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HerWer Neisblatt.
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Nr. 71. AeOg Ütn 18. Juni 1901.
AmMcher Theil.
Eassel, den 19. April 1901.
Durch Ministerial-Erlaß vom 21. März d. Js. U. III. E. Nr. 80 ist aus den nach § 27 VII des Gesetzes vom 3. März 1897 zu »ertheilenden Ueberschüssen an 1 Staatszuschüssen zu den Alterszulagekassen für Volks- । schullehrer die Summe von 82 880 Mark hierher über- j wiesen worden, die zur Deckung des für die gesetzlichen s Mindestalterszulagen im Etatsjahre 1901 erforderlichen i Mehrbedarfs für diejenigen Lehrerstellen zu verwenden | ist, für welche gemäß § 27 IV a. a. O. ein Zuschuß s aus der Staatskasse an die Alterszulagekasse gezahlt wird.
Die Anzahl dieser Stellen betrug nach dem Ver- i theilungsplan für 1901 = 2072, sodaß auf eine Lehrer- stelle 40 Mk. entfallen, welche auf die Beiträge der Gemeinden und Schulverbände anzurechnen sind.
$ Die Kreiskassen haben Anweisung erhalten, die so h berechneten Beträge von den Gemeinden und Schulver- bänden im Rechnungsjahre 1901 nicht zu erheben.
Den Gemeinden ist hiervon mit Hinweis auf eine | demnächstige Bekanntmachung im Regierungs-Amtsblatt | in geeigneter Weise Kenntnis zu geben.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und ) Schulsachen. Fliedner.
An die Herren Landräthe des Bezirks, k ■ * ., * *
k Hersfeld, den 14. Juni 1901.
Wird den Herren Bürgermeistern des hiesigen Kreises g unter Bezugnahme auf die im Amtsblatt Nr. 20 unter 8 ifbe. Nr. 389 veröffentlichte Regierungs-Verfügung vom - 19. April 1901 B. 4477 zur Kenntnisnahme mitgetheilt, t I. 2461. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
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i M Berlin, den 17. Mai 1901.
M 3« den Verhandlungen, auf Grund deren die Befreiung eines Ausländers von der Beibringung S- bes im Artikel 43 § 1 des Preußischen Aus- t führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuchs vorge- S schriebenen Zeugnisses bei dem Herrn Justizminister k nachgesucht wird, wird von den Standesbeamten nicht selten eine eidesstattliche Versicherung der Brautleute dahin zu Protokoll genommen, daß zwischen ihnen kein i »bet Ehe hinderliches" Verwandtschasts- oder Schwäger»
schaftsverhältnis bestehe. Solche Erklärung enthält ein juristisches Urtheil, welches dem Zweifel Raum giebt, ob die Versichernden darüber im Klaren gewesen sind, welches Verwandtschasts- oder Schwägerschaftsverhältnis nach den Gesetzen ihres Heimathsstaates der Ehe hinderlich ist. Um eine sichere Grundlage für die Beurtheilung der Frage zu gewinnen, ob der nachgesuchten Befreiung Bedenken entgegenstehen, ist daher eine eidesstattliche Versicherung des Inhalts erforderlich, ob die Verlobten überhaupt miteinander verwandt oder verschwägert sind, und bejahendenfalls, inwiefern ein Ver- wandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis zwischen ihnen besteht. Diese Klarstellung ist um so nothwendiger, als die ausländischen Gesetze über die Eheverbote wegen Verwandtschaft oder Schwägerschaft vielfach von dem Deutschen Rechte abweichende Bestimmungen enthalten.
