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Zu Königsberg in Preußen dröhnt ernster Glockenklang, Tönt zum Kanonendonner Ambrosius' tobgesang — Die Adlerfahnen rauschen, als ging's zur lauten Schlacht, Dem alten Glanz der Zollern vermählt sich junge Pracht.
Zum Kurhut ist die Krone Herrn Friedrich verlieh'n — Wie prächtig ihn umwallen Purpur und Hermelin! Des neuen Reiches Banner ein D o h n a schwingt's mit Kraft — Um ihn vom schwarzen Adler die junge Ritterschaft.
Vom Altar nimmt die Krone der Hohenzoller jetzt, (Er hat mit eig'nen Händen sie sich auf's Haupt gesetzt; Kein Papst und auch kein Kaiser gab ihm das Königsamt, von Gott, dem Herrn, alleine die Königskrone stammt.
Gekrönet tritt der König nun aus dem Gotteshaus Zu seinem treuen Volke mit festem Schritt hinaus, Das grüßt mit ernstem Schweigen die neue Majestät, Die Ahnung einst'ger Größe durch all' die Herzen geht;
Dann all' das Iubelrufen wie Donner schlägt ans Ohr. Da blickt der erste König zum Himmel ernst empor Und spricht: hier ist die Krone, mein Gott im Himmel du, — Gieb diesem tapfern Volke die Kön'ge auch dazu!
G. Hesekiel.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Die Zinsscheine Reihe IV Nr. 1 bis 20 zu den 34/i °/eigen PrioritätS-Obligationen III Serie Lit. C. (1. und 2. Emission) der Bergisch-Märkischen Eisenbahn über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1901 bis 31. Dezember 1910 nebst den ErneuerungSscheinen für die folgende Reihe werden vom 2. Januar 1901 ab von Über Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92/94, Vormittags von 9—1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jedes Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontrolle der Staatspopiere selbst am Schalter in Empfang zu nehmen, oder durch die Regierungs-Hauptkassen sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskasse zu beziehen. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat der. selben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden ErneuerungS- scheine (Zinsscheinanweisungen) mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in . Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unent= «eltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine nummerierte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
18 Durch die Post sind die Erneuerungsscheine an die Kontrolle der Staatspapiere nicht einzusenden.
I . Wer die Zinsscheine durch eine der obengenannten F Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Erneuer. ungrscheine mit einem doppelten Verzeichniß einzureichen. Mas eine Verzeichniß wird, mit einer EmpsangSbescheinig. W"g versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aus- Wändigung ver Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare An diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzial- Aasten und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kasten unent- Heltlich zu haben.
Der Einreichung der PrioritätS-Obligationen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn
die Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Obligationen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzial- kasten mittels besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 21. Dezember 1900.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. Unterschrift.
*
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben bezeichneten Formulare von der hiesigen RegierungS-Haupt- kaffe und den Kreistagen unseres Bezirks verabreicht werden.
Lasset, den 28. Dezember 1900.
Königliche Regierung. Mauve.
Hersfeld, den 16. Januar 1901.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche die dies, seitige Verfügung vom 5. Juli 1882 — Nr. 8773, Kreisblatt Nr. 53 — Führung des Verzeichnisses über die Pflichtfeuerwehr betreffend, bis heute nicht erledigt haben, werden mit Frist bis zum 24. ds. MtS. hieran erinnert.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 16. Januar 1901.
Den Herren Bürgermeistern und Gulsvorstehern des hiesigen Kreises theile ich hierdurch mit, daß der Kreis- ausfchuß des hiesigen Kreises beschlossen hat, die von der Kreiekommunalkasse dahier im vorigen Jahre eingenommenen Pachtgelder für die an den Landwegen befindlichen GraSnutzungen für das abgelaufene Jahr an die betreffenden Gemeindekassen zurückzuzahlen bezwse. diese Beträge an den von den betreffenden Gemeinden zu zahlenden Kreissteuern zu kürzen. Ein Verzeichniß über die betreffenden Pächter und die von denselben zu zahlenden Pacdlbeträge, welch Letztere in den Jahren 1901, 1902, 1903 und 1904 von den Gemeinden selbst erhoben werden müssen, wird den betreffenden Herren Bürgermeistern durch die zuständigen Herren Straßen- meister mitgetheilt werden.
Die im vorigen Jahre erfolgte Verpachtung fraglicher
Grasnutzungen erstreckt sich auch aufdieJahrel900, 1901, 1902, 1903 und 1904.
Wegen Verpachtung nach Ablauf der jetzigen Pacht- periode soll später bezüglicher Beschluß gefaßt werden.
Die Herren Bürgermeister und Gut-vorsteher wollen daher die betreffenden Gemeinderechner veranlassen, die am 15. Februar 1901 fällig werdende 4te KretSsteuer- rate vom laufenden Jahre persönlich bei der Kreis- kommunalkasse dahier einzuzahlen, damit derselbe mit besagter Kasse dieserhalb abrechnet und derselbe auch über den zu kürzenden Betrag eigenhändig quittirt.
Der Vorsitzende des Kreisansschusses:
Freiherr von Schleinitz,
Königlicher Landrath, Geheimer RegierungS-Rath. A. 3423.
Bekanntmachung.
Der Königliche Rentmeister Schultheiß zu Her», selb hat unter seiner vollen persönlichen Verantwortlich, feit mit unserer Genehmigung seinen Privatgehülfen Conrad Schäfer zur Ertheilung von Quittungen über Zahlungen an die Kreis- und Forstkasse dortselbst bevollmächtigt.
Lasset, den 10. Januar 1901?
Königliche Regierung, Abtheilung für direkt« Steuern, Domänen und Forsten A.
(Unterschrift.)
Nichtamtlicher Theil.
Berlin, 17. Januar.
Se. Majestät der K a i s e r wohnte gestern Vormittag um 11 Uhr der Probe für die Festvorstellung am 18. b. M. im Königlichen Opernhaus« bei. Im Laufe des Nachmittags besichtigten Beide Majestäten die Ausstellung aus Anlaß der Jubiläumsfeier in der Königlichen Aka- demie der Künste und unternahmen später einen gemein, samen Spaziergang durch den Thiergarten. Gegen Abend erledigte Se. Majestät der Kaiser Regierung-angelegen. heiten und empfing um 7 Uhr 7 Min. aus dem Anhalter Bahnhof den Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich- Este und um 7 Uhr 53 Min. auf Bahnhof Friedrich. straße den Großfürsten Wladimir von Rußland.