........ ... * t । r—y Erscheint wöchentlich drei Mal
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Gratisbeilagen r „ILnftrirtes Sonvtassblatt" n. „JUnstrirte tandwirthschaftliche Vettage
ZVArstW Den 16. Januar
1 m.
Verteilungen
auf das Hersfelder Kreisblatt
mit den Gratisbeilagen „Jllustrirtes Sonntagsblatt" «n» „Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage" für das erste Vierteljahr 1902 werden von allen kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtlicher Theil.
Berlin, den 23. Dezember 1901.
In Spalte 11 der Geschäftsbuchs (Formular A), welches die Personen, die gewerbsmäßig fremde Rechts« angelegenheiten und bei Behörden wahrzunehmende Ge. fräste besorgen, oder die über Vermögensverhältnisse oder persönliche Angelegenheiten Auskunft ertheilen, nach den Vorschriften vom 28. November 1901 zu führen haben, ist die Eintragung der „Nr. im Geld« und Ur- kundenbuche" vorgesehen. Da das Formular B für das Geld- und Urkundenbuch die ursprünglich vorgesehene „Laufende Nummer" nicht mehr enthält, so läßt stch die Eintragung der Nr. im Geld- und Urkundenbuch in der Spalte 11 des Geschäftsbuchs nicht bewirken. Die Gewerbetreibenden sind hiervon zu verständigen. Die Worte „Nr. im Geld und Urkundenbuch" in Spalte 11 des Geschäftsbuchs sind zu durchstreichen und beim Neudrucke des Formulars A fortzulassen.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
Im Auftrage. N e u h a u S.
An die Herren RegierungS-Präsidenten und den Herrn Polizei-Präsidenten hier. I. lila 10 366.
* *
Cassel, den 2. Januar 1902.
Abschrift unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 9. v. M. — A II 13 911 — zur Kenntnißnahme und weiteren Veranlasiung.
Der Regierungs-Präsident. I. V. M a u v e. An die Herrn Landräthe des Bezirks rc. A. II. 14886.
* *
*
Die letzten Vestalinnen.
Erzählung von Emil Element.
(Fortsetzung.)
„Bitte, seht mich an!" sagte er dann plötzlich, beinahe ungestüm. „Ich hätte nicht gedacht, daß Euch meine Gegenwart Widerwillen einflößen würde. Wünscht Ihr vielleicht, daß ich mich zurückziehe?" setzte er gleich wie betrübt hinzu.
Jetzt hob Claudia den Kopf empor und sah mit ihren schönen großen Augen in sein Gesicht. Sie begegnete seinen Blicken, die zärtlich bittend die ihren suchten. Sofort senkte Claudia verwirrt die Augenlider. „Sprecht," sagte sie nur beklommen, ganz leise, „was ist Euer Begehr?"
„Ich wollte Euch vor Gefahren bewahren, die Euch bedrohen. Nicht wahr, Ihr habt schon lange bemerkt, welche rege Theilnahme Ihr mir einflößt?"
Claudia, ohne den Ritter anzusehen, fühlte, wie seine Blicke warm über ihr Gesicht und ihre Gestalt glitten.
„Nicht war, ihr wart Euch bewußt, daß ich stets mich einfand, wo ich wußte, daß ein Gang die Vesta« linnen vorüber führen würde?"
Wieder hielt Philipp»« inne, als wollte er die Wirkung dieser Worte aus Claudia abwarten.
„Holde Claudia, Ihr wehrt mich ab? Läßt mich nur ausreden, und Ihr werdet dann vielleicht anderer Meinung werden."
Hersfeld, den 13. Januar 1902.
Wird den Ortspolizeibehörden des Kreises mit Bezug auf das Ausschreiben vom 16. Dezember v. Js., I. I. Nr. 6972 (Kreisbl. Nr. 151) zur weiteren Ver. anlassung mitgetheilt.
