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A. 97.
Iititfia- den 18. AilWst
1902.
Amtlicher Theil.
Die Königliche Maschinenbau- und Hütten-Schule zu Duisburg eröffnet am 11. Oktober d. Js. in ihren beiden Abtheilungen:
1. Maschinenbauschule für Schlosser, Schmiede, Maschinenbauer, Kesselschmiede nnd ähnliche Gewerbetreibende:
2. Hüttenschule für Eisen- und Metallhüttenleute und -Gießer, Arbeiter von Kokereien, Glashütten, Cement- fabriken und der chemischen Großindustrie
einen neuen Lehrgang.
Das Programm der Anstalt wird auf Verlangen w kostenfrei zugesandt.
H Die Anstalt gehört nach Ziffer 3 der Aussührungs- l bestimmungen zur Prüfungsordnung für die mittleren und unteren StaatSeisenbahnbeamten zu den „anerkannten Fachschulen," deren Reifezeugnisse für die Annahme zum Werkmeisterdienst folgende Vergünstigungen gewähren: a Nur die Reifeprüfungen der von der StaatSeisenbahn- i verwaltung anerkannten Fachschulen gelten als Nachweis der erforderlichen theoretischen Kenntnisse (§ 37,4 der Prüfungsordnung). Solange Bewerber mit solchen Zeugnissen vorhanden sind, dürfen andere Bewerber nicht angenommen werden. Die Letzteren haben eintretendenfalls eine besondere Prüfung abzulegen und zwar auch ' dann, wenn sie das Reifezeugniß einer anerkannten Fach- i schule besitzen. — Min. Erl. vom 23. Mai 1900. — Duisburg, den l. August 1902.
Der Direktor B e ck e r t.
[ Nichtamtlicher Theil.
i Btkiimfiliiz her Slhwiil-el-Aliltii>iitii.
< Am 1. September treten in Preußen verschiedne Be- | stimmungen in Kraft, die der Handelsminister zur Bekämpfung der Schwindel-Auktionen erlassen hat. Von da an darf der Auktionator Versteigerungen nur auf Grund eines schriftlichen Auftrages übernehmen. Wenn
4 es sich um neue Sachen handelt, muß dem Austrage ein Verzeichniß der zu versteigernden Sachen beigefügt werden. Bei der Versteigerung neuer Sachen soll der Auftrag mit dem Verzeichnisse eine bestimmte Zeit vor dem Ver- J steigerungs-Termine der Ortspolizei-Behörde eingereicht
Gin verlorener Sohn.
Erzählung von A. R.
(Fortsetzung.)
Rudi nickte ihnen freundlich zu und befahl dem Größten der Jungen, das Pferd unter Dach zu bringen und ihm nach einem Weilchen einen Korb voll Heu und etwas Waffer zu geben.
„Aber nicht gleich, Bob, hörst du! Erst kannst du Tristan ein wenig abreiben!"
Bob führte stolz und glücklich das Pferd in einen Bretterverschlag, wo eine Ziege und eine Kaninchen- familie hausten. Tristan fand dort nur nothdürstig Platz, allein er war es gewohnt, sich zu behelfen.
Der Geistliche war unterdessen in ein Haus getreten. Mann und Frau saßen beim Abendessen, die Kinder hatten die Mahlzeit schon beendigt.
Erstaunt und geehrt sprangen sie beide auf.
Sie liebten alle den jungen Pastor, der nun seit ernem halben Jahre unter Ihnen lebte und aibettete.
»Darf ich den Regenguß bei Ihnen abwarten, Tonikriis? fragte er und nahm am Tische Platz. D« Frau brächte ihm sogleich ein Glas Milch und Brot und Butter, das er dankend annahm.
»Sie sehen nicht gut aus, Mr. Keller, „bemeikte Tomkins, ein Anglo-Amerikaner, mit einer Gestalt wie ein Goliath, so breit und groß.
Sein Blick ruhte dabei mitleidig auf der etwas ein» gesunkenen Brust und auf dem schmalen Gesicht des Geistlichen.
werden. Diese ertheilt eine Bescheinigung über die Anmeldung, nach deren Empfang die Versteigerung erst bekannt gemacht werden darf.
