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sich auf die Führung der Meistertitels beziehen, in Kraft getreten; damit hat das Handwerks-Gesetz nunmehr in allen feinen Theilen rechtliche Wirksamkeit erlangt. Den Meistertitel dürfen nach dem Handwerks-Gesetze nur solche Handwerker führen, die in ihrem Gewerbe die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen erworben und die Meister-Prüfung bestanden haben. Das Recht der Lehr- lingS-Ausbildung aber steht nur solchen Handwerkern zu, die das vierundzwanzigste Lebensjahr vollendet und in ihrem Gewerbe entweder die von der Handwerks-Kammer vorgeschriebene Lehrzeit oder, solange solche Vorschriften nicht erlassen sind, mindestens eine dreijährige Lehrzeit zurückgelegt und die Gesellen-Prüfung bestanden haben oder fünf Jahre hindurch das Handwerk selbständig ausgeübt haben oder als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung thätig gewesen sind. Die Meister-Prüfung hat den Nachweis der Befähigung zur selbständigen Ausführung und Kosten-Berechnung der gewöhnlichen Arbeiten des Gewerbes sowie der zu dem selbständigen Betriebe desselben sonst noch nötigen Kenntnisse, insbesondere auch der Buch- und Nechnungs-Führung, zu erbringen.
§ Hersfeld, 1. Oktober. Die vom Herrn Stadtverord- neten-Vorsteher Becker auf gestern Nachmittag 4 Uhr in dem Rathhaussaal anberaumte Sitzung der Stadtverordneten war vom Magistrat in Rücksicht auf die Wichtigkeit des Punktes 2 der Tagesordnung sehr zahlreich besucht. Wir zählten außer dem Herrn Bürgermeister sieben Mitglieder des Magistrats, darunter die beiden Beigeordneten. Von den Stadtverordneten waren achtzehn erschienen. Um 4 Uhr eröffnete der Herr Stadtverordneten-Vorsteher Becker die Sitzung. Zunächst ertheilten die Stadtverordneten der Abtretung einer städtischen Grundfläche in Größe von 4 qm vor dem Frauenthor an die Firma R e h n u. C o. zum Kaufpreis von 4 Mk. für das Quadratmeter ihre Zustimmung. — Sodann kam ein Gegenstand zur Berathung und Beschlußfassung, der die städtischen Behörden schon seit einigen Jahren Beschäftigt hat, nämlich die Mündelsicherheit der st ä d t i s ch e n Sparkasse. Den von dem Herrn Stadtverordneten-Vorsteher und dem Herrn Bürgermeister über die Sache gehaltenen Vorträgen entnehmen wir folgendes. Bekanntlich dürfen nach den Paragraphen 1806 und 1807 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das am 1. Januar 1900 in Kraft getreten ist, Mündelgelder nur dann bei einer öffentlichen Sparkasse eingelegt werden, wenn diese Sparkasse von der zuständigen Behörde zur Anlegung von Mündelgeldern für geeignet erklärt worden ist. Zuständig in dieser Beziehung ist der Herr Regierungs-Präsident in Gemeinschaft mit dem Herrn Landgerichts-Präsidenten. Diese hohen Herren können, wenn sie eine öffentliche Sparkasse für geeignet halten, derselben die Mündelsicherheit ertheilen, wenn sie dieselbe aber aus irgend einem Grunde für nicht geeignet halten, derselben die Mündelsicherheit versagen. Für gewöhnlich hält man eine Sparkasse zur Einlegung von Mündelgeldern für nicht geeignet, wenn sie nicht genügend sundirt ist, oder wenn die Abführung der Ueberschüsse zum Reservefond in nicht ausreichender Höhe erfolgt, oder wenn Uebelstände in der Verwaltung sich bemerk- lich gemacht haben, oder wenn die erforderliche Kontrole fehlt, oder wenn sonstige Mängel oder Bedenken schwerwiegender Art vorliegen. Die Sparkasse der Stadt