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Erftrs Blatt.

Vestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen Jllustrirtes Somitagsblatt"--» Jllustrirte landivirthschaftl. Beilage" für den Monat September werden von allen kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträaern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 22. August 1901.

Nachdem nunmehr zur Abhaltung der diesjährigen Pferdevormusterung int Kreise Hersfeld die nachstehenden Termine bestimmt sind, werden die in meiner Verfügung vom 17. Juli d. Js. J. II. Nr. 2303, int Kreisblatt Nr. 85, getroffenen Bestimmungen hiermit wiederholt. Bezüglich der darin gegebenen Anweisungen ist das Er­forderliche alsbald zu veranlassen und dafür zu sorgen, daß dieselben genau beachtet werden. Indem sodann zur Vermeidung von Irrthümern noch darauf aufmerksam ge­macht wird, daß der im Falle ungünstiger Witterung (Regenwetter) zn wählende Schutzplatz nicht für den Musterungs-Commissar sondern für dessen Schreiber be­stimmt ist, wirb schließlich nochmals die pünktlichste Ein­haltung der int nachstehenden Plane bestimmten Zeiten zur Pflicht gemacht, damit alle und insbesondere bei Regen­wetter unliebsamen Verzögerungen bezwse. die damit ver­bundenen Störungen vermieden werden.

Am

Anfang Uhr.

Bezeichnung der Gemeinde und des Platzes.

2.

3.

4

Septbr.

Septbr.

Septbr.

70

745

815 90

930

100

110 1130

1230

715

80

845

100 110

120

70

730 815

845

930

1030

HO

1130

Philippsthal

Röhrigshof

Heimboldshausen

Harurode

Lengers

Heringen

Leimbach

Widdershausen

Wölfershausen mit Bengendorf

Kleinensee kommt int Oktober beim Kreise Rotenburg zur Musterung und erhält besondere Verfügung.

Ausbachmitt bei Ausbach Ausgang Gethsemane s nach Heimboldshausen Ransbach

Wehrshausen

Unterweisenborn

Conrode mit t

Wüstfeld, , . .

Wippershain unb 1 Conrode

Landershausen *

Schenklengsfeld mit i bei

Oberlengsseld und! Schenklengs-

Lampertsfeld ' seld

Motzfeld

Hilmes

Hillartshausen mit Unterneurode

Lautenhausen

Friedewald mitt , . ~ . .

Herfa | bei Friedcwald

Malkomes mit / an der Straße Scheuksolz und) HerSseld-Friede- ^iinMwbe ( wald

Hermannshos

Sorga mit Kathus (bei Sorga)

Am

Anfang Uhr.

Bezeichnung der Gemeinde und des Platzes.

4. Septbr.

120

Wilhelmshof mit

Oberrode und bei Wilhelmshof

Petersberg

5. Septbr.

70

Hersfeld mit Meisebach

110

Gut Bingartes

6. Septbr.

70

Asbach

730

Beiershausen

845

Hattenbach

930

Kleba

100

Kirchheim mit i

Goßmannsrode ( , . ,, .

Rotterterode und l ^ Kirchheim

Reckerode

1045

Gershausen mit J

Kemmerode und ) bei Gershansen

Reimboldshausen z

1130

Heddersdorf

1145

Frielingen

1245

Gersdorf mit | ~ t

Willingshain ! bn Gervdorf

60 Abds.

Mengshansen

630

Niederanla

7. Septbr.

70

Engelbach

715

Solms

80

Stärklos

830

Kruspis

90

Holzheim

930

Hilperhauseu

100

Kohlhausen | 6ei R^ßbach

1015

Kerspenhausen

110

Eichhof

9. Septbr.

70

Friedlos

715

Reilos i

Rohrbach ( bei Reilos Ausgang

Tann ( nach Friedlos

Biedebach '

815

Mecklar mit | r

Meckbach ( b^ Mecklar

110

Kalkobes

1130

Allmersharisen mit i bei Allmers-

Heenes ( Hausen

1145

Gittersdorf

120

Uirtcrgeis

1215

Obergeis

1245

Aua

Der Königliche Landrath Freiherr von Schlei» itz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 30. August 1901.

Die evangelische Schulstelle in Wölfe rs hausen wird in Folge Pensionirung des bisherigen Inhabers vom 1. Oktober d. Js. ab vakant. Das Einkommen ber» selben besteht neben freier Wohnung in 1000 M. Grund­gehalt und 150 M. Kirchendienstvergütung. Der Ein­heitssatz der Alterszulage beträgt 120 M.

