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I-mierstiig 6« 27. November
Nr. 146.
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Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 21. November 1902.
Zufolge Verfügung des Herrn NegierungS-Präsidenten vom 15. November d. I., A. II. 14 000, wird der Ge- werbebetrieb in offenen Verkaufsstellen an den zwei letzten Sonntagen vor Weihnachten, nämlich am 14. und 21. Dezember d. I., bis 8 Uhr abends für die Dauer von 10 Stunden unter Wahrnehmung der für den Hauptgottesdienst festgesetzten Pause freigegeben.
Während des übrigen Gottesdienstes dürfen an den genannten Tagen die Geschäfte geöffnet sein.
Am drittletzten Sonntag vor Weihnachten, also am 7. D e z e m b e r d. I., ist nach der Bekanntmach» ung vom 22. August 1892 (Amtsblatt 1892 S. 208) in allen Zweigen des Handelsgewerbes die Beschäftigung von Gehülfen, Lehrlingen und Arbeitern sowie der Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen bis 7 Uhr abends zulässig.
Die Ortspolizeibehörden weise ich hierdurch an. Vorstehendes alsbald auf ortsübliche Weise bekannt machen zu laffen.
1. 7176. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS Rath.
Hersfeld, den 21. November 1902.
In Anbetracht, daß während des Winters in den Landgemeinden in Folge laufender Brunnen, durch Aus- gießen von Flüssigkeiten aus den Häusern ic. sich häufig derartige Eisanhäufungen auf den Ortsstraßen bilden, daß der Verkehr dadurch erschwert wird und sogar die Gefahr einer empfindlichen Störung nicht ausgeschloffen ist, weise ich die Herren Bürgermeister des Kreises ausdrücklich darauf hin, daß es Sache der Orttzbehörde ist, im Interesse des Verkehrs für die Freihaltung der Kandeln von Eis zu sorgen, da es sich hierbei nicht um eine bauliche Unterhaltung, sondern lediglich um eine Reinigung der Ortsstraßen handelt.
Ich erwarte, daß in den Ortschaften, wo Seitens der Ortsvorstände bisher kein Augenmerk auf das Aufeisen der Kandeln bezw. Wasserläufe gerichtet worden ist, sofort baß Erforderliche dieserhalb angeordnet bezw. ausgeführt wird, und für die Folge so
Der Engel von Hleissfeld.
Von Adolf Reiter.
(Fortsetzung.)
„Können Sie diese Mittheilung als wahr anerkennen?" fragte jetzt Herr von Biberstein mit schwacher, bebender Stimme. Ist es wahr, was von Frau von Grahlsheim soeben gesagt worden ist? Ist es auch richtig, daß Sie mit einer jungen Dame, Fräulein Agathe Trübe, bei der Tante des Fräulein de Morell in unerlaubtem Verhältniß so lange gewohnt, daß Sie dazu auch Fräulein de Morell Liebetzanträge gemacht haben?"
„Bis auf die Behauptung, ich habe dem Fräulein de Morell Liebetzanträge gemacht, sind die Mittheilungen richtig. Nicht ich, sondern Sie selbst halten gegen das Zustandekommen meiner Ehe mit einem Fräulein Agathe Trübe gearbeitet; ihre satanischen Bemühungen wurden mit-Erfolg gekrönt, und nun ist sie gekommen, sich an mir wegen verschmähter Liebe zu rächen. Betreffs der anderen Mittheilungen wollen Sie mich nur wenige Minuten hören. Ich bin weit entfernt, etwas zu leugnen, oder den Eindruck, welchen die Schilderungen meines früheren Lebens machen müssen, irgendwie abzuschwächen. Meine Vergehungen thun mir aber herzlich leid, ich habe sie auch sehr bitter bereuen müssen und kann nun wohl sagen, daß ich seit mehreren Jahren ein anderer Mensch geworden bin. In den glänzendsten Verhältnissen, aber vaterlos geboren und erzogen, habe ich mir bald alle erlaubten und unerlaubten Vergnügungen bereiten können.
rechtzeitig geschieht, daß Verkehrserschwerungen oder -stockungen nicht eintreten können.
