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Gratirbettagen r „^llu^rirtes SonnragOblatt" *♦ „^KuftrirU tandwiethschaftlich» Vettage."
Sr. 59. Ii>Werßl>s Htn 22. Mii 1992.
Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 10. Mai 1902.
Zur Abhaltung der diesjährigen Pferdevor- musterung im Kreise Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Am
Anfang Uhr.
Bezeichnung der Gemeinde.
28. Mai
1130
Vorm.
Niederjossa
30. Mai
800
Engelbach
815
Solms
900
Stärklos mit
Kruspis und Holzheim
10. Juni
800
Wilhelmshof mit Oberrode und Petersberg
830
Sorga mit Kathus
900
Hermannshof
945
Malkomes mit Dünkelrode
1015
Schenksolz
1030
Lampertsfeld
1100
Hilmes mit Motzfeld
1200
Schenklengsfeld mit Oberlengsfeld
11. Juni
700
Unterweisenborn
800
Landershausen
845
Conrode
930
Wüstfeld mit Wippershain
12. Juni
630
Wehrshausen
700
Ransbach
730
Ausbach mit Gethsemane
815
Harurode
845
Leugers mit Wölfershausen und Beugendorf
930
Heringen
1015
Leimbach
13. Juni
1045
Widdershausen
(Kleinensee kommt Ende Juni beim Kreise Rotenburg zur Musterung)
700
Philippsthal
745
Röhrigshof
800
Heimboldshausen
830
Unterueurode
900
Hillartshausen
930
Lautenhausen
14. Juni
1015
Friedewald mit Herfa
700
Hersfeld mit Meisebach
900
Unterhaltn mit
Rotensee
16. Juni
930
Oberhaun mit Sicglos und Eitra
700
Asbach
730
Beiershausen
845
Hattenbach
930
Kleba
1000
Kirchheim mit
Goßmannsrode
Rotterterode und Reckerode
Am
Anfang Uhr
Bezeichnung der Gemeinde.
16. Juni
1045
1130
1145
1200
600
Abends
630
Gershausen mit Kemmerode und Reimboldshausen Heddersdorf Frielingen Gersdorf mit Willingshain Mengshansen
Niederaula
17. Juni
700 Vorm.
745
800
845
630 Abends
Kerspenhausen mit Hilperhausen Roßbach Kohlhausen Eichhos Bingartes
18. Juni
700 Vorm.
730
800
830
900
945
Kalkobes
Allmershausen mit
Heenes Gittersdorf Untergeis Obergeis Aua
19. Juni
730
745
830
Friedlos Reilos mit Rohrbach Tann und Biedebach Mecklar mit Meckbach
Wenn mehrere Orte zusammen gemustert werden, so ist der Ort wo die Musterung stattfindet, unterstrichen. Die Musternngsplätze sind stets am Eingänge des Ortes, vom vorher gegangenen Mustertingsorte aus gerechnet, zu wählen und zwar bei ungünstiger Witterung (Regenwetter) derartig, daß der Schreiber des Musterungs-Commissars unter Schutz (Thorweg, vorspringendem Dach) stehen kann.
Die Herren Ortsvorstünde der Stadt- und Landgemeinden des diesseitigen Kreises werden nun hiermit angewiesen, die betreffenden Verzeichnisse (Vorführungsliste), zu welchen die Formulare von hier aus übersandt werben, alsbald in doppelter Ausfertigung anzufertigen und bei deren Aufstellung Folgendes genau zu beachten:
1. Die im vorigen Jahre als kriegsunbrauchbar oder als zu klein bezeichneten Pferde fallen aus, selbstverständlich auch die aus einem anderen Grunde (Tod oder Äer^ kauf) nicht mehr vorhandenen Pferde und werden also erstere und letztere Pferde in die neuen Listen über- haupt nicht eingetragen.
2. Die als kriegsbrauchbar bezeichneten Pferde werden in die neuen Listen eingetragen und ihre Bestimmung mit Blei in einem Exemplar in der betreffenden Spalte dnrch eine „1" ersichtlich gemacht.___________
3. Dazu^kommen nun noch die durch Erreichung des vorgeschriebenen Alters hinzutretenden sowie selbstverständlich auch die im vorigen Jahre aus irgend einem Grunde (hochtragend, kahlst re.) nicht Vorgeführten. Die hierdurch hinzukommenden Pferde siild den betreffenden Besitzern zuzuschreihen und nicht erst am Ende der ganzen Liste nachzutragen.
