Einzelbild herunterladen
 

können nur noch ganz ausnahmsweise dann befür­wortet werden, wenn außer dem Zusammenhangs des Todes des Sohnes oder Enkels mit Feldzugseinwirkungen von 1870/71 dargethan wird, daß der Verstorbene, wie­wohl nicht der einzige Ernährer im Sinne des Gesetzes, so doch eine wesentliche oder nachhaltige Stütze seiner Eltern oder Großeltern tatsächlich gewesen ist, und aller Wahrscheinlichkeit nach jetzt, wenn er noch lebte, sein würde. Dabei müssen die Bittsteller der beantragten Gnadenunterstützun i vollkommen würdig und ganz dringend bedürftig sein. Urkunden über die Eheschließung, über den Tod des Ehemannes und die Geburt der Kinder sind nur dann vorzulegen, wenn das Gesuch voraus- | sichtlich zur Berücksichtigung geignet ist.

Eine dem Abgeordnetenhause zugegangene Uebersicht über die Betriebsergebnisse der preußischen Staatsbahnen rm Rechnungsjahre 1901 giebt zum ersten Male einen Anhalt für die finanzielle Wirkung der 45 tägigenGültigkeit der Rückfahrkarten. Im Berichtsjahre betrug die Gesamteinnahme aus dem Personenverkehr 370,09 Millionen gegen 370,7 im Vor­jahre. Die geringen Ausfälle sind nicht auf die Wirkung der neuen Maßregel zurückzuführen sondern auf die ungünstigere Wirtschaftslage, die eine VerkehrS- abnahme veranlaßte; so wurden in der 3. Klasse rund 12 Millionen Menschen weniger befördert als im Vor­jahre. Auf einfache Fahrkarten entfielen von der Ge­samteinnahme 183 Millionen, 16 Millionen weniger als im Vorjahre. Bringt man die 4. Klasse in Abzug, so ergaben die einfachen Fahrkarten in den ersten drei Klaffen nur rund 65 Millionen. Dagegen brächte der Verkehr auf Rückfahrkarten 160 Millionen oder 18 Millionen mehr als im Vorjahr. Der Ueberschuß aus dieser Seite überstieg also den Ausfall auf der anderen Seite; allerdings bleibt noch der Ausfall bei den zu­sammengestellten Fahrscheinheften zu berücksichtigen, der sich auf fast 10 Millionen bezifferte.

Die beiden freisinnigen Fraktionen des Abgeordneten­hauses haben beantragt, die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, die zur Einführung der f a l ku l t a t i v e n Feuerbestattung in Preußen erforderlichen gesetz­geberischen Maßregeln zu treffen.

Der amerikanische Gesandte in Caracas, Bowen, hat alsbald nach seiner Ankunft in Washington Be­sprechungen mit dem englischen, dem deutschen und dem italienischen Vertreter in Sachen der ven e z o l a n i s ch en Angelegenheit gehabt. Zu den letzten Vorgängen in Maracaibo wird vom 21. Januar gemeldet: Die drei deutschen KriegsschiffeGazelle", V i n e t a" undPanther" beschießen das Fort San Carlos, welches die Beschießung erwidert. Das Dorf San Carlos ist niedergebrannt." Maracaibo, 21. Januar. Ein Ruderboot näherte sich heute Morgen auf drei Meilen dem Fort San Carlos; es berichtet, daß die Kanonen jede Minute einen Schuß abgaben; das Fort konnte vor Rauchwolken nicht gesehen werden, aber es war klar, daß die venezolanischen Artilleristen mit großer Ge­schwindigkeit schaffen. Um 1 Uhr Nachmittags erfolgte eine Explosion, augenscheinlich in dem Fort, dichter Rauch stieg auf und verdeckte einen Teil der Wälle. Nach einem Telegramm aus La Guayra ist der holländische KreuzerDe Nuyter" gestern von Los Roques angekommen, wo er die Bewohner in der größten Not fand; der Kreuzer ließ Lebensmittel und Wasser für acht Tage zurück und erhielt die Erlaubnis des Bloäadegeschwaders, weitere Hülfe zu senden.

