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§er§f elier Kreisblatt.

Gratisbettasen r2ll«ftrirter Konntag-blatt" «.SUufrriste lan-wirthschaftliche Vettage."

Nr. 80. MM >f S. Wi 1901.

VesLellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen Mstrirtes Sonntagsblatt" --> Jlluftrirte landwirthschaftl. Beilage" für das dritte Vierteljahr werden von allen Aaiser- lichen Postanstalten, Landbriefträaern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 2. Juli 1901.

Nachstehend bringe ich eine Bekanntmachung des Herrn M Reichskanzlers vom 7. März d. Js., betreffend die Be­freiung von Ausländern von der Versicherungspflicht nach dem Jnvalidenverstcherungsgesetze vom 13. Juli 1899, M und eine Bekanntmachung des Reichsversicherungsamtes vom 23. März d. Js., betreffend die Entrichtung der gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 des Jnvalidenversicherungs- gesetzes zu zahlenden Beträge, zur öffentlichen Kenntniß. KV. 804. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Bekanntmachung betreffend die Befreiung von Ausländern von der Ver­sicherungspflicht nach dem Jnvalidenverstcherungsgesetze.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 21. Feb­ruar 1901 auf Grund des § 4 Absatz 2 Satz 1 des Jnvalidenversicherungsgesetzes (R. Ges. Bl. 1899 S. 463) beschlossen,

daß polnische Arbeiter russischer und österreichischer Staatsangehörigkeit, welchen der Aufenthalt im In­lands nur für eine bestimmte Dauer behördlich ge­stattet ist und welche nach Ablauf dieser Zeit in das Ausland zurückkehren müssen, der VerstcherungSpflicht nach dem Jnvalidenverstcherungsgesetze nicht unter»

liegen sollen, sofern diese Arbeiter in inländischen land- oder forstwirthschaftlichen Betrieben oder in deren Nebenbetrieben beschäftigt werden, und daß diese Be­stimmung vom 1. April 1901 ab in Kraft treten soll. Berlin, den 7. März 1901.

Der Reichskanzler.

Im Auftrage gez. Caspar.

Bekanntmachung

betreffend die Entrichtung der gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 des Jnvalidenversicherungsgesetzes zu zahlenden Beträge.

Vom 23. März 1901 II. 1889.

Nachdem der Bundesrath durch Beschluß vom 21. Feb­ruar 1901 (Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 78) unter den dort näher bezeichneten Voraussetzungen polnische Arbeiter russischer und österreichischer Staats­angehörigkeit vom 1. April 1901 ab von der Ver- sicherungspflicht nach dem Jnvalidenverstcherungsgesetze befreit hat, werden auf Grund des § 4 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes folgende Bestimmungen erlassen:

1. Jeder Arbeitgeber, der Ausländer beschäftigt, welche nach dem vorbezeichneten Beschlusse von der Ver- sicherungspflicht befreit sind, hat dies binnen 3 Tagen, vom Inkrafttreten des Beschlusses oder von dem späteren Beginne der Beschäftigung ab gerechnet, dem Vorstände der Versicherungsanstalt anzuzeigen.

2. Der Vorstand übersendet dem Arbeitgeber ein Muster für eine von diesem aufzustellende Nachweisung, in deren Spalten folgende Eintragungen vorgesehen sein müssen:

a. Vor- und Familienname des Arbeiters;

b. falls der Arbeiter noch nicht 16 Jahre alt ist, Jahr und Tag der Geburt;

c. Beginn und Dauer der Beschäftigung;

d. falls der Arbeiter Zwangsmitglied einer Kranken- kaffe ist, der für die Krankenkaffenbeiträge maß­gebende Lohnsatz.

Das Muster soll ferner an geeigneter Stelle einen Hinweis auf die Strafbestimmungen des § 176 Abs. 1 und 2 des Jnvalidenversicherungsgesetzes enthalten.

