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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
Abonnementspreis Vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. exel. Postausschlag.
Die Jusertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
Gratisbeirasen r „3Uttftrirtes Sonnragrblatt" *♦ „SUnftrirU landwirthschaftUche VeUage.
K. 68.
AtOs I« 11. ZWi 1961.
Vestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen „30ufttirte§ Sonntagsblatt" -„» „Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage" für den Monat Juni werden von allen Kaiser« lichen poftanftalten, kandbriefträaern und von der Expedition angenommen.
Amtlicher Theil.
i Hersfeld, den 7. Juni 1901.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises erhalten in den nächsten Tagen zur Ermittelung der diesjährigen | Ernteerträge je zwei AnbauerhebungS-Postkarten nebst y einer hierzu gehörigen Anleitung.
Die Postkarten Rnb seitens der Königlichen statistischen Büreaus gleichlautend durch Angabe der bei der vor- D jährigen allgemeinen Bodenbenutzungserhebung ermittelten Anbauflächen, den Kreis- und Ortsnamen, die laufende | Nummer der Gemeinde u. s. w. im Kreise sowie mit der Adresse des Königlichen Landrathsamts vorbereitet worden. Nach sorgfältiger Ausfüllung der Karten ist das eine Exemplar spätestens bis zum 1. Juli er. hierher zurückzusenden, während das andere bei der Gemeinde verbleibt.
r Im Weiteren wird für die Ermittelung der dies- I jährigen Hagelwetter und Wafferschäden, wie alljährlich, ein besonderes Erhebungsblatt mit zur Vertheilung gelangen. In dasselbe sind alle im Laufe des Sommers vorkommenden Hagelwetter und Wafferschäden zu vermerken und ist das ausgefüllte Formular bis zum 15. Oktober d. J. zurückzusenden.
8 d Die Termine sind zu notieren und pünktlich einzu- halten.
§ ^^ b166. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, | Geheimer Regierungs Rath.
Hersfeld, den 7. Juni 1901.
5 Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben anzu-
Ü Eine Verwechselung.
Eine Erzählung von C. Borge«.
(Schluß.)
„Mein Kind," flüsterte Johanna todeSmatt, „ich bin so müde, daß ich mich kaum aufrecht erhalten kann — wollen Sie mir eine Bitte erfüllen, — die letzte Bitte einer Sterbenden?*
«Ich will alles thun, was Sie wünschen," gelobte Elsbeth feierlich; dann kniete sie nieder, preßte die schlaff herabhängende Hand an ihre Lippen und bedeckte sie mit heißen Küffen.
^ „Schreiben Sie an meinen Bruder, bitten Sie ihn Jn. ""inem Namen, endlich zurückzukommen,--und & k / freundlich gegen ihn, da er niemand mehr auf $ der Welt hat!"
5t ^,^^^"et fiel sie in die Kissen zurück, kein Laut kam ^ "'^r ^ber die festgeschloffenen Lippen.
v irat leise näher. Er schloß seine weinende
8 ™n. f- ne Arme. Dann blickte er mit stiller Weh- k e ^"blichen Züge der geliebten Schwester, die je m demselben Augenblicke entrissen wurde, als er X?.^M^1«“ Abwesenheit die Schwelle seines Väter, ltchen Hauses wieder betrat.
. fra^w? J^V ^"e der Sterbenden — sie ist erfüllt," K Et •tautn ^orbar und doch tief bewegt, dann drückte er ernen ,nn gen Kuß aus die Lippen seiner ge- i liebten, teuern Gattin,
ordnen, daß an den Obstbaumpflanzungen der Gemeinden sowohl als auch an den Obstbäumen der Privaten das Raupenlesen baldigst bewirkt wird. Es muß dieses zur Jetztzeit geschehen, um einer Beschädigung der Bäume durch Raupenfraß vorzubeugen.
I. 3191. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungr-Rath.
Hersfeld, den 6. Juni 1901.
Das diesjährige Ober - Ersatz - Geschäft für den hiesigen Kreis findet am
Sonnabend den 29. Juni d. I. und Montag den 1. Juli d. J.
jedesmal von Morgens 7 Uhr ab im Saale des Gastwirths B. Boleuder hierselbst statt.
Die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreise« werden hiermit angewiesen, die ihnen demnächst zugehenden Vorladungen den betreffenden Militairpflichtigen alsbald auszuhändigen.
Gleichzeitig erhalten Sie den Auftrag, mit den Militairpflichtigen in den besagten Terminen pünktlich zu erscheinen und denselben auch zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungr- raum nicht anwesend sind, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen, die im § 26 bezwse. 66 der Wehrordnung bezeichneten Verluste sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als unsichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.
Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden sämmtliche in Betracht kommenden Reklamationen der Ober-Ersatz-Commission zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familienglieder, auf deren Arbeits - oder NichtarbeitSfähigkeit es bei Beurtheilung der Reklamation ankommt, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamirten) im Termine mit zu erscheinen haben, widrigenfalls eine Berücksichtigung der betreffenden Reklamation nicht stati- fi nden kann.
Besonders wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß bei den zur Vorstellung kommenden Leuten, welche behaupten an Epilepsie zu leiden die im 8 656 bet Wehrordnung vorgeschriebenen 3 Zeugen zur Stelle sein müssen, wenn der Nachweis nicht in anderer glaubwürdiger Weise geführt werden kann. Die von den Zeugen zu machenden Angaben müssen sich auf
Die Freude, die bei der unerwarteten Neuigkeit sich in Schloß Burgeck verbreitete, ist kaum zu beschreiben.