Die Beschießung des venezolanischen Forts San Carlos hat 4 Stunden gedauert. Das Fort litt furchtbar. Viele Granaten erreichten das feste Land und richteten schweren Schaden an. Ueber die Stellung der Mächte zur Frage der Aufhebung der Blockade be­richtet ein weiteres Telegramm folgendes: London, 22. Januar. Aus Rom wird telegraphirt: Zwischen den drei Mächten fand ein erneuter Meinungsaustausch über die Blockade statt. Alle drei sind vollständig einig, daß sie nicht aufzuheben sei. Reuters Bureau erfährt ferner: Die Mächte beschlossen, die Aufhebung nicht vor dem Stattfinden der präliminaren Konferenz ihrer Ver­treter in Washington in Erwägung zu ziehen. Wenn Venezuela sich dann ehrlich gewillt und im Stande zeige, ihre Ansprüche zu befriedigen, würde natürlich, ; sobald wie tunlich, die Aufhebung erwogen werden.

Mit dem Fort San Carlos hatte, wie bekannt, derP a n t h e r" schon am Sonnabend ein Feuergefecht zu bestehen, das jedoch erfolglos blieb. DerPanther" mußte sich unverrichleter Dinge zurückziehen. Daraufhin wurden ihm dieVineta" und dieGazelle zur Hülfe" geschickt. Der Zweck der Aktion ist die Erzwingung der Einfahrt in die Bucht von Maracaibo. Der zur Bucht führende, etwa 40 Kilometer lange Kanal läuft an der Insel San Carlos, die das gleichnamige Fort trägt, vorbei. Er ist eng und wegen verschiedener natürlicher Hindernisse schwer zu passieren. Unter dem Feuer der Forts erwies sich der Versuch, diese schwierige Passage zu nehmen für ein einzelnes Kanonenboot als undurch­führbar. Und doch war es behufs wirksamer Aufrecht­erhaltung der Blockade unumgänglich notwendig, in die Bucht von Maracaibo zu gelangen. Maracaibo ist der westlichste venezolanische Hafen. Unweit davon zieht sich bereits die kolumbische Grenze hin. Da sämtliche Häfen Venezuelas burd) die Blockade gesperrt sind, ver­suchte Präsident Castro, sich auf kolumbischem Gebiet ein Thor für die Ausfuhr von Handelswaaren und die Einfuhr von W:ff und Munition zu eröffnen. Die Waaren sollten zu Schiff über die durch das Fort San

Carlos abgeschlossene große Bucht von Maracaibo und dann zu Lande in nordwestlicher Richtung nach Poerto Villamisar in Columbien gebracht werden. Es galt nun, diesen Plan, der die Wirkungen der Blockade be­deutend abgeschwächt hätte, zu hintertreiben und zur Erreichung diese« Zieles mußte das Fort San Carlos, da es Widerstand leistete, zerstört werden.

Aus Prssiii; 11116 MOmebiet.

* «Personal-Chronik.) Ernannt: der Ge- richtsaßeßor Hoffmann zum Amtsrichter in Neukirchen, Kreis Ziegenhain, die Rechtskandidaten van Howe, Telg- mann und Plate zu Referendaren, der bisherige Hilfs- pfarrer Schmincke zu Großalmerode zum Pfarrer in RoSensüß, Klaffe Sontra, der Regierungssupernumerar Wittekindt zum Regierungssekretär, der bisherige Unter­offizier Rödel zum Schutzmann bei der Königlichen Polizeidirektion Hanau. Beauftragt: der Pfarrer extr. Schmidtmann mit Vorsehung der Pfarrei Caldern. Uebernommen: der Regierungsassessor Eissengarthen, früher zu Homberg, in die allgemeine Staatsverwaltung. Enthoben: der Hausverwalter Otto von seiner Stellung als Hausverwalter des Landkrankenhauses zu Hers- feld unter Ueberweisung an die Centralverwaltung des BezirkSverbandeS des Regierungsbezirks Caffel zur Beschäftigung. Ausgeschieden: der Gerichtsassessor Dr. Kaufmann aus dem Justizdienst in Folge seiner Zu- laffung zur RechtSanwaltschast beim Landgericht in Caffel. Pensionirt: der Gerichtsschreiber, Sekretär Glatzel in Rotenburg a. F.

