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Nr. 16. Donnerstag Lei 6. Februar 1162.
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Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 4. Februar 1902.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche meine Verfügung vom 3. Januar 1899 A 24, Kreisblatt Nr. 3, Berichtigung der Liste der Gemeindeglieder und sonstigen \ Stimmberechtigten wie auch Offenlegung der Wählerliste betreffend, bis heute nicht erledigt haben, werden mit Frist b is zum 1 0. d. Mts. hieran erinnert.
d Der Königliche Landrath A Freiherr von S chleinitz,
Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 3. Februar 1902.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises mache ich hiermit darauf aufmerksam, daß die 4. Rate der für das laufende Rechnungsjahr zu entrichtenden Kreissteuer am 15. D. Mts. fällig wird, mit der Veranlassung, dafür Sorge tragen zu wollen, daß die zu zahlenden Beträge pünktlich bei der hiesigen Kreiskommunalkasse eingehen.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath und Landrath.
Hersfeld, den 31. Januar 1902.
Die Obstbaumwärterkurse im pomologischen Garten in Gaffel sind für das laufende Jahr wie folgt festgesetzt: 6 wöchentlicher HauptkursuS vom 10. März bis 26 . April mit Osterpause vom 27. März bis 2. April,
14 tägiger Sommeruachkursus vom 14. bis 26. Juli,
l Die letzten Destalinnen.
Erzählung von Emil Element.
(Fortsetzung.)
Claudia überlegte. Bald hatte sie die Bedenken überwunden. „Gut, ich will es thun," sagte sie. „Julia soll sich zur ersten Stunde nach Mitternacht einfinden. it Ich werde ihr Begehr erfüllen."
Als Claudia das Rechte erkannt hatte, überwand sie jedes Bedenken. Nicht nur eine Zusammenkunft des Kindes mit der Mutter hatte sie zugeben wollen, sie beabsichtigte auch, die Befreiung des Kindes anzubahnen. Die Widerwärtigkeiten und Verfolgungen, welche sie sich dadurch zuziehen würde, galten ihr wenig in der GemütS- verfasiung, in der sie sich befand.
Claudia ahnte nicht, daß das, was sie beabsichtigte, von Martinus schon ausgedacht und ganz zurecht gelegt worden war. Er hatte mit der alten Sklavin alles vereinbart, was zur Befreiung der kleinen Valeria nöthig war. Martinus hatte in seinem Herzen gehofft, daß die Flucht Valerias auch den Austritt Claudias aus dem Hause der Vestalinnen herbeiführen würde. In der alten
i Sklavin Kammer, die unweit der Pforte lag, sollte ärm- liche Kleidung bereit sein, um Valeria noch vor Anbruch des Morgens unauffällig aus dem Hause entfernen zu können. --- —
Der Abend war angebrochen. Claudia hatte nach dem Abendeffen ihren Schleier angelegt, wie es für den Tempel vorgeschrieben war. Sie begab sich an den
14 tägiger Herbstnachkursus vom 13. bis 25. Oktober. Indem ich nachstehend die Statuten über die Ausbildung von Baumwärtern im pomologischen Institut in Gaffel veröffentliche, veranlasse ich die Herren Ortsvorstände insbesondere der größeren Gemeinden des Kreises, die Ausbildung und Anstellung geeigneter Baumpfleger in Erwägung zu ziehen, weil nur auf diese Weise die nothwendigste Grundlage für eine gedeihliche Entwickelung des Obstbaues geschaffen wird.
I. 548. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Statuten über die Ausbildung von Baumwärtern im pomologischen Institut in Cassel.
Zweck des Ausbildungskursus. § 1. Derselbe soll jungen, strebsamen Landwirthen oder sonstigen Interessenten Gelegenheit geben, sich gründlich im Obstbau, besonders aber in der Baumpflanzung und Baumpflege auszu- bilden.