Hersfeld besteht schon seit dem Jahr 1825. Sie steht unter staatlicher Kontrole. Für ihre Sicherheit haftet die Stadt Hersfeld mit ihrem gestimmten Vermögen. Alle ihre Verbindlichkeiten bilden eine städtische Last und werden, wenn zu deren Erfüllung das eigene Vermögen der Sparkasse jemals unzureichend sein sollte, in gleicher Weise gedeckt, wie dies hinsichtlich der sonstigen städtischen Lasten verordnet ist. Ihre Statuten sind von der Königlichen Regierung bestätigt worden. Dieselben bilden die Grundlage für die ganze Verwaltung und nicht nur die Sparkassen- Deputation, sondern auch der Magistrat und die Königliche Regierung selbst wachen darüber, daß überall nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften verfahren wird. Die Sparkasse ist ferner dem Sparkassenverband für den Regierungsbezirk Cassel angeschlossen und der Vorstand dieses Verbandes hat die Verpflichtung, in bestimmten Zeiträumen eingehende Revisionen der ganzen Verwaltung sowie der Buch- und Kassenführung vorzunehmen. Diese Revisionen haben statt- gefunden und zu wesentlichen Bemerkungen eine Veranlassung nicht ergeben. Der Magistrat ging deshalb, als er vor einigen Jahren den Antrag auf Gewährung der Mündelsicherheit an die städtische Sparkasse stellte, von der Ansicht aus, daß dieser Antrag unter allen Umständen genehmigt werden würde, da die Sicherheit der Sparkasse und deren Verwaltung wohl kaum etwas zu wünschen übrig lassen, zumal die Sparkasse seit der langen Reihe von Jahren ihres Bestehens einen recht namhaften Reservefond angesammelt hat, der zur Zeit etwa 240 000 Mark beträgt. Der Antrag des Magistrats wurde ledoch von dem Herrn Regierungs-Prüsidenten dahin beantwortet, daß er (ber Herr Präsident) zur Zeit nicht in der Lage fei, die Sparkasse für mündelsicher zu erklären, da grundsätzlich nur solche Sparkassen zur Anlegung von Mündelgeldern für geeignet erklärt werden könnten, deren Statuten den maß- gebenden m i n i st e r i e l l e n Bestimmungen mindestens hinsichtlich des Reservefondsparagraphen entsprechen. Dieser Paragraph, welcher, da er in den Statuten der hiesigen Spar- lasse nicht enthalten ist, bisher hier auch nicht in Wirksamkeit war, bestimmt, daß die Jahresüberschüsse der Sparkasse zur palf tedem Reservefond zugeführt, zur anderen Hälfte an die Stadtkasse abgeliefert werden sollen. Nach den jetzt noch gültigen Statuten der Sparkasse, die von Königlicher Reqie run 6 un Jahre 1875 bestätigt worden sind, brauchen nur 20"/ der Jahresüberschüsse dem Refervefond zugeführt ut d'e anderen 80°,„ des Ueberschusses der Stadtkasse zufließen. Man mag über die Forderung des Herrn Regierungs-Prüsidenten denken wie man will, man muß
M sie sehr im Interesse der Sparkasse liegt. Auch die städtischen Behörden ivaren dieser Ansicht und erklärten ohne Bedenken ihre Zustimmung, obschon die Stadtkasse dadurch eine ivesentliche Einbuße erleidet. Aber auch jetzt war der Herr Regierungs-Präsident noch nicht zusriedengestellt. Erforderte nunmehr, daß die Zinsen des Reservefonds (die seither bei der Sparkasse vereinnahmt und zur Bestreitung laufender Bedürfnisse der Sparkasse mitverwendet mürben)
“1 * servefond so lange zufließen sollen, bis derselbe eine Höhe von 10°/ö der Passivmasse erreicht habe, und daß die der Ltadtknsse zufließende Hälfte des Jahresreingewinns gir-i^n^ p?r mit Genehmigung des Herrn Regierungs- ^ ' i 'l1 “n& »ivar nur zu besonderen kommunalen bezw.
