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SoiimKiiö des 5. Isli
1962.
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Hersfelder Kreisblatt
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,„ 'ustrirtes Sonntagsblatt" -»» „II ustrirte landwirthschaftl. Beilage" für das dritte Vierteljahr werden von allen ^kaiserlichen Postanstalten, kandbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 2. Juli 1902.
Im Monat Juni d. I«. sind dahier für die nach- genannten Herren Jagdscheine ausgestellt worden und zwar:
A. Jahresjagdscheine:
a. entgeltliche:
am 2/6. für Gymnasial»Oberlehrer Dr. Sänger in Hersfeld,
„ 6/6. „ Geschäftsführer Peter Schlößler daselbst,
„ 7/6. „ Volontair Rudi Sauer zu Wilhelmshof,
„ 10/6. „ Landwirth Karl Hoßbach zu Hof Weißen« born bei Friedewald,
„ 12/6. „ Oekonom Eduard Zimmermann zu Hof Kühnbach,
„ 13/6. „ Bürgermeister Hieronymus Batz in Kalkobes,
„ 13/6. „ Gutsbesitzer Martin Licht zu Hof Kahlhausen bei Wehrshausen,
„ 14/6. „ Hegemeister a. D. Ferdinand Sorg in Kal- kodeS,
„ 20/6. „ Landwirth Heinrich Heiderich II. in Lauten» hausen,
„ 20/6. „ Hauptmann Freiherr» Treusch von Buttlar- BrandenfelS aus Darmstadt,
„ 21/6. „ Landwirth Karl Ruch in Widdershausen,
„ 23/6. „ Schornsteinfeger Johannes Raake in Friede« wald,
„ 23/6. „ Bierbrauer Friedrich Steinweg in Hersfeld, b. unentgeltliche:
„ 5/6. „ Königlichen Förster Teichert in Mecklar,
„ 9/6. „ „ OberförsterWendtzuFriedemald,
„ 12/6. „ „ Förster Dittelbach daselbst,
„ 24/6. w Städtischen Unterförster Göbel in Hersfeld. B. Tagesjagdscheine:
Keine!
Der Könkgliche Landrath Freiherr von Schlei n i tz , Geheimer RegierungS-Rath.
HerSfeld, den 2. Juli 1902.
Für Anna Martha Schmidt, 17 Jahre alt, von Mecklar, ist um Ertheilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
J. 1.3728. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 1. Juli 1902.
Zufolge Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten müssen, wie in früheren Jahren, so auch jetzt die Schankgefäße mittelst des Geißler'schen Apparates einer Prüfung unterzogen werden.
Die Ortspolizeibehörden des Kreises weise ich hierdurch an, diese Prüfung vorzunehmen und mir über das Resultat derselben, insbesondere über die Stückzahl der unvorschriftsmäßig befundenen Gefäße und über die
erfolgten Bestrafungen bis zum 1. September d. J. Bericht zu erstatten.
Die Gendarmerie hat innerhalb der Landgemeinden des Kreises an diesen Revisionen Theil zu nehmen und mir über die Ihrerseits hierbei gemachten Wahrnehmungen gleichfalls bis zu dem angegebenen Termin zu berichten.
Die Geißler'schen Apparate befinden sich bekanntlich in den Händen der Ortsvorstände der Kirchspiels- gemeinden. In diesen ist die Revision zunächst vorzunehmen. worauf dann der frgl. Apparat bei den übrigen Ortsvorständen des Kirchspiels in Zirkel zu setzen ist.
J. 1. 3711. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 27. Juni 1902.
Das diesjährige Ober - Ersatz - Geschäft für den hiesigen Kreis findet am
Sonnabend den 19. Juli d. I. nnd
Montag den 21. Juli d. J.
jedesmal von Morgens 7 Uhr ab im Saale des Gastwirths Herrn B. Bolender hierselbst statt.
Die Herren OrtSvorstände des hiesigen Kreises werden hiermit angewiesen, die ihnen demnächst zugehenden Vorladungen den betreffenden Militärpflichtigen alsbald auszuhändigen.
Gleichzeitig erhalten Sie den Auftrag, mit den Militärpflichtigen in den besagten Terminen pünktlich zu erscheinen und denselben zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im MusterungSraume nicht anwesend sind, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Hast bis zu 3 Tagen, die in § 26 bezws. 66 der Wehrordnung bezeichneten Verluste sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als unsichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.
Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden sämmtliche in Betracht kommenden Reklamationen der Ober - Ersatz , Kommission zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familienglieder, auf deren ArbeitS - oder Nichtarbeitsfähigkeit es bei Beurtheilung der Reklamation ankommt, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamirten) im Termine mit zu erscheinen haben,widrigenfalls eine Berücksichtigung der betreffenden Reklamation nicht stattfinden kann.