Art der Ausbildung. § 2. Der Kursus ist besonders auf praktische Ausbildung der Theilnehmer in allen den Obstbau betreffenden Arbeiten berechnet, doch wird in demselben auch theoretischer Unterricht, soweit derselbe zur Begründung der Art der Ausführung der Arbeit nothwendig ist, ertheilt. Auch erhält der Theilnehmer Anleitung zur Gemüse- und Blumenzucht, soweit solche bei Bewirthschaftung von HauSgärten erforderlich sind.
Aufnahme-Bedingung und Dauer des Kursus. §. 3. Die Theilnehmer der Kurse müssen gut beleumundet sein und ausreichende Elementarschulkentniffe — Lesen, Rechnen, Schreiben — besitzen. Körperliche und geistige Gesundheit ist unerläßlich; wünschenswerth ist es, daß die Kursisten das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
§ 4. Der Kursus beginnt Mitte März und hat eine Dauer von 6 Wochen. Jedem Theilnehmer steht jedoch im Jntereffe seiner weiteren Ausbildung ein längerer Aufenthalt in der Anstalt, sowie der Besuch des Veredlungskursus im Sommer, sowie des Obstverwerthungs- kursus im Herbste frei.
§. 5 . Die Theilnahme am Unterricht, sowie ander praktischen Arbeit ist unentgeltlich. Jedoch haben die Theilnehmer die Kosten für Wohnung und Verpflegung
Altar und verrichtete gewohnheitsmäßig ihren Dienst. Ihre Gedanken waren aber bei ganz anderen Dingen. Die Stunden schienen ihr langsam hinzuschleichen. Trotz ihrer Entschlossenheit hatte sich Claudias eine peinigende Spannung bemächtigt.
Der Halbmond ließ die Kieswege des Gartens weiß aus dem Grün des Rasens und der Gebüsche hervorleuchten. Mit Besorgnis erfüllte diese Helle Claudia, welche berechnete, ob zur Stunde, wo sich Julia einstellen würde und sie Valeria ihr bringen wollte, schon wieder die nöthige Dunkelheit herrschen könnte. Ab und zu verließ sie den Tempel und schritt erregt in dem Wäldchen umher.
Die Lichter im Hause verlöschten nach und nach. Kein Geräusch, keine Stimmen ließen sich mehr vernehmen, weder von dem Forum, noch aus dem Hause der Priester, die gewöhnlich lange in die Nacht hinein zu wachen pflegten. Endlich begann auch der Mond sich hinter den palastgekrönten Höhen des Palatinischen Hügels zu verbergen. Bald war das Haus der Vestalinnen in die Schatten der Nacht gehüllt. Claudia irrte ruhelos umher'
Oft begab sie sich an die Pforte und blickte in das Kämmerchen der Pförtnerinnen, wo ein Oelflämmchen einer hochfüßigen Metalllampe ein spärliches Licht verbreitete.
Mitternacht war schon vorüber. Die alte Cassia, kam, Claudia zu verständigen, daß sie jetzt der Pförtnerin Dienst übernehmen würde, und daß Claudia die kleine Valeria herbeibringen könnte.
selbst zu tragen. Unbemittelten Zöglingen kann gegen eine Vergütung von 5 Mark für Bettwäsche und Bedienung während der Dauer des Kursus Wohnung im AnstaltSgebäude gegeben werden. Die höchst zulässige Zahl der zu Frei-Wohnungen zuzulaffenden Zöglinge beträgt vier.
§ 6. Jeder Eintretende hat bei seiner Anmeldung sein Schulabgangszeugniß beizubringen. Durch seinen Eintritt unterwirft sich der Theilnehmer den Disziplinar- Verfügungen der Anstalt und hat sich allen ihm im Garten des pomologischen Instituts aufgetragenen Arbeiten zu unterziehen. Zur Beschaffungder nothwendigen Baumgeräthe — Säge, Messer, Scheere — hat jeder Zögling den Betrag von 10 Mark zu zahlen. Fleißige Theilnehmer können diesen Betrag ganz oder teilweise als Belohnung ihres Fleißes zurückerstattet bekommen. Einen guten Spaten, Hacke und Schaufel hat jeder Theilnehmer selbst mitzubringen.
