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GratisbeUagen r ^^Uu^irhf Sennta^blatt^ *♦ „^Uttftrirte landwirthschaftUchO VeUage' .
«r. II.
SsmiaKni« im 25. Januar
1902.
Erstes Blatt.
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Amtlicher Theil.
H Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und
>• Medizinal-Angelegenheiten.
Berlin, den 11. Dezember 1901.
V ^ Bericht vom 2. November d. Js. — I f XXVI IX 152 95II Aug. —
Als Gelände für militärische Uebungen im Sinne unseres Erlasses vom 16. September d. Js. — M. d. g. A. M. 12968; M. d. J. Ha 7447 — betreffend die Mittheilung von dem Auftreten gefahr- H drohender Volkskrankheiten an die Militärbehörden, gilt außer den Manövergeländen auch dasjenige für die Abhaltung des Regiments, und Brigade-Exerzierens.
(Unterschriften.)
An den Herrn Regierungs - Präsidenten in Oppeln. M. d. g, A. M. Nr. 13655. — M. d. I. II a Nr. 9344.
* *
Abschrift zur Kenntniß und erforderlichenfalls zur weiteren Veranlaffung.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten.
Im Auftrage, gez. Förster, Der Minister des Innern.
In Vertretung, gez. Bifchoffshaufen.
An die Herren Regierungs-Präsidenten und den Herrn Polizeipräsidenten zu Berlin.
% * * *
Caffel, den 9. Januar 1902.
Abschrift unter Bezugnahme aus meine Verfügung vom 28. September v. J. A II 10879 zur Kenntniß und weiteren Veranlaffung.
T Der Regierungs-Präsident. J. V. M a u v e.
An die Herren Landräthe des Bezirks rc. A II 14820.
*
Hersfeld, den 20. Januar 1902.
Wird den Ortspolizeibehörden des Kreises mit Bezug auf das Ausschreiben vom 15. Oktober 1901 I. I. 5701, Kreisblatt Nr. 124, zur Nachachtung mit- getheilt.
1> 315. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schlei nitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 22. Januar 1902.
Wegen Sperrung der Giesbrücke im Landwegezuge Heringen-Wintershall ist der Fuhrverkehr nach der Gewerkschaft Wintershall (Kohlentransport rc.) ab Hönebach über Bengendorf zu leiten, doch ist die Belastung der Wagen thunlichst nicht über 40 Centner zu nehmen.
J 435. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Nath.
Bestimmungen über die Wohlthaten des Potsdam scheu großen Militär-Waisenhauses.
1. Die Stiftung gewährt den Kindern verstorbener Soldaten^) vom Feldwebel abwärts
1) Aufnahme in die Erziehungsanstalten Potsdam (evangelische Knaben), Pretzsch (evangelische Mädchen», Haus Nazareth zu Höxter (katholische Knaben und Mädchen), 2) soweit eine solche Aufnahme nicht stattfinden kann, Pflegegeld von jährlich 90 Mk. oder für Doppelwaisen von 108 Mk.
II. Anspruch auf diese Wohlthaten h a b e n die Waisen im Fall der Bedürftigkeit, wenn der Vater im Preußischen oder in einem unter Preußischer Verwaltung stehenden Heereskontingent zur Zeit der Geburt des Kindes aktiv diente oder während dieses Militärdienstes oder an den Folgen einer Kriegsbeschädigung gestorben ist.
Dem Dienst im Preußischen Heere ist zur Zeit derjenige in der Kaiserlichen Marine gleich gestellt.
in. Aufnahme in die Erziehungsanstalten kann auch solchen Waisen bewilligt werden, deren Vater einen Feldzug mitgemacht oder nach Erfüllung der gesetzlichen Dienstpflicht längere Zeit weiter gedient hat oder als invalide an, erkannt ist.
IV. Die Wohlthaten werden bis zum 15. Lebensjahre des Kindes gewährt, und zwar das Pflegegeld vom Monat der Anmeldung an. Die Aufnahme in die Anstalten findet zwischen dem 6. und 12. Lebensjahre des Kindes zu Ostern und Michaelis, in die Anstalt zu Pretzsch nur zu Ostern statt.
V. Die Aufnahme in die Anstalten hat vom 1. des der Aufnahme folgenden Monats ab bis zum Ablauf des Entlassungsmonats die Abführung des gesetzlichen Waisen- und des aus dem Reichs-Jnvaliden-Fonds und dem Kaiserlichen Dispositions-Fonds bewilligten Erziehungsgeldes zur Haupt- Militär--Waisenhauskasse zur Folge.
vi. Gewährung von Pflegegeld wird durch Waisen- und Erziehungsgeld (V) ausgeschlossen.
Neben dem auf Grund des Reichsgesetzes vom 13. Juni 1895, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Personen des Soldatenstandes des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom Feldwebel abwärts, zuständigen Waisengeld kann jedoch ein Theil des Pflegegeldes bis zur Erreichung der Beträge von 90 und 108 Mark (I 2) bewillig! werden.
VII. Die Bewerbung um die Wohlthaten ist an das Direktorium des Potsdamschen großen Militär-Waisenhauses in Berlin (Wilhelmstraße 82/85) zu richten.
Dem Gesuche sind beizufügen:
1) die Militärzeugnisse des Vaters,
2) die Sterbeurkunde des Vaters, und bei Doppelwaisen auch der Mutter sowie die Geburtsurkunde des Kindes,
3) eine amtliche Bescheinigung der Bedürftigkeit,
4) ein amtlicher Ausweis über das zuständige Waisen- — oder Erziehungs- — Geld.