Es ist ferner wiederholt vorgekommen, daß die Berichte der Standesbeamten auf die Befreiungsgesuche von Ausländern erst an dem für die Eheschließung festgesetzten Tage oder nur kurze Zeit zuvor bei der Centralinstanz eingegangen sind. In einem Falle hatte der Standesbeamte von einer schriftlichen Berichterstattung sogar ganz abgesehen und unter unvollständiger Darlegung des SachverhaltS die Befreiung lediglich auf telegraphischem Wege nachgesucht. Daß sich aus solchem Verfahren Un- zuträglichkeiten ergeben können, bedarf keiner weiteren Ausführung. Die thunlichste Beschleunigung der Berichterstattung in den fraglichen Angelegenheiten liegt im dringenden Interesse aller Betheiligten, damit etwaige Anstände, welche sich bei der Prüfung des Materials ergeben, bis zu dem für die Eheschließung in Aussicht genommenen Tage beseitigt werden können und die peinliche Nothwendigkeit vermieden wird, daß die Eheschließung an diesem Tage lediglich deshalb unterbleiben muß, weil die erforderliche Befreiung nicht mehr rechtzeitig ertheilt werden konnte.
Ew. Excellenz ersuche ich ergebenst, hiernach gefälligst die Standesbeamten durch Vermittelung der Aufsichtsbehörden mit den erforderlichen Weisungen zu versehen.
Der Minister des Innern. I. A.: gez. Peters. An den Herrn Ober-Präsidenten in Cassel.
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Cassel, den 26. Mai 1901.
Abschrift erhalten Ew. Hochwohlgeboren zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung.
Der Ober-Präsident. I. V.: gez. Fromme. An den Herrn Regierungs-Präsidenten hier.
Cafsel, den 3. Juni 1901.
Abschrift übersende ich zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung.
Der Regierungs-Präsident. J. V.: Fliedner.
An die Herren Landräthe des Bezirks.
* * *
Hersfeld, den 15. Juni 1901.
Wird den Herren Standesbeamten des Kreises zur Kenntnisnahme und Beachtung mitgetheilt. A. 1829. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 14. Juni 1901.
Die zweite Schulstelle in Obergeis wird vom 1. August d. Js. ab frei. Bewerber um dieselbe wollen sich bis zum 30. d. Mts. bei dem Ortsschulinspektor Herrn Pfarrer Gamb in Obergeis oder dem Unterzeichneten melden.
Das Einkommen besteht neben freier Wohnung in 1000 Mk. Grundgehalt. Der Einheitssatz der Alterszulage beträgt 120 Mk.
I. 3288. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 15. Juni 1901.
Nachstehend veröffentliche ich eine Bekanntmachung der Kaiserlichen Ober-Post-Direktion vom 15. Mai d. I., betreffend die Beschädigung der Reichs-Telegraphen- anlagen.
Die Ortspolizeibehörden und die Königliche Gendarmerie des Kreises haben auf die gehörige Beachtung der veröffentlichten Vorschriften hinzuwirken.
I. 3337. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
* ^ *
Bekanntmachung die Beschädigung derReichs-Telegraphenanlagen betreffend.
Zum Schutz der Reichs - Telegraphenanlagen sind durch das Gesetz vom 13. Mai 1891, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich nachstehende Bestimmungen erlassen:
§ 317. Wer vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage dadurch verhindert oder ge
fWach schwerem Kampfe.
Erzählung von Hans Warring.
(Fortsetzung.)
l „Kein Knochen ist verletzt — wir werden das bald i überwunden haben," sagte der Arzt. „Wir haben es ! hier mit einem kleinen Helden zu thun, der tapfer das Unvermeidliche trägt. Sehen Sie, Fräulein Cramer, die Hand thut ihm weh, aber er weint nicht."
»Aber es thut sehr — sehr weh — ich kann das - garnicht mehr aushalten!"
E>. „Nun ist es schon vorüber! — Sieh, da haben wir i . " bösen Splitter, der dir die argen Schmerzen verur- lacht hat. Den wirst du dir hernach ansehen. Und nun lege ich den Verband an, — dann hören die Schmerzen i aus. Die Operation war vorüber, die kleine Hand in I M" 'eften Verband gelegt. Mit gleichem Gesicht, die m p .m 1 kaltem Schweiß bedeckt, lehnte der kleine i ^ ,e« »'« Susannens Schulter. Der Doktor stand auf i dem jungen Mädchen die Hand.
