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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exel. Postaufschlag.

Gratisbeilagen rIllnstrirtes Sonntagsblatt" «.Allnftrirte landwirthschaftliche Beilage."

Ämtt») den 22. Juni

IHL

Erstes Blatt.

DoWemeiltsIlllakU.

2T?it dem j. Juli beginnt ein neues Abonne­ment auf das wöchentlich 3 Mal erscheinende Hersfelder Kreisblatt

mit den Gratisbeilagen Jlluftrirtes Sonntagsblatt"» ..Jllustrirte landwirthschastl. Beilage".

DasKreisblatt" bringt außer den amtlichen Bekanntmachungen zuverlässige Mittheilungen über Er­eignisse in der Politik, Berichte aus dem Kreise und >er Provinz. Reichhaltige Nachrichten vermischten In­halts bringen alle sonstigen mittheilenswerthen Ereig- tisse des täglichen Lebens zur Kenntnis der Leser. Daneben werden sorgfältig ausgewählte Erzählungen Mnen weiteren Theil des Lesestoffes bilden.

Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kreisblatt" beträgt bei den Postanstalten 1 Mark Pfg. einschlietzlich Postgebühr.

)Iüt4>M4>tt finden durch dasKreisblatt" zweckentsprechende Verbrei­tung und kostet die fünfgespaltene Garmondzeile oder deren Kaum so pfg.

Zu zahlreichem Abonnement ladet ergebenst ein

die Expedition.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 6. Juni 1901.

___. Das diesjährige Ober - Ersatz - Geschäft für den fhiesigen Kreis findet am

Sonnabend den 29. Juni d. J. und | Montag den 1. Juli d. J.

ü jedesmal von Morgens 7 Uhr ab

üm Saale des Gastwirths B. Bolender hierselbst statt.

Die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises > werden hiermit angewiesen, die ihnen demnächst zu- ^gehenden Vorladungen den betreffenden Militairpfiichtigen ^alsbald auszuhändigen.

^ Gleichzeitig erhalten Sie den Auftrag, mit den ^Militairpfiichtigen in den besagten Terminen pünktlich t zu erscheinen und denselben auch zu eröffnen, daß bie= r jenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungs- v«um nicht anwesend sind, neben einer Geldstrafe bis U» 30 Mk. ober Haft bis zu 3 Tagen, die im § 26 ^bejrofe. 66 der Wehrordnung bezeichneten Verluste sowie WW Lage der Sache die sofortige Einstellung als un= i sichere Heercspflichtige zu gewärtigen haben.

v Deim Ober-Ersatz-Geschäst werden sämnitliche in Be- '"acht kommenden Reklamationen der Ober-Ersatz-Com- '"on zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle

'/lieber, a uf deren Arbeits- oder iRichtarbeitsfähigkeit es bei Beurtheilung QmQtlon ankommt, (also auch die et- < wargen züngeren oder älteren Brüder des Rellamirten) ^rm Termine mit zu erscheinen haben, V1116 eine Berücksichtigung bet i11 en 'Reklamation nicht statt» Finden kann.

^^r- ^0"?"^ "'^ no$ darauf aufmerksam gemacht, A ,^ bcn iU£ Vorstellung kommenden Leuten, welche

Pk an ^^°plie zu leiden die im 8 65« der ^^brordnung vorgeschriebenen 3 Zeugen zur Stelle sein ^müssen, wenn der Nachweis nicht in anderer glaub­

würdiger Weise geführt werden kann. Die von den Zeugen zu machenden Angaben müssen sich auf die in letzterZeit vorgekommenenAnfälle beziehen und ebenso müssen auch die etwa zur Vor­lage kommenden ärztlichen Atteste sich vorzugsweise über neuere Anfälle aussprechen.

Außerdem sind auch bei denjenigen Rekla- manten, welche sich außerhalb befinden und welche ihre Angehörigen durch Geld­sendungen unterstützt haben, die desbezüg- lichen Postscheine mttzubringen, wie auch alle angeblichen Krankheiten durch Vor­lage von ärztli ch en Atte sten n a ch gewie s e n werden müssen.

