Einzelbild herunterladen
 

' ........................

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag unb Sonnabend.

AbonnementspreiS vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. exel. Postaufschlag.

fc-T- - .....-......... ^

Die JnsertionSgebühre« betragen für den Raum einer Spaltzeil» ü 10 Psg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

er Miller Kreisblatt

Gratisbeilagen:^Unftrirtes Senntagsblatt** «.3Uufcrirte landwirthschaftliche Beilage,

U 53.

SimiiKnii Den 5. Mai

1901.

Erstes Blatt.

^eftellnngen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen Jllnstrirtes Sonntagsblatt" --» Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage" für die Monate Mai und Juni werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, tandbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 1. Mai 1901.

Im Monat April d. I. sind dahier für nachbenannte Herren Jagdscheine ausgestellt worden:

A. Jahresjagdscheine: a entgeltliche:

1. am 4/4. für den Landwirth Valentin Meister zu

2.

3.

12/4. 24/4. .

4.

5.

//

V

6.

26/4.

"

7.

8.

27/4.

H

9.

29/4.

10.

11.

,/

12.

30/4.

13. am 6/4. für

b. den

14. 18/4.

15. 24/4.

16.

Hof Beiersgraben, Postsekretär Fritz GieS dahier, Ackermann Andreas Kehl in Goß« mannsrode, Kaufmann Eduard Grofch dahier, Landwirth Johannes Steinberg in Reimboldshausen, Ober-Postassistent Ernst Valentin Glebe dahier, Musikus Ernst Rüger in Kathus, Mühlenbesitzer Christoph Kleinkauf zu Ludwigsaumühle, Gerichtsvollzieher Gerhardt in Friedewald,

Landwirth AdamRoos in Kerspen- Hausen, Müller Johannes Willhardt zu Breitzbachrmühle bei KathuS, Arzt Dr. BartelS in Friedewald. unentgeltlich:

von Baumbach'schen Unterförster G. Kehl in Goßmannsrode, Königlichen Förster Prenzel zu Kathus, Königl. Forstaufseher Fraedrich in Niederaula,

Forstbeflissenen Dickhaut daselbst, B. Lagesjagdscheine.

Keine.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersseld, den 23. April 1901.

Die diesjährigen Impf« und Nachjchau-Ter- mine im Kreise Hersfeld sind wie folgt anberaumt worden:

1. Station Hersfeld,

a. Stadt Hersfeld, Impfung.

Impfung; Freitag den 10. Mai 1901, Vormittags 9 Uhr.

Nachschau: Freitag den 17. Mai 1901, Vormittags 9 Uhr.

b. Stadt Hersfeld, Wiederimpfung und Land.

Impfung: Sonnabend den 11. Mai 1901, Vormittags

9 Uhr. ;

Nachschau: Sonnabend den 18. Mai 1901, Vormittag»

9 Uhr.

2. Station S o r g a.

Impfung: Sonnabend den N. Mai 1901, Nachmittags

4 Uhr.

Nachschau: Sonnabend den 18. Mai 1901, Nachmittag«

4 Uhr.

3. Station Friedlos.

Impfung: Mittwoch den 22. Mai 1901, Nachmittags 4 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 29.Mai 1901, Nachmittags 4 Uhr.

4. Station O b e r g e i s.

Impfung: Donnerstag den 23. Mai 1901, Nachmittags 4'/» Uhr.

Nachschau: Donnerstag den 30. Mai 1901, Nachmittags 4*/* Uhr.

5. Station Schenklengsfeld. Impfung: Freitag den 31. Mai 1901, Vormittags 8 Uhr. Nachschau: Freitag den 7. Juni 1901, Vormittags 8 Uhr.

6. Station N a n s b a ch.

Impfung: Freitag den 31. Mai 1901, Mittags 12. Uhr. Nachschau: Freitag den 7. Juni 1901, Mittags 12 Uhr.

7. Station Philippsthal.

Impfung: Freitag den 31. Mai 1901, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Freitag den 7. Juni 1901, Nachmittags 2 Uhr.

8. Station Asbach.

Impfung: Mittwoch den 22. Mai 1901, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 29. Mai 1901, Nachmittags 2Uhr.

9. Station Unterbaun.

Impfung: Freitag den 17. Mai 1901, Nachmittags 3 Uhr. Nachschau: Freitag den 24. Mai 1901, Nachmittags 3 Uhr.