§ 7. Eine Vergütung für geleistete Arbeit wird während der Dauer des Kursus nicht gegeben. Jene Zöglinge, die den Aufenthalt in der Anstalt länger ausdehnen, erhalten ihre Arbeit nach Maßgabe ihrer Leistungen und der Dauer ihrer Anwesenheit im pomologischen Garten vergütet.
§ 8. Den Theilnehmern steht während ihrer Anwesenheit die Benutzung der Anstaltsbibliothek frei, sofern sie sich den hierüber festgesetzten Bedingungen unterwerfen.
§ 9. Nach beendigtem Kursus haben die Theilnehmer sich einer Prüfung zu unterziehen und erhalten wahrheitsgetreue Zeugniffe über ihr Verhalten und ihre Kenntnisse.
§ 10. Auf Wunsch steht auch in späteren Jahren den Theilnehmern oder den sie an die Anstalt entsendenden Gemeinden Edelreiser der empfehlenswerthesten Obstsorten unentgeltlich zur Verfügung, jedoch unter Berechnung der Versendungskosten.
8 11 . Die Leitung des pomologischen Gartens wird bestrebt sein, soweit es ihr möglich, den unter ihrer Leitung ausgebildeten Zöglingen Stellungen als Gemeinde- oder Privatbaumwärter zu übermitteln und steht in gleicher Weise Gemeinden zur Empfehlung geeignet ausgebildeter Personen zur Verfügung.
§. 1 2. Die praktische, sowie theoretische Ausbildung der Baumwärter untersteht der Leitung des Jnstituls- gärtners Obstbau-Techniker Karl Huber - Cassel, pomo-
Leise und lautlos begab sich Claudia in die Schlaf- kammer der Kleinen. Sie weckte sie auf und sagte ihr, sie möchte sich erheben, so leise sie könnte, sie würde sie zur Mutter tragen. Das Kind wollte' ausjauchzen vor Glückseligkeit. Claudia mußte ihr das Mündchen zuhalten. Sie nahm das Kind in ihre Arme, und sie in ihren weiten Schleier hüllend, der das Kind ganz verbarg, trug sie die Kleine in das Kämmerchen der Pförtnerin. Vom Wäldchen aus, wo der Späher von Pro- copuS sich verborgen befand, war hiervon nichts zu bemerken. Als Claudia das Kind der allen Cassia anvertraut hatte, hieß diese sie zu dem Altare und in das Wäldchen zurückzukehren. Sie würde sie verständigen, wenn sie ihrer bedürfe, sagte die alte Cassia.
Und Claudia that, wie ihr geheißen wurde. Jedesmal, wenn sie das Feuer des Altares genährt und angefacht hatte, erging sie sich unter den Eichen des Wäldchens.
Sie lehnte sich an die alten dicken Stämme der Bäume und lauschte, ob sie irgend ein Geräusch vernehmen könnte, das ihr ein Zeichen von der Außenwelt brächte.
Da kam es ihr vor, als hörte sie den Sand des Kiesweges ganz nah vor ihr knistern. Sie horchte auf; es war wohl nur eine Täuschung gewesen. Alles war wieder stille. Doch es fiel ihr die Beobachtung ein, die sie einige Abende vorher gemacht hatte, und so blieb sie regungslos stehen, um zu warten, ob sich wieder etwas bewegen würde. Ihr Herz hob zu klopfen an. Gedanken, wie sie ihr oft gekommen waren, begannen ihr Blut in Wallung zu versetzen. Und da plötzlich flog eine Gestalt von der Seite kommend an sie heran.