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AenstW Ni 26. August
1962
Amtlicher Theil
Berlin, den 22. Juli 1902.
: Da es erwünscht ist, den gesetzlichen Vertretern ^'jugendlicher Angeklagter die Ausübung der ihnen nach
। § 149 Abs. 2 der Strafprozeßordnung (in der Fassung r i des Artikels 35 II des EinführungSgefetzeS zum Bürger-
- lichen Gesetzbuch) zustehenden Besugniß in der Haupt- -verhandlung als Beistand des Angeklagten aufzutreten, r zu erleichtern, hat der Herr Justizminister die GerichtS- l" । beworben angewiesen, in denjenigen Fällen, in welchen -J bie Person und der Wohnort des gesetzlichen Vertreters eines zur Zeit der ihm zur Last gelegten That noch nicht
i achtzehn Jahre alten Angeklagten bekannt ist, zugleich mit dessen Ladung zur Hauptverhandlung eine Mittheilung
! von dem Termin an den gesetzlichen Vertreter zu richten.
• Auch sind die Beamten der Staatsanwaltschaft veranlaßt worden, auf die Feststellung des gesetzlichen Vertreters Z s deS jugendlichen Beschuldigten Bedacht zu nehmen.
| . Im Anschlüsse hieran ordne ich an, daß die Polizei- ! behörden bei der verantwortlichen Vernehmung der einer Strasthat beschuldigten jugendlichen Personen des er- ^wähnten Alters stets den Namen und den Aufenthalt -des ehelichen Vaters oder, wenn dieser die elterliche Ge- - walt auszuüben verhindert ist, denjenigey der Mutter = unb gegebenenfalls denjenigen des Vormundes festzustellen ' und im Protokoll zu vermerken.
Euere Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, dem- , f entsprechend die Nachgeordneten Polizeibehörden mit An- ' • Weisung zu versehen.
Der Minister des Innern.
In Vertretung, gez.: B i s ch o f f s h a u s e n.
i An den Herrn Regierungs-Präsidenten in Cassel. IIa 5537.
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Cassel, den 8. August 1902.
ie} Abschrift zur Kenntnißnabme und Beachtung sowie zur weiteren Veranlassung.
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Der Regierungs Präsident. J. V.: M a u v e.
An den Herrn Polizei - Präsidenten hier, die Herren Polizei-Direktoren zu Fulda und Hanau und die Herren Landräthe des Bezirks. A. II. 10240.
* * * Hersseld, den 22. August 1902.
Vorstehendes wird den Ortspolizeibehörden des Kreises zur Kenntnisnahme und Nachachtung mitgetheilt.
L 4835. Der Königliche Landrath
I. V.: Braun, Kreisdeputierter.
Polizei-Verordnung betreffend Anmeldung von Aerzten u. s. w.
Auf Grund der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen' Landestheilen vom 20. September 1867 (Gesetzsammlung Seite 1529), sowie der §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsammlung Seite 195) wird mit Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungs-Bezirks Cassel nachstehende Polizei-Verordnung erlassen.
§ 1. Aerzte, mit Ausnahme der Militärärzte, und Zahnärzte, die im Regierungsbezirk Casiel ihren Wohnsitz nehmen, haben sich innerhalb einer Woche unter Vorlegung der Approbation, sowie unter Angabe des Geburtstages unb -Ortes, der Religion, des Tages und Ortes der Doktor - Promotion, verliehener Titel, des Militärverhältnisses und des Tages der Niederlassung bei dem zuständigen Kreisärzte persönlich oder schriftlich anzumelden.
Innerhalb der gleichen Frist istjede Wohnsitzveränderung dem Kreisärzte anzuzeigen.
§ 2. Aerzte und Zahnärzte, die wegen Krankheit, Abwesenheit vom Wohnorte oder aus sonstigen Gründen die Besorgung ihrer Praxis einem bisher im Dienstbeziik des Kreisarztes nicht ansässigen Vertreter übertragen, haben hiervon bei Beginn der Vertretung unter Namhaftmachung des Vertreters, wenn dieser als Arzt approbirt ist, auch unter Vorlegung seinerApprobation, dem Kreisarzt schriftlich Mittheilung zu machen. Nach Beendigung der Vertretung ist dem Kreisärzte davon innerhalb einer Woche Anzeige zu machen.