10. Station Niederaula.

Impfung: Freitag den 24. Mai 1901, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Freitag den 31. Mai 1901, Vormittags 9 Uhr.

11. Station F r i e l i n g e n.

Impfung: Donnerstag den 23. Mai 1901, Vormittags 11 Uhr.

Nachschau: Donnerstag den 30. Mai 1901, Vormittags 11 Uhr.

12. Station K i r ch h e i m.

Impfung: Donnerstag den 23. Mai 1901, Nachmittags 1 Uhr.

Nachschau: Donnerstag den 30. Mai 1901, Nachmittags 1 Uhr.

13. Station Friedewald. Impfung: Mittwoch den 22. Mai 1901, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 29. Mai 1901, Vormittags 9 Uhr.

14. Station Widdershausen.

Impfung: Freitag den 24. Mai 1901, Vormittag» 10 Uhr. Nachschau: Freitag den 31. Mai 1901, Vormittags 10 Uhr.

15. Station Heringen.

Impfung: Freitag den 24. Mai 1901, Mittags 12 Uhr. Nachschau: Freitag den 31. Mai 1901, Mittags 12 Uhr.

16. Station Heimboldshausen.

Impfung: Freitag den 24. Mai 1901, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Freitag den 31. Mai 1901, Nachmittags 2 Uhr.

17. Station H o l z h e i m.

Impfung: Sonnabend den 11. Mai 1901, Vormittags 10 Uhr.

Nachschau: Sonnabend den 18. Mai 1901, Vormittags 10 Uhr.

In der Stadt Hersfeld findet die Impfung im Saale des Gastwirths Constantin Otto hier statt, während in den übrigen Jmpfstationen des Kreises hierzu die Schul, räume benutzt werden.

Die Impfung wird seitens der Jmpfärzte unent­geltlich ausgeführt.

Außer Denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unter» liegen der Impfung im Jahre 1901:

1. jedes im Jahre 1900 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden hat,

2. die Kinder, welche im Jahre 1899 oder früher ge­boren und im Jahre 1900 ohne Erfolg, ohne ge­nügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natür- lichen Blattern überstanden haben,

3. jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privat­schule, welcher:

a) in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurück­gelegt hat bezw. zurücklegt oder

b) den Nachweis der geschehenen Impfung oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht erbracht hat.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vor­stehendes, namentlich aber die Termine auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.

Bei der Bekanntmachung der Termine :c. ist gleich, zeitig nachdrücklichst darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mk. und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben find, mit Geld­strafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.

Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten, die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Be­scheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung er­folgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impfpflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflichtung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgefchäfte« ergangenen Vorschriften ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenden Jmpfgeschäftstermine zur Unterstützung des JmpfarzteS und Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.

Für Bereithaltung des Jmpflokals und Stellung der erforderlichen Schreibhülfe beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfstationrorte Sorge zu tragen.

A. 1288. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Berlin, den 11. April 1901.

Es ist zu meiner Kenntniß gekommen, daß von ein­zelnen Polizeibehörden Postkarten zu Mittheilungen über den Ruf und die Strafen zugezogener Personen ver. wendet werden. Die Verwendung von Postkarten zu derartigen Mittheilungen halte ich auch dann noch für bedenklich, wenn in der Auskunft der Name der be­treffenden Person fortgelaffen wird.

Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, den be­treffenden Dienststellen die Verwendung offener Postkarten zu solchen Mittheilungen zu untersagen.

Der Minister de» Innern.

In Vertretung: (gez.) Bischofs «Hausen.

An den Herrn Regierungs-Präsidenten zu Caffel.

* * *

Caffel, den 27. April 1901.

Abschrift zur weiteren Veranlassung.

Der Regierungs-Präfidenl. Z. V.: M a u v e.

An die Herren Landräthe des Bezirks. A. II. 4489. *

Hersfeld, den 2. Mai 1901.

Wird den Ortspolizeibehörden des Kreises zur Nach- achtung mitgetheilt.

I. 2429. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath

Hersfeld, den 20. April 1901.

In einer höheren Ort« ergangenen Verfügung ist darauf hingewiesen worden, daß den Waisenräthen für die Betheiligung an den periodischen WaisenrathSsitzungen vielfach keine Entschädigungen (Reisekosten und Tage­gelder) gewährt werden.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben dafür