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K. 58. SmaW Üt« 17. Mai 1902.
Erstes Blatt.
Amtlicher Theil
Hersfeld, den 5. Mai 1902.
Auf die in Nummer 17 des Regierungs - Amtsblattes für 1902 Seite 149 veröffentlichte Bekanntmachung der Hauptverwaltung der Staatsschulden vom 9. d. Mts., das Preußische Staatsschuldbuch betreffend, mache ich hierdurch besonders aufmerksam. I. 2560. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 16. Mai 1902.
Die Erledigung der diesseitigen Verfügung vom 27. November 1876 Nr. 11906, Kreisblatt Nr. 96, die zur Erfüllung ihrer Militärpflicht heranzuziehenden Personen betreffend, wird hierdurch mit F r i st bis zum 2 2. d. Mts. in Erinnerung gebracht. Gegen etwaige an diesem Termine noch säumige Herren Ortsvorstände wird eine O r d n u n g s st r a f e von je 3 M a r k sestgesetzt werden. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 5. Mai 1902.
Zufolge einer Mittheilung des Herrn Regierungs- Präsidenten zu Gaffel entziehen sich nachstehend namhaft gemachten Personen der über sie nach verbüßter Ge- sängnißstrafe verhängten Polizeiaufsicht:
1. der Arbeiter August Seeger, geb. am 27. Mai 1865 zu Magdeburg,
2. „ Kutscher Franz Theodor Wojciechowski, geb. am 7. Mai 1875 zu Neuguth, Kreis Fraustadt,
3. „ Arbeiter Franz Nenk, geb. am 16. Juli 1857 zu Rakelwitz, Kreis Konitz,
4. „ Arbeiter Anton Wendt, geb. am 30. März 1871 zu Gr. Wittenberg, Kreis Dt. Krone,
5. „ Platzarbeiter Wilhelm Böttcher, geb. am 6. Februar 1853 zu Neugard,
6. „ Schreiner Johann Meyer, geb. am 1. Juli 1837 zu Dormagen, Kreis Neuß,
7. „ Klempner Wilhelm Maiwald, geb. am 1. Dezember 1851 zu Brieg.
Falls die eine oder andere dieser Personen im hiesigen Kreise Aufenthalt nehmen sollte, ist die Polizeiaufsicht über sie nach Maßgabe der im Amtsblatt pro 1900 (S. 223) veröffentlichten Instruktion auszuüben und mir davon Nachricht zu geben.
I 2586. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 14. Mai 1902.
Der Metzger Wilhelm Gehev zu Schenklengsfeld beabsichtigt auf seinem in der Gemarkung Schenklengsfeld belegenen Grundstück, Kartenblatt 11, Parzellen-Nr. 152, nach den zur Einsicht der Betheiligten hier ausliegenden Zeichnungen nebst Beschreibungen ein
Schlachthaus einzurichten und zu betreiben.
Etwaige Einwendungen hiergegen können innerhalb 14 Tagen bei dem Unterzeichneten schriftlich in zwei Exemplaren oder zu Protokoll angebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen nicht mehr geltend gemacht werden.
Ueber die etwa rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird zur mündlichen Eiö>terung Termin aus
Montag, den 2. Juni d. 3s ,
. Vormittags 10 Uhr,
" bt)« Geschäftslokal des Landrathsamts hier an« beräumt.
Im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden wird dennoch mit der Erörterung etwaiger Einwendungen vorgegangen werden.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersseld, den 15. Mai 1902.
Die Erledigung meines Ausschreibens vom 3. Mai d. I., J. I. 2514 (Kreisblatt Nr. 54), betreffend die Berichtigung und Rücksendung der
Nachweisung derjenigen Unterschiede in den Flächen- Angaben zwischen dem ErhebungSbogen der landwirth- schaftlichen Bodenbenutzumg für 1900 und der Hauptübersicht des Bestandes der Liegenschaften für 1901, welche auszuklären sind, bringe ich bei den betheiligten Herren Ortsvorständen des Kreises in Erinnerung, mit Frist bis zum 21. d. Mts., unter Androhung einer Ordnungsstrafe von 3 Mk. für den Fall der Nichterledigung.
I. 2514. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hünfeld, den 12. Mai 1902.
Da z. Zt. im Landkreise Honau die Maul- und Klauenseuche herrscht und sie neuerdings im Kreise Gers- seld zum Ausbruch gekommen ist, hat der Herr Regierungs- Präsident den Hausirhandel mit Klauenvieh für die Kreise Hanau (Stadt- und Landkreis), Gelnhausen, Schlüchtern, Gersfeld, Fulda und Hünfeld bis zum 1. Juli d. I. verboten.
Der Königliche Landrath v. T r o t h a.
An das Königliche Landrathsamt in Hersfeld. J.-Nr.4578. ♦ * *
Wird veröffentlicht. Hersfeld, den 14. Mai 1902.
I. 2751. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
^slizei-Vevokdnnng.
Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizei-Verwaltung und des § 143 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883, wird mit Zustimmung der Gemeinde-Vertretung, folgende, für den hiesigen Gemeindebezirk gültige Polizei-Verordnung erlassen:
§ 1.
Das Hemmen ohne Hemmschraube an Fuhrwerken ist auf sämmtlichen Fahrwegen verboten.
