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Erscheint wöchentlich drei Mal

Dienstag, Donnerstag und Sonnabend,

Abonnementsprei-Z vierteljährlich 1 Mark 40 Psg, cxel. Postausschlag.

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Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeilt 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Psg. Reklauren die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

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eisblatt

Gratisbeilagen rIUnstrirtes Ksnnragsblatt^ «.JßwfcrUte landwirthschaftliche Beilage."

Sr. 21. SenNküS teil 16. gtimor 1901.

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(Stiles Blatt.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen Mustrirtes Soimtagsblatt"m» Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage" für die Monate Februar und März werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträaern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 14. Februar 1901.

Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden: Freitag, den 8. War; d. As.

von morgens präzis 9 Uhr an

und zwar im Saale des Gastwirths C. Träger zu Friedewald,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Friedewald.

Sonnabend, den 9. War; d. Is.,

von Morgens präzis 9 Uhr an

und zwar im Saale des Gastwirths Kroneberg zu Schenklengsfeld,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Schenklengsfeld.

Montag, den 11. Marx d. Is., von Morgens präzis 8 Uhr an

und zwar im Saale des Gastwirths B. Bolender zu

Hersfeld,

Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld.

Dienstag, den 13. März d. Is., von Morgens präzis 8 Uhr an in demselben Lokale,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld.

Mittwoch, den 13. März d. Is.,

von Morgens präzis 9 Uhr an

und zwar im Saale des Gastwirths Grenzebach zu

Niederaula,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden pp. des Amtsgerichtsbezirks Niederaula.

Donnerstag, den 14. Marx d. I.,

von M o r g e n s präzis 10 Uhr an

und zwar im Saale des Gastwirths B. Bolender zu

Hersfeld,

Loosung sowie außerdem Zurückstellung derjenigen Mann­schaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots,, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familienverhült- nisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung 31t' den Fahnen beanspruchen wollen. (§ 123 der Wehrordnung vorn 22. November 1888.)

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises, werden angewiesen:

1) die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden rc. und zwar

a. die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1881 geboren, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,

d. die in den Jahren 1880, 1879, 1878 oder früher ge­borenen, welche bei den Ersatz Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind, und demnach über ihr Militär- verhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten MusterungSterminen vorzuladen, 2/ dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu d er en G un sten eine Zurü ckstollun g b ezw s e. Befreiung u 0 m Militärdienst beansprucht wird, sich im Musterungstermine ebenfall«. . ein finden,

3) in den Terminen sich persönlich ein zufinden und so lange zur Stelle zu sein, bis sämmtliche Militärpflichtige der betreffenden Ge­meinde gemustert sind. Im Falle einer Ver­hinderung ist für die Anwesenheit eines Stellvertreters Sorge zu tragen,

4) für rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen pp. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrück­lich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Kör­per und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Militärpflichtige, welche ohne genügenden Ent- schnldignngsgrnnd im Musterungstermine nicht er­scheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Mustr- runaslokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; außerdem können ihnen die Bortheile der Loosung entzogen werden. Ist die Bersänmnitz in bös­williger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst als unsichere Heerespflichtige erfolgen.

Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezwse. Befreiung vom Militärdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Land­sturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung vom Militär­dienst im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleu­nigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorge­schriebenen, in L. Funks Buchdruckerei dahier, stets vorräthigen, Fragebogens sorgt.

Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da, wie schon erwähnt diejenigen Personen (Eltern, Geschwister pp.) zu deren Gunsten eine Zurück stellungpp. vom Militärdienst beanspruchtwird, im Musterungstermine mit zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit pp. die nöthigen Feststellungen durch den betreffenden Militärarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden

Sämmtliche Reklamationen sind umgehend dahier einzureichen.

Militärpflichtige, welche an E p i l e p s i e zu leiden be­haupten, haben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher die­selben an Eidesstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle bei dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten sind ebenwohl umgehend einzureichen.

Die Herren Ortsvorständc pp. haben vorstehendes wieder­holt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflich­tigen Mannschaften und deren Angehörigen, bekannt machen zu lassen und daß dieses geschehen, bis' znm 1. k. M t s. hierher zu berichten.

I. II. Nr. 452. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch I e i n i tz , Geheimer RegierungS-Rath.

Hersfeld, den 13. Februar 1901.

Die Schulstelle in Hilmes wird in Folge Versetzung des jetzigen Inhabers derselben vom 1. April d. Is. ab frei.

Das Einkommen derselben besteht neben freier Woh­nung in 1000 Mk. Grundgehalt und 150 Mk. Kirchen- dienstvergütung. Der Einheitssatz der Alterszulage be­trägt 120 Mk.

Bewerber um dieselbe wollen ihre MeldungSgesuche nebst den erforderlichen Sitten- und Befähigungs-Zeug- nissen bis spätestens zum 8.-rz d. I. bei dem Königlichen Ortsschulinspektor Herrn Pfarrer Heil in Hilmes oder dem Unterzeichneten einreichen.

