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ergibt meisblatt.

Gratisbeilagen rIUnftrirtes Senntagsblatt" «.Allnftrirte landwirthschaftliche VeUage.

Sr. 95.

WO- den 11 August

1991.

Amtlicher Theil.

Cassel, den 30. Juli 1901.

Unter Hinweis aus den Allerhöchsten Erlaß vom 18. Juni ds. Js., betreffend die Rang- und Titelverhältnisse der Kreisärzte G. S. S. 139, ersuche ich, die Ihnen unterstellten Behörden mit Weisung zu versehen, daß die neuen Titulaturen fortan in Anwendung zu bringen sind.

Der erwähnte Allerhöchste Erlaß ist im Kreisblatt zu veröffentlichen.

Der Regieruugs-Präsident. Trott zu Solz.

An den Herrn Polizei - Präsidenten hier und die Herreir Landräthe des Bezirks. A. II. 7977.

* *

Hersseld, den 7. August 1901.

Wird zur Beachtung veröffentlicht.

Der fragliche Allerhöchste Erlaß ist hierunter zum Ab­druck gelaugt.

I. 4376. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i u i tz, Geheimer Regierungs-Rath.

*

Merhöchster Erlaß vom 18. Juni 1901, betreffend die Rang- und Titelverhältnisse der Kreisärzte.

Auf den Bericht vom 16. Juni d. J. Bestimme Ich, was folgt:

1. Die Kreisärzte gehören zur fünften Rangklasse der höheren Provinzialbeamten;

2. ein Theil der Kreisärzte, jedoch nicht über die Hälfte der im Staatshaushalts-Etat vorgesehenen Stellenzahl, sosern sie mindestens ein zwölfjähriges Dienstalter seit der Anstellung als Kreisarzt (Kreisphysikus) erreicht haben, kann Mir zur Verleihung des Charakters als Medizinalrath" mit dem persönlichen Range als Räthe vierter Klasse vorgeschlagen werden;

3. ein Theil der zu Medizinalräthen ernannten Kreisärzte, sosern sie ein weiteres Dienstalter von in der Regel zehn Jahren seit ihrer Ernennung zum Medizinalrath erreicht haben, kann Mir gut Verleihung des Charak­ters alsGeheimer Medizinalrath" vorgeschlagen werden;

4. denjenigen Kreisärzten, welche gegenwärtig den Titel Sanitätsrath" oderGeheimer Sanitätsrath" führen,

Herzenskämpfe.

Roman von Hedda von Schmid.

(Fortsetzung.)

Jella schonte ihren Stiefbruder nicht au« schwester. licher Liebe, aber sie vergaß nicht, daß ein und dieselbe Mutter sie und Walter geboren. Um ihrer Mutter An­denken zu ehren, schwieg sie und mühte sich unverdrossen, durch Sparsamkeit manche Ausgabe zu vermeiden. Ob­gleich, wie sie selbst eingestand,Rechnen nicht ihre starke Seite war," führte sie doch gewissenhaft Buch und no. tierte jeden Groschen, der durch ihre Hände ging.

Jella erwartete, vom Bruder eine tiefentrüstete, in zornigen Ausdrücken abgesaßte Antwort zu erhalten. Zu ihrer großen Ueberraschung jedoch kündigte ihr Walter in höflicher Form seinen baldigen Besuch an. Ueber die Geldangelegenheit glitt er in humoristischer Weise hinweg.

Allerdings war es ein trauriger Humor.Da Jella ihm seine sonst so ergiebige Goldquelle verstopfte, so bliebe ihm voraussichtlich nichts ander« übrig, als sich eine reiche Frau zu suchen; denn trotz seiner Praxis be, säße er zu wenig, um satt zu werden, und zu viel, um zu verhungern." ,

Walter» größtes Unglück ist, daß er nicht al« Millionär zur Welt gekommen," hatte der Ganzen sche Onkel einmal geäußert,doch würde er auch mit einer Million bald fertig werden."

