-Polizeistelle die Funktionen der in Art. 1 des „projet d’arrangement“ bezeichneten Behörde mit allen derselben zufallenden Befugnissen und Pflichten.
Im übrigen gelten hinsichtlich des Verkehrs der Central-Polizeistelle mit ausländischen Behörden und den deutschen Koniular-Behörden die für das Polizeipräsidium darüber erlassenen Vorschriften.
Cassel, den 10. Juli 1903.
Zu unserem Schreiben vom 20. März 1903 I. 1625.
Aus Anlaß der vielen bei uns eingegangenen Anfragen und Gesuche um Bewilligung von Zuschüssen zu den Krankenpflegestationen hat der Gesamtvorstand in Ergänzung seines Beschlusses vom 14. März 1903 in seiner Sitzung vom 6. Juli 1903 den weiteren Beschluß gefaßt: „an dem bisherigen Beschluß des Vorstandes betreffend die Unterstützung von Krankenpflege- (Schwestern) Stationen festzuhalten mit der Maßgabe 1. nur neu errichteten Stationen eine Unterstützung zu gewähren; 2. auch den mit mehreren Schwestern besetzten Pflege- Rationen keine höhere Unterstützung zu gewähren als den Stationen mit nur einer Schwester; 3. Pflegestationen in Landstädten von der Unterstützung regelmäßig aus- zuschließen; 4. die Unterstützung nur an die einzelnen Stationen selbst zu zahlen.
Der Vorstand der Landes-Versicherungsanstalt Hessen-Nassau. J. V.: Scheel.
An die Königlichen Herren Landräte der Provinz Hessen- Nassau. I. 3628.
* * *
Hersfeld, den 16. Juli 1903.
Vorstehendes wird den Herren Ortsvorständen des Kreises mit Bezug aufj das Ausschreiben vom 2. April d. J. I. 2059 (Kreisblatt Nr. 43) zur Kenntnis gebracht.
Der Königliche Landrat Freiherr von Schleinitz,
Geheimer NegierungS-Rat.
ruhige Miene an und rief mit einer noch ein wenig zitternden Stimme:
„Herein, Florent."
Der Kammerdiener trat ein.
„Sagen Sie, daß ich heute Morgen nicht mehr empfangen kann ... ich habe zu arbeiten. Eine sehr wichtige Arbeit. Vertrösten Sie die Besucher auf morgen ober einen anderen Tag."
„Der Herr Baron werden gütigst verzeihen," sagte der Kammerdiener; „es ist ein Mann da, welcher unbedingt den Herrn Baron heute Morgen noch sprechen zu müssen behauptet."
„Ein Mann? Was für ein Mann?"
„Er hat mir dies für den Herrn Baron gegeben."
Florent reichte die silberne Platte, auf welcher ein Brief lag.
Der Baron nahm ihn und öffnete den Umschlag, welcher nur eine Visitenkarte enthielt, mit der Aufschrift:
Bourguignon
Kommissar des Sicherheitsdienstes
36, Quai des Orfdvres.
Den Baron überlief es eiskalt. Er fragte sich, was dieser Besuch zu bedeuten hätte; mit fabelhafter Geschwindigkeit stellte er sich innerhalb einer Sekunde alle Möglichkeiten vor Augen, welche das ausdrückliche Verlangen des Geheimpolizisten, ihn selbst zu sprechen, rechtfertigen könnten.
Hatte man etwas entdeckt, oder vermutete man nur?
Handelte es sich um diese gefährliche Geschichte der beschlagnahmten Wertpapiere, welcher die Geheimpolizei