Einzelbild herunterladen
 
  

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

AbomirmentSprcis

vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg.

excl. Postaufschlag.

Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender

Rabatt.

Melder teM.

»QjjMj-., ........ ^-dg^cjK!jram£M..-WM C-n.-ajJLMU. 'i""""'- -------S------»s-s---- .j .I- ===*^«gg" .a^ut--gss2

GsKtrsbeUKKsn rIörrftrirte» Ler ntagsbLart" *^Uvftriru iandwirthschafiNch» VeUage.'

A. 122. Donnerstag Den 16. Ueber 1902.

Bestellungen

auf das

Hersselder Kreisblatt

mit den Gratisbeilagen Jllustrirtes Sonntagsblatt" - Jllustrirte landivirthschaftl. Beilage" für vas 4. Quartal 1902 werden noch von allen Kaiserlichen Postanstalten, kandbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Berlin, den 22. August 1902. Auf den Bericht vom 27. März d. JS. 2731 I betreffend die Mittheilung von dem Austreten gefahr­drohender Volkskrankheiten an die Militärbehörden.

Der Polizeiverwaltung in Münster Pflichten wir darin bei, daß als gehäuftes Auftreten einer Krankheit nicht anzusehen ist, wenn eine Anzahl von 26 Fällen in einer Stadt wie Münster innerhalb eines längeren Zeitraumes sich ereignet.

Wir sind aber mit dem dortigen Garnisonkommando der Ansicht, daß von einer Hausepidemie gesprochen werden muß, wenn die in einem Hause zur Beobachtung gelangenden Fälle zwar nicht gleichzeitig, aber doch in dem Zeitraume vom 34 Wochen, wie im Kollegium Ludgerianum, vorkommen.

Im Interesse einer wirksamen Seuchenbekämpfung ist es erwünscht, daß beide Theile, Militär und Polizei­behörden, sich nicht ängstlich an den Wortlaut der ge­troffenen Vereinbarung halten, sondern gegenseitig Mit­theilung machen, sobald begründete Veranlaffung zur Befürchtung einer epidemischen Ausbreitung einer Krank­heit vorliegt.

Im Anschluß an die Erlaffe vom 16. September und 11. Dezember 1901 M. d. g. A. 12968 und 13655 M. d. I. IIa 7447 und 9344 ersuchen wir Ew. Excellenz ergebenst, hiernach die Ortspolizei» behörden der dortigen Provinz mit Anweisung gefälligst versehen zu lassen.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-

Angelegenheiten. (Unterschriften.)

An den Herrn Ober-Präsidenten in Münster.

* * *

Abschrift erhalten Ew. Excellenz zur gefälligen Kennt­nißnahme und gleichmäßigen weiteren Veranlassung. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. I. V. gez.: W e v e r.

Der Minister des Innern.

I. V. gez.: v. B i s ch o f f s h a u s e n.

An die Herren Ober-Präsidenten.

* *

Cassel, den 5. September 1902.

Abschrift zur gefälligen Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung.

Der Ober-Präsident. I. V. gez. : Fromm.

An den Herrn Regierungs-Präsidenten hier. Nr. 8227.

* * *

Cassel, den 30. September 1902.

Abdruck erhalten Sie unter Bezugnahme aus meine Verfügungen vom 28. September v. 3. A II 10879 und vom 9. Januar d. J. A II 14820 zur Kenntnißnahme und Anweisung der Ortspolizeibehörden.

Der Negierungs-Präsident. I. V.: Mauve An die Herren Landrälhe des Bezirks. A II 12092.

* * *

Hersfeld, den 13. Oktober 1902.