I. I. 234. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 13. Januar 1902.
Diejenigen Herrn Ortsvorstände, welche meine Verfügung vom 15. April 1898 J. I. Nr. 1967, Kreisblatt Nr. 46, die Einreichung der Nachweisung über die im Jahre 1901 geschlachteten Rinder und Kälber bezw. die hierbei aufgefundenen Finnen betreffend, bis heute nicht erledigt haben, werden mit Frist bis zum 17. d. M. bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 3 Mark hieran erinnert.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 14. Januar 1902.
Ein von der Gemeinde Hilmes neuerdings angekaufter Bulle, 11 /a Jahre alt, gelbschäckig und von S i m m e n t h a l e r Rasse, ist seitens der zuständigen Körungskommission nachträglich gekört und zur Nachzucht für gut befunden worden.
I. 247. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Bestimmungen über die Wohlthaten des Potsdamschen großen Militär-Waisenhauses.
1. Die Stiftung gewährt den Kindern verstorbener Soldaten^) vom Feldwebel abwärts
1) Aufnahme in die Erziehungsanstalten Potsdam (evangelische Knaben), Pretzsch (evangelische Mädchen», Haus Nazareth zuHöxter (katholische Knaben und Mädchen),
2) soweit eine, solche Aufnahme nicht stattftnden kann, Pflegegeld von jährlich 90 Mk. oder für Doppelwaisen von 108 Mk.
II. Anspruch auf diese Wohlthaten h a b e n die Waisen im Fall der Bedürftigkeit, wenn der Vater im Preußischen oder in einem unter Preußischer Verwaltung stehenden Heeres
*j Ausnahmsweise auch den Kindern ehemaliger Soldaten, welche völlig erwerbsunfähig sind.
Wieder unterbrach Philippus seine Worte, denn Sklavinnen waren eingetreten, die in den Ecken des Saales das Licht von Oellampen entzündeten, jdie auf hohen, vergoldeten Bronzefüßen standen.
Die Sklavinnen halten sich entfernt, das weiche Licht der Lampen, das einen feinen Wohlgeruch im Saale verbreitete, ließ Philippus die ganze liebliche Schönheit Claudias bewundern.
„Nun, Ihr werdet es vielleicht nicht glauben," begann der Ritter wieder, „ich fühlte Mitleid, grenzenloses Mitleid mit Euch armen Jcrgeführten."
Claudia erhob jetzt den Kopf.
„Mitleid?" sagte sie erstaunt. Beinahe verletzt und stolz klang dies Wort aus ihrem Munde, das ihr plötzlich das Bewußtsein ihrer Würde zurückgegeben zu haben schien.
„Ich verlange Euer Mitleid nicht, Ritter," sagte sie sofort unter der Eingebung dieses Bewußtseins. „Wenn Ihr mir nichts anderes mitzutheilen habt, so ist es besser, daß ich mich zurückziehe," setzte sie rasch hinzu und machte Miene, sich zu erheben.
„Nein, Ihr bleibt, Claudia!" Der Ritter hatte ihre Hand erfaßt. Der Ton seiner Stimme klang beinahe wie ein Befehl. Wieder erbebte Claudia unter der Berührung seiner Hand. Sie vermochte es nicht, sich zu erheben, sie blieb sitzen.
„Versteht mich wohl, ich bedaure und bemitleide Euch, weil ihr keine Ahnung habt, wie es um Euch steht. Seit Eurem achten Jahre in diesen Mauern, in der
kontingent zur Zeit der Geburt des Kindes aktiv diente oder während dieses Militärdienstes oder an den Folgen einer Kriegsbeschädigung gestorben ist.
Dem Dienst im Preußischen Heere ist zur Zeit derjenige in der Kaiserlichen Marine gleich gestellt.
III. Aufnahme in die Erziehungsanstalten kann auch solchen Waisen bewilligt werden, deren Vater einen Feldzug mitgemacht oder nach Erfüllung der gesetzlichen Dienstpflicht längere Zeit weiter gedient hat oder als invalide an, erkannt ist.
iv . Die Wohlthaten werden bis zum 15. Lebensjahre des Kindes gewährt, und zwar das Pflegegeld vom Monat der Anmeldung an. Die Aufnahme in die Anstalten findet zwischen dem 6. und 12. Lebensjahre des Kindes zu Ostern und Michaelis, in die Anstalt zu Pretzsch nur zu Ostern statt.
