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1901.

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Hersfelder Kreisblatt

mit den Gratisbeilagen

Illustrirtes Sonntagsblatt"* Jllnstrirte landwirthschastl. Beilage" für das IV. Quartal werden von allen Kaiserlichen Postanstalten,Landbriefträaern und von der Expedition angenommen.

Die bereits erschienenen Hummern werden nach­geliefert.

Amtlicher Theil.

Cassel, den 23. September 1901.

Ein Einzelsall giebt mir Veranlassung, darauf hinzu- weisen, daß, wenn ein Mann vor Vollendung des ein« undzwanzigsten Lebensjahres die Ehe eingehen will, die Eheschließung nur dann vorgenommen werden darf, wenn der Betreffende das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, durch Beschluß des zuständigen Vormundschaftsgerichts für volljährig erklärt worden ist (8 3 Bürgerliches Gesetz­buch) und die Eheeinwilligung des Inhabers der elter­lichen Gewalt beigebracht hat. (§ 1305 Bürgerliches Gesetzbuch.)

Ich ersuche Sie, die Standesbeamten Ihres Kreises auf genaue Beachtung dieser Vorschriften hinzuweisen.

Der Negierungs-Präfident. I. V.: Mauve.

An die Herren Landräthe des Regierungsbezirks.

* * *

Hersfeld, den 4. Oktober 1901.

Wird den Herren Standesbeamten des Kreises zur Kenntnisnahme und genauen Beachtung mitgetheilt.

I. 5545. Der Königliche Landrath.

I. V.: H eeg.

Herzenskiimpfe.

Roman von Hedda von Schmid.

(Fortsetzung.)

Ein hochmütiges Geschöpf, diese Jella, nicht wahr?" Thea blickte förmlich finster bet diesen Worten.

Hochmütig? Daß ich nicht wüßte! Da irrst du, Thea. Deine Schwägerin ist eine liebenswürdige Frau.

Meine Schwägerin? Nenne sie nicht so! Sie hat es bisher nicht für nötig gesunden, unsere Verwandtschaft anzuerkennen und dieselbe einfach totgeschwiegen."

In diesem Augenblick erschien der Diener und meldete, daß der Thee serviert sei.

So wurde Will einer Entgegnung enthoben, doch' konnte er sich eines peinlichen Gefühls nicht erwehren.

Ihm war in W. allerhand zu Ohren gekommen über die Entfremdung zwischen Jella und ihrem Stiefbruder.

Ueber letzteren hatte er manche ungünstige Urteile vernommen.

Gern hätte er sich nun eine selbständige Ansicht über den Gatten seiner Jugendgespielin gebildet. Der erste Eindruck, den ein Mensch aus den andern hervorbringt, wirkt ja oft entscheidend und wird zum bleibenden. Härtung schien jedoch nicht zu Hause zu sein, da er sich bis jetzt nicht hatte blicken lassen.

Thea erhob sich und forderte ihren Gast auf, ihr in das Speisezimmer an den Theetisch zu folgen.

Auch hier herrschte raffinierter Geschmack, sorgsam gewählte Farbenübereinstimmung.

Hersfeld, den 28. September 1901.

Es wird hierdurch veröffentlicht, daß der Kreisaus- schuß des hiesigen Kreises in seiner heutigen Sitzung gemäß § 18 des Gesetzes vom 12. März 1881 betreffend die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen, aus den sachverständigen Eingesessenen des Kreises für das Jahr 1902 folgende als Schiedsmänner zu den Schätzungs- kommissionen heranzuziehende Personen gewählt hat:

1. Oekonom Peter Heil zu Hersfeld.

2. Oekonom Friedrich Friedrich zu Hersfeld,

3. Gutsbesitzer Richard Braun zu Oberrode,

4. Domänenpächter Königlicher Oberamtmann Freise zu Bingartes,

5. Königlicher Oberamtmann Suntheim zu Hersfeld,

6. Gutsbesitzer Schwarz zu Unterhaun,

7. Gutsbesitzer Franz Roll zu Meisebach,

8. Landwirth Johannes Clauß zu Mecklar,

9. Bürgermeister Glebe zu Kohlhausen,

10. Oekonom Philipp Schäfer zu Mengshausen,

11. Oekonom Meister zu Beiersgraben,

12. Oekonom Johannes Jakob Schenk zu Kerspenhausen,

13. Bürgermeister Ruhn zu Asbach,

14. Landwirth George Waitz zu Harnrode,

15. Gutsbesitzer Führer jun. zu Lautenhausen,

16. Gutsbesitzer Hoßbach zu Hof Weisenborn,

17. Gutsbesitzer Gliemeroth zu Wölfershausen,

18. Gastwirth Ruch zu Widdershausen,

19. Landwirth Burghardt Rüger zu Unterweisenborn,

20. Oekonom Adolph Reinhard zu Unterweisenborn,

21. Ackermann Heinrich Burghardt I zu Ransbach,

22. Schmied Scheer zu Schenklengsfeld,

23. Ackermann Rudolph zu Ausbach,

24. Bürgermeister Bätz zu Kalkobes,

25. Bürgermeister Lingemann zu Philippsthal,

26. Ludwig Mohr zu Conrode,

27. Friedrich Boß zu Kirchheim,

28. Bürgermeister Brandenstein zu Heimboldshausen.

Aus der Zahl dieser Personen hat die Ortspolizei­behörde die Schiedsmänner für jeden einzelnen Schätz- ungsfall zu ernennen. Die Schätzung erfolgt durch die aus dem beamteten Thierarzte und zwei Schiedsmännern gebildete Kommission, und sind die Schiedsmänner von der Ortspolizeibehörde eidlich zu verpflichten. Dasselbe gilt, wenn an Stelle des beamteten Thierarztes ein nicht beamteter Thierarzt zugezogen wird, für diesen, sofern bet« selbe nicht im Allgemeinen als Sachverständiger beeidigt ist.

