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Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 26. Februar 1903.
Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Freitag, den 20. März d. I.,
von Morgens 9 Uhr an, und zwar im Saale des Gastwirts Träger zu
Friedewald,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald.
Sonnabend, den 21. März d. I., von Morgens 9 Uhr an, und zwar im Saale -es Gastwirts Kroneberg zu Schenklengsfeld,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsfeld.
Montag, den 23. März d. I., von Morgens 8 Uhr an,
und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu
Hersfeld,
Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld.
Dienstag den 24. März d. I., von Morgens 8 Uhr an, in demselben Lokale,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld.
Mittwoch, den 25. März d. I., von Morgens 9 Uhr a n, und zwar im Saale des Gastwirts Grentzebach zu
Riederaula,
Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Riederaula.
Donnerstag, den 26. März d. I.,
von Morgens 9 Uhr an,
und zwar im Saale des Gastwirts B. Bolender zu Hersseld,
Lovsung, sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigeu des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familieu- verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888.)
Die Herrn Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:
1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar
a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1883 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind, oder einen Ausstand erhalten haben,
b) die in den Jahren 1882, 1881 und 1880 oder früher geborenen, welche bei den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählich geblieben oder gar nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militärverhältnis noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen.
2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, z u deren Gunsten e i n e Z u r ü ck st e l l - u n g b e z w. B e f r e i u n g vvm Militür - dienst beansprucht wird, sich i in Musterungstermine e b e n f a l l s ein» finden,
3. in den Terminen f i ch persönlich einzu - Huben u n d s o l a n g e z u r S t e l l e z u sein, bis s ä m t l i ch e Militärpflichtige der betreffenden Gemeinde gemustert sind. I m Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit eines S t e l l v e r - t e e t e r s Sorge zu tragen.
für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem
Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militärpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu drei Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Vorteile der Lvosung entzogen werden. Ist die Ver- säumniß in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst als unsichere Heerespflichtige erfolgen.
Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militärdienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvor- stande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. F u n k' s Buchdruckerei dahier stets vorrätigen Fragebogens sorgt.
Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es in der Regel nicht, da, wie schon erwähnt, diejenigen Personen, (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militärdienst beansprucht wird, im Musterungstermine mit zu erscheinen haben, wobei in Be- treff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nötigen Feststellungen durch den betreffenden Miltärarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.
Sämtliche Reklamationen sind umgehend dahier einzureichen. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf ihre Kosten drei, glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eidesstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle bei dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten über Fehler und Erkrankungen, welche sich im Termine nur mit Schwierigkeit feststellen lassen (z. B. geistige Beschränktheit, Blut- Husten, Herzleiden usw.) sind ebenwohl umgehend einzureichen bezw. den Reklamationsverhandlnngen beizusügen.
Die Herrn Ortsvorstände rc. haben Vorstehendes wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen, bekannt machen zu lassen und daß dieses geschehen, bis zum 9. M ä r z d. I. hierher zu berichten.
I. II. Nr. 635. Der Königliche Land rat
Freiherr von S ch l e i u i tz, Geheimer Regierungs-Rat.
Hersfeld, den 28. Februar 1903.
Die zweite Schulstelle in Meckbach wird vom 1. April b. I. ab frei.
Das Einkommen derselben besieht neben freier Woh- nung in 1000 Mk. Grundgehalt und der Einheitssatz der Dienstalterszulage beträgt 120 Moik.
Bewerber wollen sich unter Vorlage ihrer Zeugnisse bis zum 18. März d. J. bei dem Ortsschulinspeklor Herrn Pfarrer Ackermann in Mecklar oder dem Unterzeichneten melden.
Namens des Schulvorstandes:
I 1.1285. Freiherr von Schleinitz,
Landrat, Geheimer Regierungsrat.
Hersfeld, den 26. Februar 1903.
Der Gemeindebulle zu Wallenstein, Kreis Homberg, ist an Bläschenausschlag erkrankt.
L 1261. Der Königliche Landrat
Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rat.
Nichtamtlicher Teil.