Wird den O-tspolizeibehörden des Kreises mit Bezug

auf die Ausschreiben

5701 Kreisbl. Nr. 124

435 Kreisbl. Nr. 11 I. 6319.

15. Oktober 1901

VOm 22. Januar 1902 3' ^

zur Nachachtung mitgetheilt.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Der Landrath

J. III. Nr. 1726. Hersfeld, den 14. Oktober 1902.

Die OrlSpolizeibehörben des Kreises wollen alsbald wiederholt in ortsüblicher Werte bekannt machen lassen, daß die Anmeldungen der für das Kalenderjahr 1903 beabsichtigten Gewerbebetriebe im Umherzrehen sofort bei den zuständigen Ortspolizerverwaltungen unter Vorlage des tür 1902 ertheilten Wandergewerbescheins zu be­wirken sino, Damit die Gewerbetreibenden noch vor Be­ginn des neuen Jahres im Besitze des Wandergewerbe­scheines sind.

Für diejenigen Personen, die für das Jahr 1902 noch keinen Gewerbeschein hatten, ist das Formular A (bei Begleitern außerdem B) zur Entgegennahme des Antrags zu verwenden, in allen anderen Fällen das Formular C (bei Begleitern außerdem D). Diese Anträge, auf denen die Nummer des für 1902 er­theilten Gewerbescheins mit Bleistift anzugeden ist, sind sofort an mich einzureichen. Die Formulare sind hier in der Funk'schen Buchdruckerei zu haben. Im Uebrigen verweise ich auf § 55 bis § 63 der Reichs- gewerbeordirung.

Freiherr von Schleinitz.

Hersfeld, den 10. Oktober 1902.

Mit dem 1. Oktober d. Js. ist die von Fräulein Maria Lenßen im Jahre 1870 in Reydt, Regierungs­bezirk Düsseldorf, gegründete Industrie- und Fortbildungs­schule für Mädchen unter dem NamenKönigliche Handels- und Gewerbeschule für Mädchen mit Pensionat und Lehrerinnen - Seminar" vom Staat übernommen worden. In der Schule erhalten junge Mädchen Ge­legenheit, sich für einen gewerblichen oder kaufmännischen Beruf, als technische Lehrerin (Handarbeits, Gewerbe- schul-, Koch- und hauswirthschaftliche Lehrerin), als Stütze der Hausfrau oder für den Haushalt auSzubilden. Die ausgebildeten Lehrerinnen sollen bei Besetzung solcher Stellen, bei denen dem Herrn Regierungs Präsi­denten das Ernennung»- oder Bestätigungsrecht zusteht, vorzugsweise berücksichtigt werden.

Der Lehrplan umfaßt folgende Fächer:

Einfache Handarbeiten, Maschinennähen, Wäschean­fertigung, Schneidern, Putzmachen, Kunsthandarbeiten, Waschen und Plätten, HauShaltungSkunde, Zeichnen, Malen und Handelsfächer (kaufmännisches Rechnen, Buchführung, Korrespondenz, Handels- und Wechselrecht, Stenographie und Schreibmaschine). Da die Schule als Staatsanstalt eine besonders geeignete Ausbildungs­stätte für die weibliche Jugend ist, so verfehle ich nicht, die Gemeindebehörden und Eingesessenen des Kreises, auf die Anstalt mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, daß die Schulvorsteherin Fräulein Jda Ulmann auf Wunsch nähere Auskunft geben, auch kostenlos ein An­staltsprogramm übersenden wird.

L 6325. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Eschwege, den 9. Oktober 1902.

In der mit Genehmigung des Herrn Regierungs­präsidenten eingerichteten Lehrschmiede des Hufbeschlag- Lehrmeisters Karl Ebel zu Wommen im Kreise Eschwege beginnt am 1.November d. I. ein neuer Lehr- k u r s u S. Die Dauer desselben beträgt 2 Monate. Die AbgangSprüsung erfolgt am 30. Dezember d. I. Zu jedem Kursus dürfen 6 Schüler zugelassen werden und können jetzt npch 2 Personen Aufnahme finden.