: e Ihnen," sagte er herzlich. „Sie haben h SS ?^au wesentlich erleichtert. Eine so feste |! ""d ^bei sanfte Hand könnte ich oft gebrauchen." ' unb^Vg^Ü^ '^ ~ 14 """ "cht schwach
.''®j. ^r, -^?°""'"derungswürdia beherrscht, — d Mitgefühl für fremden Schmerz und der Wille zum Helfen waren stärker bei Ihnen, als die Nerven." .
Ein sarkastisches Lächeln zuckte um seinen Mund, als ein Seitenblick die elegante Gestalt von Jrmgard Westorp streifte.
„Es ist nicht jeder zur barmherzigen Schwester veranlagt, wie Susy," entgegnete die junge Dame mit einem leichten Aufwerfen ihres hübschen Kopfes; „aber ich kann Sie versichern, daß diese Veranlagung durchaus nicht dem Geschmacke und den Absichten ihrer Mama entspricht. Tante Anna hat anderes mit ihrer einzigen Tochter im Sinne, als sie zur Krankenwärterin zu machen."
„Darin ist Frau Justizrath vollständig im Recht. Krankenpflege ist ein schwerer Beruf, auch ich erhoffe für Fräulein Cramer einen schöneren. Aber in Krankheitsfällen dem Arzte hilfreich zur Seite stehen, mit milder Hand Schmerzen lindern, dem Kranken unausgesprochene Wünsche erfüllen, ist eine echt weibliche Mission. Und wo eine besondere Veranlagung dazu vorhanden ist, sollte dieselbe ebenso sorgfältig ausgebildet werden, wie jedes andere Talent. Auf jeden Fall aber sollte eine solche Begabung wie ein Segen empfunden werden."
„Sie haben schon etwas vom Onkel Geheimrath gelernt, Herr Doktor!" a
„Auf Grund meiner Erfahrungen habe ich mir diese Ansicht schon früher gebildet, als ich die Ehre halte, den Herrn Geheimrath persönlich kennen zu lernen."
Susanne hatte sich während dieser rasch gewechselten Worte mit dem kleinen Patienten beschäftigt. Angst, — Schmerz und Thränen hatten die Kraft des Kindes er«
schöpft. Bleich, mit geschlossenen Augen ruhte er im Lehnstuhl, sein Kopf lag auf einem Kissen, das sie ihm bequem gelegt, seine Füße auf einem Schemel, den sie herbeigebracht. Bergentien war ihr mit den Augen gefolgt. Als sie sich zum Kinde niederbeugte, fiel ihm die schöne Form ihres Kopfes auf, — er sah die weiche Anmut ihrer abgerundeten Bewegungen, die sorgende Mütterlichkeit ihres Thuns — er fühlte einen warmen Strom der Sympathie, der ihn zu diesem, gerade zu diesem Mädchen zog. Hier war alles vereinigt, was er an seinem Weibe wünschen könnte. Sie war frisch und schön wie eine Frühlingsblume, von herzgewinnender Anmut und Natürlichkeit. Nichts Gemachtes an ihr — alles kindlich, offen und ursprünglich. — Er schreckte aus seinem Sinnen empor. Durfte er sich solchen Gedanken und Wünschen hingeben, er, mit seinem schlecht beleumdeten Namen, dem Andenken an eine schuldbeladene Mutter, dem Makel, der ihm schon bei der Geburt aufgedrückt war! Und dazu ihre Familie! Eine echte Patrizierfamilie, hochgeachtet und reichbegütert, stolz auf die hervorragende Stellung, die sie seit Decennien in der Stadtgemeinde einnahm, mit Eifersucht darüber wachend, daß der Nimbus, der sie umgab, nicht getrübt werde. Es war Wahnsinn, wirklicher Wahnsinn! Aber, Gott sei Dank, er war »och nicht wahnsinnig, er hatte noch seinen gute», klaren Verstand, und er wollte sorgen, ihn sich zu bewahren! Thörichte Anwandlungen können wohl auch einmal einem nüchternen, verständigen Menschen kommen, das ist verzeihlich; aber unverzeihlich wäre es.