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Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 24. Februar 1903.
Bei Prüfung der von den Quittungskarten-Ausgabe- stellen an die Landesversicherungsanstalt eingesandten Nachweise über die bis Ende des Jahres 1902 ausgestellten grauen Quittungskarten B für Selbstver- ficherer finb folgende Wahrnehmungen gemacht worden: a. Von dem größten Teile der Ausgabestellen wurden Anzeigen eingesandt, daß graue Quittungskarten nicht ausgestellt worden seien.
b. Die übrigen Nachweise waren fast sämmtlich nicht in der Form gehalten, welche in dem Erlaß der Herren Ressortminister vom 10. März 1902 vorgeschrieben ist, sodaß vielfach eine Uebertragung der Angaben in die Hauptnachweisung ohne weiteres nicht möglich war und weitere Rückfragen erforderlich wurden.
c. Eine erheblichere Anzahl Rückfragen rc. war sodann erforderlich in solchen Fällen, in welchen die Ausstellung grauer Quittungskarten zu Unrecht statt- gefunden hatte, da die betreffenden Personen früher bereits versicherungsp f l i ch t i g beschäftigt gewesen sind und nur die freiwillige Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses in Frage kam.
d. Endlich ist aber noch besonders ausgefallen, daß von dem Recht der Selbstversicherung seitens der in Betracht kommenden Personen nur in sehr geringem Umfange Gebrauch gemacht ist.
Denn nach den bis jetzt eingegangenen Nachweisen sind in der Provinz Hessen-Nassau während der
Las Geheimilitz des Schleiers.
Roman von H. v. Benitzki, aus dem Ungarischen von C Längsch. (Fortsetzung.)
XVI.
Dr. Perzay begab sich von Theodor direkt in seine Wohnung, die sich in demselben Hotel, in welchem Sabine abgestiegen war, befand.
„Kann ich die Gräfin sprechen?" fragte er den Kammerdiener.
„Sie ist schon auf und erwartet den Herrn Doktor."
Die Türen und Fenster des Zimmers, welches Sig- mund betrat, waren weit geöffnet, frische Morgenlust strömte herein, und die hellen Strahlen der Sonne ließen Alles in verklärendem Glänze erscheinen. Sabine erhob sich erregt, ihre großen Augen hingen fragend an ihm, während ihre zitternden Hände einen kleinen Zettel hielten.
„Ehe Sie mir Ihre Botschaft mitteilen," begann sie, „lesen Sie dieses Telegramm, welches ich vor einer Stunde aus Ungarn besam. Ich weiß nicht, ob ich so- fort nach Pest zurückreisen soll."
„Graf Moritz wurde gestern im Duell verwundet. Jlacb der Behauptung des Arztes ist die Wunde nicht gefährlich.
Waldar.
„Wer benachrichtigte Sie?" fragte Sigmund, das Telegramm zurückgebend.
Jahre 1900, 1901 und 1902 zusammen nur 271 graue Quittungskarten ausgestellt worden.
Zu a ist die Einsendung von Fehlanzeigen nicht erforderlich. Zu b wird im Interesse der Ausgabestellen ein den Vorschriften entsprechendes Muster zu den Listen in der Königlichen Hosbuchdruckerei von Gebrüder Gott- helft zu Caffel hergestellt werden, dessen Bezug und Verwendung den Ausgabestellen empfohlen wird. Zu c werden die Ausgabestellen auf die Beobachtung der Bestimmungen über die Ausstellung der grauen Quittungskarten hingewiesen und zu d ist es wünschenswert, wenn die beteiligten Kreise der Bevölkerung über die Vorteile der Selbstversicherung in geeigneter Weise unterrichtet werden, insbesondere durch Hinweisung auf die Ausführungen in dem „Führer durch die Invalidenversicherung" Seiie 24/25 bezw. in dem bei der obenbezeichneten Firma vorrätigen Bescheinigungsbuch Seite 33.
Hiernach können sich selbst versichern auf ihre Kosten mit beliebig hohen Marken, sofern das 40. Lebensjahr nicht bereits überschritten ist:
1. Betriebsbeamte, Werkmeister, Techniker, Handlungs- gehülfen (jedoch nicht Handlungslehrlinge) und sonstige Angestellte, deren dienstliche Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, ferner Lehrer und Erzieher rc. sämtlich, sofern ihr regelmäßiger Jahresarbeits- verdienst an Lohn oder Gehalt mehr als 2000 Mk., aber nicht über 3000 Mk. beträgt;
2. Gewerbetreibende und sonstige Betriebsunternehmer, welche nicht regelmäßig mehr als 2 versicherungS- pflichtige Lohnarbeiter beschäftigen, sowie Hausgewerbetreibende, sämtlich, soweit nicht durch Beschluß des Bundesrats die Versicherungspflicht auf sie erstreckt worden ist;
3. Personen, welchen als Entgelt nur freien Unterhalt gewährt wird;
4. Personen, deren Beschäftigung wegen ihres vorübergehenden Charakters durch Bundesratsbeschluß von der VersicherungSpflicht befreit ist.
Die unter 3 und 4 genannten Personen dürfen, wenn sie sich selbst versichern, von ihren Arbeitgebern die Hälfte der Markenbeiträge zurückverlangen.
Da es hiernach den vorstehend aufgeführten Personen an die Hand gegeben ist, sich auf eine bequeme und billige Weise durch freiwillige oder durch Weiterversiche- rung für den Fall der eintretenden Invalidität oder der
„Der Hausinspektor. Der Graf selbst ließ mich seine Verwundung nicht wissen. Vermutlich hält ihn der Grund derselben zurück."