Die Polizeibehörde muß die Bescheinigung versagen, wenn die Beschaffenheit der Sachen aus gesundheits- polizeilichen Gründen zu beanstanden ist ober die Versteigerung offensichtlich auf eine Täuschung des Publikums abzielt, wenn die Versteigerung gegen gesetzliche oder polizeiliche Vorschriften verstößt oder wenn die Sachen zur Versteigerung angefertigt oder aufgekauft sind. Die Bescheinigung kann versagt werden, wenn der Auftrag die vorgeschriebnen Angaben nicht enthält, wenn gegen die Richtigkeit dieser Angaben Bedenken bestehen, wenn der Raum zur Versteigerung ungeeignet ist oder wenn die Versteigerung ohne hinreichend begründeten Anlaß oder zum unlauter« Wettbewerb vorgenommen wird oder wenn aus der Versteigerung eine empfindliche Schädigung der angesessenen Gewerbetreibenden zu befürchten ist. Die Befürchtung einer polizeilichen Willkür ist gegenstandslos, da vor der Entscheidung sachverständige Gewerbetreibende gehört werden müssen.
Den Versteigerern ist das Aufkaufen von Sachen oder die Aenderung der Fabrikbezeichnung verboten. Sie dürfen Sachen ihrer Angehörigen oder ihrer Angestellten, ferner Sachen, die zur Versteigerung aufge- kauft oder angefertigt sind oder deren Fabrikbezeichnung geändert ist, nicht versteigern. Reue und alle Sachen dürfen nur bei Konkurs- und Nachlaßmassen in einer Versteigerung verkauft werden. Dem Versteigerer wird ferner zur Pflicht gemacht, sich der Verleitung zum Höherbielen durch Ausstellung von Personen, die nur zum Scheine mitbieten, zu enthalten. Weiß er oder muß er den Umständen nach annehmen, daß Verabredungen getroffen sind, wonach andre vom Mitbieten oder Weiterbieten abgehalten werden sollen, so muß er die betreffenden Personen entfernen oder die Versteigerung abbrechen. Ferner soll er betrunkene Personen zum Bieten nicht zulassen.
Der Versteigerer darf sich endlich an der Versteigerung neuer Sachen nicht finanziell betheiligen. Er darf keine Vorschüsse gewähren, auch die Kaufgelder durch Abtretung nicht an sich bringen oder die Haftung für den Eingang der Kausgelder nicht übernehmen. Für den allgemeinen Geschäftsbetrieb der Auktionatoren ist noch bestimmt, daß ein Geschäftsbuch nach vorgeschriebnem Muster zu führen und über jeden Versteigerungs-Auftrag ein Sammelheft
»Mir geht es vortrefflich," entgegnete der junge Geistliche lächelnd. Wie hübsch ihm dieses Lächeln stand! Es leuchtete förmlich aus seinen braunen, dunkel bewimperten Augen und gab den edel geschnittenen, sonst so ernsten Zügen einen Ausdruck kindlicher Heiterkeit.
„Sie thun zu Diel! Das habe ich heute noch meiner Frau gesagt," begann der Mann aufs neue. „Den ganzen Tag unterwegs bei der Bullenhitze, das kaun unsereins wohl, aber für Sie ist das nichts!"
„Sie thun schwerere Arbeit als ich," versetzte der Prediger. „Holzfällen den ganzen Tag und dann zwei Stunden zu Fuß über die Prärie, das könnte ich nicht!"
„Na, unterrichten und predigen, das ist auch nicht leicht," sagte der Arbeiter verständig. „Ich kann ja überhaupt nicht begreifen, daß man darauf hereinfällt, nehmen Sie's mir nicht Übel, Mr. Keller. Alles andere thu ich lieber als mich mit einem Haufen Gören placken und schinden! Und nun gar predigen, heutzutage, das ist doch auch ein eigen Ding!"
Tomkins kraute sich in feinem dichten Bart und sah etwas 'verlegen aus; er hatte mehr gesagt, als er eigentlich hatte sagen wollen.
„Heutzutage? Sie meinen wohl, da hätte man das Predigen nicht nöthig?" fragte Rudi Keller. „Das habe ich auch geglaubt, lieber Freund, ich bin aber davon zurückgekommen!"
„Verstehen Sie mich nur recht," sprach der Holzfäller eifrig, „ich habe ja nicht sagen wollen, daß die Menschen so etwas wie predigen nicht brauchten; nein wahrhaftig,
anzulegen ist, in das alle auf die Versteigerung sich beziehenden Schriftstücke einzuheften sind.