Die Herren Ortsvorstände haben das Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und nament­lich zur Kenntniß der betreffenden Militairpfiichtigen und deren Angehörigen bringen zu lassen, auch haben Sie den Militairpfiichtigen noch besonders einzuschärfen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Sodann sind dieselben noch anzuweisen die Loosungs- fcheme mit zur Stelle zu bringen, da andern­falls der Betrag von 50 Pfg. für Ausstellung eines Duplikatscheines gezahlt werden muß.

I. II. Nr. 1264. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Nichtamtlicher Theil.

Berlin 20. Juni.

Im Parke der Marineakademie zu Kiel fand die Enthüllung des Denkmals des Großen Kurfürsten in Gegenwart Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin heute Vormittag 9 Uhr bei herrlichem Wetter statt. Seine Majestät der Kaiser begrüßte bei der Ankunft auf dem Denkmalsplatz die dort aufgestellten Truppen, darunter die aus China zurück­gekehrten Krieger, worauf die weihevolle Feier ihren Anfang nahm. Bei dieser hielt Se. Majestät der Kaiser folgende Ansprache:Zerstampfte Saaten, verwüstete Fluren, niedergebrannte Dörfer, Krankheit, Noth und Elend, so sah es in der sandigen Mark aus, als der im ersten Jünglingsalter stehende junge Kurprinz durch den plötzlichen Tod seines Vaters an die Spitze der Regie­rung berufen wurde. Fürwahr keine beneidenswerthe Erbschaft, eine Aufgabe, die eines gereiften, ausge­wachsenen, mit allen Verhältnissen vertrauten Mannes bedurft hätte und für ihn fast zu schwer gewesen wäre. Unverzagt trat der Jüngling an diese Aufgabe heran, und mit wunderbarer Geschicklichkeit gelang es ihm, die­selbe zu lösen. Mit eiserner Energie, das Ziel vor Augen, das er sich einmal gesetzt, durch nichts sich ab­lenken lassend, hat der Kurfürst sein Land emporgehoben, gestärkt, seine Bevölkerung wehrhaft gemacht, seine Grenzen vom Feinde gesäubert und sich bald eine solche Position erworben, daß ihm die Mitwelt und zumal seine Gegner noch bei seinen Lebzeiten den Beinamen des Großen gegeben haben, ein Beiname, der sonst nach schwerem, verantwortungsvollem Leben dem Herrscher nach dem Tode von seinem dankbaren Volke beigelegt wird. Und dieser Jüngling, der zu gewaltigem Manne auSreiste, der sein Land in dieser schweren Arbeit auf­gerichtet hatte, war der erste Fürst, der auf die See hinauswies, war der Begründer der braüdenburgischen Flotte. Da ist es wohl eine Ehrenpflicht, wenn die deutsche Flotte sein Standbild unter sich aufrichtet, und w°»n Offiziere und Mannschaften derselben an dem An- blrck dieses Standbildes sich erbauen und in ihren Ge­sinnungen festigen lernen. Gott hat es also gefügt, daß der Kurfürst in den Niederlanden seine Jugend verbrachte, die Arbeit, den Fleiß, die Verbindungen nach außen, den Nutzen des Handels schützen und pflegen lernte. Was er dort bei dem fleißigen, einfache» Volke der Seefahrer deutschen Stammes gelernt, das übertrug er auf fein

