Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
Abonnementspreis Vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. excl. Postaufschlag.
( ........................".......1
Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Tpaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
. ....... . .... .......
■».UMBUU« UM - .^.>?E >^E«»M^E«<M»,,^'!1 I I mr, 111 ■ I i , I I - — l-J" . ■! H. „ »H
Gratirbettagen r „^Uwftrirtes KsnntsgS-tatt" *♦ „^Uuftrirtt landViVthschaftliche Vett«ge
Ar. 50.
Dienstag den 28. April
1981
Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen k„Mustrirtes Sonntagsblatt" -"f „Mustrirte landwirthschaftl. Beilage" für die Monate Mai und Juni werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträaern und von der Expedition angenommen
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 18. April 1903.
Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hat bestimmt, daß die maß- und gewichtspolizeilichen Vor» fristen auf die Genossenschaften und Vereine, welche den gemeinsamen Betrieb von Molkereien, Spiritus- brennereien, Stärke- und Rübenzuckerfabriken und den gemeinsamen Absatz der darin gewonnenen Erzeugnisse bezwecken, Anwendung zu finden haben. Wenn nach dem Erkenntnis" des Oberverwaltungsgerichts Bd. XX.
S. 431 der Geschäftsbetrieb von Konsumvereinen, die den Warenabsatz auf ihre Mitglieder beschränken, als ein öffentlicher Verkehr im Sinne des Artikels 10 der Maß- und Gewichtsordnung anzusehen ist, so ist kein Grund vorhanden, den Betrieb der Absatzgenossenschaften, auch soweit sie nur mit den Genossen im geschäftlichen Verkehr stehen, als nicht öffentlichen zu behandeln. Es sind daher die Maße, Gewichte und Wagen dieser Genossenschaften zu den periodischen Revisionen nach Maßgabe des Ministerial-Erlasses vom 21. Januar 1891,
A 3963. M. f. H. u. G.
II 497 M. d In.
heranzuziehen.
In dem Letzteren ist angeführt, daß Konsumvereine als „Gewerbetreibende" im Sinne des § 69 No. 2
St. G. B. nicht betrachtet werden können, und daß mit
hin im Falle Gebrauchs ungestempelter oder unrichtiger Meßwerkzeuge mit Bestrafung und Einziehung der vorschriftswidrigen Stücke gegen sie nicht vorgegangen werden kann. Um aber auch diese Vereine zur Beobachtung der frl. Vorschriften anzuhalten, bieten die §§.
Die Blüte des Bagno.
Roman von Goron und Emile Gautier.
(Nachdruck verboten.)
(Fortsetzung.)
„Der Scheriff," begann er von neuem, „giebt mir die Concession für alle goldhaltigen Terrains im süd. lichen Marokko mit dem Recht, dort Städte zu gründen, Eisenbahnen zu bauen, einen großen Hafen zu schaffen, kurz, es handelt sich um nichts Geringeres als die vollste Ausbeutung dieses wunderbaren Landes, dessen Reichtümer unschätzbar sind, welches das aufblühendste Reich der Erde werden wird, wenn wir ihm die Wohltaten der Civilisation und die Fortschritte der Wissenschaft und Industrie übermittelt haben. Dies, meine Herren, ist der Beitrag, den ich dem Internationalen Syndikat leiste, das zu gründen ist und das sich schon gegründet hat — denn Sie sind ja da."
Tosende Bravos unterbrachen ihn.
Als man sich trennte, war der ganze Feldzugsplan ausgestellt, die Arbeit verteilt und die eventuellen Gewinnst- bereits unter die ersten Teilhaber vergeben, wobei Saint-Magloire sich natürlich, und ohne daß jemand protestirte, den Löwenanteil gesichert hatte.
Das internationale Syndikat der marokkanischen Goldminen — das größte Unternehmen des Jahrhunderts — war höchst wirksam zustandegebracht.
132 flg. des Ges. über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 die geeignete Handhabe, und zwar wird seitens der Ortspolizeibehörden in der Weise vor» zugehen sein, daß den verantwortlichen Leitern der be» treffenden Vereine der fernere Gebrauch ungeaichter Meßwerkzeuge zum Zumeffen und Zuwägen an die Mitglieder unter Androhung von Geldstrafen untersagt ryird. Unrichtigen und unvorschriftsmäßigen Meßwerkzeugen ist zunächst durch Kassirung des Stempels die Verkehrsfähigkeit zu entziehen und demnächst mit ihnen ebenso zu verfahren wie mit ungeaichten Gegenständen.
I 2351. Der Königliche Landrat.
J. V.:
T h a m e r.
Hersfeld, den 16. April 1903.
Nach eingezogenen Erkundigungen ist in diesem Jahre ein stärkerer Maikäferflug zu erwarten.
Die Herren Bürgermeister des Kreises erhalten die Weisung, meiner Verfügung vom 1. Mai 1899, J. I. Nr. 2608, (KreiSbl. Nr. 52) entsprechend das Weitere zu veranlassen und bis zum 15. Juni d. Js. zu berichten, welche Mengen Maikäfer in den Gemeindebezirken gesammelt und vernichtet, sowie welche Erfahrungen hierbei gemacht worden sind.
Anträge auf Inanspruchnahme der Schulkinder zum Einsammeln der Maikäfer können auch diesmal gestattet werden.
J. I. 964. Der Königliche Landrat.
J. V.:
T h a m e r.
Hersfeld, den 17. April 1903.
Den Herren Standesbeamten des Kreises werden in Kürze je zwei Exemplare eines Erlasses der Herren Minister des Innern und der Justiz vom 13. März d. Js., betreffend die Eheschließung von Ausländern, zugehen.