Namens des Schulvorstandes von Hilmes:

I. I. Nr. 966. Freiherr von Schleinitz, Königlicher Landrath, Geheimer Regierungs-Nath.

Casiel, den 5. Februar 1901-

Auf dem im Vorjahre in Berlin unter dem Aller­höchsten Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin mit großem Erfolge veranstalteten internationalen Tuberku« lose-Kongreß wurde für die Erlangung einer volksthüm- lich gehaltenen Schrift überDie Tuberkulose als Volks­krankheit und deren Bekämpfung" ein Preis ausgefetzt. Von den zahlreich eingegangenen Arbeiten ist durch das Preisrichterkollegium diejenige von Dr. S. A. Knopf, einem deutschen Arzte in New - Aork, der auf dem Ge­biete der Tuberkulosebekämpfung durch seine Veröffent­lichungen vortheilhaft bekannt ist, als die beste bezeichnet,

und mit dem Preise gekrönt worden. Sie stellt nach sachverständigem Urtheil ein vorzügliches Hilfsmittel dar, das Verständniß für die Abwehr der großen Volksseuche im Publikum zu fördern, und ist deshalb von dem deutschen Central-Komite zuksErrichtung von Heilstätten für Lungenkranke behufs weitester Verbreitung in eigener Regie herausgegeben worden.

Die Schrift ist von der Geschäftsstelle des Central- Komites, Berlin W. Wilhelmsplatz 2, zuMjSelbstkosten- preise zu beziehen. Der Preis beträgt mit Emballage und Porto innerhalb Deutschlands: 10 Stück ^M. 1,20, 100 Stück M. 9,00, 1000 Stück M. 80,00.

Ich ersuche für die Verbreitung^ dieses 1 populären Schriftchens in geeigneter Weise Sorge zu tragen.

Der Regierungs-Prästdent. Trottlzu Sol'z.

An die Herren Landräthe und die Herren Polizeidirek­toren hier, in Fulda und Hanau. A. II. 1077.

* * *

Hersfeld, den 13. Februar 1901.

Vorstehendes bringe ich zur Kenntniß der Herren Ortsvorstände des Kreises mit der Veranlaffung, die Ver­breitung des srl. Schriftchens jsich thunlichst angelegen sein zu laffen.

I. 962. DerZKönigliche^Landrath

Freiherr v 0 njSjch l e i n i tz, __Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 15. Februar 1901.

Diejenigen Herrn Ortsvorstände, welchel.die^ Ver­fügungen :

1. vom 27. November 1876 Nr. 11 906, Kreisblatt Nr. 96, die zur Erfüllung ihrer Militärpflicht heran- zuziehenden Personen betreffend,

2. vom 7. Februar 1893 J. I. Nr. 834, Kreisblatt Nr. 18, chemische Untersuchung von Nahrungs- und Ge­nußmitteln betreffend,

3. vom 17. Januar 1901, I. A. Nr. 150, Kreisblatt Nr. 11, ungeimpste Kinder betreffend, bis heute nicht erledigt haben, werden mit Frist bis zum 2 1. d. M t s. Hieran erinnert.

Der Königliche Landrath Freiherr vom Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 11. Februar 1901.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises, in deren Ge­meinden pp.Vieh-VersicherungS-Vereine" bestehen, haben mir die Letzteren bis zum 2 5. d. M t s. näher zu be­zeichnen ; zugleich ist auch ein Exemplar der Statuten und Geschäftsergebniffe des letzten Jahres mit einzureichen und zu berichten, ob und in welcher Weise eine Rück- Versicherung stattfindet.

1. 920. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Caffel, am 31. Januar 1901.

Seitens der Ortspolizeibehörden wird die nach Be­kanntmachung der Königlichen Regierung dahier vom 5. Mai 1886 Amtsblatt de 1886 S. 104 vor­geschriebene Anzeige von dem erfolgten Abbruch der bei der Hessischen Brandversicherungs-Anstalt versicherten Ge­bäude häufig unterlassen.

Da dies vermuthlich darauf beruht, daß die fragliche Verfügung in Vergessenheit gerathen ist, so ersuche Ew. Hochwohlgeboren ich ergebenst, die oben bezeichnete Ver­fügung durch das Kreisblatt oder in sonst geeigneter Weise gefälligst in Erinnerung bringen zu wollen.

Der Direktor der Hessischen Brandversicherungs-Anstalt: Dr. Knorz.

An die sämmtlichen Königlichen Herren Landräthe des Regierungsbezirks Cassel. I. lila Nr. 743.

Hersfeld, den 13. Februar 1901.

Wird den Ortspolizeibehörden des hiesigen Kreises zur künftigen genauen Beachtung mitgetheilt.

I. 971. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.