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ersselötr Kreisblatt

Gratr-beilas*« r5Uüftrirt<s Sonntag-blatt" n.JHulirirte landwirthschaftliche Beilage

Nr. 96. IomeOg den 1. August 1901'.

Amtlicher Theil.

Am

Anfang Uhr.

Bezeichnung der Gemeinde und des Platzes.

1.

10.

12.

13.

14.

15.

16.

August August

August

August

August

August August

730

Abends 730

Morgens 745

80

830

60

Morgens

630 645 715

815

915 100

1045 1115 730

Abends

60

Morgens

730 830 915 100 1030 1115 1145 530

Morgens 645 715 745 830 930 100 110 60

Morgens 60

Morgens 645 80 845 915

1015

1115 1130 120

70

Abends

Niederjossa

Eitra im Orte

Sieglos an der Straße Hünfeld

Hersfeld

Oberhaun an der Straße Hünfeld Hersfeld

Unterem mit [ 6ei Unterhaun Rotensee f 7

Wilhelmshof i

Oberrode \ bei Wilhelmshof Petersberg (

Sorga mit Kathus bei Sorga

Hermannshof

Malkomes mit / . , _ Schenksolz und an der Straße Hers- Dünkelrode ( seld-Fnedewald Friedewald mit i , . ~ . .

Reifst 1 bei Friedewald

Lautenhausen

Hillartshausen mit / bei Hillarts-

Unterneurode f hausen

Hilmes

Motzseld

Schenklengsfeld .

Oberlengsfeld bei Schenklengs- Lampertsfeld (

Conrode mit Wüstfeld, / , .

Wippershain und ?

Landershausen s Conrode

Unterweisenborn

Wehrshausen

Ransbach

Ausbach

Gethsemane

Heimboldshausen

Röhrigshof

Philippsthal

Harurode

Lengers

Wölfershausen mit Bengendorf

Heringen

Leimbach

Widdershausen

Kleineusee

Hersfeld mit Meisebach

Asbach

Beiershausen

Hattenbach

Kleba

Kirchheim mit 1

Goßmannsrode, f .

Rotterterode und /CI Unchheim

Reckerode

Gershausen mit 1

Kemmerode und! bei Gershausen

Reimb oldshausen )

Heddersdorf

Frielingen

Gersdorf mit ( bei Gersdorf, Aus- Willingshain ( gang n. Frielingen Niederaula

Hersfeld, den 17. Juli 1901.

Zur Abhaltung der diesjährigen Pferdevormuste- rung im Kreise Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:

Am

Anfang Uhr.

Bezeichnung der Gemeinde und des Platzes.

17. August

60 Morgens 645 70 730 80 830 90 945 1030 110 1130 1230

Mengshausen

Engelbach Solms Stärklos Kruspis Holzheim Hilperhausen Kerspenhausen Roßbach Kohlhausen Eichhof Bingartes

19. August

630 Morgens

70

80

100 1030

1045 110

1130

120

Friedlos

Mecklar mit/ zwischen Mecklar und

Meckbach ( H. St. Diecklar

Reilos mit 1

Rohrbach, I bei Reilos Ausgang

Tann und l nach Friedlos

Biedebach '

Kalkobes

Allmershausen mit) bei Allmers-

Heenes s hausen

Gittersdorf

Untergeis

Obergeis

Ana

Wo nicht besonders bestimmt, sind die Musterungsplätze am Eingänge des Ortes, vom vorhergegangenen Mnsternngsorte aus gerechnet, zu wählen und zwar bei ungünstiger Witte­rung (Regenwetter) derartig, daß der Musterungs-Kom- missar pp. unter Schutz (Thorweg, vorspringendem Dach) stehen kann.

Jeder Pserdebesitzer ist verpflichtet, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 150 Mk. zu den angegebenen Terminen seine sämmtlichen Pferde zur Musterung zn gestellen mit Ausnahme:

a. der Fohlen warmblütiger Schläge unter 4 Jahren,

b. der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig gemischter Schläge unter 3 Jahren,

c. der Hengste,

d. der Stuten, die entweder hochtragend sind als hoch­tragend sind Stuten zn betrachten, deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten ist oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, e. der Vollblutstuten, die im Allgemeinen Deutschen Ge­stütbuch oder den hierzu gehörigen offiziellen vom Unionklub geführten Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers,

f. der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind,

g. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten.