Mit einem Freudenschrei flog Agathe in die Arme ihrer todtgeglaubten und langbeweinten Schwester, sie lachte und weinte an ihrem Halse, wollte sich keinen Augenblick von ihr trennen, bis der Konsul erklärte, daß er auch ein Anrecht an sie habe. Auch der junge Graf war bei diesem unerwarteten Wiedersehen tief bewegt, und die alte Mutter vergoß Freudenthränen bei diesen seltsamen Enthüllungen.
Frau Doktor Trenk wollte anfänglich die Neuigkeit kaum glauben. Sie hatte alle NeberredungSkunst angewandt, die Gouvernante zur Rückkehr zu bewegen, daß diese aber die todtgeglaubte Frau Zellberg sei, da« wollte der gutmüthigen Frau doch gar nicht in den Sinn.
Nur die Kleinen waren mit dieser Wendung in ihrem jugendlichen Leben gar nicht zufrieden. Sie wollten die liebgewonnene Gouvernante durchaus nicht ziehen lassen und beruhigten sich nur einigermaßen durch das Versprechen, täglich nach dem Edelhofe gehen zu dürfen.
* * *
Jahre waren dahin gegangen, und wieder war es Frühling geworden. Auf der breiten Terrasse bet Schlosse« Burgeck stand Agathe, sie lehnte mit glücklichem Lächeln ihr freudestrahlende« Antlitz an die Schulter ihres Gatten, der ihr leise Liebesworte zuflüsterte. Rings umher wisperten die Gräser, dufteten die Blumen, und die muntern Vöglein sangen im Sonnenschein. Und in dem alten Lindenbauine rauschten leise die Blätter, sie
die in letzterZeit vorgekommenen Anfälle beziehen und ebenso müssen auch die etwa zur Vorlage kommenden ärztlichen Atteste sich vorzugsweise über neuere Anfälle aussprechen.
Außerdem sind auch bei denjenigen Rekla- manten, welche sich außerhalb befinden und welche ihre Angehörigen durch Geldsendungen unterstützt haben, die desbezüg- lichen Postscheine mitzubringen, wie auch aVU angeblichen Krankheiten durch Vorlage von ärztlichen Attesten nachgewiesen werden müssen.
Die Herren Ortsvorstände haben das Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und nament- lich zur Kenntniß der betreffenden Militairpflichtigen und deren Angehörigen bringen zu lassen, auch haben Sie den Militairpflichtigen noch besonders einzuschärfen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Sodann sind dieselben noch anzuweisen die Loosungs- scheiue mit zur Stelle zu bringen, da andernfalls der Betrag von 50 Pfg. für Ausstellung eines Duplikatscheines gezahlt werden muß.
I. II. Nr. 1264. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Auf Grund des § 131 b des Reichsgesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 26. Juli 1897 habe ich im Einvernehmen mit der Handwerkskammer zu Cassel Gesellenprüfungsordnungen für folgende Handwerke im Bezirke der Handwerkskammer erlassen:
1) Tapezierer, Polsterer und Dekorateure, 2) Glaser, 3) Stuckateure, 4) Siebmacher und Radier (Drahlflechter), 5) Gürtler, 6) Gelb- und Zinngießer, 7) Uhrmacher, 8) Buchdrucker, Lithographen und Steindrucker, 9) Photographen und 10) Müller.
Ich werde alsbald nach Vervielfältigung der Gesellenprüfungsordnungen jeder Aufsichtsbehörde ein Exemplar der für ihren Bezirk in Frage kommenden Gesellen- prüfungsordnungen u. jedem Prüfungsausschüsse einen Abdruck der für ihn bestimmten Prüfungsordnung übermitteln.
Die Prüfungsordnungen liegen vom 15. n. Mts. ab bei den Aufsichtsbehörden zu Jedermanns Einsicht aus und werden außerdem bei der Handwerkskammer zu Caffel käuflich zu haben sein. Cassel am 25. Mai 1901.
Der RegierungS-Präsident. J. V.: M a u v e.
säuselten und raunten sich eine Geschichte zu — eine Geschichte von Menschenlust und Menschenleid — eine tieftraurige Mähr, die sie so oft belauscht hatten.
Aus dem Schlosse tönten süße, fröhliche Kinder- stimmchen, dazwischen glücklich und zärtlich die Stimme der Großmutter.
„Onkel Albert, Onkel Albert!" jauchzte plötzlich die muntere kleine Schar und stürzte ins Freie.
Die Ehegatten blickten auf. Sie hörten das herannahende Rollen eines Wagens, der gleich darauf vor dem Portale hielt.
Es ist immer ein Freudentag, wenn Onkel Albert und Tante Elsbeth mit ihren beiden rothwangigen Buben zum Besuche aufs Schloß kommen.
„Die Wege der allgütigen Vorsehung sind in der That oft wunderbar," sagte beim Heimgänge Albert zu seiner lebensfrohen, heitern Gattin im herzinnigen Tone. „Wir wollen stets mit Dankbarkeit auf unsere selbstverschuldete, kurze Leidenszeit zurückblicken, aus der ein großes, hoch zu schätzende« Glück für uns beide hervor- ging!'
Mach schwerem Kampfe.
Erzählung von Hans Warring.
Seit einigen Minuten war das Gespräch zwischen Mutter und Tochter verstummt, seit dem Augenblicke, als der Name des jungen Doktor Bergentien genannt worden