Die Bestimmungen dieses Erlasses sind gegebenen Falls streng zu beachten.
A. 1271. Der Königliche Landrat.
J. V.:
T h a m e r.
Hersfeld, den 25. April 1903.
Behufs Prüfung der Beiträge zur Landwirtschaftskammer haben die Herren Ortsvorstände des Kreises die
6. Kapitel.
Nach und nach hatten sich die Salons geleert, es war spät geworden, und nur einige Vertraute, mit denen er intimer stand, blieben um den Baron zurück. Sie erwarteten die Erfüllung einer anderen Glückverheißung, eine kluge Combination für den folgenden Börsentag.
Als man sie so um ihn sah, hätte man sie für hingebungsvolle Jünger eines Gottes halten können. Der Herr von Saint-Magloire — war er denn nicht für sie ein Gott, für diese Anbeter des goldenen Kalbes? War nicht jeder seiner Aussprüche eine Prophezeiung? Niemals hatte er sich in seinen Voraussagungen geirrt. Er leitete den Markt nach Belieben, mit einer Handbewegung beschwor er Hausse und Baisse und säete um sich her Vermögen oder Ruin! Niemals war Saint- Magloire so lebhaft im Zuge gewesen wie an diesem Abend, und seine intimsten Bekannten verließen ihn enthusiastisch und berauscht von den fabelhaften Träumen, in die er sie gewiegt.
In seinem Schlafzimmer erwartete ihn sein Kammerdiener, um ihm beim Auskleiden behilflich zu sein, aber er hieß ihn schlafen gehen.
Sobald sich der Bediente zurückgezogen hatte, lehnte sich Saint-Magloire behaglich in einen Fauteuil zurück, nahm aus seiner Westentasche ein Papier hervor, das sorgfältig gefaltet war, las es durch und machte ein sehr zufriedenes Gesicht. Dann erhob er sich, brächte das Papier der Kerzenflamme nahe und warf die Asche in den Kamin.
Hebelisten für das Jahr 1902 umgehend an den Vorstand der Landwirtschaftskammer zu C a f f e l einzufenden.
Nach erfolgter Prüfung der Listen werden dieselben alsbald den Herren Ortsvorständen behufs Erhebung der Beiträge für das Jahr 1903 wieder zurückgesandt werden. I. 2609. Der Königliche Landrat.
I. V.:
T h a m e r.
Hersfeld, den 23. April 1903.
Unter Hinweis auf den Erlaß des Herrn Ober- Präsidenten vom 28. Februar 1878 (cfr. die landrats- amtliche Verfügung vom 9. März 1878 Nr. 2443, im Kreisblatt Nr. 20, wonach die Abhaltung von Haus- k o l l e kt e »wegen Beschädigungen durch H a g e l s ch l a g nicht genehmigt wird, veranlasse ich die Herren Ortsvorstände des Kreises, die Landwirte in ihren Ge- meindebezirken hierauf speziell aufmerksam zu machen, und dieselben bei jeder sich darbietenden Gelegenheit auf die Notwendigkeit und Nützlichkeit der V e r s i ch e r- u n g ihrer Feldfrüchte gegen Hagelschaden hin. zuweisen.
J. I. 2565 Der Königliche Landrat.
J. V.:
T h a m e r.
Cassel, den 18. April 1903.
Der unterm 10. v. M. mitgeteilte Steckbrief der Staatsanwaltschaft in Mannheim vom 2. März er. hinter Otto Eulenberg aus Bütterfeld und Friedrich Eulenberg aus Berlin ist erledigt.
Der Erste Staatsanwalt. von Ditfurth.
* * *
Hersfeld, den 25. April 1903.
Wird mit Bezug auf den im Kreisblatt Nr. 34 ver. öffentlichten Steckbrief den Ortspolizeiverwaltungen und der K. Gendarmerie des Kreises zur Kenntnis gebracht. Der Königliche Landrat.
I. 2628. J. V.:
T h a m e r.
Polizeiverordnung.
Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 20. September 1867 und des § 143 über die allgemeine Landes-
„Sieh, sieh," murmelte er. „Das war, glaube ich, ein guter Tag! Nie könnte jemand auf den Gedanken kommen, daß der Baron von Saint-Magloire dem Unfall von Beuzeville-Brsauts nicht fern steht. Gut gespielt, Baron. Kein Wölkchen trübt den Horizont, die Zukunft ist Dein."
Seine Augen blieben in diesem Augenblick auf seinem eigenen Bild haften, das ihm im Spiegel, einem Meisterwerk der Ciselirkunst, entgegenleuchtete — und er lächelte sich selbst zu. Dann ließ er seinen Blick rund durch das mit auserlesenem Geschmack auSge- stattete Zimmer schweifen. Niemals hatte er eine solche Befriedigung am Wohlleben empfunden, einen solchen Eigenstolz und solches Glück über all den Luxus, der ihn umgab. Eine fast tierische Trunkenheit bemächtigte sich seiner.
„Ah, ah," scherzte er. „Nr. 883 hat wirklich seinen Weg gemacht!"
Er steckte sich eine Havanna an, lehnte sich im Fauteuil zurück und folgte mit zerstreutem Blick den Ringelwölkchen, die in launigen Spiralen der Decke zustiegen.
Der Baron dachte nach. Ein ganzer Roman zog an ihm vorüber, eine Reihe wunderbarer Abenteuer, die zugleich der Feder eines Balzac, eines Jules Verne und eines Gaborian würdig gewesen wären.
Gleichsam ein Zuschauer, wohnte er dem ganzen Drama dieser stürmereichen und interessanten Existenz bei, in der Kühnheit und List nur in der außerordentlichen Glücksbegünstigung ihres Gleichen fanden.