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Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exel. Postaufschlag.

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

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I. 3367.

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Amtlicher Theil

I. 3366.

JieHaz den 17. Kni

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

mitgetheilt.

I. 3317.

Hersfeld, den 13. Juni 1902.

Vorstehendes wird den Ortspolizeidehörden des Kreises mit Bezug auf das Ausschreiben vom 5. November 1892 I. I 7380 (Kreisblatt Nr. 133) zur Nachachtung

Hersfeld, den 7. Juni 1902.

mit den Gratisbeilagen

GeatiObeiiasenr^Ifaftrtrte» Ksnnrasrvlatt" «3Uuüetrt< tanÖLvivths-haftlichr Beilage

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Mit [bem }. Juli beginnt ein neues Abonne­ment auf das wöchentlich 3 Mal erscheinende Hersfelder Kreisblatt

Jllustrirtes Sonntagsblatt" und Jünstrirte landwirthschaftl. Beilage

DasKreisblatt" bringt außer den amtlichen

Bekanntmachungen zuverlässige Mittheilungen über Er­eignisse in der Politif, Berichte aus dem Kreise und der Provinz. Reichhaltige Nachrichten vermischten In­halts bringen alle sonstigen mittheilenswerthen Ereig­nisse des täglichen Lebens zur Kenntniß der Leser. Daneben werden sorgfältig ausgewählte Erzählungen einen weiteren Theil des Lesestoffes bilden.

Die wichtigsten Ereignisse gehen uns durch Telegramme zu und werden wir dieselben nöthigensalls durch Extrablätter verbreiten.

Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kreisblatt" beträgt bei den Postanstalten 1 Mark 60 Pfg. einschließlich Po st gebühr. II»ir§1^»»i findendurchdasKreisblatt" zweckentsprechende Verbrei­tung und kostet die fünfgespaltene Garmondzeile oder deren Raum jo pfg.

Zu zahlreichein Abonnement ladet ergebenst ein

die Expedition.

Berlin, den 6. Mai 1902.

In dem Erlasse vom 5. September 1892, II 8449, ist ausgesprochen, daß die Befugniß der Polizeibehörden zur Zurücknahme einer auf Grund des Gesetzes vom 23. April 1883 erlassenen Strafverfügung u. A. mit der Uebersendung der Akten an den Amtsanwalt er­lösche, weil damit die Polizeiverwaltung zu erkennen gebe, daß sie ihre Thätigkeit in der Sache für abge­schlossen halte und auf ihre Mitwirkung bei der weiteren Behandlung verzichte. Inzwischen ist die Zulässigkeit

einer polizeilichen Strafverfügung auch nach'Uebersendung der Akten an den Amtsanwalt wieder­holt von den Gerichten anerkannt, in einzelnen Fällen ist die Zurücknahme von den Gerichten selbst bei der Polizeibehörde angeregt worden. Die Möglichkeit, eine Entscheidung des Kammergerichts oder eines sonstigen Oberlandesgerichts über die F age berbeizusühren, er­scheint im Hinblick auf die §§ 352 und 380 Str. P. O. ausgeschlossen.

Wenn auch die Rechtsfrage nicht unzweifelhaft sein mag, so erscheint es doch vom praktischen Standpunkte aus erwünscht, wenn die Polizeibehörden in den dazu geeigneten Fällen von der Besugniß zur Zurücknahme der Slrafversügungen auch dann noch Gebrauch machen, wenn die Akten infolge eines Antrages des Beschuldigten aus guidUHcbe Entscheidung bereits an den Amtsanwalt abgegeben sind. Denn es liegt kein Grund vor, in Fällen, in benen die Polizeibehörde selbst die Bestrafung nicht mehr für gerechtfertigt hält, ein gerichtliches Verfahren herbeizuführen, welches in den meisten Fällen mit der Freisprechung des Beschuldigten enden wird, Anderer­seits ist zu berücksichtigen, daß der Amtsanwalt, nach dem er durch U-berfenbung der Akten von dem Sach- verhalt Kenntniß erlangt hat, trotz der Zurücknahme der Slrasve» fugung durch die Polizeibehörde befugt ist,

wegen derselben Beschuldigung die öffentliche Klage zu erheben, wenn er die Bestrafung des Beschuldigten ent­gegen der Ansicht der Polizeibehörde für gerechtfertigt erachtet.

Unter Abänderung des Erlasses vom 5. September 1892 ersuche ich daher Euere Exzellenz ergebend, die Polizeibehörden der dortigen Provinz zu ermächtigen, eine auf Grund des Gesetzes vom 23. April 1883 er­lassene Strafverfügung auch nach Abgabe der Sache an die Staatsanwaltschaft zurückzunehmen, zuvor sich aber der Zustimmung dieser Behörde hierzu zu vergewissern, und bei ihrem Widerspruch von der Zurücknahme ab= zusehen. Zu diesem Zwecke ist das die Zurücknahme aussprechende Schreiben an den Amtsanwalt zu richten. Diese werden von dem Herrn Justizminister mit ent= sprechender Anweisung versehen werden.

Der Minister des Innern.

J. V. gez.: von Bischofsshausen.

An den Herrn Oberpiäsidenten in Cassel. IIa 2333.

* *

Cassel, den 5. Juli 1902.

Abschrift mit dem Ersuchen, die Polizeibehörden Ihres Bezirks mit Anweisung zu versehen.

Der Regierungs-Präsident. J. V.: M a u v e. An die Herren Landräthe des Bezirks. A II. 7298.

Cassel, den 5. Juni 1902.