Der Königliche Landrath. I. V.
T h a m e r.
Hersfeld, den 24. November 1902.
Die Erledigung der diesseitigen Verfügung vom 23. März 1880 Nr. 3135, Kreisblatt Nr. 24, Aufräumung der Flulhgräben, Ent- und Bewässerungsanlagen betreffend, wird hierdurch mit Frist bis zum 28. d. M. in Erinnerung gebracht.
Gegen etwaige an diesem Termine noch säumige Herren Bürgermeister wird eine Ordnungsstrafe von je 3 M a r k festgesetzt werden.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 24. November 1902.
In den Polizei-Verordnungen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen ist vorgeschrieben, daß jedes Kraftfahrzeug, mit welchem öffentliche Straßen befahren werden, eine polizeiliche Erkennungsnummer haben muß, die von der Ortspolizeibehörde ertheilt wird, wenn festgestellt ist, daß das Kraftfahrzeug den Bestimmungen der Verordnung genügt.
Ferner wird nach den Vorschriften jener Verordnungen die Führung von Kraftfahrzeugen nur solchen Personen gestattet, die mit den maschinellen Einrichtungen völlig vertraut find und sich hierüber durch eine von einer Behörde, einer behördlich beaufsichtigten Fahrschule oder einem behördlich anerkannten Sachverständigen ausgestellten Bescheinigung ausweisen können.
Im Hinblick auf einen Erlaß des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 28. Oktober b. Js. III. 178311 rc. verfehle ich nicht, die Ortspolizeibehörden des Kreise« darauf hinzuweisen, daß nach einer Erkenntniß des Königlichen Oberverwaltungsgerichtes vom 1. Juli b. Js. die Kosten, welche durch die Prüfung der Fahrzeuge entstehen, Kosten des polizeilichen Dienstbetriebes sind, die bei dem Fehlen besonderer Bestimmungen nicht den betheiligten Privatpersonen, sondern dem Träger der unmittelbaren Kosten der Poli» zeiverwaltung, zur Last fallen.
Dagegen sind die Kosten der Prüfung
Sicherlich wäre ich in sittlicher Beziehung von vornherein ein Anderer geworden, wenn ich an Jemandem den erforderlichen Halt gefunden hätte. Ich bin schlecht gewesen, gewiß, aber bitte, fragen Sie die Beamten und Arbeiter auf meinen Besitzungen, sie werden Ihnen sagen, wie unablässig ich stets bestrebt gewesen bin, für deren Wohl zu sorgen und zu schaffen. In den Hospitälern und Krankenhäusern, bei den Armen und Bedrängten, hat mein Name wahrscheinlich keinen schlechten Klang — nur die Abenteuer liebte ich zu sehr und habe den guten Ruf der Frauen nicht respektirt. Frau von Biberstein, ich wage Sie um Verzeihung zu bitten, wenn ich solches jetzt hier vor Ihnen bekenne, ich muß aber der Wahrheit die Ehre geben. Ich habe das mit einer jungen Dame eingegangene Verhältniß sehr leicht genommen, Ihre Veronika . . . ."
„Mein Herr!" herrscht Herr von Biberstein ihn an, „ich muß Ihnen fortan untersagen, meine Tochter in so familiärer Weise zu nennen."
„In der That?" bemerkte Graf Troczyn vollständig niedergeschlagen. „Somit ist es Ihnen, Fräulein de Morell, wirklich auch jetzt gelungen, mich von meiner Erwählten zu trennen? Dieser weibliche Dämon hat mich also auch hier erreicht! Ich will unterlassen," so wandle er sich wieder an Herrn von Biberstein und seine Gemahlin, „in gebührender Weise den mir sehr bekannten Charakter dieser Dame zu schildern, doch nur eine Thatsache möchte ich erwähnen. Sie hat von jener jungen Dame gesprochen, mit welcher ich mich in dem Hause der Frau Baronin d'Ewertz aushielt, und welche
der Führer der Kraftfahrzeuge von denjenigen Personen zu tragen, die ein Kraftfahrzeug führen wollen, da es Sache dieser Personen ist, sich den vorgeschriebenen Ausweis zu beschaffen.