Bewerber wollen ihre Gesuche nebst Zeugnissen bis zum 20. Sepl ember d. Js. bei dem Ortsschulin« spektor Herrn Pfarrer Wick in Heringen oder dem Unterzeichneten einreichen.

I. 4813. Der Königliche Schulvorstand:

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath und Landrath.

Lehrschmiede zu Fulda.

Am 7. Oktober b. I. beginnt ein neuer, ungefähr 3 monatiger Kursus. Derselbe schließt um Weihnachten mit einer Prüfung ab, durch deren Bestehen die Be­fähigung zur selbstständigen Ausübung des Hufbeschlag­gewerbes erworben wird. Der theoretische und praktische Unterricht ist ebenso wie die Prüfung unentgeltlich. Für Wohnung und Beköstigung haben die Zöglinge selber zu sorgen.

Anmeldungen von Schmieden, die 3 Jahre gelernt haben und unbescholten sind, sind bis zum 15. Sep­tember d. J. an den Unterzeichneten schriftlich einzu- reichen. Gleichzeitig ist die Geburtsurkunde, eine Be­scheinigung der Polizei über gute Führung und eine Nachweisung über die bisher erlangte technische Aus­bildung vorzulegen.

Fulda, den 6. August 1901.

Der Vorstand der Lehrschmiede: Froehner, Königlicher Kreisthierarzt.

*

*

Vorstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß.

Der Vorstand

der Landwirthschaftskammer für den Reg. -Bez. Cassel: H. E. von Stockhausen.

Nichtamtlicher Theil.

Zur chinesischen Sühnemisston. Wer die nach Dutzenden zählenden politischen Leit­artikel der letzten Tage verfolgt hat, die in allen Ton­arten von seichtem Spott bis zur pathetischen Beschwörung die Reise des chinesischen Prinzen Tschun an den deutschen Kaiserhof behandelten, konnte den Eindruck gewinnen, als hinge das Wohl und Wehe unseres Volkes und die ganze Zukunft unserer ostasiatischen Politik von der Dauer des Aufschubs ab, den die Fahrt des Sühnegesandten in Basel erlitten hat. Diesen auf­geregten und verwirrenden Erörterungen steht ein ziemlich einfacher Sachverhalt gegenüber. Prinz Tschun war, als er in Basel eintraf, thatsächlich infolge der Hitze, der ungewohnten Eisenbahnfahrt und der nicht minder ungewohnten Ernährungsweise erkrankt. Zu der körper­lichen Ermattung hat sich dann wohl eine noch jetzt fortwirkende seelische Niedergeschlagenheit gesellt, je mehr dem Prinzen bei der Annäherung an die Grenze des deutschen Reiches zum Bewußtsein kam, daß seinem Empfange durch unsern Kaiser in zwar nicht übertrieben harter, aber doch ernster Form die Bedeutung einer Sühne für das an dem deutschen Gesandten, Freiherr» von Ketteler, in China begangene Verbrechen ausgeprägt bleiben würde. Während also ein Theil unserer Presse noch mit echt deutscher Rechthaberei gegen angeblich­übermäßige Ehrungen, die das amtliche Deutschland für den Prinzen Tschun in Bereitschaft halten sollte, zu Felde zog, war dieser selbst längst vom Gegentheil überzeugt. Der Prinz mag nun in Basel abwarten, daß der Unterschied, der zwischen amtlichen deutschen und der chinesischen Auffassung von dem Ernst seiner Mission besteht, aus­geglichen wird. Das ist für die angemessene Durchfüh­rung des Sühne-Aktes unerläßlich, und eine Verzögerung des Berliner Empfanges um einige Tage kann gegenüber der Nothwendigkeit, diesem Empfang seinen gebührenden Charakter zu wahren, nicht ins Gewicht fallen. Von Wichtigkeit ist ferner, daß Prinz Tschun bei der Voll­ziehung des Sühne-Aktes auch äußerlich erkennbar gemacht wird als der zu diesem Zweck entsandte Vertreter des chinesischen Reiches in seinen Gesammtbeziehungen zu Deutschland, wie auch als unmittelbarer Stellvertreter seines Bruders, des regierenden Kaisers von China. Zur Bekundung dessen dient die Kavallerie-Begleitung, die feierliche Auffahrt und das ganze Ceremoniell, das den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, wie den Er­fordernissen des vorliegenden Einzelfalles entspricht. Ge­rade dadurch daß Prinz Tschun durchaus nach dem hohen Range, den er als nächster Blutsverwandter des Kaisers von China in seiner Heimath einnimmt, behandelt wird, gewinnt die Sühne-Kundgebung, der er sich trotz dieses hohen Ranges zu unterziehen hat, ihre volle inter­nationale Bedeutung.