§ 3. Thierärzte, die zur Ausübung bet Praxis im Regierungsbezirk Casiel ihren Wohnsitz nehmen, haben sich unter Vorlegung der Approbation und Angabe des Geburtstages und -Ortes, der Religion, des Militärverhältnisies und des Tages der Niederlassung innerhalb einer Woche bei dem zuständigen Kreisthierarzt persönlich oder schriftlich anzumelden.
Innerhalb der gleichen Frist ist jede Veränderung des Wohnortes anzuzeigen.
§ 4. Besitzer, Pächter und Verwalter von Apotheken haben sich vor der Uebernahme der Apotheke bei dem zuständigen Kreisarzt schriftlich oder persönlich unter Vorlegung der Approbation und des Vereidigungs- I Nachweises anzumelden. Dabei sind Jahr, Tag und Ort der Geburt, die Religion, der Tag und Ort der abgelegten Gehitfen-Prüfung und der Doktor-Promotion,
der Tag und Ort der abgelegten Prüfung als Nahrungsmittel-Chemiker, sowie etwaige Titel onzugeben.
Vor der Abgabe einer Apotheke oder Apothekenver- waltung ist dem Kreisärzte Anzeige zu machen.
§ 5. Hebammen, die sich zwecks Ausübung ihres Berufs im Regierungsbezirk Cassel niederlassen, haben sich vor Beginn der Berufsausübung unter Vorlegung ihres Prüfungszeugnisses und ihrer sämmtlichen Berufs- geräthschaften sowie unter Angabe des Alters und der Religion bei dem zuständigen Kreisarzt persönlich anzumelden.
Von einer Wohnsitzveränderung oder der Aufgabe der Berufsthätigkeit ist dem Kreisarzt innerhalb 1 Woche Anzeige zu erstatten.
§ 6. Staatlich geprüfte Heilgehülfen und Masseure, die sich zur Ausübung der Heilgehülfenthätigkeit und Massage im Regierungsbezirk Casiel niederlassen, haben sich innerhalb einer Woche unter Vorlegung ihres Be« fähigungszeugnisses und unter Mittheilung des Alters, der Religion und des Militärverhältnisses bei dem zuständigen Kreisärzte persönlich oder schriftlich zu melden.
Innerhalb der gleichen Frist ist von einer Wohnsitzveränderung oder Aufgabe der Berufsthätigkeit Anzeige zu erstatten.
§ 7. Personen, die die Heilkunde bei Menschen und Thieren ohne hierzu staatlich approbirt zu sein, gewerbsmäßig ausüben, haben dies innerhalb einer Woche nach dem Beginn der Ausübung der für ihren Wohnsitz zuständigen Ortspolizeibehörde anzuzeigen.
§ 8. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden mit Geldstrafen bis zu 60 Mk., im Unvermögensfalle mit entsprechender Hast bestraft.
§ 9. Die Polizeiverordnung tritt am 1. Juli 1902 in Kraft, zu dem gleichen Zeitpunkte wird die Polizeiverordnung vom 3. Januar 1876 (Amtsblatt Seite 13) ausgehoben. A. II. A. III. 8316.
Casiel am 19. April 1902.
Der RegierungS-Präsident.
Zugelaufen: ein Hund, schwarz mit gelben Kopf und gelben Beinen. — Derselbe kann vom Eigenthümer gegen Erstattung der Futterkosten bei dein Landwirth Valentin Vetler zu Unterhaun in Empfang genommen werden.
Zusammenstellung
der von den landmirthschaftlichen Vertrauensmännern des Kreises Hersfeld über den Saatenstand um die Mitte
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Ein verlorener Sohn.
Eizählung von A. R.
(Fortsetzung.)
Am nächsten Morgen reisten sie mit der Zweigbahn weiter. Martin hatte sich im Hotel erkundigt, wie man nach dem Dorfe Dolge käme. In Maitland mußte man per Post weiterfahren. Er halte sich eine Extrapost- Chaise an dieser letzten Bahnstation bestellt. Immer schweigsamer wurden sie, je länger sie fuhren. Die Abeudschatten sanken tiefer und tiefer. Nur langsam, oft Schritt vor Schritt konnte der Wagen durch die Sandwüste weiter kommen.
