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ersselötr Kreisblatt
Gratr-beilas*« r „5Uüftrirt<s Sonntag-blatt" n. „JHulirirte landwirthschaftliche Beilage
Nr. 96. IomeOg den 1. August 1901'.
Amtlicher Theil.
Am
Anfang Uhr.
Bezeichnung der Gemeinde und des Platzes.
1.
10.
12.
13.
14.
15.
16.
August August
August
August
August
August August
730
Abends 730
Morgens 745
80
830
60
Morgens
630 645 715
815
915 100
1045 1115 730
Abends
60
Morgens
730 830 915 100 1030 1115 1145 530
Morgens 645 715 745 830 930 100 110 60
Morgens 60
Morgens 645 80 845 915
1015
1115 1130 120
70
Abends
Niederjossa
Eitra im Orte
Sieglos an der Straße Hünfeld—
Hersfeld
Oberhaun an der Straße Hünfeld— Hersfeld
Unterem mit [ 6ei Unterhaun Rotensee f 7
Wilhelmshof i
Oberrode \ bei Wilhelmshof Petersberg (
Sorga mit Kathus bei Sorga
Hermannshof
Malkomes mit / . — , _ „ Schenksolz und an der Straße Hers- Dünkelrode ( seld-Fnedewald Friedewald mit i , . ~ . .
Reifst 1 bei Friedewald
Lautenhausen
Hillartshausen mit / bei Hillarts-
Unterneurode f hausen
Hilmes
Motzseld
Schenklengsfeld .
Oberlengsfeld bei Schenklengs- Lampertsfeld (
Conrode mit Wüstfeld, / , .
Wippershain und ?
Landershausen s Conrode
Unterweisenborn
Wehrshausen
Ransbach
Ausbach
Gethsemane
Heimboldshausen
Röhrigshof
Philippsthal
Harurode
Lengers
Wölfershausen mit Bengendorf
Heringen
Leimbach
Widdershausen
Kleineusee
Hersfeld mit Meisebach
Asbach
Beiershausen
Hattenbach
Kleba
Kirchheim mit 1
Goßmannsrode, f .
Rotterterode und / ’CI Unchheim
Reckerode ’
Gershausen mit 1
Kemmerode und! bei Gershausen
Reimb oldshausen )
Heddersdorf
Frielingen
Gersdorf mit ( bei Gersdorf, Aus- Willingshain ( gang n. Frielingen Niederaula
Hersfeld, den 17. Juli 1901.
Zur Abhaltung der diesjährigen Pferdevormuste- rung im Kreise Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Am
Anfang Uhr.
Bezeichnung der Gemeinde und des Platzes.
17. August
60 Morgens 645 70 730 80 830 90 945 1030 110 1130 1230
Mengshausen
Engelbach Solms Stärklos Kruspis Holzheim Hilperhausen Kerspenhausen Roßbach Kohlhausen Eichhof Bingartes
19. August
630 Morgens
70
80
100 1030
1045 110
1130
120
Friedlos
Mecklar mit/ zwischen Mecklar und
Meckbach ( H. St. Diecklar
Reilos mit 1
Rohrbach, I bei Reilos Ausgang
Tann und l nach Friedlos
Biedebach '
Kalkobes
Allmershausen mit) bei Allmers-
Heenes s hausen
Gittersdorf
Untergeis
Obergeis
Ana
Wo nicht besonders bestimmt, sind die Musterungsplätze am Eingänge des Ortes, vom vorhergegangenen Mnsternngsorte aus gerechnet, zu wählen und zwar bei ungünstiger Witterung (Regenwetter) derartig, daß der Musterungs-Kom- missar pp. unter Schutz (Thorweg, vorspringendem Dach) stehen kann.
Jeder Pserdebesitzer ist verpflichtet, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 150 Mk. zu den angegebenen Terminen seine sämmtlichen Pferde zur Musterung zn gestellen mit Ausnahme:
a. der Fohlen warmblütiger Schläge unter 4 Jahren,
b. der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig gemischter Schläge unter 3 Jahren,
c. der Hengste,
d. der Stuten, die entweder hochtragend sind — als hochtragend sind Stuten zn betrachten, deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten ist — oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, e. der Vollblutstuten, die im Allgemeinen Deutschen Gestütbuch oder den hierzu gehörigen offiziellen — vom Unionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers,
f. der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind,
g. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten.