Außerdem ist der Herr Regierungs-Präsident befugt unter besonderen Umständen Befreiung von der Vorführung ein­treten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch der Unterzeichnete hierzu ermächtigt.

In den unter 6. bis g. ausgesuchten Füllen sind vom Ortsvorstand ausgefertigte Bescheinigungen vorzulegen, denen bei hochtragenden Stuten (Ziffer ck) auch der Deckschein beizufügen ist.

Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen:

1. Mitglieder der regierenden Deutschen Familien in Bezug auf die zum persönlichen Gebrauch bestimmten Pferde, wogegen die in Wirthschaftsbetrieben verwendeten Pferde zu gestellen sind,

2. die Gesandten fremder Mächte und das ®ef(mbtfd)aft§= personal,

3. die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde,

4. Beamte im Reichs- und Staatsdienste hinsichtlich der zrim Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Thierärzte hin­sichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde,

5. die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß,

6. die Königlichen Staatsgestüte.

Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vor­genommen wird.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landge­meinden des diesseitigen Kreises werden hiermit angewiesen Vorstehendes in den Gemeindebezirken wiederholt auf orts­übliche Weise bekannt machen zu lassen und namentlich zur Kenntniß der Pferdebesitzer zu bringen. Sie selbst aber und im Behinderungsfalle ihre Stellvertreter, haben sich zu den Musterungsterminen einzufinden und dem Kommissare ein Verzeichniß der in ihrem Bezirke vorhandenen Pferde nach Muster A. der Pferde-Aushebungsvorschrift' in doppelter Ausfertigung vorzulegen. Das dazu erforderliche Formular­papier wirb seitens der L. Funkschen Buchdruckerei hier- selbst in den nächsten Tagen übersandt werden. In diese Verzeichnisse sind sämmtliche im Orte vorhandenen, also auch die vorstehend unter a bis g sowie 1 bis 6 aufge- sührten nicht gestellungspflichtigen, Pferde einzutragen und zwar müssen beide Ausfertignngen der Liste genau über- einstimmen. Bei Pferden, welche nicht vorgeführt werben können, muß in der Liste (in Spalte Bemerkungen) der deshalbige Grund eingetragen werden.

Die Herren Gemeindevorsteher bezwsc. ihre Stellvertreter sind verpflichtet, dem Mufterungs-Commissare sofort Anzeige zu erstatten, falls Pferdebesitzer nicht sämmtliche Pferde zur Vorführung bringen. Dieselben sind ferner verpflichtet, für die Gestellung der zum Ordnen und Vorführen der Pferde erforderlichen Leute sowie insbesondere dafür zu sorgen, daß das Vorführen genau in der Reihenfolge der Vor- stellnngsliste stattfindett Hierzu ist erforderlich, daß die Pferde pünktlich zur angesetzten Zeit übereinstimmend mit der Liste nebeneinander ohne große Zwischenräume auf­gestellt sind, wobei jedem Pferde an der linken Kopfseite ein weißer Zettel (nicht zn dünnes Papier) mit der- Nummer, welche derjenigen der Vortührungsliste entspricht, zu t festigen Hierbei wird jedoch bemerkt, daß nicht die Pferde eines Besitzers für sich, sondern immer die der ganzen Gemeinde rc. durchgehend zu nummeriren sind. Zur Vermeidung von unliebsamen Verzögerungen ist sodann noch streng daraus zu achten, daß die Angewiesenen Nummern seitens der Pserdebesitzer nicht" nach Belieben gewechselt werden, sondern dieselben sind stets aufs Genaueste über­einstimmend mit der Borführuugsliste zu belassen.

Schließlich wird noch bemerkt, daß nur bei pünktlichster Einhaltung der angesetzten Termine eine glatte Abwickelung des Musterungsgeschäfts cnuöglicht werden kann und darum die genaueste Beachtung der getroffenen Bestimmungen im eigenen Interesse der Pserdebesitzer liegt.

I. II. Nr. 2303. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 23. Juli 1901.

Nachdem nunmehr ungeordnet worden ist, daß fortan die Einberufung der in einem Armeekorpsbezirk für dessen Truppentheile ausgehobenen Rekruten und der sämmt­lichen mehrjährigFreiwilligen zunächst mit Ausnahme derjenigen der Garde ohne vorherige Sammlung bei den Bezirks-Commandos erfolgen soll, wird aus die dies-