Eine Einziehung der den Sachverständigen zu zahlenden Vergütungen im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens ist demgemäß nicht angängig.
I. 7410. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
HerSfeld, den 25. November 1902.
Nachdem von dem Vorstand der Hess. Naff. land- wirthschaftlichen Berussgenossenschaft daraus aufmerksam gemacht worden ist, daß die F e l d h ü l e r (Flurschützen) nach einer Entscheidung des Reichsversicherungsamts v e r cherungspflichtig und als Betriebsbeamte zu betrachten sind, werden die Herren Ortsvorstände derjenigen Gemeinden, welche Feldhüter beschäftigen, veranlaßt, alljährlich bis zum 20, Dezember eine Gehaltsnachweisung einzureichen, aus welcher der Name des Feldhüters, dessen Lohnbezüge und die Zeit der Beschäftigung in dem betreffenden Jahre ersichtlich ist.
Formulare zu dieser Lohnnachweisung können von hier aus bezogen werden.
Der Vorsitzende des Sektionsvorstands.
I. V.:
T h a m e r.
A. 3708.
Hersfeld, den 25. November 1902.
Die Herren Bürgermeister des Kreises setze ich davon in Kenntniß, daß der Herr Minister der geistliche» :c. Angelegenheiten durch Erlaß vom 15. b. Mts. genehmigt hat, daß der Schulunterricht am 1. De - zeinber d. I s. für diejenigen Lehrer aus» fällt, welche sich zur Mitwirkung bei der an diesem Tage stattfindenden außerordentlichen Viehzählung bereit gefunden haben.
Der Königliche Landrath.
I. V.
_______Thamcr.___________
Hersfeld, den 25. November 1902.
Nachstehend veröffentliche ich eine Einladung zu dem
unmittelbar darauf, wie es wohl anzunehmen war, in den Fluthen des Luzerner See's den gesuchten Tod gefunden hat. Ich habe die Arme, deren Ebenbild Ihre Tochter ist, treu und aufrichtig geliebt, und wir wären heute ein glückliches Ehepaar, wenn Fräulein de Moxll sie nicht durch einen Schurkenstreich in den Tod getrieben hätte. Die Sache hat sich nämlich folgendermaßen verhalten . . ."
„Genug, genug!" unterbrach ihn der Hausherr mit lauter Stimme, indem er höchst erregt auf und ab ging.
«Meine arme Veronika, mein einziges Kind, wie muß es Dir gehen!" rief Frau von Biberstein schluchzend aus, während sie sich vom Fauteuil erhob und händeringend auf ihren Mann zuschritt.
„Fasse Dich, liebe Frau, wir müssen sie beruhigen, sie zu trösten suchen", sagte der ebenfalls besorgte Gatte.
Troczyn wankte nach einem Sessel hin; er wollte sprechen, allein ein heftiges Weinen erstickte seine Stimme, während das höhnische Auflachen der Morell das Antlitz dieses Dämons in Frauengestalt verzerrte, was Herrn von Biberstein ganz besonders auffallen mußte.
„Fräulein de Morell," sagte er sehr gemessen, „für Ihre Mittheilungen danke ich Ihnen, aber bitte, ver. lassen Sie nun mein Haus; Ihre Absicht haben Sie ja erreicht."
In demselben Augenblick erhob sie sich: „Meine Absicht habe ich erreicht!" wiederholte sie frohlockend. Noch einen triumphirenden Blick auf den Grafen T-oc-un werfend, verließ sie mit leichtem Kopfnicken eilig das