^wendet werden dürfe. Was die fkaF aH ^ ^ ^vsen des Reservefonds betrifft, so liegt auch diese unstreitig im Interesse der Svarkane und ist geelgnet, baS raschere Anwachsen des Reservefonds zu fördern Die städtischen Behörden haben sich deshalb wenn auck Aweren Herzens, (denn es handelt sich micberum um eine sÄse^ n°n ^"" 8000 Mk. für den Betrieb der Spar- kasjc) mit der selben einverstanden erklärt. Dagegen haben sie die Forderung, zur Verwendung des der Stab (fasse zufallen
den Antheils des Jahresreingewinns der Sparkasse die Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde einzuholen, ganz entschieden abgelehnt. Zunächst vermögen die städtischen Behörden nicht einzusehen, was die Verwendung der in die Stadtkasse geflossenen, also aus der Sparkasse ausgeschiedenen Gelder mit der Mündelsicherheit der Sparkasse zu thun hat, und dann halten sie die Forderung des Herrn RegierungsPräsidenten für rechtlich nicht begründet, da das Sparkassen- Reglement vom 12. Dezember 1838, auf welches der Herr Regierungs-Präsident seine Forderung stützt, in den nach 1866 neu erworbenen Landestheilen des Preußischen Staates keine Gesetzeskraft erlangt hat, weil es in diesen Gebietstheilen bis jetzt nicht eingeführt worden ist. Der Magistrat stellte dies dem Herrn Regierungs-Prüsidenten vor und bat um Abstand- nahme von der Forderung hinsichtlich der Verwendung des städtischen Antheils am Reingewinn der Sparkasse. Der Herr Regierungs-Präsident erkannte zwar an, daß das in Betracht kommende Sparkassen-Reglement in den neu erworbenen Landestheilen noch nicht gesetzlich eingeführt sei, betonte aber, daß nichtsdestoweniger nach einer Verfügung des Herrn Ministers des Innern die in diesem Reglement aufgestellten Grundsätze auch in den neuen Staatsgebieten als feststehende Verwaltungsnormen zu gelten haben und erklärte sich demgemäß außer Stande, von seiner Forderung Abstand zu nehmen. Nunmehr erfolgte von fetten der städtischen Behörden, die sich ohne gesetzliche Unterlage ein wichtiges Recht ihrer Selbstverwaltung nicht nehmen lassen wollten, die Ablehnung der Forderung und darauf folgte eine Verfirgung des Herrn Regierungspräsidenten, inhaltlich deren er sich außer Stande erklärt, die städtische Sparkasse zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet zu erklären, solange die städtischen Behörden bei ihrem ablehnenden Beschlusse beharren. Gegen diese Verfügung erhob der Magistrat die Beschwerde auf dem Instanzenwege, erhielt aber von dem Herrn Minister des Innern einen ablehnenden Bescheid. Dies ist die Sachlage. Der Magistrat ist, nach den bis jetzt gemachten Erfahrungen, der Ansicht, daß eine weitere Verfolgung der Angelegenheit zwecklos sei und legt deshalb die Verhandlungen der Stadtverordneten-Versammlung zur Aeußerung vor. Die ; Sache hat bereits in den Kreisen der Bürgerschaft eine große Erregung hervorgerufen und diese Erregung kam auch in der Stadtverordneten-Sitzung zum Ausdruck. Es entspann sich eine Debatte von fast zweistündiger Dauer. Während einige Stadtverordneten im Interesse der Gewinnung der Mündelsicherheit für die Sparkasse, wenn auch widerwillig, die Annahme der gestellten Forderung in Erwägung zogen, vertraten andere ganz entschieden den entgegengesetzten Standpunkt und wollten lieber auf die Mündelsicherheit für die Sparkasse verzichten, als einen nach ihrer Ansicht unberechtigten mit Nachtheil für die Stadt verknüpften Eingriff des Staates in die gesetzlich garantirte Selbstverwaltung