Außerdem ist der Herr Regierungs-Präsident befugt unter besonderen Umständen Befreiung von der Vorführung eintreten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch der Unterzeichnete hierzu ermächtigt.
In den unter 6. bis g. ausgesuchten Füllen sind vom Ortsvorstand ausgefertigte Bescheinigungen vorzulegen, denen bei hochtragenden Stuten (Ziffer ck) auch der Deckschein beizufügen ist.
Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen:
1. Mitglieder der regierenden Deutschen Familien in Bezug auf die zum persönlichen Gebrauch bestimmten Pferde, wogegen die in Wirthschaftsbetrieben verwendeten Pferde zu gestellen sind,
2. die Gesandten fremder Mächte und das ®ef(mbtfd)aft§= personal,
3. die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde,
4. Beamte im Reichs- und Staatsdienste hinsichtlich der zrim Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde,
5. die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß,
6. die Königlichen Staatsgestüte.
Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des diesseitigen Kreises werden hiermit angewiesen Vorstehendes in den Gemeindebezirken wiederholt auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen und namentlich zur Kenntniß der Pferdebesitzer zu bringen. Sie selbst aber und im Behinderungsfalle ihre Stellvertreter, haben sich zu den Musterungsterminen einzufinden und dem Kommissare ein Verzeichniß der in ihrem Bezirke vorhandenen Pferde nach Muster A. der Pferde-Aushebungsvorschrift' in doppelter Ausfertigung vorzulegen. Das dazu erforderliche Formularpapier wirb seitens der L. Funkschen Buchdruckerei hier- selbst in den nächsten Tagen übersandt werden. In diese Verzeichnisse sind sämmtliche im Orte vorhandenen, also auch die vorstehend unter a bis g sowie 1 bis 6 aufge- sührten nicht gestellungspflichtigen, Pferde einzutragen und zwar müssen beide Ausfertignngen der Liste genau über- einstimmen. Bei Pferden, welche nicht vorgeführt werben können, muß in der Liste (in Spalte Bemerkungen) der deshalbige Grund eingetragen werden.
Die Herren Gemeindevorsteher bezwsc. ihre Stellvertreter sind verpflichtet, dem Mufterungs-Commissare sofort Anzeige zu erstatten, falls Pferdebesitzer nicht sämmtliche Pferde zur Vorführung bringen. Dieselben sind ferner verpflichtet, für die Gestellung der zum Ordnen und Vorführen der Pferde erforderlichen Leute sowie insbesondere dafür zu sorgen, daß das Vorführen genau in der Reihenfolge der Vor- stellnngsliste stattfindett Hierzu ist erforderlich, daß die Pferde pünktlich zur angesetzten Zeit übereinstimmend mit der Liste nebeneinander ohne große Zwischenräume aufgestellt sind, wobei jedem Pferde an der linken Kopfseite ein weißer Zettel (nicht zn dünnes Papier) mit der- Nummer, welche derjenigen der Vortührungsliste entspricht, zu t festigen HÜ Hierbei wird jedoch bemerkt, daß nicht die Pferde eines Besitzers für sich, sondern immer die der ganzen Gemeinde rc. durchgehend zu nummeriren sind. Zur Vermeidung von unliebsamen Verzögerungen ist sodann noch streng daraus zu achten, daß die Angewiesenen Nummern seitens der Pserdebesitzer nicht" nach Belieben gewechselt werden, sondern dieselben sind stets aufs Genaueste übereinstimmend mit der Borführuugsliste zu belassen.
Schließlich wird noch bemerkt, daß nur bei pünktlichster Einhaltung der angesetzten Termine eine glatte Abwickelung des Musterungsgeschäfts cnuöglicht werden kann und darum die genaueste Beachtung der getroffenen Bestimmungen im eigenen Interesse der Pserdebesitzer liegt.
I. II. Nr. 2303. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 23. Juli 1901.
Nachdem nunmehr ungeordnet worden ist, daß fortan die Einberufung der in einem Armeekorpsbezirk für dessen Truppentheile ausgehobenen Rekruten und der sämmtlichen mehrjährigFreiwilligen — zunächst mit Ausnahme derjenigen der Garde — ohne vorherige Sammlung bei den Bezirks-Commandos erfolgen soll, wird aus die dies-