* * *
Die vorstehenden, gegenwärtig maßgebenden Bestimmungen werden hiermit wiederholt zur öffentlichen Kenntniß gebracht. (A. I. 9108.) Caffel, am 13. Dezember 1901.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: M a u v e.
*) Ausnahmsweise auch den Kindern ehemaliger Soldaten, welche völlig erwerbsunfähig sind.
Nichtamtlicher Theil.
Politischer Wochenbericht.
Tagelang hat sich der Reichstag mit der Aibeits- losigkeit beschäftigt, ohne daß man zu einem praktischen Ergebniß gekommen wäre. Die Sozialdemokratie benutzte die Gelegenheit zu langen Agitationsreden, die weniger für den Reichstag als für die Wähler im Lande bestimmt waren. Ihre Redner schoben die Schuld an der Arbeitslosigkeit, wie an allem, was auf Erden unerfreulich ist, auf die kapitalistische Gesellschaftsordnung. Der Staatssekretär Graf Posadowsky konnte, gestützt auf zuverlässige Berichte, beweisen, daß die Arbeitslosigkeit lange nicht den Umfang angenommen hat, wie von sozialdemokratischer Seite behauptet war, und mit Fug und Recht stellte er fest, daß gerade unter den Arbeitgebern praktisches Verständniß für ihre socialen Aufgaben in hohem Grade vorhanden ist.
In der Zolltarif-Kommission nehmen die Obstruktions-Versuche der freisinnig-sozialdemokratischen Minderheit ihren Fortgang. Die Entscheidung verschleppen und die Mehrheit durch lange Reden über
die unwichtigsten Anträge ermüden, ist deren Parole. Man kann darauf gespannt sein, wie lange die zu positiver Arbeit entschlossene Mehrheit ihre Geduld auf die Probe stellen läßt. Es ist keine Frage, daß die Vertreter des Schutzzolles der Obstruktion Herr werden können, wenn sie nur geschloffen aufs Ziel losgehen. Ebenso sicher aber ist, daß sie sich vorher über die Höhe des Schutzzolles untereinander verständigen, und einen für alle Theile ersprießlichen Ausgleich herstellen müssen, damit nicht an übertriebenen Forderungen alles scheitert. Vor allem sollten die Freunde der Landwirthschaft der Thatsache Rechnung tragen, daß die verbündeten Regierungen über die Sätze des Zolltarifs, die das Ergebniß einer sorgfältigen Prüfung sind, nicht hinausgehen können, und daß der Sperling in der Hand besser ist, als die Taube auf dem Dache.
In der auswärtigen Politik steht die Reise des Prinzen Heinrich nach Amerika im Vorder- gründe des Interesses. Der Reichskanzler hat ihre Bedeutung treffend gewürdigt, indem er erklärte, die Reise sei ein Ausdruck der auf Gleichberechtigung und gegenseitiger Achtung beruhenden guten Beziehungen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten. In demselben Sinne hat sich Graf Bülow geäußert, als er Anfang März 1899 in seiner Eigenschaft als Staatssekretär des Aeußern in der Budgetkommission des Reichstages die Samoa-Angelegenheit besprach. Es liegt in der That gar kein Grund vor, warum nicht beide Länder in den besten Beziehungen zu einander stehen sollten; es giebt keinen Punkt, wo sich die Linien der Entwickelung der deutschen und amerikanischen Interessen feindlich zu durchkreuzen brauchten. Die glänzenden Vorbereitungen, die man in Amerika zum Empfange des Prinzen Heinrich trifft, beweisen, daß man auch dort die Freundschaft Deutschlands zu schätzen weiß.
Die Veihandlungen des englischen Parlaments haben bisher wenig neues gebracht; die scharfe Kritik, der Lord Rosebery die Politik des Kabinets unterzogen hat, ändert nichts an der Thatsache, daß nach wie vor Lord Salisbury und Chamberlain am Ruder bleiben. Bemerkenswerth ist nur eine Rede Chamberlains, die hier und da als eine Friedenskundgebung ausgelegt wird. Ob der englische Kolonialminister der Sache des Friedens in Südafrika gedient hat, ist schwer zu sagen. Das Bedenklichste in dieser Rede ist die Aufwerfung der Frage, wer auf der Burenseite als hinreichend legitimiert zu Verhandlungen erachtet werden dürfe.
Ebenso unklar waren die Bemerkungen, die der französische Minister des Aeußern, Delcasss, über das italienisch französische Uebereinkommen in der Deputiertenkammer gemacht hat. In den wichtigsten Fragen der auswärtigen Politik stand er den Abgeordneten Rede und Antwort; über Marokko und England, über die Türkei und Armenien, über Tripolis und Italien trug er allerhand schöne Dinge vor, allein man wäre doch in Verlegenheit, wollte man aus den glatten Redewendungen einen festen Kern herausschälen. Die Ankündigungen französischer Blätter, Delcasss werde bei der ersten Gelegenheit, die sich ihm bietet, ganz im Sinne Prinettis und BarröreS möglichst viel Aufhebens von dem italienisch-französischen Uebereinkommen machen, sind nicht eingetroffen.
Politische Nachrichten.
Berlin, 23. Januar.
Se. Majestät der Kaiser empfing gestern Vormittag im Königl. Schloß den großbitannischen Botschafter Sir Frank Lascelles. Zur Mittags- und Abendtafel bei Ihren Majestäten war Prinz und Prinzessin Heinrich mit Gefolge geladen. Nachmittags hatte Se. Majestät der Kaiser eine längere Besprechung mit dem Reichskanzler Grafen v. Bülow und besuchte darauf den großbritannischen Botschafter. Heute Morgen machten