Zur MtiAifchen Frage.
Trotz der raschen Annahme des russisch-österreichisch- ungarischen Reformplans für Macedonien durch den Sultan wird dem Frieden doch noch nicht so allenthalben getraut. Namentlich ist es auffällig, daß nach einem Telegramm! des halbamtlichen Wiener Korrespondenz- Bureaus aus Sofia dort die vom Sultan gut geheißenen Reformvorschläge für ganz ungenügend erachtet, und die Fürsorge der Mächte, die sich in dem Projekte ausspricht, als Cynismus empfunden werden soll. Das sieht fast so aus wie eine vorweggenommene Beschönigung neuer bulgarischer Umtriebe, um Macedonien nicht zur Ruhe kommen zu lassen. In der Tat behaupten auch türkische Kreise, daß die Verhaftung der Haupträdelsführer des makedonischen Komitees nur eine Maske gewesen sei, hinter der sich die Duldung und geheime Förderung des Uebertrittes bulgarischer Banden nach Macedonien verberge. Wenn es mit Hülfe dieser Banden gelänge, das Feuer in Macedonien anzuschüren, so würde es natürlich heißen, daß die Indolenz und Unfähigkeit der türkischen Verwaltung an dem Feuer schuld sei.
Ist nun auch mit Annahme des Reformprojektes noch nicht gesagt, daß die Pforte es wirklich mit Energie durchführen werde, so glauben wir doch, daß die bulgarischen Umtriebe ihr Ziel nicht erreichen werden. Dies hauptsächlich deshalb, weil an der Aufrichtigkeit der russischen Politik die Ruhe aufrecht zu erhalten, nicht zu zweifeln ist, und die Bulgaren ohne die Unterstützung ihrer russischen Befreier zur Ohnmacht verdammt sind. Hierbei ist die Haltung der deutschen Politik nicht bedeutungslos, obgleich das deutsche Reich am wenigsten unter den Großmächten an den Balkan- und Meerengen- Fragen politisch direkt beteiligt ist. Es gibt ohne Zweifel diplomatische Kräfte, denen ein stärkeres Eingreifen in die innern Zustände der europäischen Türkei nickt unerwünscht wäre, und diese würden sich ermuntert fühlen, wenn nicht die deutsche Politik ihre Unterstützung dahin richtete, wo auf eine ruhige, un- kriegerische Lösung der macedonischen Schwierigkeiten hingearbeitet wird.
Allerdings wird bei der Hoffnung auf den Erfolg der Friedenspolitik vorausgesetzt, daß die Gefahr nicht von einem andern entfernt liegenden Punkte her vermehrt wird. Dieser Punkt ist Marokko. Würde es dort den Franzosen gelingen, neue Gebietserwerbungen zu machen, und würde dann Italien zur Stärkung seiner Stellung im Mittelmeer sich veranlaßt sehen, auf Tripolis die Hand zu legen, so würde eine Erregung in der muhamedanischen Welt entstehen^ die auch die Reformversuche in Macedonien über den Haufen werfen könnte. Einstweilen verhindern die konkurrierenden politischen Interessen Frankreichs, Englands und Spaniens an Marokko ein weiteres Vordringen des französischen Einflusses, und alle Nachrichten über geheime Abkommen wegen Teilung des Einflusses in Marokko haben sich bisher als falsch erwiesen.
Politische Nachrichten.
Berlin, 1. März.
Gestern Morgen fuhren Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin bei dem Chef des Generalstabes der Armee, Generaladjutanten General der Kavallerie Grafenv. Schlieffen vor,umihm ihreGlückwünfchezu seinem 70. Geburtstag zu überbringen. Nächstdem machte Se. Majestät der Kaiser einen Spaziergang im Tiergarten, hatte eine Besprechung mit dem Reichskanzler Grafen v. Bülow und hörte von 10 Uhr ab im Königlichen Schlosse die Vorträge des Staatssekretärs des Reichsmarineamts und des Chefs des MarinekabinetS.
Der Kaiser wird morgen (Montag) Abend um