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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Tpaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exel. Postausschlag.
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Amtlicher Teil.
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Höherer Anordnung zufolge sind die bei der bevorstehenden Wahl nicht zur Verwendung kommenden W a hlzettel - Um schlüge den Herrn Bürgermeistern der Wahlorte — sofern sie nicht selbst Wahlvorsteher sind — von den Wahlvorstehern sofort nach derWahl zurückzugeben.
Außerdem ist dem drittletzten Absätze des Wahlprotvkoll-Formulars folgende Fassung
zu geben:
Die nicht zur Verwendung gelangten Umschläge (.............. S t ck.) sind a n den Ge - meinde-Vor stand — Magistrat — zurück gesandt worden.
Wegen der Frist zur Wiedereinreichung dieser Umschläge wird noch besondere Verfügung ergehen.
Hersfeld, den 10. Juni 1903.
I. 3605. Der Königliche)Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
M Ntilsistitzsiviihl betreffeilii.
Die Herren Bürgermeister und Gutsbezirksvorsteher des Kreises verfehle ich nicht unter Hinweis auf § 5 des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 28. Mai 1870 erneut darauf aufmerksam zu machen, daß das zweite Exemplar derWähler- liste dem Wahlvorsteher des zuständigen Wahlortes rechtzeitig — spätestens den 14.Juni er. — zuzustellen ist.
Auch haben die Herrn Bürgermeister der Wahlorte — soweit sie nicht selbst Wahlvorsteher sind — die ihnen übersandten Wahlprotokoll-Formulare den Herrn W a h l v o r st e h e r n alsbald auszu- h ä n d i g e n, sofern dies inzwischen noch nicht geschehen sein sollte.
Hersfeld, den 12. Juni 1903.
Der Königliche Landrat Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Nach Mitteilung der Königlichen Herren Kreisschul- inspektoren des hiesigen Kreises sind die Schulbibliotheken durch folgende Gegenstände zu ergänzen:
1. „Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis, 1902", Berlin, Weidmann'sche Buchhandlung;
2. Duden, Dr., Ortographisches Wörterbuch der deutschen Sprache;
3. Sachregister des Schulverordnungsblattes vom Jahre 1883 bis einschließlich Nr. 1 von 1893.
Die Herren Bürgermeister der Schulortsgemeinden h werden hierdurch angewiesen, diese Gegenstände alsbald zu beschaffen und den Herren Lehrern zum dienstlichen Gebrauche zu übergeben, mir auch bis zum 30. d. M t S. berichtlich anzuzeigen, daß solches geschehen ist. Die Königlichen Herren Ortsschulinspekloren ersuche ich um gefällige Anweisung der Herren Lehrer zur Inventarisierung dieser Gegenstände im Schulinventar.
Hersfeld, den 9. Juni 1903.
I- I- 3620. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Es sind Zweifel darüber entstanden, ob der Transport sowie der Handel mit Milch an Sonntagen während der Stunden des Hauptgottesdienstes gestattet ist oder nicht. Aus diesem Anlaß wird den Ortspolizeibehörden und der Königlichen Gendarmerie des Kreises folgendes zur Kenntnis gebracht:
Die Lieferung der im landwirtschaftlichen Betriebe gewonnenen Milch lediglich auf Bestellung ohne Einrichtung einer offenen Verkaufsstelle ist nicht als der
Betrieb eines Handelsgewerbes anzusehen. Die Bestimmungen dersGewerbe-Ordnung über die Sonntagsruhe finden daher auf diese Tätigkeit keine Anwendung. Dagegen kommen zur Anwendung die Bestimmungen der Polizeiverordnung über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage vom 31. Dezember 1896 (A.-Bl. 97|S. 3 flg). Nach § 4 Ziffer 6 dieser Verordnung wird von dem Verbote des § 1 nicht berührt der Transport von Lebens- und Genußmitteln während der für den Handel mit diesen Gegenständen freigegebenen Stunden.
