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Kr. 47.
Amtlicher Teil.
ReichstuMhl betreffen).
Bekanntmachung.
Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 28. März d. 3$. — ReichS-Gesetzblatt Seite 111 — bestimmt worden ist, daß die Neuwahlen für den Reichstag am 16. Juni d. I s. vorzunehmen sind, setze ich hierdurch auf Grund des § 8 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 und des § 2 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 fest, daß d i e Auslegung der Wählerliste am
Montag, den 18. Mai d. Js. zu beginnen hat.
Der Minister des Innern.
In Vertretung: von BifchoffShaufen.
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Unter Bezugnahme auf die obige Bekanntmachung und die diesseitige Verfügung vom 30. März d. Js. — Kreisblatt Nr. 39 — weise i ch die Herren Ortsvorstände hierdurch an, die aufgestellten Wählerlisten in ihrem Geschäftszimmer unfehlbar am 18. M a i d. I s. auf die Dauer von 8 Tagen zur Einsicht offen zu legen, vorher aber, und zwar spätestens am 17. Ma i d. I S. in dem Gemeindebezirk auf ortsübliche Weise öffentlich bekannt machen zu lassen,
daß die Liste der zur Wahl eines Abgeordneten für den Reichstag berechtigten Einwohner in dem Geschäftszimmer des Ortsvorstandes a ch t Tage lang zu Jedermanns Einsicht auSliege, und daß diejenigen, welche die Liste für unrichtig oder unvollständig halten, solches innerhalb der nächsten 8 Tage nach dem Beginne der Auslegung bei dem OrtSvorstande schriftlich anzuzeigen oder zu Protokoll zu geben, auch die Beweismittel für ihre Behauptungen, falls solche nicht allgemein bekannt sind, beizubringen haben. Alle innerhalb der bestimmten achttägigen Frist gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Listen etwa erhobenen Einwendungen sind, wenn dieselben nicht sofort für begründet erachtet werden, mir zur Entscheidung umgehend einzureichen.
Im Uebrigen ist genau nach Vorschrift der §§ 4 und
Die Blüte des Bagno.
Roman von Goron und Emile G a u t i e r.
(Nachdruck verboten.)
(Fortsetzung.)
Dieser hohe Beamte zögerte einen Augenblick. ES war ihm, als habe er den seit langem viel gesuchten Banditen vor sich, dessen Photographie und Steckbrief ihm deutlich in der Erinnerung waren. Aber die Sekunde des Schwankens hatte Nozen gerettet. Er benutzte eine Stauung der Menge, die dem Theater entströmte, um zu entkommen.
Noch einige Zeit setzte er sein Schlemmerleben fort, die Zahl seiner Opfer mehrend. Doch sein Zusammentreffen mit dem Beamten von Boulevard du Palais hatte ihm Unglück gebracht; er ließ sich dummerweise in einer Badestadt fassen, gerade als er sich am Arme einer großen Weltdame befand, die, von seinen guten Manieren gesangen, er gerade gewissenhaft auszuplündern im Zuge war.
Wohl hatte er versucht, den Polizeiagenten zu entkommen; er setzte ihnen einen heftigen Widerstand entgegen; wenig fehlte, und er hätte einen der Inspektoren, der ihn am Kragen faßte, ums Leben gebracht. Aber er war schnell kampfunfähig gemacht. Diesmal wurde er mit peinlichster Sorfalt überwacht und konnte dem Schwurgericht nicht entgehen.
Als der Richter das Urteil verlas, konnte er sich nicht enthalten, die Schlauheit, Geschicklichkeit und
5 des oben erwähnten Reglements zu verfahren bezw. das in dem mittelst diesseitiger Verfügung vom 11. Juli 1877, Nr. 7156 - Kreisblatt Nr. 56 de 1877 — mitgeteilten Ministerial-Rescripte vom 25. Juni 1877, IV. 7. 675, unter Ziffer 1 und 2 Gesagte stritte zu beachten.
Die ordnungsmäßig zu vollziehenden amtlichen Bescheinigungen sind auf der letzten Seite des Formulars der Wählerliste vorgedruckt.
In Betreff der Abgrenzung der Wahlbezirke und der Ernennung der Wahlvorsteher u. f. w. bezüglich der Landgemeinden erfolgt weitere Verfügung.
Hersfeld, den 17. April 1903.
I. 2414. Der Königliche Landrat
Freiherr von Sch leinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Caffel, den 22. März 1903.
Unter Bezugnahme auf die Rundverfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 6. Februar d. Js. — A. III, 445 — ermächtigen wir die Königlichen Schulvorstände (Schulkommissionen), in diesem Jahre die Kinder der ländlichen Schulen, welche während der Flugzeit der Maikäfer zum Sammeln der letzteren Verwendung finden sollen, hierzu für die beiden ersten Stunden von 7 bis 9 Uhr vormittags zu beurlauben. Der Unterricht beginnt dann um 9 Uhr und dauert in Halbtagsschulen für die Ober- und Mittelstufe bis 12 Uhr und für die Unterstufe von 1 bis 3 Uhr, während in einklassigen Schulen die Kinder der Ober- und Mittelstufe am Vor- und Nachmittags-Unterricht teilzunehmen haben.
Sie wollen die Ortsschulinspektoren, soweit erforderlich, hiervon in Kenntnis setzen.
Königliche Regierung, Abteilung für Kirchen-u.Schulwesen. B. 3441. Fliedne. r.
An die Herren Landräte des Bezirks als geschäfts- führende Mitglieder der Schulvorstände und Schulkommissionen.
* * *
Hersfeld, den 18. April 1903.