Zur Aufnahme sind erforderlich: a) ein polizeiliches Führungsattest und b) der Nachweis über die praktische Ausbildung als Hufbeschlagschmied. Der im Voraus an den Lehrmeister Ebel zu entrichtende Beitrag beträgt 50 Mark. Das nöthige Eisen und die erforderlichen Kohlen liefert derselbe. Für Wohnung und Beköstigung sorgt jeder Schüler selbst.

Die Lehrschmiede ist berechtigt, Prüfungszeugnisse auszustellen, von deren Beibringung der Betrieb des Hufbeschlaggewerbes abhängig ist. Die von jedem Schüler zu entrichtende Prüfungsgebühr beträgt 10 Mk. An­meldungen sind an den obengenannten Lehrschmiede- meisier zu richten.

Königlicher Landrath. gez: v. K e u d e l l. *

Wird veröffentlicht. Hersseld, den 13. Oktbr. 1902.

I. 6345. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Hersfeld, den 15. Oktober 1902.

Der Bankier Jakob Hahn zu Hersfeld ist als Kreis- vorsteher für die israelitischen Gemeinden des hiesigen Kreises heute diesseits verpflichtet worden.

Der Königliche Landrath

J. V.:

T h a m e r.

Nichtamtlicher Theil.

Berlin, 14. Oktober.

Wie aus Wien gemeldet wird, richtete Se. Majestät K a i s e r W i l h e l m an den Minister für Landesver­theidigung Grafen v. Welsersheimb anläßlich dessen fünfzigjährigen Dienstjubiläums aus Cadinen ein in wärmstem Tone gehaltenes Glückwunschtelegramm. Der Kaiser spricht darin die Hoffnung aus, daß es dem Minister noch lange vergönnt sein möge, sein verant­wortungsvolles Amt mit der alten Frische und That­kraft im Dienste des Kaisers Franz Josef, seines, Kaiser Wilhelms, verehrten Bundesgenossen, zu führen.

Die heutige erste Sitzung des Reichstages nach der Vertagung eröffnete Präsident Graf Ballestrem um

21/» Uhr, indem er die Abgeordneten herzlich begrüßte. Der Präsident gedachte sodann des Todes des Abg. Kauffmann, zu dessen Andenken das Haus sich von seinen Plätzen erhob, und theilte mit, daß Seine Majestät der König Georg von Sachsen ihn beauftragt habe, dem Reichstage seinen Allerhöchsten Dank für den am Sarge König AlbertS niedergelegten Kranz auszusprechen. Der Präsident theilte weiter mit, daß er am Sarge des früheren Präsidenten des Reichstags, Oberpräsidenten von Goßler, einen ErinnerungSkranz habe niederlegen lassen, und daß der französische Botschafter, Marquis de NoailleS, dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts den Dank der französischen Regierung für die Kund­gebung des Reichstages aus Anlaß des Unglücks von Martinique ausgesprochen habe. Das Haus trat sodann in die Tagesordnung (Petitionen) ein.

Der Seniorenkonvent des Reichstages hat sich heute vor der Plenarsitzung über folgende Punkte verständigt: Morgen soll die Berathung über die Arbeits- losen-Jnterpellation fortgesetzt werden. Eine von der sozialdemokratischen Fraktion inzwischen eingegangene Interpellation wegen der Fleischnoth soll, entsprechend den Bestimmungen der Geschäftsordnung, alsbald auf die Tagesordnung gefetzt werden. Den weiteren Be- rathungsstoff für die nächsten Tage werden die heute bereits auf der Tagesordnung stehenden Bittschriften bilden. Der Zolltarif wird Freitag oder vielleicht auch schon Donnerstag auf die Tagesordnung kommen. Dies hängt von dem Schicksal der Anfrage über die Fleischnoth ab. In Bezug auf die geschäftliche Behandlung des Zolltarifs war die Mehrheit des Seniorenkonvents ent­gegen den Vorschlägen der Sozialdemokratie geneigt, zu­nächst den 8 1 des Zolltarifgesetzes in Verbindung mit