Land. Fürwahr, in der damaligen Zeit ein ganz ge­waltiger Entschluß, der bei seinen Unterthanen und bei seinen Zeitgenossen zuerst wohl kaum verstanden wurde. Die brandenburgische Flotte erblühte unter feinem ge­waltigen Schutz und Willen, unter den Händen bewährter Niederländer, des Admirals Rauls und seines Bruders. Allein nach dem Tode des Kurfürsten sank auch seine Schöpfung dahin, es ward ihm nicht bestimmt und auch ihr nicht, die Früchte ihrer Arbeit zu ernten. Die Nach­folger an der Krone mußten sich erst ihr Recht erkämpfen, in der Welt mitzureden und ihr Volk in ihren Grenzen in Frieden ungestört zu regieren. Das hatte zur Folge, daß der Blick von der See abgelenkt wurde, daß in heißem Ringen Jahrhunderts lang die Mark und Preußen zusammengeschweißt werden mußten. So entstand durch Gottes Fügung und durch die Arbeit der Nachfolger des Großen Kurfürsten, basierend auf dem gewaltigen Grund und Eckstein, den er gelegt hatte, die Hausmacht, die das Haus Hohenzollern befähigt hat, das deutsche Kaiser- thum anzutreten, die Hausmacht, die dem Deutschen Kaiser gebührt, damit er in der Lage sei, mit kräftigem Nachdruck überall für des Reiches Wohlfahrt zu sorgen und mit seiner Flagge die Gegner in Respekt zu setzen. Aufgerichtet steht das Denkmal vor der Akademie. Die Jugend, der die Zukunft gehört, die Jugend, die die Früchte unserer Arbeit ernten soll, die die Samenkörner, die wir jetzt gelegt haben, dereinst aufziehen und die Ernte mähen soll, die Jugend soll ihre Blicke auf diesen Fürsten lenken und sich an ihm erbauen, gottesfürchtig, streng, unerbittlich streng gegen sich selber und gegen Andere, fest vertrauend auf den Gott, von dem er sich seine Wege zeige» ließ, unbekümmert um jeden Rück­schlag, um jede Enttäuschung, die er in seinem Christen­finne nur als eine Prüfung von oben ansah. So hat der Große Kurfürst gelebt, und so sollet Ihr es nach thun. Der Hauptgrundsatz, der ihn be­fähigte, trotz aller Rückschläge, trotz aller Wider­wärtigkeiten, trotz aller schweren Erfahrungen und Prüfungen niemals den Muth und die Hoffnung zu ver­lieren, das war der rothe Faden, der sich durch sein Leben zog, der in seinem Wahlspruche sich äußerte: domine, fac me scire viam, quatn ambulem. So heiße es auch von den Offizieren und Mannschaften Meiner Marine! So lange wir auf d e m Grunde arbeiten, können wir unbekümmert jede schwere Phase der Ent­wicklung der Marine und unseres Vaterlandes, die uns Gottes Vorsehung vielleicht noch vorbehalten hat, über- winden. Das sei der Weg, den Ihr wandeln sollt. Das sei der Grund, auf dem Meine Marine aufgebaut ist. Das befähige Euch, im Streite zu siegen und in Widerwärtigkeiten auszuhalten, bis die Sonne wieder durch das Gewölk hervorbricht. So übergebe Ich jetzt das Denkmal an die Marineakademie. Sie möge es hegen, pflegen und in Ehren halten, damit dereinst auch Charaktere aus ihr hervorgehen, die dem gleichen, der jetzt vor Euch stehen wird. Es falle die Hülle!" Nun erfolgte die Enthüllung des Denkmals unter dem Salut sämmtlicher im Hafen liegender Kriegsschiffe und den donnernden Hurrahrufen der Mannschaften.

Wie die National-Zeitung hört, sei es der Recht - schreibungS-Konferenz gelungen, die wenigen noch zwischen den einzelnen Ländern bestehenden Differenz­punkte in der deutschen Sprache zu beseitigen.

Ueber die neue Prüfungsordnung für Mediziner weiß dasAerztliche Vereinsblatt" folgende Mittheilungen zu machen :Die Vorprüfung findet nach fünf Studienhalbjahren statt; die Prüfung nach weiteren fünf Halbjahren. Die Militärdienstzeit kann mit einem Halbjahr angerechnet werden. In spätestens drei Jahren muß die Vorprüfung beendet sein, sonst gilt sie als in allen Abschnitten nicht bestanden. Nach vollständig be­standener Prüfung folgt das praktische Jahr, daü an einer Universitätsklinik oder Poliklinik oder an einem dazu ermächtigten Krankenhaus zu verbringen, und von dem mindestens ein Drittel der Behandlung innerer Krankheiten zu widmen ist. Der Zeitraum dieses prak­tischen Jahres kann verlängert werden, wenn der Zweck