„Merkwürdig, daß wir hier in der Prärie sind," brach Magdalene endlich das Schweigen. „Ich könnte nur denken, daß plötzlich eine Herde Büffel auftaucht oder ein Haufen Rotheute!"
«Dazu ist es hier zu zivilisiert," sagte Martin, Rudi schrieb mir einmal, leider giebt es keine Delamaren in meiner Nähe!"
■ Magdalenens Hand stahl sich in die ihres Gatten.
«Du fürchtest dich doch nicht, Kleine?"
„Nicht vor den Büffeln. Aber ich bin so gespannt, wie rou ihn finden werden."
„Jß^s noch weit bis zum Dorfe Dolge," fragte Martin auf englisch den Kutscher.
„Eine halbe Stunde, Sir!"
„Kennen Sie das Haus des Pastors?"
„Mr, Kellers Haus? O ja, ich habe noch vorgestern den Doktor hingefahren."
„Den Doktor! Ist Mr. Keller denn krank?"
„Freilich, Sir, mag sein, daß er schon nicht mehr lebt, es stand sehr schlimm mit ihm!"
„Gnter Gott!" Martin preßte die Hand seiner Frau, während sie einen angstvollen Blick austauschten.
„Ein großer Verlust für die Gegend," fuhr der Kutscher redselig fort, er war froh, endlich ein Wort loS zu werden, bisher hatten die Herrschaften ja so stumm gesesien und einsilbig geantwoitet, „wahrhaftig ein großer Verlust, Mr. Keller ist so beliebt, jedermann in der Prärie weiß von seiner Güte zu sagen, aber zu schwach war er, zu zart. Husten hat er immer gehabt, und damit Tag und Nacht unterwegs zu Fuß und zu Pferd, meist zu Pferde, er hat einen famosen Gaul und reitet gut, viel bester als unser letzter Prediger! Hü!" Der Kutscher trieb seine Pferde aufs neue an.
Schweigend legten die Reisenden die letzte Strecke Wegs zurück.
„Fahren Sie nicht bei Mr Kellers Hause vor, Kutscher, halten Sie einige Häuser davon!" befahl Martin, als die ersten Lichter ausblinkten.
Gleich darauf hielt der Wagen. Ein Haufen Kinder umringte ihn sofort und starrte die Fremden erstaunt an. Gefolgt von diesen kleinen Wegelagerern gingen Martin und Magdaleue nach dem Hause, welches der Kutscher thuen bezeichnet halle.
In einem Zimmer bräunte Licht, die Fensterflügel standen weit geöffnet.
„Meinst du, wir können hineingehen?" flüsterte die junge Frau.
Martin antwortete nicht. Als sie zu ihm aufblickte, sah sie erst, wie leichenblaß er war!
„Ich will sehen, ob ich jemanden finden kann, bleib du solange hier!" sagte er nach einem Weilchen mit leiser Stimme.
In diesem Augenblick schlug im Hause ein Hund an; zugleich hörten sie schwere, schlürfende Schritte näherkommen. Eine ältliche, robuste Person stand vor ihnen.
„Wie geht cs?" fragte Martin mit leiser, bebender Stimme.
«So wissen Sie es noch nicht?"
„Was denn? Um Gottes Willen, er ist doch nicht — wir kommen doch nicht zu spät?" Martin stieß die Worte tonlos hervor.
„Gestern Abend ist er eingeschlafen!" sagte Betty schluchzend. „Sind Sie vielleicht der Bruder, Herr?"
Er nickte nur. „Wo ist er?" fragte er dann kaum hörbar.
Sie ging ihnen voran durch den Flur und öffnete eine Thür. Leise, auf den Fußspitzen traten sie ein. Auf einem niedrigen Feldbett, das im Hintergründe des einfachen Zimmers stand, lag eine stille Gestalt. Die Haushälterin nahm das Tuch fort, welches sie über das G> ficht gedeckt hatte, und drehte die Lampe so, daß ihr