Q* Von einer angeblichen Reform im Speisewagenbetriebe, welche darin bestehen soll, daß vom 1. Mai ab den Reisenden dritter Klaffe der Aufenthalt im Speisewagen ohne Nachzahlung ge­stattet wird, weiß eine Berliner Korrespondenz zu be­richten. Diese Mitteilung beruht auf einem Irrtum. Vor zwei Jahren erließ der Minister der öffentlichen Arbeiten eine Anregung an die Eisenbahn-Direktionen, ev. von der Nachzahlung abzusehen. Mehrere Eisenbahn- Direktionen, so die Eisenbahn-Direktion Stettin für die Linie Berlin-Warnemünde und Saßnitz, haben die Auf­hebung der Nachzahlung für unausführbar erklärt, während auf anderen Strecken, so z. B. Berlin-Oderberg niemals eine Nachzahlung gefordert worden ist und auch in Zukunft nicht erhoben werden soll.

* (Einziehung der Zwei Pfennigstücke.) Wie verlautet, sollen ebenso wie die Zwanzigpfennig- stücke auch die Zweipfennigstücke aus dem Verkehr ge­zogen werden. Auf Beschluß des Bundesrates haben seit Mai 1900 neue Ausprägungen von Zweipfennig­stücken nicht mehr stattgefunden, da diese Münze durch eine reichliche Versorgung des Verkehrs mit Einpfennig­stücken entbehrlich gemacht worden sei. Seit Mai 1900, nach Einstellung der Prägung, gehen den Reichsbank­stellen vom Reichsbank-Direktorium Zweipfennigstücke nicht mehr zu.

* Unter Aufhebung der bisherigen Bestimmungen hat der Kultusminister bezüglich der Ergänzungs- Prüfungen an höheren Schulen folgende Be­stimmungen getroffen: 1. Wer das Reifezeugniß einer preußischen oder als gleichstehend anerkannten äußer- preußischen Oberrealschule besitzt, erwirbt das Reife­zeugnis eines Realgymnasiums durch Ablegung einer Prüfung im Lateinischen, 2. Wer das Reifezeugniß eines Realgymnasiums oder einer Oberrealschule besitzt, erwirbt das Reifezeugniß eines Gymnasiums durch Ab­legung einer Prüfung im Lateinischen und im Griechischen. Auf Antrag kann die Prüfung auch auf das Hebräische ausgedehnt werden. Die Prüfung zerfällt in eine schrift­liche und in eine mündliche, findet am Sitze des be­treffenden Provinzial-SchulkollegiumS statt und kann nur einmal wiederholt werden. Dadurch ist das theologische Studium den Abiturienten der Realanstalten ebenfalls erschlossen worden.

* (Eisenbahn-Lehrlinge.) Die Annahme, Ausbildung und Prüfung von Handwerkslehrlingen bei der Staatsbahn-Verwaltung regeln sechs Vorschriften, welche der Minister der öffentlichen Arbeiten soeben ver­fügt hat. Die Lehrlinge sollen nicht lediglich zu Arbeitern der Eisenbahnwerkstätten erzogen werden, sondern mög­lichst vielseitig in ihrem Handwerk ausgebildet werden. Nach der Lehrzeit ist eine Prüfung vorzunehmen. Der Ausbildungsplan ist auf 4 Jahre berechnet, und von Halbjahr zu Halbjahr festgelegt. Betgegeben ist der Entwurf zu einem Lehrvertrag zwischen der zuständigen Eisenbahninspektion und dem gesetzlichen Vertreter des Lehrlings.