§ 2.
Das Beschädigen der neuen Wege, einschl. der Wendewege und Gräben, beim Ackern mit Ackergeräth- schaften ist verboten.
§ 3.
Das Verunreinigen der Gräben sowie das Ueber« fahren derselben, außer den vorgesehenen Ueberfahrten, ist verboten.
§ 4.
Das unbefugte Befahren sämmtlicher WirthschastS- wege und Holzabfuhrwege mit Lastfuhrwerken jeglicher Art bei nasser Witterung ist für alle diejenigen, welche nicht Grundbesitzer in hiesiger Gemarkung sind, verboten; Ausnahmen hiervon können von der Ortspolizei- behörde zugelaffen werden.
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Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Polizei-Verordnung, welche mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft tritt, werden mit einer Geldstrafe bis zu 9 Mark oder mit entsprechender Haft bestraft.
Frielingen, den 6. Mai 1902.
Der Bürgermeister
Schwerer.
Nichtamtlicher Theil.
Pfingsten.
Das letzte der drei großen christlichen Feste ist gekommen. Die Menschheit freut sich ganz besonders auf die Pfingsttage, wo Wald und Flur im frischen Fest- gewande prangen; Tausende ziehen hinaus, um die Mühen und Sorgen des Lebens zu vergessen. Die Freude an der Natur in den Tagen, wo sie am herrlichsten sich barbietet, ist gewiß berechtigt und soll nicht verkümmert werden. Aber Pfingsten ist nicht nur das Blüthenfest des Frühlings, sondern zugleich ein religiöses, ein christliches Fest: Auch die Seele soll erwachen zu neuem pfingstlichen Leben; die Herzen sollen erfüllt werden von jenem Geist, der sich einst auf die Jünger Christi niederließ und in ihnen die Begeisterung und Thatkraft weckte, die das Christenthum zum Siege führten, es überwindlich machten, ihm den Triumph sicherten für alle Zeiten.
Die Veränderung, die am ersten Pfingsttage mit den Männern eintrat, die mit Jesu als Schüler und Jünger gewandelt waren, konnte nur göttlichen Ursprungs sein. Sie, die ihren Meister oft nicht verstanden hatten, lehrten jetzt sicher und fest; verschwunden war jeder Zweifel, ob sie die lautere Wahrheit kündeten. Sie, die zuvor Christenthum im entscheidenden Augenblicke verlassen hatten, waren nun bereit, für ihren Herrn Namen und Ehre freudig hinzugeben; die ihn verleugnet halten, bekannten ihn. Aus schwankenden Rohren waren Felsenpfeiler geworden, auf denen die Gemeinde gegründet werden konnte. Mit der Pfingstpredigt der Apostel setzte die erobernde Kraft des Christenthums ein. In der kleinen, stillen Gemeinde, die sich nach des Heilandes Tod um die Jünger geschaart hatte, ward der Drang lebendig, aus der Verborgenheit zu treten und allen Völkern die frohe Botschaft zu verkündigen.
Wenn unser deutsches Volk stark und mächtig bleiben soll, fähig, die großen Aufgaben zu lösen, die ihm noch gestellt sind, dann bedürfen wir vor allem jener werbenden Macht der ersten Apostel, der wunderbaren Kraft der Wiedergeburt durch den heiligen Geist, der die Umkehr bewirkt von den Wegen des Irrthums und der Sünde. Für das öffentliche und das private Leben, für alles, was un& bewegt, bitten wir um die Pfingstgnade: O heilger Geist, kehr bei uns ein und laß uns deine Wohnung fein !
So kann auch der Geist des Haders und des Neides, der seit einiger Zeit unser Volk, die einzelnen Berufsstände und die Parteien in den wirthschaftspolitischen Fragen zerklüftet, nur überwunden werden durch ein frisches Wehen des Pfingstgeistes, der ein Geist des Friedens ist und gleich bei seinem ersten Kommen die Christenheit einigte, daß von ihr gesagt werden konnte: „Ein Herz und Eine Seele"; kann der Geist der Selbstsucht, der nur an sich denkt und gleichgiltig an den Jn- tereffin der Mitmenschen vorübergeht, nur überwunden werden durch den heiligen Geist, der ein Geist der Liebe ist und gleich nach dem ersten Pfingstfeste offene Herzen und Hände schuf, die gerne mittheilten, „je nachdem jedermann noth war."
Darum gilt es, daß unser Volk durch die Pfingst- feier „voll werde des heiligen Geistes." Das aber ist nur möglich, wenn jeder einzelne rechtes Pfingsten hält und die Gabe des Geistes empfängt, wenn wir vor alleiy schöpfen aus Ihm, in dem die Fülle des Geistes war, und bei dem sich der Geist als vollkommene Liebe offenbarte in jedem Worte seines Mundes und in der That seiner Hand — aus Jesu Christo. Er will seinen Geist jetzt wieder neu in Stnrmesbrausen und Feuerflammen herniedersenken; wir aber wollen Fenster und Thüren unserer Herzen und Häuser öffnen und emporschauen zu Ihm. O, daß der Pfingstgeist in reichen Strömen erneuernd und befruchtend hinein- strömte in die Herzen, in die Parteien und in unser Volk!