Da der Handel mit Milch während der Stunden des Hauptgottesdienstes nicht gestattet ist, so ist auch der Transport von Milch während dieser Stunden nicht gestattet.
Der Verkauf von Milch von den Milchwagen aus gehört dagegen zum Handels-Gewerbe und unterliegt daher den Bestimmungen der Gewerbe-Ordnung. Er ist, wie oben ausgeführt, während der Stunden des Hauptgottesdienstes nicht gestattet.
Hersfeld, den 9. Juni 1903.
I. 3596. Der Königliche Landrat F^iherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Nichtamtlicher Teil.
ßriM-W M Achs und der Achin Don Serbien.
Aus Belgrad kommt heute die Kunde von einer ver- abscheuenswürdigen Tat: König Alexander, die Königin Draga und, sofern die weiter unten wiedergegebenen Meldungen sich bestätigen sollten, auch sämtliche Angehörigen der Königin sind einem Meuchelmorde zum Opfer gefallen. Außerdem sind mehrere andere Persönlichkeiten, die dem Könige nahe standen, ermordet worden. Die hierüber vorliegenden Belgrader Nachrichten besagen:
Belgrad, 11. Juni. Heute erschien folgende Proklamation: „An das serbische Volk! Heute nacht sind König Alexander und Königin Draga erschossen worden. In diesem ernsten und schicksalsschweren Augenblick haben sich die Freunde unseres Vaterlandes und unseres Volkes geeinigt und eine neue Regierung gebildet. Indem die Regierung dies dem serbischen Volke bekanntgibt, ist sie überzeugt, daß sich das serbische Volk um sie scharen und ihr verhelfen werde, daß im Lande überall die Ordnung und Rechtssicherheit aufrechterhalten bleibe. Die Regierung verlautbart hiermit, daß vom heutigen Tage die Verfassung vom 6. April 1901 mit allen Gesetzen, die bis zum 25. März d. J. alten Stils in Geltung waren, in Kraft tritt. Die mit der Proklamation vom 24. März alten Stils aufgelöste nationale Volksvertretung wird für den 2. Juni alten Stils, das ist der 15. Juni neuen Stils, nach Belgrad einberufen." Es folgen die Unterschriften der neuen Minister.
Das heutige Ereignis wurde vom Heere ausgeführt. Wie bisher verlautet, wurden außer dem Königspaare der frühere Ministerpräsident General Zinzar Marko- witsch, Generaladjutant General Lasar Petrowitsch und der frühere Kriegsminister General Milowan Pawlowitsch erschossen. Vom Volke wurde das Ereignis vollkommen ruhig hingenommen. Die Straßen durchwogt eine große Menschenmenge, die in das Ministerium des Innern fahrenden neuen Minister werden durch lebhafte Zurufe begrüßt. Die Leichen des Königspaares werden im Konak geborgen. Wie aus der Proklamation her« vorgeht, ist die Aenderung der Verfassung außer Kraft gesetzt. Das Ereignis im Konak spielte sich zwischen Val 1 und 2 Uhr nachtö ab.
Ein Telegramm der „Kölnischen Zeitung" aus Belgrad besagt:
Das Geschick der Dynastie Obrenowitsch endete heute
in der ersten Morgenstunde, also an demselben Tage, an dem vor 35 Jahren Fürst Michael im Park zu Topschider in der Nähe von Belgrad ermordet wurde. Heute sollte ein Requiem für den Fürsten Michael statt« finden. Jetzt liegt der letzte Sproß und, wie verlautet, sämtliche durch seine unglückliche Ehe zur Dynastie gehörenden Mitglieder aufgebahrt im Konak zu Belgrad. Die Bevölkerung Belgrads durchwogt seit 3 Uhr früh die Straßen, sich die traurige Tatsache zuflüsternd, ohne zu klagen. Starke Militärabteilungen lagern um den Konak.