* Das Ergebniß der deutschenErnte im Jahre 1902 wird imReichs-Anzeiger" veröffentlicht. Danach war, wobei wir in Klammern die Ernte des Vorjahres hinzufügen, der Ernte-Ertrag in Millionen Tonnen bei Weizen 3,9 (2,49) Roggen 9,49 (8,16), Gerste 3,1 (3,3), Hafer 746 (7,05), Kartoffeln 43,46 (48,68), Klee 9,46 (6,76), Luzerne 1,3, (1,1), Wiesen- Heu 26 (22). Der Ernte-Ertrag vom Hektar stellte sich (im Vergleich zum Vorjahre) wie folgt: Es wurden vom Hektar geerntet: Winlerweizen 2,06 (1,52) Tonnen, Sommerweizen 1,80 (1,83), Winterspelz 1,57 (1,37), Winterroggen 1,55 (1,42), Sommerroggen 1,10 (101) Gerste 1,89 (1,79), Hafer 1,80 (1,60), Kartoffeln 13,41 (14,67), Kleeheu 5,01 (3,75), Luzerne 5,92 (5,26), Wiesenheu 4,37, (3,76).

* Aus Anregung des Königs von Sachsen sind die Dispositionen für die K a i s e r m a n ö v e r mit Rücksicht aus die KönigSfamilie in DreSden dahin

geändert worden, daß sich das XII. Armeekorps nicht an den Manövern beteiligen wird. An seiner Stelle wird den Leipziger Nachrichten); zufolge das IV. Armeekorps mit dem XIX. Armeekorps unter dem Ober­kommando des Generals v. Hausen gegen das X. und XI. unter General v. Wittich manövrieren. Als Terrain ist die Gegend zwischen Merseburg und Caffel gewählt. Das Haupttreffen findet in der Nähe von Ohrdruf statt, womit gleichzeitig der dortige neue Truppenübungsplatz für das XI. Korps ausgeprobt werden soll. Dos Kaisermanöver beginnt Ende August. Innerhalb des XI. Armeekorps werden bereits Vorbereitungen dazu getroffen. In Merseburg ist die Nachricht eingelaufen, daß der Kaiser am 14. September zu den Manövern eintrifft und einen viertägigen Aufenthalt im dortigen Schloße nimmt. Mit der Renovation der Aufenthalts- räume ist bereits begonnen worden.

§ Hersfeld. 23. Januar. Zum S p r e ch v e r - kehr mit HerSfeld ist ferner zugelaffen : Lauterbach (Heßen) nebst Ortsbereich (Angersbach, Blitzenrod, Eisen­bach, Fischborn, Maar, Rudlo», Wernges). Die Gebühr beträgt 25 Pfg.

Caffel, 22. Januar. Zum Kommandeur der 22. ^ Division hierselbst soll Se. Excellenz Generalleutnant v 0 n Heeringen,, kommandirt zum Kriegsministerium in Berlin, bestimmt sein. v. Heeringen ist geborener Casselaner und ein Sohn des verstorbenen Intendanten, früheren Schloß­hauptmanns v.Weeringen hierselbst. Der bisherige Kom­mandeur der 22. Division, Excellenz Generalleutnant von Rabe, sowie der Kommandeur der 44. Jnfanteriebrigade hierselbst, Generalmajor von Werder, sind in Geneh­migung ihres Abschiedsgesuches zur Disposition gestellt. Wie es heißt, werden beide Herren ihren Wohnsitz hier in Cassel behalten, ebenso wird ein früherer Divisionskomman- denr, Excellenz Generalleutnant z. D. v. Collas, hier seinen Wohnsitz nehmen und hat bereits eine hiesige Villa gemietet.