Jella zerriß mit einer unmutigen Falte zwischen den

wird vom Tage der Verkündigung dieses Erlasses ab der Charakter alsMedizinalrath" beziehungsweise Geheimer Medizinalrath" hierdurch beigelegt.

Gegeben an Bord Meiner JachtHohenzollern", Cuxhaven, den 18. Juni 1901.

Wilhelm.

Studt.

An den Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizi- nal-Angelegenheiten,

Auf Grund des § 2 des Gesetzes über die Schonzeit des Wildes vom 26. Februar 1870 und des § 107 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 wird der Anfang der diesjährigen Jagd auf Rebhühner, Wachteln, Haselwild, Auer-, Birk- und Fasanenhennen

auf den 27. August, für Hasen dagegen

auf den 15. September festgesetzt, und die Zeit während deren der Dachs erlegt werden darf, auf die Zeit

vom 16. September bis 14. Dezember d. Is., einschließlich, ausgedehnt.

Cassel, den 6. August 1901.

Namens des Bezirksausschusses.

Der Vorsitzende. (gez.) Trott zu Solz. * * *

Cassel, den 6. August 1901.

Abschrift zur gefälligen Kenntnißnahme und weiteren Veröffentlichung.

Der Vorsitzende des Bezirksausschusses. Trott zu Solz.

An die Herren Landräthe des Bezirk« und die Königlichen Polizeidirektionen hier und in Hanau. B. A. 2894.

* *

*

Hersfeld, den 9. August 1901.

Wird veröffentlicht.

I. 4456. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungr-Rath.

Um der Einschleppungs-Gefahr der Geflügelcholera aus Italien, wo diese Seuche zur Zeit in bedrohlichem Umfange herrscht, vorzubeugen, wird zu Folge Er­mächtigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten die Einfuhr lebenden Geflügel«

Brauen Walters Schreiben in kleine Stücke. Die Zeilen, obwohl für sie nicht verletzend, dennoch frivol, hatten den ungünstigsten Eindruck in ihr hervorgerufen.

Am Golde hängt, Nach Golde drängt

Doch alle«. Ach, wir Armen!" sprach Jella halblaut vor sich hin.

Nie war ihr die Wahrheit der Goethe'schen Worte tiefer aufgegangen, als in der letzten Zeit.

Gold! dieser Zauberstab, vor dem alle Schlösser und Thüren ausspringen, vor dem sich alles beugt, der alles zwingt

Warum nur hat Jella Greenhoff es bisher niemals bitter empfunden, daß sie so arm ist so bettelarm ...

VIII.

In dem watd- und hügelreichen Livland giebt es viele malerische Punkte. Die Straßen führen oft durch hoch­ragende Wälder, in deren Schatten, weltabgeschieden und versteckt, stille, binsenumkränzte, mit Wasserrosen geschmückte Seen liegen.

Oft rauscht und wispert es geheimnisvoll in hohen Baumkronen und niedrigem Buschwerk und raunt von alten, verschollenen Sagen.

Livland ist reich an solchen. Fast an jeden alten Herrensitz, an jede bröckelnde Burgruine knüpft sich irgend eine mehr oder minder glaubhafte Mär. Sofern nichts Ueberirdische» im Spiel, mag auch vieles seine Richtigkeit haben.

Von Elmershort erzählte man sich, daß dort ein win­

aus Italien in den Regierungsbezirk Cassel auf Grund des § 7, sowie der §§ 17 und 18 ff. des Reichsvieh- seuchengesetzes, ferner des § 1 der Bundesrathsinstruktion zu diesem Gesetz und der §§ 1, 3 und 7 des Aus- führungsgesetzes vom 12. März 1881 bezw. § 7 des AusführungSgesetzes vom 18. Juni 1894 bis auf weiteres nachfolgenden Beschränkungen unterworfen:

1) Sämmtliche aus Italien herrührende Geflügel­sendungen dürfen auf der Eisenbahn nicht entladen werden, bevor sie amtSthierärztlich untersucht worden sind.