3. Der Arbeitgeber hat dieses Muster für das laufende Vierteljahr auszufüllen und bis zum 15. des ersten Monats des nächstfolgenden Vierteljahrs (15. Januar, 15. April u. s. w.) dem Vorstände der Versicherungs­anstalt einzusenden, hierbei auch, soweit die Ausfüllung des Musters darüber keinen Aufschluß giebt, anzuzeigen,

ob die Beschäftigung der Ausländer sich über den Be­ginn des letzteren Vierteljahrs hinaus erstreckt hat.

4. Der Vorstand prüft die Nachweisung, stellt den danach zu entrichtenden Betrag fest und sendet eine Ab­schrift der Nachweisung an den Arbeitgeber zurück mit der Aufforderung, den auf Grund der Nachweisung fest- gestellten Betrag an die Versicherungsanstalt auf deren Kosten einzusenden. Die Verwendung von Beitrags­marken zum Zwecke der Zahlung ist unzulässig.

5. Bei Fortdauer der Beschäftigung finden Ziffer 2 und 3 entsprechende Anwendung.

Das Reichsversicherungsamt. Abtheilung für Invalidenversicherung. gez. G o e b e l.

Hersfeld, den 6. Juli 1901.

Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche meine Ver­fügung vom 23. April 1896 I. 2340, Kreisblatt Nr. 51, Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen pp. betreffend, bis heute nicht erledigt haben, werden mit Frist bis zum 13. d. Mts. hieran erinnert.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 2. Juli 1901.

Nach den in dem Ministerium der geistlichen, Unter­richts- und Medizinal-Angelegenheiten gefertigten Zu­sammenstellungen über die Zahl der von tollen und toll- wuth verdächtigen Thieren gebissenen Personen kamen im Jahre 1900 230 Bißverletzungen vor.

Bei keinem der Gebissenen ist Tollwuth zum Ausbruch gekommen. Dieses höchst erfreuliche Ergebnis ist wohl in erster Linie der erhöhten Inanspruchnahme der Toll­wuthabtheilung des Instituts für Infektionskrankheiten in Berlin seitens der Verletzten zuzuschreiben.

Von den 230 Verletzten wurden 187 81,3% gegen 80, 53% im Vorjahre in dem Institut für Infektions­krankheiten in Berlin der Schutzimpfung unterzogen.

Wenn auch die Zahl der in dem Institut für In­fektionskrankheiten Geimpften im Verhältnis zur Zahl der Verletzungen wiederum eine, wenn auch nur geringe, Steigerung erfahren hat, so läßt doch die Zahl der Ver­letzten, die sich der Schutzimpfung nicht unterzogen haben, doch darauf schließen, daß das Verständnis für die Be-

Mach schwerem Kampfe.

Erzählung von Hans Warring.

(Fortsetzung.)

Es ist ein glühend heißer Tag, schattenlos liegen die Straßen in der Mittagssonne. Aber ste fühlt die Hitze nicht, ste hat nur den einen Gedanken: niemand ist bei ihm in dieser schweren Zeit. Jetzt könnte ich ihm etwas sein! Nach diesem gehässigen feindseligen Angriff sollte er fühlen, daß ein Mensch ihn liebt und an ihn glaubt, | unbedingt, schrankenlos! Und wenn diesem Unglück wirk- P lieb ein Irrthum von seiner Seite zu Grunde liegt, so 1 soll meine Nähe, mein Trost ihn aufrichten, wenn er L niebergebeugt miß verzagt ist! Ja, er braucht mich f ich muß zu ihm! Hier kann nur einer helfen: Onkel - Holmers.

k Fliegenden Schrittes eilt sie weiter, sie biegt aus h dem Gewühl der Stadt in die stille Straße ein, wo die f Kliniken liegen. Er ist gut, er ist klug, er wird mir verstehen in dieser schwersten Stunde meines Lebens, er und Tante Marie. Dieser Gedanke hält sie aufrecht in i ihrer Seelennoth.

m "$crt Geheimrath sind schon gestern Abend nach Petersburg zu einer Konsultation berufen worden und werden wahrscheinlich erst übermorgen zurückkehren," be- M liebtet der alte Diener.