Schon auf den ersten Blick zeigt sich, daß der Ortspolizei-Behörde wirksame Handhaben zur Bekämpfung der Mißstände im Auktionswesen geboten sind und daß eine Besserung auf diesem Gebiete erwartet werden kann. Jedenfalls ist es den unlautern Elementen im Auktionatoren-Gewerbe nicht mehr leicht, ihr Treiben fortzusetzen. Freilich bedarf die Ortspolizei-Behörde hier der Mitwirkung des Publikums und der bessern Elemente unter den Auktionatoren, die ihr aber gewiß nicht fehlen wird. Der Minister für Handel und Gewerbe hat sich zweifellos mit dieser Vorschrift ein Verdienst um die Gesundung der gewerblichen Verhältnisse erworben, das umso höher anzuschlagen ist, als die andern Bundesstaaten keine so wirksamen Bestimmungen auf diesem Gebiete haben.
Politische Nachrichten.
Berlin, 18. August.
Aus' G o nsenheim wird vom 16. August ge. meldet: Bei schönem Wetter wohnten heute Morgen S e. M a j e st ä t d e r K a i s e r in der Uniform des Infanterieregiments Nr. 116, dessen Chef der Kaiser ist, sowie der Großh erzog von Hessen in der Uniform des Infanterieregiments Nr. 115 und die Prinzessin Friedrich Karl von Hessen, in der Uniform des Infanterieregiments Nr. 80, ben Truppenübungen auf dem Großen Sand bei. Zuerst machte das 23. Dragonerregiment einige Uebungen und beendigte dieselben mit einer glänzenden Attacke, welche die Fürstlichkeiten mitritten. Se. Majestät der Kaiser äußerte sich über den Verlauf dieser Uebungen sehr befriedigt. Hierauf fand ein größeres Feuergefecht mehrerer Jnfanterieregimenter gegeneinander, mit Artillerie und Kavallerie auf beiden Seiten, statt; die Infanterie wandte hier beim Vorgehen eine theilweise neue, sehr zerstreute Gefechtsweise, die sogenannte Burentaktik an. Um 9 Uhr 30 Min. ritt der Kaiser zur Kritik, während die Truppen sich zum Parademarsch ausstellten. An der Parade nahmen das 87., 88., 80., 116., 117. und 118. Infanterieregiment, die Unteroffizierschule von Biebrich, das Fußartillerieregiment Generalfeldzeugmeister, das Nassauische Pionierbataillon Nr. 21, das
die Welt ist verteufelt schlecht, und unter zehn Kerls sind gewiß höchstens zwei, die nicht sausen und lügen und Frau und Kinder ins Elend bringen. Aber was ich meine, ist nur dies: das Kirchegehen und Beten macht keinen besser, man ist ja überhaupt weiter ge, kommen in der Hinsicht. Die Bibel, na die mag für Frauen und Kinder gut sein, wir Männer glauben ja längst nicht mehr an so'n Märchen. Ich glaube an meine zwei Fäuste und damit komme ich weiter!"
„Charles, wie kannst du nur so etwas sagen?" rief die Frau ängstlich. „Was soll Mr. Keller von dir denken!"
„Nichts Böses," sagte der Prediger freundlich, „ich habe gerade so gedacht und gesprochen wie Ihr Mann, aber das kann ich Ihnen sagen, Tomkins, glücklicher als ich damals war, bin ich jetzt! Ich bin ein schlechter Mensch, ein großer Sünder gewesen; ich habe meiner armen Mutter das Herz gebrochen!"
Der junge Mensch hielt inne, seine Stimme zitterte vor Erregung. Tomkins starrte ihn mit großen, runden Augen an, seine Frau sah mit gefalteten Händen vor sich nieder.
„Einmal," fuhr Rudi fort, „war ich im Begriff, mir das Leben zu nehmen, aber Gott hat mich bewahrt; Gott, an den ich nicht glauben wollte, den ich verspottet hatte. Wissen Sie, weshalb ich Ihnen das alles sage? Damit Sie nicht glauben, ich predigte und lehrte von Gott, ohne im Herzen an ihn zu glauben. Das lag doch wohl in Ihren Worten von vorhin, nicht wahr? Die Bibel, das Christenthum sollte nur gut