Besonders wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß bei den zur Vorstellung kommenden Leuten, welche behaupten, an Epilepsie zu leiden, die im § 65 b der Wehrordnung vorgeschriebenen 3 Zeugen zur Stelle sein müssen, wenn der Nachweis nicht in anderer glaubwürdiger Weise geführt werden kann. Die von den Zeugen zu machenden Angaben müssen sich auf die in letzter Zeit v o rgekom me n en A n « fälle beziehen und ebenso müssen auch die etwa zur Vorlage kommenden ärztlichen Atteste sich vorzugsweise über neuere Fälle aussprechen.
Außerdem sind auch bei denjenigen Rekla- manten, welche sich außerhalb befinden und welche ihre Angehörigen durchGeld - sendungen unterstützt haben, die des- bezüglichen Postscheine mi tzubringen, wie auch alle Krankheiten, welche sich im Termine nur mit Schwierigkeit fest, stellen lassen, (z. B geistige Beschränktheit, Bluthusten, Herzleiden u. s. w.) durch Vorlage von ärztlichen Attesten n a ch g e w i e s e n werden müssen.
Die Herren OrtSvorstände haben das Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Militärpflichtigen und deren Angehörigen bringen zu lassen, auch haben Sie die Militärpflichtigen noch besonders anzuweisen,
daß sie mit vollständig reinemKörper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Sodann sind dieselben noch anzuweisen, -ieLoosungss scheine mit zur Stelle zu bringen, da andernfalls der Betrag von 50 Pfg. für Ausstellung eines Duplikat- scheines gezahlt werden muß.
!• 2425. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Nichtamtlicher Theil.
Sie Acht des Königs Ion Wien.
Der Erneuerung des Dreibundes ist die Ankündigvng der Besuche des Königs Viktor Emanuel III. von Italien an den Höfen von Berlin und St. Petersburg auf dem Fuße gefolgt. Ein innerer Zusammenhang zwischen beiden Ereignissen besteht jedoch insofern nicht, als die Thatsache der Erneuerung des Dreibundes schon seit längerer Zeit feststand und nur der Termin für die Unterzeichnung bis nach Beendigung der italienischen - Kammerverhandlungen offen gelassen war. Ueber den Besuch des Königs von Italien in Berlin haben schon vor Wochen vertrauliche Verhandlungen stattgefunden. Der König beabsichtigte, seine Besuche an den fremden Höfen in Berlin zu beginnen und von hier nach Petersburg weiter zu reisen, und zwar war dafür der Juli in Aussicht genommen. Diese Zeit war jedoch für den Berliner Besuch ungünstig: im Königlichen Schlosse werden Umbauten vorgenommen, die Straße Unter den Linden befindet sich in einem nichts weniger als festlichen Zustande, da sie zur Hälfte aufgerissen ist; hierzu kommen noch militärische Rücksichten, und endlich ist es auch die Zeit, da unser Kaiser auf der Nordlandfahrt Erholung suchte. Beide Monarchen verständigten sich daher aufs freundschaftlichste darüber, daß der Berliner Besuch auf den August verschoben und der König von Italien zuerst nach Petersburg reisen werde. Der Petersburger Besuch ließ sich nämlich nicht gleichfalls verschieben, da die Zarin für Ende August einem freudigen Ereignisse ent. gegensieht.
Vom politischen Standpunkt aus kann die Priorität der Petersburger Reise nicht den geringsten Bedenken unterliegen, ganz abgesehen von den besondern Umständen, die dazu geführt haben, daß der Petersburger Besuch dem Berliner worangehen wird. In dem Zweibunde ist Rußland die friedliche Macht, mit der wir in vertrauensvollen Beziehungen leben. Wie Rußland durch die Allianz mit Frankreich nicht gehindert war und ist, mit dem deutschen Nachbar Freundschaft zu halten, so hat auch die Erneuerung des Dreibundes nichts an der Pflege unserer Beziehungen zu Rußland ändern können. Ein Beweis hierfür war der unangemeldete Besuch des russischen Thronfolgers dieser Tage bei unserm Kaiser in Kiel.
Es ist noch ungewiß, wie die Schwierigkeiten einer Begrüßung zwischen dem König von Italien und dem Kaiser Franz Josef auf österreichisch,ungarischem Boden behoben werden. Einem Besuche in Wien müßte der Gegenbesuch des Kaisers Franz Josef in Rom folgen; für die Etikettenfragen aber, die daraus bei den Rück- sichten, die der Wiener Hof auf den Vatikan nimmt, entstehen würden, ist seit Jahrzehnten noch keine Lösung gefunden worden. Vielleicht wird eine Begegnung nicht in Wien oder Budapest, sondern an einem andern Ort ins Werk gesetzt, wenn König Viktor Emanuel seinen Reiseweg nach St. Petersburg über Ungarn nimmt. Indessen ist dies nur eine Vermuthung. Auch wenn sie sich nicht bestätigen sollte, so kommt doch in der Erneuerung des Dreibundes, zusammengehalten mit dem freundlichen Verhältniß zu Rußland, das sich auch in der Reise des Königs von Italien nach Petersburg kund- giebt, eine gewisse Solidarität der Monarchien des europäischen Festlandes deutlich zum Ausdruck.