„Die Wunde soll nicht gefährlich sein," wiederholte Sigmund, „jedenfalls eine Hautschürfung."
„Nun nehmen Sie Platz und sagen Sie mir, was Sie bei Ihrem Bruder ausrichteten."
„Er wird sich erlauben, Sie zu besuchen und bald hier sein."
Sabine erschrak. Trotzdem sie doch dieser Begegnung wegen hergereist war, glaubte sie dieselbe ferner und schwieriger. Sie hatte dramatische Verwickelungen, heftige Szenen, die ihr Aerger und Bitterkeit verursachen und ihr nun soviel ruhiger klopfendes Herz in die alte Aufregung versetzen würden, erwartet. Sie fühlte sich enttäuscht, daß sie Theodor, welchen sie noch immer zu lieben glaubte, so leicht fetzen sollte.
„Also er wird kommen?" fragte sie, nicht wagend, ihren Gedankengang weiter zu verfolgen. „Es ist mir lieb, ich hoffte nicht auf ein solches Entgegenkommen von seiner Seite," sagte sie trocken.
„Sigmund staunte und ahnte voll Entzückung den Grund ihrer Gleichgiltigkeit.
„Gräfin," sagte er unter dem ©inbrud der süßen Hoffnung, „diese Begegnung wird stürmisch sein. Ich habe meinen Bruder geachtet und von Herzen geliebt. Jetzt haben sich beide Gefühle verwandelt. Ich mache Sie aufmerksam: sind Sie stark und ruhig ihm gegenüber. Er ist in all' seinen Versprechungen unzuverlässig. Kaum hatte er sich von Ihnen getrennt, so wurde er
Erreichung des 70. Lebensjahrs eine Rente zu sichern, sollte kein Berechtigter es versäumen, sich die Vorteile und Wohltaten des JnvalidenversicherungSgesetzes zu Nutze zu machen.
V. 137. Der Königliche Landrat.
I. B.:
T h a m e r.
Hersfeld, den 23. Februar 1903.
Die Schulstelle in Willingshain kommt in Folge Versetzung des jetzigen Inhabers v o m 1. A p r i l d. I. a b zur Erledigung.
Das Einkommen derselben besteht neben freier Wohnung und bei einem DienstalterSzulagen-Einheitssatz von 120 Mk. in 1000 Mk. Grundgehalt und 150 Mk. Kirchendienstvergütung.
Bewerber wollen ihre Meldungsgesuche nebst Zeugnissen bis zum 15. März d. J. bei dem Königlichen Orts- schulinspektor Herrn Pfarrer Kühn in Frielingen oder dem Unterzeichneten einreichen.
Der Schulvorstand von Willingshain: I. 1130. J. V.
T h a m e r.
Hersfeld, den 19. Februar 1903.
Der Bürgermeister Hebig in Bengendorf ist als solcher für einen weiteren achtjährigen Zeitraum, vom 4. März 1903 ab beginnend, wiedergewählt worden und hat diese Wiederwahl die diesseitige Bestätigung gefunden. A. 519. Der Königliche Landrat.
J. V.:
T h a m e r.
Hersfeld, den 23. Februar 1903.
Der Bürgermeister Nutzn in Niederaula ist am 18. d. MtS. als solcher für einen vom 7. März d. Js. ab beginnenden weiteren achtjährigen Zeitraum wiedergewählt worden und hat diese Wiederwahl die diesseitige Bestätigung gefunden.
A. 545. Der Königliche Landrat
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rat.
Hersfeld, den 23. Februar 1903.
Unter Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 6. März 1902,1. 1164, Kreisblatt Nr. 29, werden die Herren
Bräutigam, aber Gott weiß, ob auch dieses Gelöbnis Erfüllung findet. Glauben Sie ihm nicht, was er auch sagen mag. Seine Rückkehr ist nur momentane Aufwallung, und seine Versprechungen und Schwüre kennen Sie als Lüge."
Sabine hörte lächelnd die in fieberhafter Erregung gesprochenen Worte. Sie antwortete nicht sondern an das Gitter gelehnt, ließ sie ihr Auge gedankenvoll über die in Tau schimmernde Gegend schweifen.
„Schauen Sie," sagte sie nach einigen Minuten des Schweigens, indem sie auf die Berge zeigte, „dort in der Ferne liegen noch die Schatten der Nacht, während über uns sich schon die goldenen Strahlen der Sonne ergießen. Aus grauen Wolken erhebt sie sich lächelnd, und wir wissen, daß sie im Kampf mit dem Dunkel der Nacht Siegerin bleibt. So ergeht es meinem Herzen mit der Erinnerung an die Vergangenheit. Noch kurze Zeit und seine Wunden vernarben, denn nichts kann die Täuschung so gründlich heilen, als die Hoffnung. Nichts ist schmeichelnder, als der im Dunklen uns leuchtende Stern, welcher uns aus allen Jrrgängen herausführt."
Sigmund lauschte ihr mit Entzücken.
„Kann ich Ihren Worten vertrauen, Gräfin?" fragte er zwischen Zweifel und Hoffnung schwankend. „Wird es nicht gefährlich sein, Sie bei der Begegnung allein zu lassen?"
„Seien Sie unbesorgt! Ich fürchte sie nicht. Mein Blut fließt ruhig, und das Vergangene ist vergessen. Nur meine Briefe will ich zurückverlangen und Theodor