Köln, 11. Juni. Nach einem weiteren der „Köln. Ztg." zugegangenen Telegramm aus Belgrad sind außer König Alexander, Königin Draga und den Brüdern der Königin auch der Adjutant Naumowitsch sowie andere Hofleute ermordet worden. Der Militärkordon um den Konak verweigert jedem den Zutritt.
Köln, 11. Juni. Ein Telegramm der „Köln. Ztg." aus Belgrad meldet: Man erzählt in Belgrad, König Alexander habe in letzter Zeit in der Tat die Absicht verwirklichen wollen, sich von der Königin Draga zu scheiden; die Königin habe dies bemerkt und es hinter, treiben wollen. Einige hohe Militärs hätten die Königin Draga in der letzten Nacht gewaltsam aus dem Konak entfernen wollen, seien aber auf Widerstand bei den Anhängern der Königin gestoßen. In dem erbitterten Gemetzel seien alsdann beide, der König und die Königin, mit ihrem Anhang gefallen.
Der wirkliche Hergang tritt aus den bisherigen Meldungen noch nicht klar hervor. Zu bemerken ist insbesondere, daß in der Proklamation von der Ausrufung des Prinzen Peter Karageorgiewietsch zum Könige von Serbien nicht die Rede ist, während nach den vorliegenden Meldungen die Proklamierung des Prinzen zum Herrscher Serbiens der Mordtat unmittelbar ge« folgt wäre.
Mit dem auf so furchtbare Art ums Leben ge- kommenen jungen König ist der letzte Vertreter der Dynastie Obrenowitsch dahingegangen. König Alexander war am 14. August 1876 als Sohn des Königs Milan und der Königin Natalie von Serbien geboren. Er verlebte eine infolge der Zerwürfnisse zwischen seinen Eltern an unerfreulichen Eindrücken reiche Kinderzeit und wurde mit noch nicht 13 Jahren auf den Königsthron berufen, als sein Vater am 6. März 1889 ab« dankte. Während seiner Minderjährigkeit wurde die Regierung durch die Regenten Ristitsch, Protttsch und Belimarkowitsch geführt. Noch vor Erreichung des verfassungsmäßig festgesetzten Alters erklärte Alexander sich am 13. April 1893 für großjährig und übernahm selbst die Regierung.
Köln, 11. Juni. Die „Köln. Ztg." meldet ferner aus Belgrad: Die Aufregung und mit ihr die Menschenansammlungen in den Straßen Belgrads wachsen in den Morgenstunden stetig. Trotz des strömenden Regens harren Tausende in den Straßen in der Nähe des Königlichen Schlosses, und überall sind Truppen aller Waffen, auch Kanonen aufgestellt. Das Militär trägt nicht mehr die Kokarden mit dem Namenszug Alexanders, sondern Blumen und grüne Zweige oder Blätter an Stelle der Kokarde. Junge Leute rotten sich zusammen, schwenken Fahnen und ziehen umher unter dem Rufe: „Es lebe Karageorgiewitsch!" Fast alle Häuser Belgrads haben Trauerfahnen ausgesteckt, jedoch sind keine schwarzen Fahnen darunter. Vom Königs- schloß weht keine Standarte mehr. Einige behaupten, Karageorgiewitsch weile seit gestern in Belgrad, andere behaupten das Gegenteil. Niemand weiß, woran man ist.
Pest, 11. Juni. Aus Semlin wird gemeldet: Die Verschwörer hielten gestern in einem Gartenlokal eine Beratung ab und zogen mit Offizieren zum Konak. Naumowitsch öffnete den Haupteingang zu den königlichen Appartements und forderte den König auf, die Tür des Schlafzimmers zu öffnen. Der König antwortete barsch. Schließlich wurde die Tür mit Dynamit gesprengt. Die hereinstürzenden Offiziere gaben Schüsse auf den König ab. Die Körper des