Der Herr Ober-Präsident hat durch Erlaß vom 30. v. Mts. Nr. 4925 genehmigt, daß die dem Evangelisch- Kirchlichen Hülfsverein in Berlin durch Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom 21. September 1901 IVc. 2081 für die Monarchie bewilligte Hauskollekte in den Monaten Oktober und November 1902 sowie Januar bis einschließlich März 1903 bei den evangelischen Haus­haltungen im Regierungsbezirk Cassel abgehalten wird.

Sie wollen dafür Sorge tragen, daß den durch Geistliche oder durch Kolliktanten, die mit polizeilich be­glaubigten Legitimationen und paginirten Sammellisten ausgestaltet sind, autzzusührenden Sammlungen kein Hinderniß bereitet wird.

Der Regierungs-Präsident. I. V.: M a u v e.

An den Herrn Polizei-Präsidenten hier und die Herren Polizei-Direktoren in Hanau und Fulda und die Herren Landräthe des Bezirks. I A. II. Nr. 7839.

* * *

Hersfeld, den 13. Juni 19^2.

Wird den Ortspolizeibehörden des Kreises zur Kenntnißnahme und Beachtung mitgetheilt.

I. I. 3316. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Cassel, den 7. Juni 1902.

Nach einer Mittheilung des Herrn NegierungS- Präsidenten in Hildesheim hat der russisch-polnische Saison-Arbeiter Josef Fabisiak aus Salamony Kuzniea Grabow, Kreis Wielum in Russtsch-Polenj welcher im Sommer 1901 in Moringen, Kreis Northeim, beschäftigt war, das Preußische Staatsgebiet nach Ablauf der ArbeilS Saison nicht verlassen, sondern war in Höckel- heim, Kreis Noitheim, in Arbeit getreten.

Der Herr Regierungs-Präsident zu Hildesheim hatte dah^r die Ausweisung d s Fabisiak beschloss n und von dem Land rath zu Ostivwo unter dem 24. Februar 1902 Nr 1422/02 aus seine Anfrage die Nachricht erhalten, daß gdbifi.it von den russischen Grenzbehürden über­nommen werden würde.

Nach dem Bericht des mit der Ausführung der Aus-

Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile

10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg.

Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender

Rabatt.

Weisung von ihm beauftragten Landraths zu Northeim hat Fabisiak seinen bisherigen Aufenthaltsort jedoch in­zwischen verlassen.

Ich ersuche daher, nach dem Verbleib des Fabisiak Ermittelungen anzustellen und im Falle der Ergreifung die Ausweisung desselben zu veranlassen.

Ein Heimathspapier (russischer Halbpaß) des Fabisiak befindet sich bei dem Landrath zu Ostrowo.

Der Regierungs-Präsident. I. V.: M a u v e.

An den Herrn Polizei-Präsidenten hier, die Herren Polizei-Direktoren in Hanau und Fulda und die Herren Landräthe des Bezirks. A. II. 7880.

* *

Hersfeld, den 14. Juni 1902.

Wird den Ortspolizeibehörden und der Gendarmerie des Kreises zur Recherchirung nach dem Fabisiak mitge­theilt. Im Betretungsfalle ist sofort an mich zu berichten.

Cassel, den 7. Juni 1902.

Nach einer Mittheilung des Herren RegierungS- Präsidenten zu Hildesheim sind die zur landwirthschaft- lieben Beschäftigung auf der Domäne Brunstein, Kreis Northeim, zugelaffenen russisch-polnischen Arbeiterinnen 1. Josefa Hendrysiak, 21 Jahre alt,

2. Marianne Niwa, 30 Jahre alt, beide aus Godziesze, Kreis Kalisch (Rußland), kontrakt- brüchig geworden und haben sich von ihrer Arbeitsstelle entfernt.

Ich ersuche, nach dem Verbleib dieser Personen Er­mittelung anzustellen und im Betretungsfalle deren Aus­weisung aus dem preußischen Staatsgebiet zu veranlassen.

Der Regierungs-Präsident. I. V.: M a u v e.

An den Herrn Polizei-Präsidenten hier, die Herren Polizei-Direktoren in Hanau und Fulda und die Herren Landräthe des Bezirks. A. II. 7919.

*

HerSfeld, den 14. Juni 1902.

Die Ortspolizeibehörden und die Gendarmerie des Kreises erhalten die Weisung, nach den beiden oben ge» nannten Personen zu fahnden und im Ermittelungsfalle sofort an mich zu berichten.

Nachstehend genannte Personen:

1. der Landwirth Heinrich Heiderich zu Gethsemane,

2. die Witwe Anna Rüger, geb. Kimmel, zu KathuS,

3. der Landwirth Heinrich Witzel zu StärkloS sind für den Bezirk ihrer Gemeinde und

4. der Müller Adam Bickhardt zu Niederaula

für den Beziik, umfassend die Hausnummern 88 bis 100 3/4 und 142 bis 167 1/2, der Gemeinde Niederaula als Schlachtvieh - und Trichinenbeschauer widerruflich bestellt und eidlich verpflichtet worden.

I. 3215.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Amtliche Bekanntmachungen der Landwirthschafts- kammer.

Es werden in diesem Jahre in nachstehend be­zeichneten Orten und Tagen Slutenschauen mit Prämien- Veitheilung, sowie Eintragung in das Stutbuch abge­halten :

Montag, den 7. Juli, Vormittags 8 Uhr in HerSfeld, Nachmittags 3 Uhr in Hünfeld.

Dienstag, den 8 Juli, Vormittags 8 Uhr in Fulda, Nachmittags 3 Ubr in Tann

Mittwoch, den 9. Juli,Vormittags 9 Uhr in Schlüchtern, Nachmittags 3 Uhr in Gelnhausen.

Donneistag, den 10. Juli, Vormittags 8 Uhr in Hanau.