der Gemeinde dulden. Wir gehen absichtlich nicht näher aus die Debatte ein, sondern erwähnen nur, daß bei der Sparkasse etwa eine Viertel Million Mündelgelder angelegt sind, die eventuell zurückgezahlt werden müßten. Auf die Frage ob letzteres ein Nachtheil ober ein Vortheil, für die Sparkasse sein würde, kommen wir vielleicht später zurück. Hervorhrben wollen wir nur ganz besonders, daß die Sicherheit der Sparkasse vollständig außer Zweifel steht und auch von der Staatsbehörde nicht bestritten worden ist. — Da die Stadtverordneten zu einem bestimmten Beschlusse sich nicht zu einigen vermochten, wurde in vorgerückter Stunde ein Antrag auf Vertagung angenommen. Die Sache kommt deshalb nochmals zur Berathung. — Die nun folgenden Gegenstände der Tagesordnung vermochten ein besonderes Interesse nicht mehr zu erwecken und wurden deshalb ziemlich rasch erledigt. — Dem Verkauf einer 3 ar 41 qm großen, als öffentlicher Weg eingezogenen Fläche hinter dem Hain an die Firma A. Rech- berg zum Preis von 2,50 Mk. für das qm wurde zugestimmt.
— Ebenso wurde einem Beschlusse des Magistrats' die Zustimmung ertheilt, wonach der Geflügelzucht-Verein eine Beihülfe von 50 Mk., der Obst- und Gartenbau-Verein eine solche von 100 Mk. zur Stiftung von Preisen für die betreffende Ausstellung erhalten soll. — Der von dem Magistrat nun abgeschlossene Vertrag mit den Bierbrauereibesitzern hinsichtlich der städtischen Bierabgabe wurde genehmigt. — Ein Magist- rathsbeschluß, wonach zur Verlegung der Wasserleitung am sogenannten Schneckenberg vor dem Johannesthor ein Kosten verlag von 50 Mk. zur Verfügung gestellt worden ist, fand die Bewilligung der Versammlung. — Auch wurde die Hälfte der Kosten für das aus Anlaß des Ablebens Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich stattgefundenen Trauergeläute, mit 42 Mk. auf die Stadtkasse übernommen. Die andere Hälfte zahlt die Sinkens äffe. — Für Verlegung der Fernsprechleitung vom Thurm nach dem Polizeibureau im Rathhaus wurden die Kosten im Betrage von 30 Mk. auf die Stadtkasse übernommen, auch wurden zur Anbringung von Abstellhähnen an den Auslaufrohren der Hydrantenschläuche, behufs Er sparung von Wasser beim Ausbruch von Bränden, 30 Mk. nachbewilligt. — Zu Beisitzern zwecks Vornahme der Ergänzungswahlen für die Stadtverordneten-Versammlung wurden die Stadtverordneten Herrn Julius Roll und Eduard Krach, und zu deren Stellvertretern die Stadtverordneten Herrn Karl Schimmelpfeng und Georg Rösing gewählt. Es müssen im Novbr. d. I. Neuwahlen stattfindenfür die ausscheidenden Herrn Reinhardt Kniese, Benno Schilde, Jean Rechberg, Wilhelm Büchstädt, Gustav Schreiber, Wilhelm Gröniger, Heinrich Ru- dolph und Ernst Andre. — Dem Entwurf zu einer Umsatzsteuer-Ordnung für hiesige Stadt ertheilten die Stadtverordneten ihre Zustimmung. Der Entwurf hat offen gelegen und es sind Einwendungen nicht erhoben worden. — Eine Anfrage des Magistrats in Betreff der Vorlage eines neuen Einquartirungs-Statuts wurde in bejahendem Sinne beantwortet. — Dem seitens des Magistrats mit dem Fabrik direktor Herrn Friedrich Stuckhardt betreffs der Herstellung einer geraden Straßenlinie hinter dem Hain getroffenen Ab kommen wurde die Zustimmung gegeben und ebenso einem Beschlusse des Magistrats in Betreff des Ankaufs einiger HoSpitalgrundstücke im hinteren Heurings und am Tageberg zum Zweck der Aufforstung die Genehmigung ertheilt. — Hieran schloß sich eine vertrauliche Sitzung. — Schluß 7 Uhr.