Wird den Königlichen Herren Ortsschulinspektoren des hiesigen Kreises behufs Veranlassung des hiernach Erforderlichen ergebend mitgeteilt.
I. 2186. Der Königliche Landrat.
J. V.:
T h a m e r.
Energie dieses Übeltäters zu bewundern, der während der Untersuchungshaft, solange er die Hoffnung hatte, zu fliehen, sich hochmütig und anmaßend, cynisch und selbst brutal gezeigt hatte und der dann vor den Geschworenen sich demütigte, reuevoll schwur, daß allein das böse Geschick ihn in die Stricke des Verbrechens geworfen, und der seiner Mutter, die ihn verlassen, theatralische Vorwürse machte. Ob diese um Mitleid bettelnde Haltung, die ihn dem Publikum sympathisch machte, ihm einiges Wohlwollen auch bei den Richtern eingetragen? Immerhin kam er mit fünfzehn Jahren Zwangsarbeit davon, fünf Jahre weniger als im Urteil in contumaciam.
In Guyana versuchte er noch einmal zu entkommen. Aber diesmal verschwand er wohl für immer . . . Man hatte den Beweis dafür, daß er den Tod auf der Flucht aus dem Bagno gefunden hatte. Ein durchaus com* petenteS, vom Militärgefängnis ausgestelltes Aktenstück bestätigte den Tod Rozens.
Der Staatsanwalt fragte sich, ob der Schwindler die Welt nicht abermals getäuscht hatte, als er sich für tot erklären ließ. Die Versicherungen der Frau Lavardens ließen ihm diesen Gedanken nicht aus dem Sinn kommen. Indessen das Aktenstück war nun einmal da, das behauptete, daß Rozen nicht mehr unter den Lebenden weilte. Und wie der Arzt, wie alle Sachverständigen und Beamten, so ging auch er schließlich über seine Bedenken hinweg: :
„Alles das sind nur Hirngespinnste. Die arme Frau ist im Irrtum. Ein Verbrechen liegt nicht vor.
Die Schulstelle in Wehrshausen, deren Einkommen bei einem Dienstalterszulagen-Einheitssatze von 120 Mk. neben freier Wohnung in 1000 Mk. Grundgehalt und 150 Mk. Kirchendienstvergütung besteht, wird infolge Versetzung ihres Inhabers vom 1. Mai d. Js. ab frei.
Bewerber wollen ihre MeldungSgrsuche nebst Zeugnissen bis zum 14. Mai d. Js. bei dem Königlichen Ortsschulinspektor Herrn Pfarrer Schenk in Schrnk- lengsfeld oder dem Unterzeichneten einreichen.
Hersfeld, den 20. April 1903.
Namens des Schulvorstandes.
I. 2449 Der Königliche Landrat:
J. V.:
T h a m e r.
Hersfeld, den 18. April 1903.
Die Schulstelle in Gersdorf, deren Einkommen bei einem Diensialterszulagen-Einheitsfatz von 120 Mk. neben freier Wohnung (z. Zt. noch Mietswohnung) in 1000 Mk. Grundgehalt besteht, wird in Folge Ver. setzung des jetzigen Inhabers vom 1. Juni d. Js. ab frei.
Bewerber wollen ihre MeldungSgrsuche nebst Zeugnissen bis zum 10. Mai b. Js. bei dem Königlichen Ortsschulinfpektor Herrn Pfarrer Kühn in Frielingen oder dem Unterzeichneten einreichen.
Der Königliche Schulvorstand: I. 2381. I. V.:
Thamer.
Hersfeld, den 20. April 1903.
Die Erledigung der diesseitigen Verfügung vom 23. März 1880, Nr. 3135, Kreisblatt Nr. 24, Auf- räumung der Flutgräben, Ent- und Bewässerungsanlagen betreffend, wird hierdurch mit Frist bis zum 28. d. M t S. in Erinnerung gebracht.
Gegen etwaige an diesem Termine noch säumige Herren Bürgermeister wird eine Ordnungsstrafe von je 3 Mark festgesetzt werden.
Der Königliche Landrat.
J. V.:
T h a m e r.
Einige Tage nach dem Drama von Br5auts schlössen die Gerichtsärzte von Rouen, denen die Autopsie der Leiche Lavardens anvertraut war, genau wie der erste Arzt auf Tod infolge Unfalls. Der Körper ward der Wittwe zur Bestattung überlassen.
4. Kapitel.
An dem Abend des Tages, an dem der Unfall von Beuzeville-Brsautö sich zugetragen, gab der Baron von Saint-Magloire in feinem prächtigen Hotel in den Champs-Elyfses ein Diner.
Einige Tage vorher hatten einige dreißig gewichtige Persönlichkeiten, aus allen möglichen einflußreichen Berufsständen auserwählt, auf einer goldumrandeten Bristol-Karte die vielbedeutende Einladung erhalten:
„Monsieur le Baron de Saint-Magloire bittet Herrn ... ihn gütigst zu beehren, bei ihm in feinem Hotel in den Champs-Elysäes am Donnerstag, 22. Februar 189., 8 Uhr Abends, zu speisen, (unter Herren.)
Wichtige Mitteilung. ES wird von business gesprochen.
U. A. w. g."
Alle Eingeladenen hatten angenommen. Zur fest« gesetzten Stunde waren alle am Platze. Die hohen Fenster der ersten Etage, in der sich Speisezimmer und Salons befanden, waren glänzend erleuchtet und warfen breite Lichtbahnen weithin über die Straße. Vor dem Hotel, entlang des Trottoirs, reihten sich vornehme Equipagen. Hufschläge und Gewieher ungeduldiger Pferde drangen durch die Nacht. In Gruppen standen