4. Die Pferde sind durch die ganze Liste durchzu- nnmmeriren und müssen die entsprechenden Nunnnern^ wie im Vorjahre, an der linken Kopfseite her Pferde befestigt sein
5. Bezüglich der bei der vorjährigen Musterung als kriegsbrauchbar bezeichneten Pferde sind außerdem noch die
nach § 5 der Pferde - Aushebungsvorschrift Borges schriebenen Bestimmungstäfelchen anzubringen und zwar sind dieselben unter Verantwortlichkeit der Orts- vorsteher, der Zweckmäßigkeit halber jedoch nur mit Bleistift auszufüllen. Eine Anzahl dieser Bestim- mnngstäfelchen wird mit den Listen-Formularen übersandt werden.
Hinsichtlich der Vormusterungen selbst wird hierdurch noch auf Folgendes aufmerksam gemacht bezwse. bestimmt.
Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird.
Die Herren Ortsvorstände selbst und im Behinderungsfalle ihre Stellvertreter haben sich zu den Musteruugs- terminen einzufinden und die angeferrigten Vorführungslisten dem Kommissare vorzulegen. Außerdem sind dieselben verpflichtet, dem Mnsternngs-Commissare sofort Anzeige zu erstatten, falls Pferdebesitzer nicht sämmtliche Pferde zur Vorführung bringen. Dieselben sind ferner verpflichtet, für die Gestellung der zum Ordnen unb Verführen der Pferde erforderlichen Leute sowie insbesondere dafür zu sorgen, daß das Vorführen genau in der Reihenfolge der Vorstellungsliste stattfindet. Hierzu ist erforderlich, daß die Pferde pünktlich zur angesetzten Zeit übereinstimmend mit der Liste nebeneinander ohne große Zwischenräume aufgestellt 'sink Zur Vermeidung von unliebsamen Verzögerungen ist sodann noch streng darauf zu achten, daß die an den Pferden befindlichen Nummern und Be- stimmnngstäfelchen seitens der Pferdebesitzer nicht nach Belieben gewechselt werden, sondern dieselben sind stets aufs Genaueste übereinstimmend mit der Vorführungsliste zu belassen.
Schließlich Zvird noch bemerkt, daß nur bei pünktlichster Einhaltung der angesetzten Termine, auch bei Regenwetter, und vollständigster Ausfüllung der Listen in Farbe, Abzeichen, Größe rc. eine glatte Abwickelung des Musterungsgeschäfts ermöglicht werden kann und darum die genaueste Beachtung der getroffenen Bestimmungen im eigenen Interesse der Pferdebesitzer liegt.
II. 1673. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schlei n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.
Berlin W. 66, den 23. April 1902. Für den Herrn Regierungs-Präsidenten in Cassel. Zur Kapitulation für die Maschinistenlaufbahn bei den Werstdivistonen und dem Maschinenpersonal der Torpedoabtheilungen der Kaiserlich Deutschen Marine werden nach der Marineordnung auch Seedampfschiffsmaschinisten IV. Klaffe und solche Personen zugel ssen, die eine dreijährige Lehr- oder Arbeitszeit als Maschinenbauer, Schlosser, Kupferschmied, Elektrotechniker, Mechaniker oder in ähnlichen Handwerken nachweisen können, wenn diese Anwärter entweder eine Eintrittsprüfung bestehen oder entsprechende Schulzeugnisse vorlegen. Bei den Königlichen Seemaschinistenschulen in Flensburg und Stettin sind neuerdings Vorbereitungskurse für den Eintritt als Maschinistenanwärter in die Kaiserliche Marine eingerichtet worden. Am Schlüsse der Kurse werden Prüfungen abgehalten und darüber Schulzeugnisse ausgestellt. Der Herr Staatssekretär des Neichs-Marine- AmtS hat die auf Grund der Schlußprüfung ausgestellten Zeugnisse mit der erwähnten Eintrittsprüfung als gleichwertig anerkannt.
Die Kurse, die eine Dauer von acht Wochen haben und das Pensum der Maschinisten UI. Klasse unter Hinzurechnung des Zeichenunterrichts umfassen, werden all- jähllich beginnen in Flensburg am 10. April und 20. Oktober und in Stettin am 5. Januar und 15. Juni. Das