+ Wüstfeld, 1. Oktober. Gestern Nachmittag ertrank in der ungefähr 120 Meter vom hiesigen Orte gelegenen s. g. Wiesenkaute das 2 Jahre alte Sühnchen des Zimmermeisters Justus Göbel.
Gaffel, 1. Oktober. Nachdem der Kasernenbau des Feldartillerie-Regiment« Nr. 47 in Fulda fertiggestellt und das gesammte Regiment dorthin verlegt worden war, wurde auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers die Kaserne zu Fritzlar wieder der 22. Division zur Belegung überwiesen und sollten zunächst zwei reitende Batterien des Hessischen Feld-Artillerie-RegimentS Nr. 11 wieder dorthin gelegt werden, nämlich die 1. reitende Batterie, bisher in Caffel, und die 2. reitende Batterie, bisher auf Wilhelmshöhe in Garnison. Da die Dis- locirung am 1. Oktober zu erfolgen hatte, trafen heute Vormittag 7 Uhr beide Batterien auf dem Friedrichs
platze ein, woselbst auch Se. Excellenz der commandirends Herr General von Wittich mit seinen Adjutanten, der Commandeur der 22. Division, Generalleutnant von Rabe, Excellenz, die G*mmanbeure der 43. und 44, Infanterie-Brigade, der 22. Cavallerie-Brigade und der 11. Artillerie-Brigade, sämmtliche Offiziere des Artillerie. Regiments Nr. 11, sowie eine große Anzahl anderer Offiziere der hiesigen Garnison sich zur Verabschiedung eingefunden hatten. Nachdem Excellenz von Wittich eine Abschiedsansprache an die Mannschaften der beiden Batterien gerichtet hatte, defilirten die Batterien im Parademarsch, um dann durch die Frankfurterstraße, das Trompetercorps an der Spitze, nach Fritzlar abzurücken.
Gaffel, 1. Oktober. Ein tödtlicher U n g l ü ck s f a l l ereignete sich heute Vormittag in der Waggonfabrik in Rothenditmold, indem ein Arbeiter im Alter von 15 Jahren trotz Anwendung aller Vorsichtsmaßregeln beim Rangieren zwischen die Puffer zweier Eisenbahnwagen gerieth, wobei ihm der Kopf derart zerdrückt wurde, daß er kurze Zeit darauf seinen Geist aufgab.
Ronshausen, 1. Oktober. Die Eröffnung der hiesigen Haltestelle wurde heute festlich begangen. Die Schulen mit Lehrern und Geistlichen begaben sich früh mit dem ersten Zuge in Begleitung einer Musikkapelle nach Hönebach und Nachmittags fand ein Tanzvergnügen statt. Mit dem heutigen Tage ist nun endlich der Jahrzehnte lang gehegte Wunsch unserer Ortsbewohner erfüllt worden.
Wabern, 30. September. Zwei Gauner, welche sowohl mit den Familienverhältniffen einer Familie in Beffe, sowie mit den Verhältniffen der Strafanstalt in Wehlheiden sehr vertraut waren, suchten sich Beste zum Schauplatz ihrer Thätigkeit aus. Unter der Angabe, daß sie Gefängnißbeamte aus Wehlheiden seien, drangen die Gauner in einen Bauernhof ein und erzählten der Frau des Hauses, daß ihrem Manne, der eine Freiheitsstrafe abbüßt, seine Strafe erlassen werden solle, doch seien zu diesem Behufe noch 200 Mark nothwendig. Durch das sichere Auftreten der Hallunken, sowie durch die genaue Kenntniß aller einschlägigen Verhältnisse fühlte sich die Frau bewogen, die 200 Mark zu zahlen und lud die Gauner zunächst zu einem Frühstück ein. Unterdessen hatte jedoch der Ortsvorstand von dem ganzen Schwindel Wind bekommen und begab sich schnellstens nach dem betreffenden Hause. Inzwischen hatten sich aber die Spitzbuben, augenscheinlich nichts Gutes ahnend, aus dem Staube gemacht und entkamen so mit knapper Noth dem rächenden Arme der beleidigten Gerechtigkeit.