Caffel, 21. Januar. (Getreide-, Futter- und Düngermarkt.) Für Weizen hat sich die Stimmung seit Anfang der Woche leicht befestigt und wurden infolgedessen dafür etwas höhere Preise angelegt. Roggen blieb ohne nennenswerte Nachfrage, in Hafer fanden nur schwere zur Saat geeignete Sorten Beachtung. Wir notieren: Weizen 14,8014,90, Roggen 14,30 Hafer 13,5014,25, Gerste 14,0016,00 Mk. alles per 100 Kilo ab oder Parität hier für Ladungen von 10 000 Kilo.

Caffel, 22. Januar. Beim Husaren-Regiment Landgraf Friedrich II. von Hessen-Homburg 2. Kur- hessisches Nr. 14 werden noch Zjährigs- Freiwillige (Schuhmacher, Schneider und Sattler) bis 1. März 1903 angenommen. Meldung kann wöchent­lich 9 Uhr Vormittags unter Vorzeigung des Melde­scheines zum dreijährig.freiwilligen Eintritt auf dem Regiments-GeschäftSzimmer erfolgen.

Caffel, 19. Januar. Die im Verwaltungsjahr 1903 abzuhaltenden regelmäßigen Sitzungen des Landes-Aus- schusses sind folgendermaßen festgesetzt worden: 1. Die nächste Sitzung alsbald nach Schluß des diesjährigen Communallandtags, voraussichtlich den 26 oder 27. Februar d. Js.; 2. die ferneren Sitzungen am 15. April, 16. Juni, 29. September, 24. November 1903 und am 5. Januar 1904.

Marburg, 21. Januar. Als gestern Abend die Frau eines Arbeiters ihre Wohnung betrat, hatte sich ihr Mann am Bettpfosten aufgehängt. Sie schnitt ihn rasch ab und den Bemühungen eines schnell herbei­gerufenen Arztes gelang es, den bereits Bewußtlosen wieder zum Leben zurückzurufen.

Hanau, 21. Januar. Im benachbarten Klein- Krotzenburg vergnügten sich eine Anzahl Knaben auf dem Usereise des Mains, als plötzlich einer derselben einbrach und zwischen den Eisschollen zu verschwinden drohte. Die Spielgefährten liefen schreiend davon, nur der achtjährige Sohn eines dortigen Gastwirtes hatte Geistesgegenwart genug, sich auf das Ufereis zu legen, dem Gefährdeten die Hand zu reichen und denselben unter großer Anstrengung dem sicheren Tode zu ent­reißen. In Heidenbergen brach heute früh in der Hofraithe des Schneidermeisters Fuhr Feuer aus, das Stall und Scheune einäscherte.

Gemünden a. d. Wohra, 21. Januar. Der in den siebziger Jahren stehende Tagelöhner Eckard, der als Pfründner bei seiner Tochter in dem eine h Ube Stunde von hier entfernten Dorfe Lehnhausen lebt, versuchte gestern Nachmittag sich mit einem Taschen­messer den Hals zu durchschneiden. Lebensgefährlich verwundet, wurde er von dem hiesigen Arzte verbunden und in die Klinik nach Marburg verbracht.

Frankfurt a. M., 22. Januar. Der Feldwebel Nuhn vom Bezirkskommando wurde verhaftet, da er gegen Entgelt Befreiungen von Uebungen veranlaßt haben soll. (B. L.)

Frankfurt a. M. (Der verbrannte Ta u s e n d m a r k s ch e i n.) In Falkenstein wollte am Freitag ein Metzgermeister bei der gegenüber wohnenden Gastwirtin Wolf Wwe. einen Tausendmarkschein wechseln lassen. Da die Frau nicht das genügende Kleingeld hatte, vertröstete sie den Nachbar auf den am Nachmittag zu erwartenden Besuch des Kassirers der Brauerei. Als letzterer sich einfteüte, schickte die Frau ein Töchterchen nach dem Metzger, um den Tausend­markschein holen zu lassen. Das Kind erledigte den Auftrag der Mutter und legte den Schein auf den Tisch neben die beschäftigte Mutter. Als dieselbe ihre Tätigkeit beendet, raffte sie Papierschnitzel zusammen und warf dieselben in das Ofenfeuer. Als sie nun zum