Auf dem blendend weißen Damast-Tischtuch funkelte Silber und Krystall. Auch wunderbar duftender Blumen- schmuck fehlte nicht.

Kalte und warme Schüsseln wurden aufgetragen, lauter ausgesuchte Leckerbissen.

Die junge Frau bereitete den Thee und reichte Will das geschliffene, in schwersilbernem Behälter ruhende Glas hinüber.

Dann sagte sie:

Meinen Mann mußt du heute abend schon gütigst entschuldigen. Er hätte dich gern begrüßt, wurde jedoch leider durch eine geschäftliche Angelegenheit, welche Eile hatte, daran verhindert. Aber du bist ja hoffentlich nicht zum letzten Mal unser Gast. Walter und du, ihr könnt nachholen, was heute versäumt worden, und hoffentlich werdet ihr bald gute Freunde."

Bis jetzt hatte Thea ihrem Manne immer blinden Glauben geschenkt, wenn er, seine häufige Abwesenheit entschuldigend, ihr von dringenden geschäftlichen Ab­haltungen gesprochen. Heute aber hatte sich gegen ihren Willen ein Mißtrauen gegen die Wichtigkeit der Sache, reelle Walter abhielt, den Jugendfreund seiner Frau zu begrüßen, in ihre Seele geschlichen.

Kannst du denn wirklich nicht anders einrichten, Walter?" hatte sie gebeten.

Ich sagte dir bereits," hatte er voller Ungeduld abgewehrt,es geht diesmal unter keinen Umständen! Bleibe ich heute zu Hause, verpasse ich eine Zusammen­kunft mit einem meiner Klienten, so erwachsen mir da­durch große pekuniäre Verluste. Ich würde dir dies

Die den Schiedsmännern als Ersatz für Reisekosten und Auslagen zu gewährende Vergütung wird im Ver­waltungswege festgesetzt und aus der Staatskasse be- stritlen.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben die vor­stehend genannten Personen alsbald von der auf sie ge­fallenen Wahl in Kenntnis zu setzen und denselben zu­gleich zu eröffnen, daß sie verpflichtet seien, auf amtliche Requisition erforderlichen Falles an allen Orten des Kreises Abschätzungen vorzunehmen.

A. 2661. Der Königliche Landrath.

I. V.: H e e g.

Fulda, den 3. Oktober 1901.

Hahn ist ergriffen.

Königliches Amtsgericht, Abth. 2. DiehlS. * *

Hersfeld, den 4. Oktober 1901.

Wird mit Bezug auf das Ausschreiben vom 2. Oktober d. Js. (Kreisblatt Nr. 117) den Ortspolizeiverwaltungen und der Königl. Gendarmerie des Kreises bekannt ge­geben.

I. 5568. Der Königliche Landrath.

I V.: Heeg.

Rotenburg a. F., den 1. Oktober 1901.

Unter dem Schweinebeflande des Maurers Conrad Kegel zu Jba ist die Rotlausseuche erloschen.

Der Königliche Landrath. Tuercke.

Rotenburg a. F., den 30. September 1901.

Unter dem Schweinebestande des Johannes Abhau zu Schwarzenhasel ist die Rotlaufseuche erloschen. '

Der Königliche Landrath. Tuercke.

Nichtamtlicher Theil.

Se. Majestät der Kaiser erlegte, wie aus R o m i n 1 e n gemeldet wird, am Donnerstag bei der Abendpürsche einen Vierzehnender und zwei Zwölfender.

Ueber die Vorgänge an Bord des kleinen Kreuzers Gazelle" und den Stand der Untersuchung, welche durch das Kommando des I. Geschwaders in Kiel ge­führt wird, kann jetzt amtlich Folgendes bekannt gegeben werden: Die Untersuchung ist eingeleitet wegen Ab­

näher erklären, aber du verstehst ja nichts von Geschäften Doch wirst du hoffentlich nicht wollen, daß ich mich einer deiner Launen zuliebe Unannehmlichkeiten und größeren Verlusten aursetze!"

Meinen Launen zuliebe?'H hatte Thea gekränkt er­widert.Ich wußte bis jetzt nicht, daß ich solche besitze."

Also noch empfindlich! Ein Grund mehr für mich, so schleunigst wie möglich die Flucht zu ergreifen. Nichts ist furchtbarer für einen Mann, als eine empfindliche Frau!"

Wie gewöhnlich hatte Thea sich jedoch bald beruhigt, Walters Handlungsweise in einem milderen Licht be­trachtet, sich schließlich selber angeklagt und ihren Mann entschuldigt.

Will glaubte zu bemerken, daß es Thea peinlich war, das Fortbleiben ihres Mannes zu begründen.

Als er das Heim seiner Jugendfreundin verlassen, schritt er in tiefen Gedanken dem Hotel zu.

Er konnte sich des Verdachtes nicht erwehren, daß in Theos Ehe nicht alles war, wie es fein sollte.

Will Bergstraat war trotz seiner Kurzsichtigkeit kein schlechter Beobachter.

Arme Thea! dachte er.

Fast freute es ihn jetzt, daß er Walter von Härtung nicht kennen gelernt. Er trug nunmehr kein Verlangen darnach, die Bekanntschaft des Mannes zu machen, von dem er er wußte selbst nicht, warum plötzlich alles das glaubte, was man ihm über ihn erzählt und was er bis jetzt als übertrieben zu betrachten geneigt gewesen.