$ t r m i 1611 §.
— (Bepflanzung der Landstraßen mit O b st b ä u m e n.) — Als Zweck der Pflanzung von Bäumen an Chausseen wird angegeben: Der Chaussee- baum soll zunächst einen Schutz und dann eine Annehmlichkeit für die Paffanten abgeben durch seinen Schatten. Die Baumpflanzungen sollen aber auch in zweiter Linie der Straße zur Zierde gereichen und drittens soll die landschaftliche Schönheit der betreffenden Gegend durch eine Baum-Allee mit schönen Kronen gehoben werden. Wenn also die Lage und der Boden gut geeignet sind und die Wegebepflanzung mit dazu dienen soll, einen möglichst hohen Geldbetrag daraus zu erzielen, so wird man der Anpflanzung von Obstbäumen den Vorzug geben. Dagegen dürsten bei ungeeignetem, magerem, sterilem Boden, in Ortslagen, in Wäldern, Jndustriebezirken und engen Fluß- und Gebirgsthälern wegen des schlechten Gedeihen» und zu geringer Erträge keine Obstbäume, sondern Waldbäume zu pflanzen sein, weil dort auch Letztere zur Verschönerung der Landschaft geeignet find. In der Nähe größerer Städte dürfte wegen der dort leicht vorkommenden Beschädigung der Obstanlagen und des Verlustes der Früchte die Pflanzung schattiger Waldbäume vorzuziehen sein. Ueberall jedoch, wo ein Obstbaum noch ein gedeihliches Wachsthum und wenigstens einen mäßigen Ertrag verspricht, muß man unbedingt der Anpflanzung des Obstbaumes den Vorzug einräumen. Denn der Nutzen der Obstbaumpflanzung besteht nicht bloß in den höheren Gelderträgen, sondern auch in der Verschönerung der Gegend durch die herrlichen Blüthen der Bäume im Frühjahr, in der Erziehung der Landbevölkerung zur sorgfältigen Behandlung ihrer eigenen Bäume und in dem guten Einfluß des Obstgenusses auf die Gesundheit der Menschen.
— Eine unheimliche Entdeckung ist dieser Tage im Stadtspital zu S t e r z i n g gemacht worden. In einem Winkel des weitläufigen Dachbodens stand ein großer, verschlossener Koffer. Die Oberin ließ denselben durch den Schlosser öffnen und fand zu ihrem Entsetzen einen zur Mumie vertrockneten weiblichen L e i ch n a m. Die Todte ist identisch mit der seit ungefähr sechs Jahren abgängigen Maria Holzmann; sie war eine gebürtige Sterzingerin und vor beiläufig sechs Jahren krankheitshalber im Spital; sie galt als menschenschen und mag sich wohl in einem Anfall von Geistesstörung selbst in den Koffer verkrochen haben, dessen Deckel sich von selbst schloß und so die Unglückliche lebendig ein- sargte.
— Thale (Harz), 28. September. Der Halb, invalide Otto Bitzmann feuerte heute Nachmittag in der HubertuSstraße vier Revolverschüsse auf den hiesigen Gemeindevorsteher Siebert ab. Dieser wurde lebensgefährlich verletzt in die Kehrsche Klinik nach Halberstadt geschafft, wo er bei der Operation seinen Verletzungen erlegen ist.