V. Die Aufnahme in die Anstalten hat vom 1. des der Aufnahme folgenden Monats ab bis zum Ablauf des Entlassungsmonats die Abführung des gesetzlichen Waisen- und des aus dem Reichs-Jnvaliden-Fonds und dem Kaiserlichen Dispositions-Fonds bewilligten Erziehungsgeldes zur Haupt- Militär--Waisenhauskasse zur Folge.
VI. Gewährung von Pflegegeld wird durch Waisen- und Erziehungsgeld (V) ausgeschlossen.
Neben dem auf Grund des Reichsgesetzes vom 13. Juni 1895, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Personen des Soldatenstandes des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom Feldwebel abwärts, zuständigen Waisengeld kann jedoch ein Theil des Pflegegeldes bis zur Erreichung der Beträge von 90 und 108 Mark (I 2) bewillig! werden.
VII. Die Bewerbung um die Wohlthaten ist an das Direktorium des Potsdamschen großen Militär-Waisenhauses in Berlin (Wilhelmstraße 82/85) zu richten.
Dem Gesuche sind beizufügen:
1) die Militärzeugnisse des Vaters,
2) die Sterbeurkunde des Vaters, und bei Doppelwaisen auch der Mutter sowie die Geburtsurkunde des Kindes,
3) eine amtliche Bescheinigung der Bedürftigkeit,
4) ein amtlicher Ausweis über das zuständige Waisen- — oder Erziehungs- — Geld.
* * *
Die vorstehenden, gegenwärtig maßgebenden Bestimmungen werden hiermit wiederholt zur öffentlichen Kenntniß gebracht. (A. I. 9108.) Gaffel, am 13. Dezember 1901.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: M a u v e.
Wegen der auswärtigen Erhebung ist die Landes- Renterei in der Zeit vom 16. Januar bis einschl. 19. Februar nur Sonnabends, sowie am Mittwoch den 29. Januar und 5. Februar geöffnet, an den übrigen Tagen aber geschloffen.
Hersfeld, den 13. Januar 1902.
Her Landes - RentniHcr
Fasold.
| Berührung mit der Welt draußen nur dann, wenn Euch irgend eine Feierlichkeit hinausruft, sonst nur mit Menschen verkehrend, die alle so denken wie ihr, von den Priestern, die die Umstände wohl kennen müssen, absichtlich ge- täuschr, könnt ihr Euch keine Vorstellung machen von dem, was vorgehl. Die alten Götter gelten nicht mehr, ganz andere Ansichten herrschen jetzt und fassen täglich mehr Fuß."
Claudia sah jetzt ängstlich und entsetzt zu dem Patrizier auf.
„Das was Ihr heute selbst erlebt, mag Euch ein Beweis sein von der Wahrheit meiner Mittheilung. Es ist aber das nur der Beginn zu dem noch weit Schlimmeren, was Euch bevorsteht. Ihr dünkt Euch heilig und unantastbar wie das Feuer, das Ihr hütet. Das Volk glaubt aber nicht mehr an die Reinheit der Vestalinnen."
Claudias Gesicht verriet bei diesen Worten ein solches Erstaunen, und so unbewußt unschuldig sah sie den Ritter erschreckt an, daß dieser schnell hinzusetzte:
„Hätte ich je den geringsten Zweifel über Euch gehegt, Claudia, der Ausdruck Eures lieblichen Gesichtes hätte mir jeden Verdacht benehmen müssen. Eure Gefährtinnen jedoch sehen anders aus."
Claudia wurde betrübt.
„Seht Ihr, daß ich recht hatte, Euch zu bedauern. Ich versuchte, Euch darzulegen, wie es um Euch und Eure Gottheiten steht. Diese Wahrheiten entsetzen Euch."
Claudia blickte traurig vor sich nieder. Sie ließ es