2) Wird durch die amtsthierärztliche Untersuchung bei einer Sendung die Geflügelcholera festgestellt, so hat der beamtete Thierarzt den Weitertransport vorläufig zu untersagen und der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten.

Die Ortspolizeibehörde hat bei der Behandlung der Sendung nach Maßgabe des § 7 bezw. der §§ 2, 3 und 4 der landespolizeilichen Anordnung vom 3. März 1898 (Amtsblatt S. 55/57 Nr. 150), betreffend Maß­regeln gegen die Geflügelcholera, zu verfahren.

Im Falle die Thiere binnen 12 Stunden einen Standort erreichen können, wo sie durchseuchen oder ab. geschlachtet werden sollen, kann die Polizeibehörde die Weiterbeförderung der ungetheilten Sendung unter der Bedingung gestatten, daß der Transport auf Wagen erfolgt, deren Einrichtung da« Herabfallen von koth, Streu, Futterresten rc. verhindert.

Von dieser Befugniß ist namentlich dann Gebrauch zu machen, wenn auf dem Bahnhöfe oder in dessen Nähe keine zur Absonderung der Sendung geeigneten Räum­lichkeiten zur Verfügung stehen. Wird die Erlaubniß zur Uebersührung der Thiere in einen anderen Polizei­bezirk ertheilt, so ist der betreffenden Polzeibehörde un­verzüglich von der Sachlage Kenntniß zu geben.

3) Für die bei der amtsthierärztlichen Untersuchung nicht verseucht befundenen Sendungen ist die Genehmigung zur Entladung und Weiterbeförderung von der zuständigen Ortspolizeibehörde auf Grund der ihr von dem beamteten Thierarzte zu machenden Mittheilung über das Ergebniß der Untersuchung zu ertheilen. Liegt der Bestimmungs­ort der Sendung in einem anderen Polizeibezirke, so ist die Ort-polizeibehörde dieses Bezirk« unter Bezeichnung der Sendung nach Art, Zahl und sonstigen allgemeinen Kennzeichen der dazu gehörigen Thiere von der Ge­nehmigung des Weitertransport« nöthigenfalls tele­graphisch oder telephonisch zu benachrichtigen.

ziges, graue« Männlein in dem weiten Korridor des oberen Stockwerke« und drunten in der gewölbten Halle umgehe zu Zeiten, wo dem Hause Elmer eine Verände­rung bevorstehe. Einige Beamte, welche der Dienst nach Elmershort geführt, schworen sich hoch und teuer, sie hätten um Mitternacht das spukhafte Hausgeistchen er­blickt, wie es vor ihren Betten gestanden und neugierig aus kleinen, freundlichen Aeuglein, beim Schimmer einer Wachskerze auf altmodischem Leuchter, den es in feiner spindeldürren, knochigen Rechten getragen, auf die Schlaf- trunkenen geschaut.

Doch man lachte die Geisterseher aus und meinte, der wohlschmeckende Punsch, den Odo den Herren vorgesetzt, nachdem diese die großartig angelegte Brennerei zu Elmershort inspiciert, habe die Geistererscheinung hervor­gerufen.

Nun, kurz vor Odo« Verlobung, hieß es in Elmers­hort allgemein, da« graue Männlein habe wiederum nächtlich sein Wesen getrieben, zum Zeichen, daß sich voraussichtlich ein neues Kapitel Familiengeschichte ab­spielen würde. So war man denn auf dem Gute ge­wissermaßen auf irgend ein wichtige« Ereignis vorbereittl denn von Tante Luise an bis zum Stalljungen Peter herab huldigten alle auf Elmershort dem Aberglauben.

Die Aufregung über diese Erscheinung, welche täglich aufs neue besprochen wurde, hatte sich noch nicht gelegt, als die Kunde laut ward:der Jungherr habe sich verlobt."

Da« war ein Jubel in Elmershort!

Odo in seinem Glück spendete seinen Leuten ein Faß