Und die Tante?"

»Frau Geheimrath sind nach Althausen gefahren, wo Handwerker in der Villa sind. Die Herrschaften wollen noch in dieser Woche hinausziehen."

Also vergebens! Sie steht vor dem alten Manne wie zerschmettert, der Kopf sinkt tief auf die Brust herab, der Mund zuckt, sie kann kein Wort hervorbringen.

Hat es Eile, gnädiges Fräulein, soll ich vielleicht den Herrn Assistenzarzt rufen?"

Ich danke, Benning! Es ist eine Privatsache!" sagt sie tonlos. Der Alte, der sie schon als Kind gekannt und lieb gehabt hat, sieht sie mitleidig an.

Es kann sein, daß die Frau Geheimrath früh zucück- kommt, kann ich etwas bestellen?"

Ich wollte mit ihr und dem Onkel über diese Ge­schichte in der Zeitung sprechen. Wissen Sie etwas davon, Benning?"

Kein Wort, Fräulein Suschen!"

Wegen des Vorfalls in dem Fährdorfer Kranken­haus und wegen des Angriffs auf Doktor Bergentien!"

Auf unseren Herrn Doktor!" Sie nickt.

Ach, Fräulein Suschen, da seien Sie nur ruhig, das wird der Herr Geheimrath schon alles zurecht rücken! Nur ein paar Tage Geduld!"

Das ist eine lange Zeit, Benning, für einen Ein­samen, der auf einen guten Freund oder ein tröstendes Wort wartet. Adieu, lieber Alter, ich muß mir selbst helfen I" Sie war fort, Benning sah ihr mitleidig und kopfschüttelnd nach. Susanne ist wieder auf der Straße. Die Hitze ist so groß, daß sie sie am klaren Denken hindert. Eine quälende Unruhe treibt sie vor­wärts, sie fliegt die kurze Straße hinab, die sie vom Flußufer und den Anlegeplätzen der kleinen Dampfböte, 1

die den Verkehr zwischen der Stadt und der Haffgegend vermitteln, trennt.

An der ersten Landungsbrücke liegt ein schmucker kleiner Dampfer, der eben mit der Dampfpfeife das Signal zur Abfahrt giebt. Hoch auf der Kommando­brücke steht der Kapitän, die Fallbrücke soll eben einge­zogen werden.

Na, Fräuleinchen, das hätt' auch nicht eine Minute später sein dürfen!" lacht der braune Matrose, der dicht hinter Susy die Brücke einzieht.

Das Mädchen ist athemlos von dem raschen Lauf, ihr schwindelt, sie sinkt auf einen Sitz unter dem Zelt­dach nieder. Erst nach und nach kommt ihr die ruhige Ueberlegung. Jetzt, da sie ihrem raschen Impuls gefolgt ist, da jedes Bedenken zu spät kommt, wird ihr erst klar, was sie gethan hat. Was wird die Mutter sagen und Holmers ? Und o mein Gott! was wird er denken? Wird sie auf seinem Gesicht den Ausdruck von Staunen und Mißbilligung sehn, wenn er sie erblickt? Männer sind so viel überlegsamer, sie handeln ruhiger und des­halb korrekter. Wird er das Gefühl, das sie antrieb, verstehen, wird er ihren raschen Impuls begreifen können?

Sie zittert, glühende Schamröte überzieht ihr Gesicht, qualvolle Thränen schießen ihr in die Augen. Sie sitzt abseits von den anderen Passagieren, etwa zehn oder zwanzig, die sich auf der Reise in eins der hübsch ge­legenen Seebäder auf der Nehrung befinden. Sie be­merkt nicht, daß man sie beobachtet. Das schöne Mädchen in dem reich mit Spitzen garnierten duftigen Sommer-